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Autor Thema:  E-Technik Schraubverbindungen > Nachziehen ?!? (1225 / mal gelesen)
jouschan
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Elektrotechniker


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Beiträge: 24
Registriert: 03.11.2005

erstellt am: 28. Feb. 2020 11:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo!

Ich hätte mal eine Frage:
Es kommt ab und zu vor, dass sich bei einem Schaltschrank/Anlage, die Schraubverbindungen mit der Zeit ja lockern (durch Hitze, Kälte etc).
Es macht natürlich Sinn diese in regelmäßigen Abständen zu prüfen und ggf. nachzuziehen. Nur müsste das ja Abschluss eines Auftrags der Kunde bzw. Anlagenbetreiber machen.

Kann mir vielleicht einer von euch sagen, wo und vielleicht in welcher Norm/Vorschrift ich das finden könnte, dass dies z.B. jährlich zu prüfen ist.

Ein Kunde von uns sagt uns nach Jahren, dass manche Drahtverbindungen locker sind und es hierbei zu kleineren Schäden (Anschluss verschmort oder ähnliches) gekommen ist.
Nun glaubt er, dass wir diesen Schaden übernehmen und hier das defekte Teil kostenlos austauschen etc.
Das werden wir nicht machen, da die Gewährleistung ja schon abgelaufen ist, aber was ist, wenn das innerhalb dieser Zeit passiert.

Reicht es hier z.B. wenn wir inner- oder außerhalb der Schaltschränken draufschreiben, dass Schraubverbindungen jährlich zu prüfen sind?
Kann ich durch diesen Hinweis auf irgendeine Norm/Vorschrift verweisen?

Danke vorerst.

Josef

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E-Boy
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Elektroinstallateurmeister



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Beiträge: 2731
Registriert: 23.06.2005

MEP 2019
E-Tools
EPlan

erstellt am: 28. Feb. 2020 11:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jouschan 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi,
der Anlagenbetreiber ist nach VDE 0105 Teil 100 verplichtet Prüfungen durchzuführen.
In der Regel alle zwei Jahre.

https://www.elektrohandwerk.de/privat/themen/e-check/

------------------
Gruß Stefan

Nur Feiglinge speichern zwischen.

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N.Lesch
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl. Ing.


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Beiträge: 5122
Registriert: 05.12.2005

WF 4

erstellt am: 28. Feb. 2020 14:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jouschan 10 Unities + Antwort hilfreich

Die Schrauben lockern sich durch den Temperaturweschsel.  Vor allem, weil sich da alles höchst ungleichmäßig erwärmt und auch wieder abkühlt.
Das war schon bei der guten alten Glühlampe so. Wenn die nicht fest eingeschraubt war  , lockerte die sich. Und nach ein paar Jahren war Licht aus ,
obwohl die Lmape noch funktionierte . 
Deswegen alles fest anschrauben , nicht nur so fest, daß es gerade noch funktioniert.

------------------
Klaus

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