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| Was bringt der 3D-Druck in der Elektronik?, eine Pressemitteilung
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Autor
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Thema: Fehlkonstruktion (9278 mal gelesen)
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Hohenöcker Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 3618 Registriert: 07.12.2005 Inventor 2023 Ich mag beide Arten von Musik: Country und Western! S-Fanclub
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erstellt am: 03. Aug. 2012 16:11 <-- editieren / zitieren -->
Die Haftpflichtversicherung tritt erst mal in Vorleistung, fordert das Geld aber von Dir zurück. ------------------ Gert Dieter As een duhn deiht, wat he deiht, kann he nich mieh duhn, as he deiht. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Canadabear Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 662 Registriert: 30.06.2010
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erstellt am: 03. Aug. 2012 15:42 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von weisbescheid:
Auch hier irrt der Schreiber: eine solche Handlungsweise wider besseres Wissen ist keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz. Allerdings wird man dem Verursacher i.d.R. keinen Vorsatz bzw. keine Tötungsabsicht unterstellen. Aber man muss ja auch nicht vom Schlimmsten ausgehen. Auf jeden Fall wird man im Fall der Fälle, z.B. wenn eine junge Witwe mit 3 kleinen Kindern in Begleitung ihres Anwaltes vor der Tür steht und ihre Rechte geltend macht, schon etwas transpirieren. Ob eine Haftpflichtversicherung für grobe Fahrlässigkeit einsteht???? [Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 03. Aug. 2012 editiert.]
so weit ich weis nicht, da muste schon mit deinem Privatvermoegen haften.
------------------ Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
Beiträge: 128 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 03. Aug. 2012 14:46 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Also fuer sowas kann man im schlimmsten Fall in den Knast gehen, weil es als fahrlaessige Toetung ausgelegt wird.
Auch hier irrt der Schreiber: eine solche Handlungsweise wider besseres Wissen ist keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz. Allerdings wird man dem Verursacher i.d.R. keinen Vorsatz bzw. keine Tötungsabsicht unterstellen. Aber man muss ja auch nicht vom Schlimmsten ausgehen. Auf jeden Fall wird man im Fall der Fälle, z.B. wenn eine junge Witwe mit 3 kleinen Kindern in Begleitung ihres Anwaltes vor der Tür steht und ihre Rechte geltend macht, schon etwas transpirieren. Ob eine Haftpflichtversicherung für grobe Fahrlässigkeit einsteht???? [Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 03. Aug. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Canadabear Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 662 Registriert: 30.06.2010 Inventor 2020 / 2022 SolidWorks 2020
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erstellt am: 03. Aug. 2012 14:42 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Clinton:
Ich bin der Chef! Legt euch wieder hin... Clinton Nichts hält ewig, aber das Ewige immer... (Clinton) [Diese Nachricht wurde von Clinton am 03. Aug. 2012 editiert.]
das soll also heissen das du als Chef die volle verantwortung uebernehmen wuerdest wenn mit einer deiner Hebevorrichtungen ein Unfall passiert und die Berufsgenossenschaft zu dir kommt und mal eben die Auslegungsberechnung dafuer sehen will. Was meist du was die sagen wenn du dann nur sagst: das haette halten muessen, ich habs ueberschlaegig berechnet. Also fuer sowas kann man im schlimmsten Fall in den Knast gehen, weil es als fahrlaessige Toetung ausgelegt wird. ------------------ Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
Beiträge: 128 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 03. Aug. 2012 14:05 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Das ist doch eine Richtlinie des Europäischen Parlaments... Dieser Verein löst sich gerade eben auf...
Hi Clinton... Das ist ein Trugschluss. Selbst wenn sich die EU / EG wie auch immer, jetzt in diesem Moment auflöst oder in die Luft sprengt mitsamt den EU-Parlamenten, Kommissaren, Inspektoren, Sekretären... zu spät, denn diese Richtlinien sind in nationales Recht übernommen worden und bleiben solange gültig, bis diese zurückgezogen sind. Zitat: MRL 2006/42/EG - Da wird dir geholfen.
Hi Gollum... Das ist auch nur die halbe Miete. Ein Lastaufnahmemittel ist keine Maschine und wird auch deshalb nicht nach der MRL behandelt, folglich auch nicht gem. DIESER Rili CE-kennzeichnungspflichtig. Die MRL ist allerdings die "Mutter" aller RiLi und enthält darum die Verweise auf andere RiLi, z.B. auf die RiLi "Lastaufnahmemittel", nach der diese Traverse behandelt werden muss und somit trotzdem CE-kennzeichnungspflichtig ist. Klingt komisch...ist aber so. Gerade weil es so ...." kompliziert".... ist, werden zuhauf Fehler bei der CE-Kennzeichnung und der erforderlichen Zertifizierung gemacht. Dabei zählt auch eine CE-Kennzeichnung eines Produktes, für das keine solche vorgeschrieben ist, auch als "Produktfehler". Und die Idee :" lieber mal auf Verdacht ein CE-Zeichen anbringen, wenn es auch nicht vorgeschrieben ist, es schadet doch nix" kann ein Schuss in den Ofen sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit dieser Thematik sind viele Produktschaffende eigentlich überfordert, weil es die Natur der Sache mit sich bringt, permanent den Stand der RiLi zu verfolgen. Auch hier gilt: nix ist so beständig wie der Wandel. Hat dafür der Konstrukteur neben seiner eigentlichen Arbeit noch Zeit und Muse???? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
Beiträge: 2698 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 03. Aug. 2012 10:59 <-- editieren / zitieren -->
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Hohenöcker Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 3618 Registriert: 07.12.2005 Inventor 2023 Ich mag beide Arten von Musik: Country und Western! S-Fanclub
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erstellt am: 03. Aug. 2012 10:11 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von riesi:
Ich finde den Absatz sehr schwammig. Um was für Bestimmungen handelt es sich denn? Muss ich jetzt unruhig schlafen, weil ich eine Hebevorrichtung für unseren Betrieb konstruiert habe?
Wenn Du sauber gerechnet hast, einen ordentlichen Sicherheitsfaktor draufgeschlagen und dafür gesorgt hast, dass auch keiner mehr dran hängt als zulässig, kannst Du einigermaßen ruhig schlafen. Dennoch würde ich mich schleunigst nach den Vorschriften erkundigen (BG? Ich wüßte auch nicht genau, wo) und die Konstruktion überprüfen und dokumentieren. Denn, wehe, wenn was passiert! Dann haben Dich ganz schnell der Chef, der TÜV und die BG am Kragen. ------------------ Gert Dieter As een duhn deiht, wat he deiht, kann he nich mieh duhn, as he deiht. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
riesi Mitglied CAD-Admin
Beiträge: 269 Registriert: 06.05.2002 SWX Office Pre. 2020-Sp5 Creo Elements/Drafting V20.5 MS-Windows 10 Prof. 64Bit Core i7-6700 @ 3.40 GHz 32,00 GB RAM
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erstellt am: 03. Aug. 2012 07:51 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Canadabear:
hast du schon mal was von Bestimmungen wonach man nur Lasthebevorrichtungen einsetzen darf die zugelassen sind. Diese Zulassung heisst das der Hersteller nachweisen kann, das er diese Vorrichtung nach dem aktuellen Bestimmungen konstruiert und berechnet hat. Das gilt selbst dann wenn ein Betrieb etwas fuer den eigenen Gebrauch baut.
Ich finde den Absatz sehr schwammig. Um was für Bestimmungen handelt es sich denn? Muss ich jetzt unruhig schlafen, weil ich eine Hebevorrichtung für unseren Betrieb konstruiert habe? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Canadabear Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 662 Registriert: 30.06.2010
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erstellt am: 02. Aug. 2012 19:11 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Clinton: Ich habe schon schlimmere Sachen erlebt... Solche Vorrichtungen schweißt man aus Rechteckrohren und gut iss... Dafür benötigt man KEIN CAD, auch der Eifelturm wurde OHNE CAD konstruiert, der steht Übrigens noch... Einige überschlägige Belastungberechnungen und gut iss...Clinton
eine ueberschlaegige Berechnung fuer einen Lastheberahmen? das kann ja wohl nicht dein ernst sein. hast du schon mal was von Bestimmungen wonach man nur Lasthebevorrichtungen einsetzen darf die zugelassen sind. Diese Zulassung heisst das der Hersteller nachweisen kann, das er diese Vorrichtung nach dem aktuellen Bestimmungen konstruiert und berechnet hat. Das gilt selbst dann wenn ein Betrieb etwas fuer den eigenen Gebrauch baut. Schau mal bei Produkhaftungsgesetz nach. Also bei Lastehebevorrichtungen kann man nicht vorsichtig genug sein. Normal lieg es in der Verantwortung des Chefs das ungeeignete und unzulaessige Vorrichtungen nicht eingesetzt werden.
------------------ Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
alterHausmeister Plauderprofi V.I.P. h.c. Hausmeister
Beiträge: 2615 Registriert: 02.02.2009 Hardwareprobleme: keine Softwareprobleme: P3D-2023/2025
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erstellt am: 02. Aug. 2012 09:13 <-- editieren / zitieren -->
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Jörg_B Mitglied Staatlich geprüfter Techniker Maschinenbau
Beiträge: 85 Registriert: 24.03.2003 Beruf<P>Solid Works 2011 SP 5<P>Windows 7 Intel Q6600, 3GB Ram FX 1500 / 6.14.10.9163<P>Privat Alibre 11 Standard HP dv 9700 AMD Turion 64 X2, 2GB Ram NVIDIA GForce 8400M GS
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erstellt am: 02. Aug. 2012 08:56 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von riesi: Bei all der berechtigten Kritik sollte mal der Schweißer gelobt werden, denn schließlich scheinen die Nähte ordentlich zu halten.
Da gebe ich Dir jetzt allerdings recht, ich habe schon Behälter gesehen da konnte man nach dem Sandstrahlen ein Blatt Papier unter der Schweißnaht durchschieben. ------------------ Gruß vom Oberrhein Jörg Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
riesi Mitglied CAD-Admin
Beiträge: 269 Registriert: 06.05.2002 SWX Office Pre. 2020-Sp5 Creo Elements/Drafting V20.5 MS-Windows 10 Prof. 64Bit Core i7-6700 @ 3.40 GHz 32,00 GB RAM
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erstellt am: 02. Aug. 2012 07:03 <-- editieren / zitieren -->
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nightsta1k3r Plauderprofi V.I.P. h.c. plaudern
Beiträge: 20534 Registriert: 25.02.2004 Hier könnte ihre Werbung stehen!
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erstellt am: 02. Aug. 2012 02:19 <-- editieren / zitieren -->
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Die Mehrheit Mitglied
Beiträge: 33 Registriert: 10.07.2012
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erstellt am: 01. Aug. 2012 23:48 <-- editieren / zitieren -->
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Krümmel Moderator Konstrukteur mit rotierter Vergangenheit
Beiträge: 254 Registriert: 14.09.2008 Was mit SWX so alles geht ;-)
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erstellt am: 01. Aug. 2012 19:37 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Zitat: Original erstellt von Torsten Niemeier:
Vielleicht noch die Profile um 90° gedreht...
kommt drauf an wie windig es in der Ecke der Welt ist (wenn da wie vermutet Blechtafeln dran hängen) Grüße Andreas
edit schon mal einer über eine 45 Grad Verdrehung nachgedacht
------------------ Stillstand ist Rückschritt [Diese Nachricht wurde von Krümmel am 01. Aug. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Krümmel Moderator Konstrukteur mit rotierter Vergangenheit
Beiträge: 254 Registriert: 14.09.2008 Was mit SWX so alles geht ;-)
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erstellt am: 01. Aug. 2012 19:19 <-- editieren / zitieren -->
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nightsta1k3r Plauderprofi V.I.P. h.c. plaudern
Beiträge: 20534 Registriert: 25.02.2004 Hier könnte ihre Werbung stehen!
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erstellt am: 01. Aug. 2012 19:19 <-- editieren / zitieren -->
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weisbescheid Mitglied
Beiträge: 128 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 01. Aug. 2012 18:41 <-- editieren / zitieren -->
Ich bin keen Statiker nich, aber vielleicht hätte es schon gereicht, man die HEB 90° verdreht zusammengeschweißt hätte, also das höhere Widerstandsmoment genutzt. Und die Einhängeöse nicht quer sondern mittig längs zur Längsachse. Gibt sicher ausreichend Experten bei CAD.de, die mich nicht unwissend lassen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Torsten Niemeier Mitglied Maschinenbau Ingenieur
Beiträge: 1444 Registriert: 21.06.2001 "ZUSE I.36", 8 BIT, 32 Lämpchen, Service-Ölkännchen "ESSO-Super", Software: AO auf Kuhlmann-Parallelogramm-Plattform ** CSWP 04/2011 ** ** CSWE 08/2011 **
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erstellt am: 01. Aug. 2012 18:32 <-- editieren / zitieren -->
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Krümmel Moderator Konstrukteur mit rotierter Vergangenheit
Beiträge: 254 Registriert: 14.09.2008 Was mit SWX so alles geht ;-)
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erstellt am: 01. Aug. 2012 18:27 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, zumal man, selbst mit dem gezeigten Material, das Ganze deutlich stabiler hätte bauen können . Die vier Ausleger als zwei durchgängige Bauteile angeschweißt hätte noch paar Kilo gebracht Ob dann der Öse warm geworden wäre Grüße Andreas
------------------ Stillstand ist Rückschritt Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
Beiträge: 128 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 01. Aug. 2012 18:13 <-- editieren / zitieren -->
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.
Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 31. Jul. 2012 22:57 <-- editieren / zitieren -->
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Wolli Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 89 Registriert: 28.02.2001 Win7 64Bit+32Bit VM-Ware I7 12GB ACAD Mech 2010 Inventor Pro 2010 + 2012 Ansys 13 NLS
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erstellt am: 30. Jul. 2012 18:55 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Ing. Gollum: Hallo,Ich kann nicht nur über die Traverse lachen, sondern auch über diejenigen, die wiederholt den Untergang des Konstuktionsabendlandes prophezeien.
Hallo Gollum, da kann ich Dich beruhigen, das Abendland wir deswegen nicht untergehen. Das habe ich letzte Woche im Morgenland gesehen, und ich glaube bzw. hoffe dass das dort entstanden ist. Gruß Wolfgang ------------------ "Früher war die Zukunft besser" -Karl Valentin- [Diese Nachricht wurde von Wolli am 30. Jul. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Bloer Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 46 Registriert: 16.08.2006 Pentium 4 2,4GHz 512mb Ram Geforce FX 5200 XP Professional SP 2 Wildfire 2 F000
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erstellt am: 30. Jul. 2012 15:31 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Fyodor:
... Meister: Du sollst nicht denken, sondern machen! ...
...da fällt mir eine "Arbeitsanweisung" von einem externen Programmierer aus dem Ostblock, den ich mal in einer Firma als Kollege hatte, wieder ein:
"Mach, das [es] geht!" [Diese Nachricht wurde von Bloer am 30. Jul. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Mitglied Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 1321 Registriert: 15.03.2005 DELL Precision 7740 Intel Core i9-9980HK 32 GB RAM NVISIA Quadro RTX4000 Windows 10 Enterprise<P>SolidWorks 2019 SP3.0
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erstellt am: 30. Jul. 2012 14:25 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Markus Gras:
Nichts! - Die können das.
Ach ja, dazu eine Anekdote aus dem Praktikum: Dem Meister geht es mal wieder nicht schnell genug. Lehrling: Aber ich dachte... Meister: Du sollst nicht denken, sondern machen! Zwei Stunden später, Vorrichtung ist mittlerweile schon kaputt. Meister: Was hast Du Dir dabei denn gedacht?!? ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Mitglied Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 1321 Registriert: 15.03.2005 DELL Precision 7740 Intel Core i9-9980HK 32 GB RAM NVISIA Quadro RTX4000 Windows 10 Enterprise<P>SolidWorks 2019 SP3.0
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erstellt am: 30. Jul. 2012 14:23 <-- editieren / zitieren -->
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Jörg_B Mitglied Staatlich geprüfter Techniker Maschinenbau
Beiträge: 85 Registriert: 24.03.2003 Beruf<P>Solid Works 2011 SP 5<P>Windows 7 Intel Q6600, 3GB Ram FX 1500 / 6.14.10.9163<P>Privat Alibre 11 Standard HP dv 9700 AMD Turion 64 X2, 2GB Ram NVIDIA GForce 8400M GS
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erstellt am: 30. Jul. 2012 11:52 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Clinton: @weisbescheid,So, so, CE-Zertifizierung... Kopfschüttel! Clinton
Ich befürchte leider ja, da auch "Maschinen" für den Eigengebrauch der Richtlinie unterliegen. (Mit gutem Grund, wie man an unserem Beispiel sieht). ------------------ Gruß vom Oberrhein Jörg Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wyndorps Mitglied Ingenieur
Beiträge: 141 Registriert: 21.07.2005
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erstellt am: 30. Jul. 2012 10:44 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von weisbescheid: ... es soll schon vorgekommen sein, dass "Fehlanwender" den Geldbeutel weit öffnen mußten, weil bei einer solchen Fehlanwendung Jemand zu Schaden kam. ...
Das weiß ich leider nur zu gut. Zitat: Original erstellt von weisbescheid: ... Glaubt es oder lasst es sein,...
Ich glaube! Nur zu meiner eigenen Absicherung: Mein Beitrag zu Warnhinweis und Anwenderfehler war rein humoristisch gemeint.------------------ ---------------- "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist." (Stanislaw Jerzy Lec) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
Beiträge: 128 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 30. Jul. 2012 09:55 <-- editieren / zitieren -->
Tja Clinton, vielleicht fällt dir der Kopf ab, vom Schütteln: guggst Du: Richtlinie 98/37/EG Anhang 1 Ziffer 4.1.1 Richtlinie 2006/42/EG Art.2/d Tja Herr Professor: es soll schon vorgekommen sein, dass "Fehlanwender" den Geldbeutel weit öffnen mußten, weil bei einer solchen Fehlanwendung Jemand zu Schaden kam. Nachtrag: Entsprechende Kennzeichnungsschilder sind nach MRL zu befestigen. Das Entfernen ist bei Beachtung dieser Vorgaben mutwillig nicht o.w. leicht möglich. In diesem Falle käme noch "Vorsatz" hinzu und das gibt der Story noch den letzten Kick. Glaubt es oder lasst es sein, ich habe das einige Jahre beruflich gemacht.
[Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 30. Jul. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wyndorps Mitglied Ingenieur
Beiträge: 141 Registriert: 21.07.2005
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erstellt am: 30. Jul. 2012 09:26 <-- editieren / zitieren -->
Was habt Ihr? Das ist doch klar ein Anwendungsfehler!Unten rechts liegt doch noch der Aufkleber. Da steht bestimmt " Maximal zulässige Last 2kg" drauf! Da könnte man schon mutwilliges Entfernen der Sicherheitsinformation unterstellen!
------------------ ---------------- "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist." (Stanislaw Jerzy Lec) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
Beiträge: 1509 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 30. Jul. 2012 09:22 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von JochenM: Da fällt mir doch wieder der Spruch von einem ganz alten (schon lange her) Kollegen ein: [b]"Mach ma, hat eh nichts zu halten, Hauptsache es hält!"[/B]
Ich kenne nur: "Das machen wir selber, das kostet dann ja nix." ------------------ Arne Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
JochenM Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 113 Registriert: 11.11.2003
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erstellt am: 30. Jul. 2012 09:07 <-- editieren / zitieren -->
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Patrick Weber Mitglied Konstruktionstechniker, Admin
Beiträge: 55 Registriert: 20.11.2006 Win11 Pro 23H2 Core i7-12700, 32GB RAM, Quadro P620 Creo Elements/Direct 19.0 M030 ModelManager 19.0 License Server 19.0 F000 clisp,VB.net,VBA,AHK,Python
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erstellt am: 30. Jul. 2012 09:00 <-- editieren / zitieren -->
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Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 30. Jul. 2012 08:39 <-- editieren / zitieren -->
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Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
Beiträge: 2698 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 30. Jul. 2012 08:29 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Ich kann nicht nur über die Traverse lachen, sondern auch über diejenigen, die wiederholt den Untergang des Konstuktionsabendlandes prophezeien. Solche Montagskonstruktionen gab es schon immer und wir es auch immer geben. Ich hab selbst vor einem Jahr ziemlich verhauen und ein I-Profil mit ein wenig Torsion so überbeansprucht, dass ich anschließend fast 10° dauerhafte Verdrehung bewundern durfte. Die Kollegen aus Konstruktion, Fertigung und Montage werden mich wohl bis zur Rente damit aufziehen, obwohl auch keiner von Ihnen den Fehler bemerkt hat. Passiert immer wieder; Zugachsen ohne Dauerfestigkeit, Brücken mit Windlastresonanz, Tragwerke mit Haarrissen, Flugbahnen mit Einheitumrechnugnsfehlern, etc. Da ist so eine Traverse doch wirklich noch bei den lustigen Sachen einzuordnen. Grüße, Gollum ------------------
'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
Beiträge: 128 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 29. Jul. 2012 23:07 <-- editieren / zitieren -->
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Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
Beiträge: 1509 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 29. Jul. 2012 22:04 <-- editieren / zitieren -->
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weisbescheid Mitglied
Beiträge: 128 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 29. Jul. 2012 18:48 <-- editieren / zitieren -->
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Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
Beiträge: 1509 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 29. Jul. 2012 18:36 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von tvd: Nur das, was nachgiebig gebaut ist, bricht nicht gleich ab...
Passt sich der Belastung an? Oder? Aber ich denke das ist eigentlich nur ein mobiler Bewässerungskanal. Der wird so eingesetzt, dass das Wasser rechts und links in die Parzellen des Bauern läuft. Das würde anders garnicht gehen.
------------------ Arne Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tvd Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 358 Registriert: 15.09.2005 Betriebssystem: Windows XP CAD System: Wildfire 4.0
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erstellt am: 29. Jul. 2012 14:57 <-- editieren / zitieren -->
Wieso, was habt Ihr alle? Ist doch perfekt gemacht. Nur das, was nachgiebig gebaut ist, bricht nicht gleich ab... ------------------ Auch der richtige Weg kann in die falsche Richtung führen... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
weisbescheid Mitglied
Beiträge: 128 Registriert: 14.07.2012
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erstellt am: 29. Jul. 2012 08:42 <-- editieren / zitieren -->
So was ist heute keine Seltenheit. Habe da schon andere Sachen gesehen. Selbst wenn die Traverse gezeichnet wurde, dann sicherlich nicht von Jemandem, der die Berufsbezeichnung "Konstrukteur" zu Recht verwendet. Selbst wenn das Ding nur ausgelegt ist, um an jeder Ecke eine Kiste Bier einzuhängen, ist doch nicht auszuschließen, dass die Traverse auch für höhere Traglasten zweckentfremdet wird. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die EU-Richtlinie "Lastaufnahmemittel", die besagt, dass solche Traversen CE-Kennzeichnungspflichtig sind und entsprechend zuvor ein CE-Zertifizierungsverfahren erforderlich ist. Natürlich macht die CE-Kennzeichnung die Traverse nicht betriebssicherer, aber man hat dann einen Verantwortlichen, der dann( auch ohne Schadensfall ) die goldene Arschkarte gezogen hat. Dass solche "Konstruktionen" immer noch in Betrieb sind bzw. in Verkehr gebracht werden zeugt nur von der Unkenntnis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Insbesondere dort, wo die "das machen wir uns alles selbst" - Philosophie die Geschicke lenkt, wird man irgendwann böse auf die Schnauze fallen. Leider sind solche "Versäumnisse" mit der Verursachung von Unfällen verbunden, wo i.d.R. die letzten in der Kette der Beteiligten die am meisten Betroffenen sind. Und es sind nicht die Folgen vom "Fachkräftemangel", es sind die Folgen der Ignoranz, der Dummheit und des "Sparzwanges", die sich ungehindert ausweiten. Es gibt ausgelernte Metallbauer, Stahlbauschlosser und Konstruktionsmechaniker, die an sowas verantwortungsbewußt rangehen, aber keinen Job finden. [Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 29. Jul. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
Beiträge: 2698 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 29. Jul. 2012 08:24 <-- editieren / zitieren -->
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Canadabear Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 662 Registriert: 30.06.2010
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erstellt am: 29. Jul. 2012 05:32 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, also fuer mich siehts so aus als wenn da nichts gezeichnet wurde sondern irgendein Hobbybastler etwas zusammengeschweisst hat. Denn nicht alles was gebaut wird wird auch gezeichnet. Sollte es aber wirklich so sein das es gezeichnet, genehmigt und gefertigt wurde, dann sind aber viele Idioten zusammengekommen, naemlich alle die damit zu tun hatten. Sogar der der diese Konstruktion ueberlastet hat, denn er hat eine Hebevorrichtung genutzt ohne nachzudenken. Gruss Ray ------------------ Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |