Malzeit
Aus den schon von Dir erwähnten Gründen habe ich u.a. im Rahmen einer Risikobeurteilung eine solche öffnende trennende Schutzeinrichtung abgelehnt. Auch spielte die Gefährdung durch wegfliegende Teile, welche diese Bauart "Trennende Schutzeinrichtung" nicht ausreichend verhindert hätte, eine Rolle bei der Bewertung.
Allerdings habe ich
vorher diese Risikobeurteilung schon im Vorprojektstadium durch- und dann parallel zur Konstruktion weitergeführt.
Zitat:
wir haben in einer Roboteranlage ein Schnelllauftor als Maschinenschutztor mit einem Torblatt aus hochreißfestem Gewebe im Einsatz
Ihr habt schon gebaut und jetzt fällt dir auf, dass die trennende Schutzeinrichtung ihren Zweck nicht vollständig erfüllt. Tragisch. Aber noch ist nix passiert.
Zitat:
Diese Bedenken hätte ich übrigens auch, nur kenne ich die Randbedingungen nicht.
Da schließe ich mich an. Eine Randbedingung wäre z.B.: wie groß ist die Annäherungsgeschwindigkeit der "körperkontaktsuchenden" Roboterbauteile im Gefährdungsbereich. Und sind neben dieser auch Gefährdungen durch Einklemmen, Scheren ... z.B. durch Greifer vorhanden?
Ist der Abstand nicht mehr zu verändern UND reicht die Stabilität der trennenden Schutzeinrichtung gegen wegfliegende Teile aus steht die Möglichkeit offen, zusätzlich mittels Lichtgitter oder Trittschaltmatten das Risiko zu begrenzen.