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Autor Thema:  Ampel... (15294 mal gelesen)
smittytomcat
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erstellt am: 01. Aug. 2014 15:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ich würde so ein Überholen, egal ob nun als Überholter im Wagen oder auf dem Rad als unfreundlichen Akt betrachten, denn ich muß wegen dieses Eiligen Dussels bremsen (könnte man schon als Behinderung sehen)

------------------
Gruß
Gerd
Hunde haben ein Herrchen oder Frauchen - Katzen haben Personal.

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CAD-Maler
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erstellt am: 01. Aug. 2014 13:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mal die eindeutige Rechtslage dazu:

§ 5 StVO
Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
[ Dürfte in einer 30er-Zone schwer sein, wenn du auch 30 fährst. Die wesentlich höhere Geschwindigkeit wird in der Regel mit 10km/h angegeben bzw. einer max. Überholdauer von 45s. (Elefantenrennen)

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

[ Und passend zum Thema auch: ]

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Gruß, Jens

------------------
CSWA, CSWP =)

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erstellt am: 01. Aug. 2014 12:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie ist eigentlich die Regelung beim Überholen von Fahrradfahrern in verkehrsberuhigten Zonen mit Tempo 30? Folgende Situation: Auf meinem Weg zur Arbeit fahre ich durch eine Siedlung mit "begrünten Slalominseln". Da die Straße ein leichtes Gefälle hat, ist bergab Tempo 30 kein Problem. Dürfen Autofahrer noch überholen? Was lästig ist, wenn das vor einer Insel passiert, wo Radfahrer und Auto nicht parallel nebeneinander fahren können. Als Radfahrer ist man gezwungen zu bremsen und hinter dem Autofahrer weiter zu fahren.

Gleiches gilt für die Vorfahrtregelung auf der eigenen Spur, wird gegenüber Fahrradfahrern gern übersehen, bei Autofahrern natürlich nicht. 

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CAD-Maler
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erstellt am: 01. Aug. 2014 10:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von metz:
Mir würde es schon reichen, wenn für die Radfahrer die gleichen Strafen gelten würden!

Ich zitier mich da mal selbst von vor nem halben Jahr:

Zitat:
Original erstellt von CAD-Maler:
Höhere Strafen bei Verstößen? Wer sollte es denn kontrollieren? Die paar so schon überarbeiteten Polizisten? Führerschein für Radfahrer? Hilft beim Thema Blinken und Geschwindigkeitsbegrenzung hier in der Gegend jetzt schon bei den Autofahrern nicht.

------------------
CSWA, CSWP =)

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metz
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erstellt am: 01. Aug. 2014 06:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mir würde es schon reichen, wenn für die Radfahrer die gleichen Strafen gelten würden!

Im günstigsten Fall sind es 90€ und ein Punkt in Flensburg!
Mit Gefährdung, und dazu zähle ich es, wenn ich den Radler ummangel, sinds schon 200€ und 2 Punkte plus ein Monat Fahrverbot!
Mit Sachbeschädigung, also wenn er mir dabei ins Auto fährt, sind es 240€, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot!

Für alle Radfahrer, die einen Führerschein haben, sollten diese Strafen gelten und nicht nur die lächerlichen 20 Euronen, wenn man erwischt wird!
Für Ragfahrer ohne Führerschein sollten zumindest die Geldstrafen die gleichen sein, mit den Punkten und dem Fahrverbot ist schlecht, da kein Eintrag in Flensburg möglich (warum eigendlich nicht?) und das Fahrverbot, naja könnte man aussprechen ist aber schlecht zu überwachen.

Ich denke bei den Strafen würde sich da schon was verändern!

Z.B. die Situation, die jp beschrieben hat.
Fackt ist doch, wenn er den Radfahrer umschubt, hat er mindestens eine Teilschuld und bleibt auf dem Schaden sitzen.
Und das nur, weil eine grundsätzliche Gefährdung von seinem Auto aus geht!
Ob der Radler sich falsch verhalten hat oder nicht spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Und ja, mehr Rücksicht auf einander nehmen!!!
Das gilt aber für beide Seiten!
Nachdem ich unseren Zeitungsboten im Winter auf der Kreuzung fast umgemangelt habe weil er ohne Licht für und ich ihn wirklich nicht gesehen habe, kommt er mir sogar jetzt, wo es eigendlich hell ist, mit Licht endgegen.
So kann soetwas auch einen positiven Effekt haben!  

------------------
Gruß Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

Wenn das die Lösung ist, hätte ich gerne mein Problem wieder!

           .            .

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jpsonics
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Master of the Unicorns

erstellt am: 31. Jul. 2014 22:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

So ne Dash-Cam im Auto hätte sicher mal was, aber dann gleich mit einer zusätzlichen Cam am Heck.
Um bei uns zur Firmeneinfahrt zu gelangen muss man einen Rad-/Fußweg queren. Aus der Richtung aus der ich komme schaltet diese Fussgänger/Radler-Ampel auf ROT.
Aber was juckt schon ne rote Ampel? Seit ich in der Firma bin, bin ich mir sicher, dass ich irgendwann mal nen Radler als "Kühlerfigur" auf meiner viel zu kurzen Motorhaube habe. Und heute früh war es fast soweit. Für Radler und Fussgänger war rot. Zwei Autos vor mir sind noch durchgekommen, und irgend ein Vollhonk hat gemeint, dass die Ampel für ihn nicht gilt.
Ich also voll in die Eisen um den Radler net runter zu schubsen und der Kollege hinter mir voll in die Eisen, damit mein Kofferraum nicht noch kleiner wird als er eh schon ist. Zum Glück ist nichts weiter passiert.
Aber wenn etwas passiert wäre? So, nun haben wir verschiedene Auslegungsmöglichkeiten. Wer ist Schuld? Ich, weil ich gebremst habe? Der Kollege, zu wenig Sicherheitsabstand hatte oder der arme kleine ungeschützte Radlfahrer dem die Rote Ampel mal eben an der nicht vorhandenen Beleuchtung vorbei geht?
Oder wäre es soweit gekommen, dass ich den Rdaler auf´s Korn genommen hätte .... wen hätte da die Schuld getroffen?

Naja nun auch egal, es ist nix passiert und gut.
Was ich mir hier in der Region allerdings echt wünschen würde, wäre wenn sie die Radler mal genauso streng kontrollieren würden wie die Autofahrer. OK, meine Kids und ich dürften dann zwar auch etwas mehr Blechen (Fehlende Reflektoren/Beleuchtung/etc.), aber wir fahren in der Regel zu fast 90% abseits öffentlicher Verkehrswegen.

------------------
Grüße.
Christian -jpsonics- J.
--------------------------------------
Ich bin nicht völlig nutzlos. Man kann mich immer noch als schlechtes Beispiel verwenden.
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smittytomcat
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erstellt am: 31. Jul. 2014 19:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Es zeigt das weder die eine noch die andere Gruppe besser ist, dabei gehören die Radfahrer quasi per gewisser politischer "Definiton" in Hamburg zur Gruppe der Guten.
Und es bestätigt meine eigene Erfahrung wenn ich mit dem Rad unterwegs bin - ich paß noch aufmerksamer auf gewisse Zeitgenossen auf dem Rad auf als auf Autofahrer. Denn wenn ich auf der Nase liege haben sich die Verursacher (zweimal passiert in meiner Eppendorfer Zeit) aus dem Staub gemacht und ich hatte die Prellungen etc. und das kaputte Rad. Beim Auto hätte ich ein Kennzeichen und der/die TypIn hätte mächtig Ärger - beim Rad Null Chance die Ratte zu kriegen und blechen zu lassen

Arne noch eins zum Stil - wir sollten uns hier nicht irgendwelche Worte wie Blockwart etc. um die Ohren hauen

Und bei den Blitzern auch am all Wallringtunnel etc. - da löhnen die Leute und bezahlen ihren Preis

------------------
Gruß
Gerd
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[Diese Nachricht wurde von smittytomcat am 31. Jul. 2014 editiert.]

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Arne Peters
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erstellt am: 31. Jul. 2014 18:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Sorry,

290 Verstöße
80 Rotlichtverstöße.
Aber es ist mir wirklich egal

Alles tolle Zahlen, aber was sagen die eigentlich aus? Werden die mit was veglichen?
Was meinste Du wie viele Autos in der Zeit bei Kirschgrün noch rübergefahren sind. 80 nur?
Was passiert bei einer Radarfalle am Wallring? Die blitzte alle paar Sekunden.

Die Diskussion hat Blockwartqualität. Das ist, als würde man mit Kamera im Auot rumfahren, um die Verstöße der andere zu dokumentieren.

------------------
Arne

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smittytomcat
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erstellt am: 31. Jul. 2014 11:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

In Hamburg (vorgestern) haben die Cops an einem Tag 4 verschiedene Kreuzungen mal abgecheckt - und ca. 260 Verstöße, davon 95 wg. Rotlichtmißachtung (ca 60% mit mehr als 1sec Rot) aufgenommen. Und das waren nicht irgendwelche Tempo 30 Zonen Gebiete, sondern Kreuzungen an den Hauptverkehrstrassen.
Argument : "ich habs eilig", "ich ignoriere die strukturelle Benachteiligung der Radfahrer da die Ampelphasen für Fußgänger ausgelegt sind" usw.
Mir tun bei einem Unfall nur noch die Leute leid die so einen Hirni plötzlich auf der Haube haben und dafür noch blechen müssen.
Und spricht man mal das Thema Radkennzeichen an, so kommen die Rikschas mit dem Teeren-und-Federn Equipment angedüst.

------------------
Gruß
Gerd
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erstellt am: 31. Jul. 2014 11:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
[...] Ampel rot. Juckt mich [...] nicht [...].

Fürs Rhein-Main-Gebiet kann man den Satz für 99,999% der Radfahrer und mindestens 95% der restlichen Verkehrsteilnehmer so stehen lassen. Egal, von welcher Ampel man spricht.  

Gruß, Jens


------------------
CSWA, CSWP =)

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erstellt am: 30. Jul. 2014 15:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von smittytomcat:
@Joeki - hast Du eine vernünftige Regelung erwartet die Du auch verstehst wenn beamtete Juristen da mitwirken? Für mich sind die inzwischen nicht die vierte Säule sondern die vierte Bremse des Staat


Haste Rescht... 

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MfG, Jörn

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erstellt am: 30. Jul. 2014 11:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich fahre zu 95% abseits der Wege, aber ich habe auf meinem Weg runter ans Rheinufer und in die Auen genau eine Stelle, wo ich aufpassen muss. Ich fahre da fast jeden Tag lang, würde sagen das etwa 1/3 der Autofahrer mich sehen und halten, ein weiteres Drittel sieht mich nicht, das letzte Drittel sieht mich und sch***t drauf. Ist halt so. Doof geregelt, nach wie vor!

------------------
Good evening Pasadeeeeena!

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smittytomcat
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erstellt am: 30. Jul. 2014 11:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@Joeki - hast Du eine vernünftige Regelung erwartet die Du auch verstehst wenn beamtete Juristen da mitwirken? Für mich sind die inzwischen nicht die vierte Säule sondern die vierte Bremse des Staat

------------------
Gruß
Gerd
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erstellt am: 30. Jul. 2014 11:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@Gert Dieter - vielleicht gibt es auf dem Radweg einen kleinen weißen Balken, wenn ja wärest Du ein ganz böser Rotlichtsünder gewesen

------------------
Gruß
Gerd
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[Diese Nachricht wurde von smittytomcat am 30. Jul. 2014 editiert.]

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Ich wäre da für Ampeln in  denen abwechselnd die farbigen Symbole für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer blinken. Das spart Geld und macht es viel übersichtlicher. Besonders günstig wird es, wenn man daraus eine bindende Vorschrift macht und in den nächsten 2 Jahren alle Ampeln in Deutschland wechselt.  

Oder...Noch eine gute Idee:    Kreisverkehr für die Autos und vorrangige Radwege, die grade über den Kreisel führen, oder auf dem Innenbereich kreiseln. Supergeil.

Oder eben doch diagonal über die Kreuzung. Keiner weiß, wo Du herkommst, wo Du hin willst, welche Ampel für Dich grade gilt (das hängt vom exakten Überquerungswinkel ab.). Einfach nur im jetzt und hier mitten auf der Kreuzung.  

------------------
Arne

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 30. Jul. 2014 editiert.]

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erstellt am: 30. Jul. 2014 08:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mir ist mal Folgendes passiert:
Einmündung von links. Auto-Ampel rot. Juckt mich ja nicht, ich bin auf dem Radweg, und mir kann keiner in die Quere kommen.
Kommt ein Auto von links und fährt in seine Garage auf der rechten Seite. Ich konnte gerade noch bremsen...

------------------
Gert Dieter 

"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden." Hermann Hesse

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Hier noch mal der andere Auszug, der sagt, dass die Ampel der Fahrspur gilt:

Zitat:
"Im Kommentar zur StVO von Hentschel findet sich in der 42. Auflage: "Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg gilt nach § 37 Abs. 2 Nr 6 S 1 das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Eine etwa vorhandene gemeinsame Furt für Radfahrer und Fußgänger (VwV Nr II Rn 2 zu Z 240) dürfte nicht als "Radverkehrsführung" angesehen werden können."
Das bedeutet also: Wenn es nur eine gemeinsame Furt für Fuß- und Radverkehr gibt (z.B. bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg), haben Radfahrer die Ampel für die Kraftfahrzeuge und nicht die für Fußgänger zu beachten."

Verwirrung perfekt!

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MfG, Jörn

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erstellt am: 30. Jul. 2014 08:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Arne Peters:

Aber es ist schon klar, dass für Radfahrer die PKW-Ampel gilt, soweit es keien Radfahrer Ampel oder ein Fahrradsymbol auf der Fußgängerampel gibt?

Das Leben ist voller Ungerechtigkeiten.   



Ach so... Deshalb!      Natürlich sind da Fahrradampeln! Die Auswüchse des Teilnehmerchaos bekommt man in Städten wie Oldenburg schon gut zu spüren, z.B. 3 getrennte Lichtzeichen bei längeren Querungen (FG, RF, Autos).

Aber ehrlich gesagt ist mir neu, ich hab es gerade auch noch mal nachgelesen, dass Radfahrer auf gemeinsamen Rad-/Fußwegen die Lichtzeichen der Fahrspur beachten sollen! DAS war mir bislang nicht bewusst, in OL ist aber, soweit ich mich erinnern kann, JEDE Ampel mit einem Fahrradsymbol versehen, wenn auch ein Radweg/eine Radspur vorhanden ist... Ich dachte immer, dass auf gemeinsam genutzten Wegen das Lichtzeichen des Weges gilt, nicht der Fahrbahn! Ich glaube, das dürfte vielen so gehen...

EDIT: 2 Seiten, fünf Meinungen! Gerade auf einer anderen Seite für Verkehrsrecht (ab "Nach obergerichtlicher Rechtsprechung...") geschaut und da steht, dass bei gemeinsamen Wegen von Radfahrern und Fußgängern, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind, WOHL das Lichtzeichen der Fußgänger gilt!!!

Watt denn nu???  


------------------
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MfG, Jörn

[Diese Nachricht wurde von joeki am 30. Jul. 2014 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von joeki am 30. Jul. 2014 editiert.]

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Arne Peters
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erstellt am: 29. Jul. 2014 19:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich las folgendes in der Zeitung

"Wenn keine Fahrradampel vorhanden ist, gilt die Fußgängerampel?"

"Nein. Radfahrer müssen sich immer am allgemeinen Lichtsignal, also der Ampel für Autos, orientieren - außer eben, wenn eine eigene Fahrradampel oder im Licht der Fußgängerampel ein Radsymbol vorhanden ist. Einen Spezialfall aber gibt es: Wenn ein Radweg ohne jegliche Trennung an einem Gehweg entlang läuft und die Fußgängerampel ohne Radsymbol leuchtet, muss sich der Radler nach der Fußgängerampel richten. Diese Regelung gilt allerdings nur bis 31. Dezember 2016."


Aber wer weiß..... man muss vielleicht einfach die Formulieurng der Regel mal ansehen. Ist mir im Moment zu mühsam. Ich fahre sowieso gerne bei rot diagonal über die Kreuzung.  Dann weiß man garnicht was gilt. 

------------------
Arne

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erstellt am: 29. Jul. 2014 18:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Arne Peters:
Aber es ist schon klar, dass für Radfahrer die PKW-Ampel gilt, soweit es keien Radfahrer Ampel oder ein Fahrradsymbol auf der Fußgängerampel gibt?

Stimmt so nicht ganz. Entscheidend ist auch die Position der "Auto"-Ampel. Links vom Radweg (also zwischen Fahrbahn und Radweg) gilt auch bei fehlendem "Radl-Symbol" bzw. fehlender "Radl-Ampel" für Radfahrer die Fußgänger-Ampel. (Davon haben wir hier leider mehrere Stellen)

Hängt die Ampel zwischen Fuß- und Radweg gilt die Auto-Ampel auch für Radfahrer. Musste dafür sogar schon mal 15,-€ blechen. Aber nicht an einer Kreuzung/Ausfahrt sondern an einem Fussgängerübergang ... Bin da auch durchgerauscht und wurde promt erwischt. ^^ Wie hat der Häuptling damals gemeint, es wäre einfach zu merken: "Ampel LINKS liegen lassen, aber RECHTS hat sie Recht"

(Vorrausgesetzt man benutzt auch die richtige Straßenseite ;-) )

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Grüße.
Christian -jpsonics- J.
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Ich bin nicht völlig nutzlos. Man kann mich immer noch als schlechtes Beispiel verwenden.
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erstellt am: 29. Jul. 2014 17:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von joeki:
[]und mal wieder ein Radler mit Schwung über eine bereits rote Ampel brettert und man beim Abbiegen ist     [...]

Aber es ist schon klar, dass für Radfahrer die PKW-Ampel gilt, soweit es keien Radfahrer Ampel oder ein Fahrradsymbol auf der Fußgängerampel gibt?

Das Leben ist voller Ungerechtigkeiten.

------------------
Arne

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erstellt am: 29. Jul. 2014 17:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Arne Peters:

Ich habe das nicht auf Dich bezogen. Also bitte nicht angegriffen fühlen.
Ich habe es eher juristisch gemeint. Und für das allgemeine Miteinander ist as ja auch abträglich, darauf zu beharren.
Ist doch viel netter wenn alle eine viertel Stunde an der Kreuzung verdödeln um sich gegenseitig vorzulassen. Da wird einem doch ganz warm um's Herz.  



Nö, wusste nur nicht genau, wie Du das gemeint hattest... Ich fahre zwar umsichtig, aber ich neige halt gerne zum Autofahrer Tourette    Muss man manchmal aufpassen, wenn die Kinder im Auto sind und mal wieder ein Radler mit Schwung über eine bereits rote Ampel brettert und man beim Abbiegen ist    Ich fahre deshalb schon schauend an die Ampeln ran, so gut wie möglich, und achte auf solche Kandidaten! Lieber im Schneckentempo dann um die Ecke als den Kerl auf's Horn nehmen!!! Am schlimmsten ist das, wenn die im Rudel auftreten, dann zählt eine rote Ampel mal gar nix!    Damit sind absolut nicht nur junge Leute gemeint, auch Rentnertruppen können so dreist sein!!! Andersrum bin ich im letzten Jahr, bei grüner Ampel wohlbemerkt, ca. 3-5x fast erwischt worden...   

Aber Rechtsfahrgebot ist manchmal auch ein Thema, wenn man über Autobahnen unterwegs ist...

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Warum auch nicht, es hat ja Zeit! 

MfG, Jörn

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erstellt am: 29. Jul. 2014 17:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Fahrschulfrage:
...
Antwort, die mir am besten gefällt:
Zügig als erster losfahren, dann klärt sich die Situation von selbst.


kann mich an diese Antwort nicht mehr erinnern, aber das erklaert warum viele Autofahrer sich so verhalten, die haben alle diese Anwort als die richtige angesehen.

Gruss
Ray

------------------
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erstellt am: 29. Jul. 2014 15:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Fahrschulfrage:
Was machen Sie, wenn Sie die Vorfahrtslage nicht gleich überblicken können?
Richtige Antwort:
Abwarten und sich durch Handzeichen verständigen.
Antwort, die mir am besten gefällt:
Zügig als erster losfahren, dann klärt sich die Situation von selbst.

------------------
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erstellt am: 29. Jul. 2014 15:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von joeki:

Es gibt auch kein Linksfahrverbot, aber ein Rechtsfahrgebot...

    So etwa? Stumpf drauf beharren kann man nicht, das sollte jedem klar sein... War es dem Radfahrer wohl aber nicht, egal ob im Recht oder nicht!


Ich habe das nicht auf Dich bezogen. Also bitte nicht angegriffen fühlen.
Ich habe es eher juristisch gemeint. Und für das allgemeine Miteinander ist as ja auch abträglich, darauf zu beharren.
Ist doch viel netter wenn alle eine viertel Stunde an der Kreuzung verdödeln um sich gegenseitig vorzulassen. Da wird einem doch ganz warm um's Herz. 

------------------
Arne

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erstellt am: 29. Jul. 2014 14:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie war der Satz vom Hirschausen: "Ärger den man nicht gehabt hat, hat man nicht gehabt!"

Vielleicht solltet ihr das rote Nasen Prinzip bei euch einführen! 

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"Grade die Geschichte dieser theoretischen Entwicklung ist ein Schulbeispiel dafür, wie wirklichkeitsfremd rein theoretische Forschungen werden, wenn die Grundlagen und Vorraussetzungen der Rechnungen nicht genügend überprüft sind."
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erstellt am: 29. Jul. 2014 14:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Arne Peters:
Es gibt eine Vohrfahrtsregelung.
Es gib aber kein Recht auf Vorfahrt.


Es gibt auch kein Linksfahrverbot, aber ein Rechtsfahrgebot...

  So etwa? Stumpf drauf beharren kann man nicht, das sollte jedem klar sein... War es dem Radfahrer wohl aber nicht, egal ob im Recht oder nicht!

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@Joeki - photographier die Typen und schick die Bilder zur Uni für den Wettbewerb "unsere Dozenten im Alltag"
Ich hab immer meine Digi-Kamera griffbereit

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Gruß
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erstellt am: 29. Jul. 2014 14:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Es gibt eine Vohrfahrtsregelung.
Es gib aber kein Recht auf Vorfahrt.

------------------
Arne

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joeki
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erstellt am: 29. Jul. 2014 14:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von smittytomcat:
...
Aber Keep cool - jede Stadt mit einer Geistesuni hat ein ganz besonders Flair im Verkehr.


Hihi, wohl wahr...    Sind auch immer die gleichen Typen, Prof f. Sozi o.Ä./Lehrer/Pädagogen... Speziell, wenn die Schutzkleidung tragen mit Weste und so, dann ist Gefahr im Vollzuge! Da hat Oldenburg einige Ecken, wo das schon öfter geknallt hat. Fall 2 finde ich auch fast noch schlimmer, denn ich hab den Radfahrer ja durchgelassen, bin im normalen Tempo an die Kreuzung ran. Wenn der im 1. Fall nicht gegen den Kotflügel getreten hätte (nur leicht), dann hätte mich das evtl. nicht sooo dolle aufgeregt. Höchstens, dass mir das an der Stelle in abgeschwächter Form bestimmt schon 4-5x passiert ist. Aber einfach AUF DER KREUZUNG anzuhalten und wild rumzugestikulieren ist doch etwas kindisch, soll er das Rad stehen lassen, wenn ihm der Verkehr zu gefährlich ist 

Autofahrer sind aber nix besser, ich fahre eben auch oft Rad und weiß das entsprechend. So kam es, dass hinter mir an eben dieser Abfahrt auch schon mal ein Auto mit quietschenden Reifen gerade so zum Stehen kam, da ich vorschriftsmäßig an der Haltelinie angehalten hatte! DAS hat ihn wohl überrascht    Ist eine sehr kurze und steile Abfahrt, dann eben Haltelinie, Fuß- und Radweg und dann erst Sichtlinie. Die Haltelinie könnte ruhig etwas weiter hinten sein, man sieht eh nix vom Straßenverkehr. Dann der Radweg so angeordnet, dass ein Auto DAVOR stehen kann an der Sichtlinie, so wäre es richtig... Aber nöööö!

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MfG, Jörn

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erstellt am: 29. Jul. 2014 13:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Jörn,

ja, hab ich ja geschrieben, wenn du die Kreuzung nicht einsehen kannst, ist das vollkommen ok, hatte ich ursprünglich anders verstanden.
Und, wie gesagt, die Reaktion des Radfahrers ist nicht in Ordnung.
Ja, ich werde auch manchmal laut  , wenn mir auf der dritten Kreuzung/Tankstellenausfahrt etc. nacheinander ein Auto direkt vors Rad fährt... Außerdem ärgere ich mich über mich, doch wieder auf dem Radweg unterwegs gewesen zu sein. 

Gerds Zitat

Zitat:

Und Joeki, wenn Du solchen bekloppten Geistes- oder was auch immer auf dem Rad begegnest die sich so verhalten, dann haben sie zumindest den §1 nicht verstanden. Aber sei Dir sicher, das sich auf mit jedem andere Verkehrsmittel so benehmen werden z.B. wenn Du auf dem Esel sitzt und sie in ihre Karre. Der Charakter ändert sich nicht mit dem fahrbaren Untersatz.
Aber Keep cool - jede Stadt mit einer Geistesuni hat ein ganz besonders Flair im Verkehr.

möchte ich dabei ausdrücklich unterstreichen.

Um Thema Teilschuld: Das bezieht sich auf die Betriebsgefahr des Fahrzeugs, gibt es auch in anderen Rechtsbereichen, nicht nur Autos.
Außerdem auch Autounfälle untereinander... Ist grundsätzlich vorhanden, gegen "schwächere" gilt es halt in besonderem Maße, wird oft gegeneinander aufgerechnet, explizit ausgeschlossen etc.
Hatte auch mal nen (Auto-)Unfall, bei dem ich laut Gericht gewusst haben müsste, dass sich mein Gegenüber im Recht gefühlt haben können würde...  Obwohl selbst die Polizei zu meinen Gunsten ausgesagt hatte...

Michael

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erstellt am: 29. Jul. 2014 13:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

beim Abbiegen mit separaten Fahrbahnen (incl. der Radwege) gilt ja auch immer eins oder ist vergleichbar.
Biege ich links ab, dann muß ich auch den Entgegenkommerverkehr (Fußgänger, Radfahrer, Autos)beachten, also dessen "Fahrbahn" ich kreuze - die haben Vorfahrt.
So, und was fürs Linksabbiegen gilt, gilt auch fürs Rechtsabbiegen - ohne Punkt und Komma.
Und durch irgendwas - z.B. einen Krankenwagen mit Blaulicht ich stehen bleiben muß - dann gebe ich Dir Recht, dann haben sie zu warten.
Und Joeki, wenn Du solchen bekloppten Geistes- oder was auch immer auf dem Rad begegnest die sich so verhalten, dann haben sie zumindest den §1 nicht verstanden. Aber sei Dir sicher, das sich auf mit jedem andere Verkehrsmittel so benehmen werden z.B. wenn Du auf dem Esel sitzt und sie in ihre Karre. Der Charakter ändert sich nicht mit dem fahrbaren Untersatz.
Aber Keep cool - jede Stadt mit einer Geistesuni hat ein ganz besonders Flair im Verkehr.

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erstellt am: 29. Jul. 2014 13:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von g-konstruktion:
Wenn du die Kreuzung ansonsten nicht einsehen kannst, klar... allerdings bezweifel ich das an einer Autobahnausfahrt   
Insbesondere nachdem du schriebst, dass "weit und breit kein Radfahrer zu sehen gewesen sei". Also müsstest du schon von der Haltelinie eine ausreichend weite Sicht gehabt haben...

Sollte das hier anders sein, stimme ich dir natürlich zu.

(edit)Ist halt wie an der Ampelkreuzung: Stockt der Verkehr, darf ich nicht mehr einfahren, tue ich es doch, riskiere ich ne Strafe. Natürlich darf der andere nicht trotzdem in mich rein fahren  

Michael

[Diese Nachricht wurde von g-konstruktion am 29. Jul. 2014 editiert.]


Also das mit "ich bin im Recht" gilt ja nicht unumstößlich sondern ist auf das bescheuerte Verhalten des Radfahrers beschränkt. Wie gesagt, diese Abfahrt ist speziell und ja, ich kann den Fahradweg einsehen, wenn die von links kommen (von Rechts ist eh nicht erlaubt, da auf beiden Seiten Fahrradweg, Rechtsfahrgebot), nicht aber weiter die Straße für von Rechts kommende Autos (Pflanzen, etc.)! Von Links kann man durchaus schon etwas weiter sehen, das ist aber nebensächlich, da Verkehr von Rechts zu beachten war und da war der Radfahrer noch nicht zu sehen... Da kommt noch ein Fakt zu, das führt aber zu weit.

Wenn die Situation es zulässt, dann mache ich an der Abfahrt auch wieder Platz, wenn aber hinter mir schon ein A6 Fahrer hektisch am Lenkrad knautscht, dann kann ich eben nicht so weit zurückfahren, dass der Radweg frei wird und, hier eben, ist es mein Recht da zu stehen! Ich wäre der Letzte, der mit voller Inbrunst so etwas für sich beansprucht ohne auf andere Menschen zu achten, hier GING es eben aber nicht anders und der Radfahrer hat sich grob falsch verhalten, das ist gerade an der Ecke nix ungewöhnliches... ER meinte ja auf SEINEM Recht zu bestehen, oder? Und der Kick gegen den Kotflügel war nur das Sahnehäubchen...

Bei uns ist es vorm Verkehrsgericht generell so, dass Autofahrer eine Teilschuld bekommen, da hat sogar ein mir bekanntes Opfer mal gestaunt! Der ist einfach so, ohne richtig zu gucken quer auf die Straße geschossen (er weiß gar nicht mehr genau wieso er nicht geguckt hat). Da hat ihn halt ein Auto erwischt, Spurensicherung ergab, dass der Autofahrer auch nicht mit mehr als 50 gefahren ist. Dennoch bekam er Teilschuld, warum auch immer    Gerade deshalb fahre ich sehr umsichtig, hab auch während meiner Pizzadiensttätigkeit während der Ausbildung/des Studiums keinen Unfall gebaut... Hab aber eben einiges erlebt über die Jahre bei bis zu 120km täglich innerorts!

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erstellt am: 29. Jul. 2014 12:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also das mit dem Innerorts darf rechts überholt werden habe ich so in der Fahrschule gelernt (vor ca. 6 Jahren). Ich wusste nicht das es Ausnahmen gibt aber lasse mich gerne belehren.. egal.

Was ich noch sagen wollte: In Holland war das glaub ich, da gibt es eine viel befahrene Kreuzung mit den wenigsten Unfällen. Und dort gibt es weder Ampeln noch Schilder noch Fahrbahnmarkierungen. Wo wir wieder bei dem Thema Eigenverantwortung wären. Dort muss man zwangsläufig schauen und anhalten etc. weil man dort NIE im Recht ist.  Dort fahren im übrigen auch Fahrradfahrer.

Grüße,
Chris.

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erstellt am: 29. Jul. 2014 12:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@Joeki - das Zitat "ich bin im Recht" - da geb ich Arne recht.

Aber, Recht haben und Recht bekommen sind bei einem Bums mit einem Radfahrer zwei Sachen. Egal wie groß der Schuldanteil ist, meinetwegen Deiner 0% - der Richter wird Dir mindestens in der ersten Instanz 20% zuweisen.
Mein Tipp - aber nutz es nicht in Bayern oder Österreich - Kamera im Wagen.

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erstellt am: 29. Jul. 2014 12:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn du die Kreuzung ansonsten nicht einsehen kannst, klar... allerdings bezweifel ich das an einer Autobahnausfahrt  
Insbesondere nachdem du schriebst, dass "weit und breit kein Radfahrer zu sehen gewesen sei". Also müsstest du schon von der Haltelinie eine ausreichend weite Sicht gehabt haben...

Sollte das hier anders sein, stimme ich dir natürlich zu.

(edit)Ist halt wie an der Ampelkreuzung: Stockt der Verkehr, darf ich nicht mehr einfahren, tue ich es doch, riskiere ich ne Strafe. Natürlich darf der andere nicht trotzdem in mich rein fahren 

Michael

[Diese Nachricht wurde von g-konstruktion am 29. Jul. 2014 editiert.]

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erstellt am: 29. Jul. 2014 12:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von joeki:
In dem Fall MUSS sich der andere Verkehrsteilnehmer unterordnen,

Hm. "MUSS sich unterordnen" und "...bin ich im Recht". Das kann nicht mehr freundlich ausgehen.

Mein Beileid. 

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Arne

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erstellt am: 29. Jul. 2014 12:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

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Original erstellt von g-konstruktion:
...

Anderes Thema weiter unten: Wenn ich an einer Einmündung stehe, habe ich den Radstreifen frei zu halten, auch wenn auf der Fahrbahn Stop-and-go herrscht und ich einfädeln möchte. Dass ich anschließend nicht zurücksetzen kann, weil hinter mir weitere Autos stehen, ist unerheblich. Die Reaktion des Radfahrers gaht natürlich trotzdem nicht... Auch hier wieder Problem Radweg. Betrifft mich selten, da ich trotzdem auf der Fahrbahn fahre, wenn möglich. Allerdings mit dem Nachteil, dass man ständig angehupt wird. Hab ich mich aber dran gewöhnt. Nicht aber ans Schneiden, dass ab und zu auch passiert, immer verbunden mit hektischem Gefuchtel im Inneren des Autos   

Michael


Nur beim Parken! Im laufenden Verkehr kann keiner erwarten, dass man vorsichtshalber nicht bis an die Sichtlinie vorfährt. Haltelinie - 3 Sek. Stopp - Sichtlinie: Fahrschule, erste Fahrstunde... Wenn es nicht abSEHbar ist, dass man jemanden behindert, darf man vorfahren. In dem Fall MUSS sich der andere Verkehrsteilnehmer unterordnen, da ich keine Chance habe sonst am Verkehr teilzunehmen und es zu einer Verkehrsbehinderung kommt, ist mit dem Auto ja auch so (Kreuzung blockiert, warum auch immer, darf ich ja nicht vorfahren und die anderen anhupen gefälligst Platz zu machen)! Wenn man natürlich den Radfahrer sieht, dann muss man ihm voraussehend auch den Streifen frei halten. Ausgiebige Diskussion hier... Wenn man den Radfahrer sieht, Stopp, klar! Wenn er später kommt und ich blockiere bereits die Kreuzung, darf ER NICHT einfahren, so einfach. Zurücksetzen, wenn möglich, ist klar, mache ich auch! Geht's nicht, bin ich im Recht...

------------------
Das Reh springt hoch, das Reh springt weit...

Warum auch nicht, es hat ja Zeit!  

MfG, Jörn

[Diese Nachricht wurde von joeki am 29. Jul. 2014 editiert.]

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g-konstruktion
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erstellt am: 29. Jul. 2014 12:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das Problem ist, dass hier einiges durcheinandergeworfen wird:

Rechts vorbeifahren bedeutet: an der Ampel o.ä. auf gemeinsamer Spur rechts nach vorne fahren, um sich an der Ampel aufzustellen.
Hier ist die unten aufgeführte Stelle der StVO maßgeblich...

Rechtsabbiegende Autos beim Radweg / -streifen: Hier hat der Radfahrer Vorrang, da er auf eigener Spur geradeaus fährt. Er darf selbstverständlich so am Auto vorbeifahren, als wenn ein Auto innerorts rechts auf eigener Spur fährt. Das muss sich auch nicht langsam an das links fahrende herantasten.
Der Rechtsabbieger MUSS warten, bis der Radweg frei ist und er gefahrlos die fremde Spur queren kann.
Genau deshalb ist dieses Konstrukt ja gefährlich. (Ändert nichts daran, dass ich trotzdem bremsbereit bin! Aber ich bremse nicht im Voraus auf 5km/h ab...)

Radfahrer gehören auf die Fahrbahn. Dann müssen sie sich einordnen und werden als gleichberechtigte Teilnehmer mit allen Rechten und Pflichten (sic!) wahrgenommen.

Anderes Thema weiter unten: Wenn ich an einer Einmündung stehe, habe ich den Radstreifen frei zu halten, auch wenn auf der Fahrbahn Stop-and-go herrscht und ich einfädeln möchte. Dass ich anschließend nicht zurücksetzen kann, weil hinter mir weitere Autos stehen, ist unerheblich. Die Reaktion des Radfahrers gaht natürlich trotzdem nicht... Auch hier wieder Problem Radweg. Betrifft mich selten, da ich trotzdem auf der Fahrbahn fahre, wenn möglich. Allerdings mit dem Nachteil, dass man ständig angehupt wird. Hab ich mich aber dran gewöhnt. Nicht aber ans Schneiden, dass ab und zu auch passiert, immer verbunden mit hektischem Gefuchtel im Inneren des Autos 

Michael

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Arne Peters
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erstellt am: 29. Jul. 2014 11:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Soviel ich weiß, ausgenommen LKW über 7,5t und Zweiräder!

Ich glaube da geht was durcheinander.
Als ich Führerschein gemacht habe, mussten LKW und Mopeds bei mehreren Fahrstreifen in Ortschaften den rechten benutzen. Das gibt es nicht mehr.

------------------
Arne

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erstellt am: 29. Jul. 2014 11:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von chrisman:
Innerorts darf allgemein rechts überholt werden.  

Soviel ich weiß, ausgenommen LKW über 7,5t und Zweiräder!

------------------
Gert Dieter 

"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden." Hermann Hesse

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erstellt am: 29. Jul. 2014 11:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@Chris - im Allgemeine - es gilt immer die StVO ohne Punkt und Komma

------------------
Gruß
Gerd
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erstellt am: 29. Jul. 2014 11:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Innerorts darf allgemein rechts überholt werden. 

------------------
"Grade die Geschichte dieser theoretischen Entwicklung ist ein Schulbeispiel dafür, wie wirklichkeitsfremd rein theoretische Forschungen werden, wenn die Grundlagen und Vorraussetzungen der Rechnungen nicht genügend überprüft sind."
1937;Dr.-Ing. Bruno Eck

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erstellt am: 29. Jul. 2014 11:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wir hatten doch von einem abgegrenzten Radwegs rechts gsprochen.
Oder habe ich das durcheinander gebracht?

------------------
Arne

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erstellt am: 29. Jul. 2014 11:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Als Radfahrer bedeutet das für mich:
Ich fahre nicht rechts an einem Auto vorbei, wenn es rechts blinkt.
Als Autofahrer bedeutet das für mich:
Ich setze den Blinker schon, wenn ich an der Ampel warte, und nicht erst, wenn ich losfahre.

------------------
Gert Dieter 

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erstellt am: 29. Jul. 2014 11:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Arne Peters:

Der Radfahrer darf rechts vorbei fahren. Der PKW muss dem Radfahrer Vorrang gewähren, da der ja gradeaus fährt.

Was bedeutet das?
Vielleicht kein Radweg, wenn keine Rechtsabbiegespur für PKW.
Sonst läuft Radweg links von Rechtsabbiegespur.


Das wird auch schon hier und da so umgesetzt in HH.



@Arne so wie Du es schreibst sehen es viele , nur so ist es lt. Gesetzes Text und der StVO nicht. Und der erste Paragraph regelt eigentlich etwas ganz Selbstverständliches:

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und selbst eine Berliner Kanzlei spezialisiert auf Rad-Verkehrsrecht schreibt zum Rechtsvorbeifahren:

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. (§ 5 Absatz 8 StVO) :

Es ist daher offiziell erlaubt, an Staus oder an einer roten Ampel mit dem Fahrrad bis nach vorn zu fahren. Allerdings ist dies nur auf der rechten Spur auf der rechten Seite erlaubt. Wartende Fahrzeuge müssen rechts auch keinen Platz lassen. In diesen Fällen muss man warten und darf sich nicht im Slalom vorbeischlängeln.
http://www.rad-recht.de/rad-recht/rechtsirrtuemer/rechts-ueberholen/

So, was heißt jetzt ausreichend Platz ? Sicherlich nicht die von vielen in HH genutzten 50-60 cm und mit den Reifen knapp am Bordstein. Wer das macht und wird erwischt beim Anfahren sollte meiner Meinung nach nicht jammern, denn er befindet sich sogar noch im toten Winkel und hat damit ursächlich grob fahrlässig gehandelt. Die letzten tragischen Unfälle zwischen Rad und LKW hatten - auch wenn es nicht in der Presse genannt wurde - diese Ursache.

Pardon, aber gerade in Hamburg wird §1 der StVO bei einigen Radlern wohl gerne einseitig zu ihren Gunsten interpretiet.
Da steigt man z.B. am Fahrbahnrad ab (Ampel, Bahnschranke etc.) und schiebt dann das Rad nach vorne.

------------------
Gruß
Gerd
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Arne Peters
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erstellt am: 29. Jul. 2014 10:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Genau das habe ich mal erlebt.
Autofahrer steht vorschriftsmäßig, sogar mit rechtem Blinker gesetzt, an der Ampel.
Radfahrer kommt von hinten angewetzt, überholt rechts und motzt den Autofahrer an, als er wie angekündigt rechts abbiegen will.

Genau da liegt das Problem. Diese Anorndung von Rad und PKW-Verkehr ist da nicht sinnvoll.
Der Radfahrer darf rechts vorbei fahren. Der PKW muss dem Radfahrer Vorrang gewähren, da der ja gradeaus fährt.

Was bedeutet das?
Vielleicht kein Radweg, wenn keine Rechtsabbiegespur für PKW.
Sonst läuft radweg links von Rechtsabbiegespur.

Das wird auch schon hier und da so umgesetzt in HH.

------------------
Arne

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 29. Jul. 2014 editiert.]

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erstellt am: 29. Jul. 2014 09:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von nightsta1k3r:

Der Radfahrer darf nicht mit vollem Karacho eventuell sogar rechts überholend drüberdonnern so wie der Autofahrer nicht überholen und gleich dann rechts abbiegen darf, egal ob Ampel oder nicht.

Genau das habe ich mal erlebt.
Autofahrer steht vorschriftsmäßig, sogar mit rechtem Blinker gesetzt, an der Ampel.
Radfahrer kommt von hinten angewetzt, überholt rechts und motzt den Autofahrer an, als er wie angekündigt rechts abbiegen will.

------------------
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erstellt am: 29. Jul. 2014 09:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Beulen, Rempler, Defekte usw. mein ich nicht (davon könnte ich Abende lang erzählen).
Ich meinte richtige Unfälle, Wrack im Graben, Verletzte/Tote.

------------------
mfg - Leo

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erstellt am: 29. Jul. 2014 09:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:

Funktioniert eh nicht.
Aktuell kenn ich jetzt nur die Situation am Sinai, und da gibt's gemessen am sehr geringen Verkehrsaufkommen sehr viele Unfälle.


In Ägypten muss man glaube ich auch bedenken, dass das Verhältnis zum Auto ein ganz anderes ist. Wenn da mal ne Beule dran ist, dann ist das halt so... In Kairo oder Alexandria sind gerade die Hauptverkehrszeiten von Remplern nur so durchsetzt! Zweispurige Autobahnen werden gerne auch mal in 4 oder 5 Reihen benutzt! So hab ich das zumindest erlebt. Verkehrszeichen und Fahrstreifen sind da, aber wen kümmert's? Wenn sich Autos tatsächlich verkeilen, dann ist Bohei, wenn es aber nur kurz knarzt oder so gibt es auch kaum eine Reaktion. Von der Polizei muss man eh nichts erwarten, außer, dass die für den entscheiden, der höheres Schmiergeld zahlen kann!

------------------
Das Reh springt hoch, das Reh springt weit...

Warum auch nicht, es hat ja Zeit! 

MfG, Jörn

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