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Funktionale Sicherheit in der Softwareentwicklung nach EN ISO 13849, ein Webinar am 07.11.2024
Autor Thema:  Co2 und Faser Lasermaschinen sicher nach MRL (4486 mal gelesen)
Laserklasse1
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Sistema Maschinenrichtlinie
CE Konformität Lasermaschinen Klasse1 nach DIN 60825-1

erstellt am: 14. Dez. 2013 13:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Guten Tag,

Ich werde jetzt täglich angerufen und alle wollen wissen wie man einen sicheren Gravur-Laser der Klasse1 nach Maschinenrichtlinie ausführt, der dann auch noch über Performance Level d verfügt.
Das ist nicht ganz so einfach wie es aussieht, aber wir haben einen tüchtigen jungen Dipl. Ingenieur beschäftigt, der schon auf der Schule die Maschinenrichtlinie gepaukt hat und der hat sich mit den zuständigen Behörden zusammengesetzt und musste leider feststellen, daß nicht jeder der die Maschinenrichtlinie zu kennen vorgibt, diese auch verstanden hat. Erst durch einen Professor am Laserzentrum in NRW wurde alles ganz klar und einfach erklärt. Ich will jetzt keine Betriebsgeheimnisse verraten, aber eines steht fest,es geht nur mit Laser-Profis! ein normales CE Büro reicht hier nicht aus. Performance Level d gibt es nicht zum Nulltarif, da muss die ganze 13849 1-4 dran glauben und die Firma Pilz wird um mind. 1000.- Euro pro Maschine reicher ohne die 24 Stunden Umbauzeit die wir noch dafür benötigen.

Ich bitte um Verständniss , aber weil es so teuer war kann ich nicht sagen was genau dazu gehört, einen sicheren Klasse1 Laser herzustellen.

Trotzdem stehe ich gerne für weitere Fragen zur Verfügung

Grüße
Konrad Kraus
54311 Trierweiler

Tel. 0651 83630
www.sabko-gmbh.de

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Ex-Mitglied

erstellt am: 14. Dez. 2013 15:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Malzeit
@ Konrad Klaus: ich habe das Vergnügen, als 1. ein neues Mit-Glied zu begrüßen.

Auf eurer HP auf Seite 1 steht:

Zitat:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG und das Produktsicherheitsgesetz schreiben vor, daß nur eine sichere Maschine die dem neuesten Stand der Technik entspricht in Verkehr gebracht werden darf.

Wo ist definiert, was der neueste Stand der Technik ist?

[Diese Nachricht wurde von radloser am 14. Dez. 2013 editiert.]

Laserklasse1
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Sistema Maschinenrichtlinie
CE Konformität Lasermaschinen Klasse1 nach DIN 60825-1

erstellt am: 14. Dez. 2013 17:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Radloser,

die in Anhang I ( MRL )formulierten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind ohne Einschränkung formuliert. Wenn bestimmte grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in einigen Fällen aufgrund des derzeitigen Standes der Technik nicht in vollem Umfang erfüllt werden können, müssen die Maschinenhersteller sich bemühen, dass die Ziele der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen so weit wie möglich erfüllt werden.
Der Begriff des „Standes der Technik“ wird in der Maschinenrichtlinie nicht definiert; aus Erwägungsgrund 14 ergibt sich jedoch in eindeutiger Form, dass der Begriff des „Standes der Technik“ sowohl einen technischen als auch einen wirtschaftlichen Aspekt einschließt.
Harmonisierte Normen enthalten technische Spezifikationen, die es dem Maschinenhersteller ermöglichen, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu erfüllen. Da harmonisierte Normen auf der Grundlage eines Konsenses zwischen den Beteiligten entwickelt und beschlossen werden, vermitteln ihre Spezifikationen einen guten Anhaltspunkt für den Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Annahme.

Wenn Sie z.B. bei der Konstruktion einer Lasermaschine nach MRL einen sicherheitsgerichteten Baustein (2 Kanal Pilz.Omron o. Schmersal ) vergessen haben,der verhindert hätte daß sich der Betreiber "ausfallsicher" nach DIN 13849-1 vor einem Augenunfall hätte schützen können,dann werden Sie dafür als Konstrukteur einer solchen Maschine ( die nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht ),nach einem Unfall verantwortlich gemacht. Es gilt dann "den Letzten beissen die Hunde " und Ihr Chef geht in Deckung .

Gruss

Konrad Kraus

www.sabko-gmbh.de

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Ex-Mitglied

erstellt am: 15. Dez. 2013 00:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Da harmonisierte Normen auf der Grundlage eines Konsenses zwischen den Beteiligten entwickelt und beschlossen werden, vermitteln ihre Spezifikationen einen guten Anhaltspunkt für den Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Annahme.

Die Einhaltung von Normen ist doch keine Pflicht. Einhalten von Richtlinien und Verordnungen schon.
Die Einhaltung von Normen entbindet einen Hersteller nicht von der Pflicht, weitere Risiken und Gefährdungen zu mindern, die bisher noch von keiner Sicherheitsnorm behandelt werden. Zum Zeitpunkt ihrer Annahme?  Zu diesem Zeitpunkt könnte sie schon "technisch veraltet" sein. Bis zu einer Überarbeitung einer Norm können bis zu 5 oder mehr Jahre ins Land gehen.
Stand der Technik? Selbst Normen können falsch sein und entsprechen nicht unbedingt dem Stand der Technik. Federringe DIN 127 waren auch lange Zeit genormt, bis man durch Untersuchungen festgestellt hat, dass sie als Schraubenlosdrehsicherung völlig ungeeignet sind und man die Norm zurück gezogen hat. Man kann sie allerdings immer noch kaufen. Und es soll sogar Firmen geben, die sie noch einbauen.
Dann wiederum gibt es Normen mit pflaumenweichen Aussagen, wo man sich fragen muss, warum man überhaupt das Papier verschwendet hat, z.B. DIN EN 1090.
Eines ist allerdings zutreffend: die Umsetzung und Anwendung von EU-Sicherheitsnormen lösen die Vermutungswirkung aus, ein möglichst sicheres Produkt bereit gestellt zu haben. Betonung liegt auf Vermutungswirkung. Ob es tatsächlich auch der Fall ist?
Daher: blinde Umsetzung von Sicherheitsnormen ohne GMV und Erfahrung bringt die Kuh nicht vom Eis.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 15. Dez. 2013 editiert.]


Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Dez. 2013 00:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Konrad

Ich habe mir jetzt mal eingehender eure HP angeschaut.
So wie ich sehe, betreibt ihr offensichtlich eine qualitativ hochwertige Umsetzung der Sicherheitsnormen und darüberhinaus. Ist sicherlich auch notwendig bei euren Produkten mit diesem Risikopotenzial.

Zitat:
ein normales CE Büro reicht hier nicht aus.

Das stimmt. Aber: gibt es sowas? Die Anforderungen sind mittlerweile so vielfältig, dass man als "CE-Büro " sich schon spezialisieren müsste. Dann reicht aber die eh schon  zahlenmäßig und zahlungskräftig eher dünn gesäte Kundschaft nicht aus. Die Beschaffung der Normen reißt schon eine gewaltige Öffnung in die Kasse. Da ist diese Art von Geschäftstätigkeit in den eher strukturschwachen Gegenden keine gute Idee.

Leider sind immer noch viele Hersteller nicht so auf "Sicherheit" bedacht. Und: es reicht nicht nur, sichere Maschinen zu bauen, man muss auch seine Hausaufgaben machen. In diesem Fall: man muss es dokumentieren und dem Betreiber eine zielgruppenorientierte Betriebsanleitung geben.

Laserklasse1
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Sistema Maschinenrichtlinie
CE Konformität Lasermaschinen Klasse1 nach DIN 60825-1

erstellt am: 21. Dez. 2013 12:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Zeitvertreibler,

danke für die Mail,du hast recht wir haben einen großen Aufwand betrieben für die Lasersicherheit, alleine der Einkauf beim Beuth Verlag für die Normen betrug 1200.-Euro, die Risikobeurteilung und das Konformitätsverfahren nach DIN 12100 und die Gutachten waren auch nicht gerade billig, ein ordentliches Handbuch in Landessprache dauert und kostet ein kleines Vermögen, wenn man nicht den gleichen Fehler machen möchte wie manche unserer Kollegen und nur abschreiben will oder falsches aus dem chinesischen oder englischen übersetzt. Der Anlass für diesen Aufwand war die neue Maschinenrichtlinie 2006/42EG und das 9. ProdSG, die schreiben schon seit längerem eine sichere Maschine vor, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen sollte und daß ist bei einem für Augen und für Haut gefährlichen Laser etwas anderes, als wenn wir nur einen Zeichenplotter mit Bleistift produzieren würden.

Der Lasermarkt und insbesondere Importeure aus USA oder Asien haben zur Zeit ein existenzgefährdendes Problem,viele Lasermaschinen aus USA werden nur mit der Niederspannungs und EMV Richtlinie ausgewiesen,das gilt aber nicht wenn die Lasermaschine nach der Definition der Maschinenrichtlinie eine "Gesamtheit einer Maschine" darstellt und sie über einen eigenen Antrieb verfügt.

Das bedeutet aber daß alle seit Inkrafttreten der MRL verkauften Maschinen eine falsche Konformität besitzen ( kein CE ) und somit aus dem Verkehr gezogen werden müssten und weil sie zudem sicherheitstechnisch nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechen und eine "Ernste Gefahr" darstellen für den Verbraucher und gewerblichen Betreiber.

Wenn die Marktaufsichtsbeamten die MRL und das  ProdSG und den neuesten Stand der Technik verstanden haben sollten , ( was leider zur Zeit nicht bei allen Beamten der Strukturbehörden zu erkennen ist,dann müssten alle Maschinen mit zweifelhafter Konformität und Sicherheit nachgebessert oder sofort vernichtet werden.
Das steht genau so im 9. Produktsicherheitsgesetz!

Zur Zeit ist es aber leider so,daß fast alle Importeure abgeschrieben haben und die Maschinen als eine "sichere Klasse2 < 1 mW " Lasermaschine verkauft haben, aber wer Klasse2 nach DIN 60825-1 auf seine Maschinen schreibt, der muss immer zuerst über die sichere Klasse1 Ausführung mit entsprechender Konformitätserklärung verfügen und genau hier liegen die Leichen im Keller, keine der z.Zt.als Klasse2 ausgewiesenen Maschinen verfügt über die vorschriftsmäßigen und sicherheitsgerichteten Bausteine die bei einer Klasse1 Maschine obligatorisch wären.

Keine der Maschinen verfügt über einen ausfallsicheren Not-Halt oder über eine redundante Türsicherung die den Vorschriften entspräche, ein 2 kanaliger Schmersal oder Pilz Türschalter reicht leider nicht aus, wenn er schließlich an der falschen Schnittstelle endet,die nicht ausfallsicher ausgelegt wurde, ( siehe DIN 11553 DIN 13849-1 bis 4 ( B und C Normen beachten ) Din 60825-1 bis 4.

Selbst ein Strahlenfänger der den Laserstrahl nach DIN 60825-1 absichern würde,reicht nicht aus wenn die DIN 13849-1 mit Performance Level d nicht verstanden oder fehlerhaft umgesetzt wurde.

Also um es kurz zu machen, wir danken allen Mitarbeitern und Ingenieurbüros die uns geholfen haben die MRL entsprechend umzusetzen,denn nur so können wir in dem hart umkämpften Lasermarkt überleben, leider gibt es aber immer noch Importeure oder skrupellose Händler die falsch klassifizierte und gefährliche Laser in Verkehr  bringen, mit denen jemand sein Augenlicht verlieren wird und vielleicht werden dann auch die Herren der Berufsgenossenschaft und der Marktaufsicht wach, aber warum muss im Leben immer erst etwas passieren, daß etwas passiert ?


Gruss

Konrad Kraus

www.krausmotor.de
www.sabko-gmbh.de 


[Diese Nachricht wurde von Laserklasse1 am 21. Dez. 2013 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Laserklasse1 am 22. Dez. 2013 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Dez. 2013 12:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Das steht genau so im 9. Produktsicherheitsgesetz!

Und ausserdem steht im PSG, dass auch Verstöße gegen das PSG mit einem Bußgeld (bis 100.000.-€) abgestraft werden könnten, auch wenn kein meldepflichtiger Unfall verursacht wurde, z.B. auch dann, wenn mehrfach gegen die CE-Kennzeichnungspflicht verstoßen wurde.

Laserklasse1
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Mechatronikmeister


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Sistema Maschinenrichtlinie
CE Konformität Lasermaschinen Klasse1 nach DIN 60825-1

erstellt am: 21. Dez. 2013 12:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

naja, bevor da einer zahlen wird, gehen die in Insolvenz und die Laser bleiben auf der Strecke, ein schrecklicher Gedanke zu Weihnachten.

Die Chinesen lachen sich kaputt über uns

Gruss

Konrad Kraus

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Lucian Vaida
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erstellt am: 21. Dez. 2013 14:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Laserklasse1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Laserklasse1:
...Die Chinesen lachen sich kaputt über uns...

Nicht nur die Chinesen.
In Europa gibt es auch genug schwarze Schafe, die es mit der MRL nicht so ernst nehmen. In den vergangenen Jahren habe ich es schon häufig erlebt, dass hier Maschinen verkauft wurden (teilweise auch Importe aus den USA), die aus Sicht der MRL nie hätten in Verkehr gebracht werden dürfen.

------------------
Gruß
Lucian

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Laserklasse1
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Mechatronikmeister


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Sistema Maschinenrichtlinie
CE Konformität Lasermaschinen Klasse1 nach DIN 60825-1

erstellt am: 21. Dez. 2013 15:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Lucian,

mir der USA ist aber schon länger bekannt,die haben hier viele Maschinen nur mit Niederspannungsrichtlinie und EMV Richtlinie verkauft und keiner hat es gemerkt,frei nach dem Motto " Das ist eine große Firma die werden doch wissen was sie machen und die müssen dann auch sicher sein ".
Leider sind die meisten Verantwortlichen in diesen Betrieben keine Ingenieure oder Normenspezialisten, deshalb wird jetzt alles  geleugnet und man hofft daß es nicht rauskommt, aber es gibt jetzt eine kompetente und länderübergreifende Behörde, die alle Betriebe in den nächsten Monaten besuchen wird und Fragen stellt,wir haben daß schon hinter uns,wegen einer Anzeige eines Wettbewerbers aus Plauen , der dachte er sei der einzigste in Deutschland der die Maschinenrichtlinie verstanden habe, aber wir hatten unsere Hausaufgaben schon vor ihm gemacht und nun kam aber dabei raus, das der Firmeninhaber dieser Importfirma,der sich als Maschinenbauingenieur ausgibt, offenbar seine Hausaufgaben nicht gemacht hatte und nun selbst ein Objekt der Begierde durch die Marktaufsicht geworden ist.
Es reicht eben nicht aus, nur China Maschinen zu importieren,ein deutsches Handbuch zu schreiben,die Konformität zu erklären und ein CE aufs Typenschild aufzukleben und als Hersteller aufzutreten.
Da verfängt sich so mancher "Hersteller" im undurchschaubaren Normengeflecht der EU und es gibt nichts schlimmeres für einen mittelständischen Betrieb,in eine Rückrufaktion zu rasseln,das endet meist mit Insolvenz.

Und weil es so ist, verkaufen die Chinesen munter weiter und lachen sich tot,China ist weit weg,wen soll man da verklagen ?

Gruss

Konrad Kraus

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Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Dez. 2013 16:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
verkaufen die Chinesen munter weiter und lachen sich tot,China ist weit weg,wen soll man da verklagen ?

Es geht ja nicht um das Bußgeld, sondern für den Fall, dass ein meldepflichtiger Unfall verursacht wurde.
Und dann im Zweifelsfall der Betreiber selbst, wenn ein MA zu Schaden gekommen ist und der Importeur nicht mehr greifbar ist.

Zitat:
In Europa gibt es auch genug schwarze Schafe, die es mit der MRL nicht so ernst nehmen.

Mit etwas Normen- und Richtlinienkenntissen kann fast die Hälfte der CE-Kennzeichnungen als ungültig bzw. nicht konform deklarieren, egal ob Import oder Eigenbauten oder in der BRD hergestellt und gekauft. Es soll ja nix kosten. Und dann die vielen eigenmächtigen Umbauten. Es scheint noch nicht durchgedrungen zu sein, dass eine wesentliche Veränderung durch den Betreiber die Konformitätserklärung des Herstellers ausser Kraft setzt.

Zitat:
wir haben daß schon hinter uns,wegen einer Anzeige eines Wettbewerbers aus

Dann kann man sich ja eine ordentlich arbeitende Prüfbehörde ja sparen, das besorgt ja schon der Wettbewerb.

Zudem wird dieser Job i.d.R. den Konstrukteuren noch als Zusatzaufgabe
aufgebürdet. " Aber ja keinen Aufwand betreiben." Der hat doch gar keine Zeit, sich permanent mit dem Stand der Sicherheitsnormen, deren Anschaffung aus Kostengründen schon gar nicht in Frage kommt, zu beschäftigen. Und oft ist er gar nicht in Lage, eine Betriebsanleitung zu erstellen: aus Zeitnot, aus Unkenntnis dessen, was die Betreiber oder Anwender verstehen.

Kritisch wird es bei Personenschaden, wenn die GUV Geld locker machen soll. Und die sagt: wir haben den Unfall nicht verursacht, warum sollen wir zahlen. Und es wird immer ein Verursacher gefunden.

Was viele Konformitätsunterschreiber nicht checken: das eine ist die Haftung in Sachen Strafrecht und das andere die Haftung in Sachen Zivilrecht. Inwieweit ein GF mit seiner Haftungspflicht aussen vor ist, wenn seine Fa. insolvent ist und dann auch auf sein Privatvermögen zugegriffen werden kann sollte man mal in einigen relevanten Urteilsverkündungen mit Grundsatzcharakter nachlesen.

In der Tat interessiert es nicht allzu sehr. "Wir geben die Kataloge der Lieferanten der Kaufteile in den Copyshop, die kopieren uns die Ordner voll und das ist die Dokumentation. Aus." O-Ton eines Maschinenbauers aus der Nachbarschaft.

Und ganz neu ist das auch nicht mehr:
selbst die Metallbauer sind in der Pflicht. DIN EN 1090. Die Übergangsfrist läuft nächstes Jahr im Juni aus.

Als Dienstleister in Sachen Richtlinienumsetzung und CE-Konformitätserklärung wird man eh nicht für Ernst genommen: das ist nur Geldmacherei und Geschäft mit der Angst. Also läßt man die Beratungsresistenten in ihrem Glauben. Irgendwann merkt es selbst der Dümmste.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 21. Dez. 2013 editiert.]

Laserklasse1
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erstellt am: 21. Dez. 2013 16:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Radloser,

dein Kommentar hört sich etwas frustrierend an, hat Dein GF kein Verständniss für einen sicherheitsbewussten Mitarbeiter ? Er sollte froh sein wenn jemand sich nicht zuletzt auch hier im Forum an Weihnachten Gedanken macht um seinen Job und die Zukunft seiner Firma.

Wenn nach einem Unfall der Staatsanwalt kommt und dann beim Prozess klar wird,daß der Doku Redakteur und der technischer Leiter die Maschine fahrlässig ausgelegt haben und deswegen der Unfall passiert ist,dann hat der GF genau 6 Wochen Zeit zu klären, ob er die Kostenlawine die garantiert auf ihn zukommen wird,ertragen kann.

Denn das Insolvenzrecht schreibt vor, das ein GF innerhalb von 6 Wochen Insolvenz anmelden muss !, wenn er erkennen sollte daß er eine Forderung nicht bezahlen kann und auch kein frisches Geld zu erwarten ist, erst wenn er den Termin versäumt kann er wegen Insolvenzverschleppung mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden, aber bis dahin hat er sich schon von seinem Doku Redakteur per Arbeitsamt verabschiedet und versucht ihn abschließend noch solange zu quälen, bis die zarte Seele sich dann entnervt aufhängt.

Also bleib stark, lass Dir nicht in Deinen Job reinreden,denn nur Du als ausgewiesener Fachmann entscheidest wie eine sichere Maschine auszusehen hat und wenn Dein GF das nicht begreift, dann mach jedesmal eine Aktennotiz und lege sie ihm vor und dann weiß er daß Du genau am richtigen Platz sitzt.

Frohe Weihnachten und ein stressfreies neues Jahr 


Konrad Kraus

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erstellt am: 21. Dez. 2013 17:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
hat Dein GF kein Verständniss für einen sicherheitsbewussten Mitarbeiter ?

Ich habe keinen GF, nur noch ab und zu GV.  
Ich bin Zeitvertreibler.
Zitat:
denn nur Du als ausgewiesener Fachmann entscheidest wie eine sichere Maschine auszusehen hat

Das ist in vielen Firmen nur Wunschdenken.
Davon abgesehen: sichere Maschinen bauen einige, aber sie müssen es auch dokumentieren.

Fahrlässige Auslegung einer Maschine??? Wird ein GF oder Konstrukteur beraten in Sachen MRL und Sicherheitsnormen und handelt dann wider besserem Wissen, ist es keine Fahrlässigkeit sondern, weitaus schlimmer: Vorsatz. Dann ist es u.U. auch nicht mehr mit einem Bußgeld getan. Soviel zum Strafrecht.

Eine Witwe mit 2 kleinen Kindern ist auch nicht damit zufrieden gestellt, dass der "Verursacher" gesiebte Luft geniessen kann, sie will entschädigt werden. Und bei Vorsatz geht es beim Verursacher auch ans Eingemachte.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 21. Dez. 2013 editiert.]

Lucian Vaida
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erstellt am: 21. Dez. 2013 17:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Laserklasse1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von radloser:
...Fahrlässige Auslegung einer Maschine??? Wird ein GF oder Konstrukteur beraten in Sachen MRL und Sicherheitsnormen und handelt dann wider besserem Wissen, ist es keine Fahrlässigkeit sondern, weitaus schlimmer: Vorsatz. Dann ist es u.U. auch nicht mehr mit einem Bußgeld getan. Soviel zum Strafrecht....

Leider muss ich dazu sagen, dass es häufig die potentiellen Kunden sind, die eine sichere Maschine im Sinne der MRL "verhindern".
Wenn eine Firma laufend Aufträge an diverse "Urwaldschmieden" verliert, weil diese keine sicherheitsrelevanten Vorgänge in Ihrer Kalkulation berücksichtigen, dann werden irgendwann riskante Entscheidungen getroffen.
Normalerweise ist die MRL unter Anderem in die Welt gesetzt worden, um den Wettbewerb auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Und genau hier hackt es.

Leitende Angestellte, die sich Ihrer Verantwortung bewusst sind, sorgen ungeachtet der Kalkulation dafür, dass Sie sich nicht des grob fahrlässigen Handelns schuldig machen. Im normalen Konstruktionsalltag reicht dafür bereits eine nach besten Wissen und Gewissen durchgeführte FMEA.

------------------
Gruß
Lucian

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http://www.qz-online.de/qualitaets-management/qm-basics/artikel/fehlermoeglichkeits-und-einflussanalyse-fmea-nach-qs-9000-270675.html

[Diese Nachricht wurde von Laserklasse1 am 21. Dez. 2013 editiert.]

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erstellt am: 21. Dez. 2013 18:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Leider muss ich dazu sagen, dass es häufig die potentiellen Kunden sind, die eine sichere Maschine im Sinne der MRL "verhindern".

Ja, leider ist es so. Aber kommt es zum worst case, dann wollen die nix davon wissen.

Zitat:
Wenn eine Firma laufend Aufträge an diverse "Urwaldschmieden" verliert, weil diese keine sicherheitsrelevanten Vorgänge in Ihrer Kalkulation berücksichtigen, dann werden irgendwann riskante Entscheidungen getroffen.

Auch das ist leider zutreffend. Da hilft eigentlich nur, den Markt bereinigen durch das Anzeigen, wenn schon die benannten Prüfbehörden nix unternehmen. Als Hersteller unterliegt man ja grundsätzlich der Beobachtungspflicht über seine eigenen ausgelieferten Produkte, warum nicht auch den Wettbewerb im Auge behalten. In der monatlich veröffentlichten Liste (RAPEX) über die Verpflichtung des Nachbesserns, die Rückrufaktionen bzw. das Verbot des weiteren Inverkehrbringens möchte man auch nicht gerne aufgeführt werden. Man kann auch davon ausgehen, dass zunehmend auch die Betreiber in der Pflicht sind, mehr Wert auf die Anschaffung von "sicheren" Maschinen zu legen. Wenn eine Maschine trotz CE-Kennzeichnung offensichtliche sicherheitstechnische Mängel aufweist, ist der Betreiber genauso im Boot.

Zitat:
Im normalen Konstruktionsalltag reicht dafür bereits eine nach besten Wissen und Gewissen durchgeführte FMEA.

Leider nicht. Mit Mitwirkung eines CE-Koordinators beginnt schon bei der Auftragsbestätigung, bzw. beim Abnicken des Pflichtenheftes. Und eine noch so gewissenhafte FMEA ist kein Ersatz für die quantitative Risikobeurteilung und Bestimmung eines zu erreichenden Performance-Levels.

Lucian Vaida
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erstellt am: 21. Dez. 2013 18:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Laserklasse1 10 Unities + Antwort hilfreich

Beim Auftreten eines Supergaus in Form eines Personenschadens kann der Nachweis einer gewissenhaft durchgeführten FMEA den Vorwurf des grob fahrlässigen Handelns verhindern. Es bleibt der Vorwurf des fahrlässigen Handelns aber das bedeutet meistens - keine Freiheitsstrafe.
Klar, wenn auch die anderen von der MRL vorausgesetzten Vorgänge richtig durchgeführt wurden, kann es nur besser werden.

Früher haben wir die FMEA von den Ergebnissen des Ishikawa Diagramms abhängig gemacht. Heute wird sie auf jeden Fall durchgeführt.

------------------
Gruß
Lucian

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erstellt am: 21. Dez. 2013 19:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja schon, Lucian, das ist richtig.
Nur das PSG sagt eindeutig aus, dass eine unqualifizierte, fehlerhafte, unverständliche  Betriebsanleitung/Benutzerinstruktion oder eine unberechtigt angebrachte CE-Kennzeichnung (weil z.B. die vorgeschriebene Risikobeurteilung nicht erfolgt ist) genau so geahndet wird wie ein Fehler am Produkt selbst. Die FMEA ist sicherlich auch ein notwendiger Baustein, zielt aber in 1. Linie auf die technische Betriebssicherheit ab. Wobei der Sinn der MRL ja nicht nur die Sicherheit der Bediener beinhaltet, sondern auch den Schutz der Maschine "vor sich selbst", also vor Gefährdungen durch Selbstzerstörung. Da schließt sich der Kreis. Es ist auch egal wie das Kind heißt. Es nutzt nur, wenn es nach einem erprobten Verfahren durchgeführt wurde und das Ergebnis in verständlicher Form dokumentiert ist.

Das Ergebnis einer Risikobeurteilung ist auch der Umfang eines tolerierbaren Restrisikos als Zahlenwert, also die Gefährdungen, die sich trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen nicht beseitigen lassen, auf welche auch in der BA eingehend hingewiesen wird. (....bei vernünftiger Betrachtungsweise vorhersehbare....). Das gibt eine FMEA nicht her.


Lucian Vaida
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erstellt am: 21. Dez. 2013 19:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Laserklasse1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von radloser:
...Das gibt eine FMEA nicht her...

Das stimmt.

Nachtrag:
Es ist schon heftig, was in einem kleinen Unternehmen von Konstrukteuren erwartet wird.
Bereits das verfassen einer verständlichen Bedienungsanleitung ist für einen Konstrukteur eine Herausforderung. Diese auch noch aus Sicht der MRL mit den richtigen Inhalten zu versehen ist eine Wissenschaft für sich.

------------------
Gruß
Lucian

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ThoMay
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erstellt am: 21. Dez. 2013 19:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Laserklasse1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Gemeinde.

Das Probleme liegt nicht nur beim Verhauf oder bei den Kunden.
Viel schlimmer ist es bei den Maschinen, welche zur Eigenverwendung hergstellt werden UND in der eigenen Werkshalle erstmalig in Verkehr gebracht wurden.
Wenn ich so bei den Firmen durch die Hallen gehe => 90% keine CE Kennzeichnung, Dokumentation,...
Bei den gekauftzen Masschinen wird dann peinlichst genau darauf geachtet => Weil man dem Hersteller die Verantwortung abdrücken kann.
Bei den selbst gebastelten => Fehlanzeige

Gruß
ThoMay

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Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Dez. 2013 20:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Wenn ich so bei den Firmen durch die Hallen gehe => 90% keine CE Kennzeichnung, Dokumentation,...

Da fragt man sich, was die Prüfer der Berufsgenossenschaften bei Betriebsbegehungen noch prüfen.
Es ist aber auch noch nicht soooo bekannt, dass man auch für Eigenbauten ein CE-Zertifizierungsverfahren mit Kennzeichnung machen muss. Ob jetzt mit oder ohne CE-Kennzeichnung. Bei ausgewiesenen Eigenbauten ist dann ja auch die Verantwortlichkeit und die Haftung erklärt.

Vieles ist noch unbekannt, oder wird verdrängt oder einfach gar nicht ignoriert.
So z.B. auch, dass Werkzeuge eine CE-Kennzeichnung brauchen. Obwohl es laut MRL ausgeschlossen ist. Ein Widerspruch in sich? Nein, denn die MRL ist im Original in englischer Sprache verfasst. Und Werkzeug (Tool) ist nicht gleich Werkzeug (Tool). Was die MRL als Werkzeug aus ihrem Geltungsbereich ausschließt sind Werkzeuge wie Zange, Hammer, Schraubenschlüssel. Stanzwerkzeuge, Spritzgießwerkzeuge, u.ä. sind auswechselbare Ausrüstungen und als solche CE-Kennzeichnungspflichtig. Und müssen mit einer Benutzerinstruktion ausgeliefert werden.

Vor einiger Zeit wurde in diesem Brett die Frage "CE-Kennzeichnung einer nicht angetriebenen Rollenbahn " diskutiert. Jetzt wurde bei einem Betreiber einer solchen die fehlende Kennzeichnung vom neuen Sicherheitsing. bemängelt. Nach 1/2 Jahr. Der Lieferant sollte nachbessern. Aber der sieht keine Veranlassung dazu, denn die RoBa wurde vom Betreiber schon umgebaut und der Betreiber hat billigend in Kauf genommen, dass er eine RoBa ohne CE 6 Monate in Betrieb hatte. Wollen wir mal warten, wie das endet.

Laserklasse1
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erstellt am: 21. Dez. 2013 20:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Sorry,

aber ein tolerierbares Restrisiko werde ich in meinem Unternehmen nicht tolerieren können, wenn es dafür eine technische Lösung geben sollte.


Eine organisatorische Massnahme sollte das letzte Mittel der Sicherheitsstufe sein.

Mein Konstrukteur wollte mir letztes Jahr erklären, das ein kleiner Positionierlaser mit 1 mW  unsere Klasse1 "versauen" wird,weil so ein Pointer mit 1 mW in Klasse2 eingestuft werden muss,da bin ich erst aus dem Büro gegangen, bis klar war daß es auch einen Klasse1 Positionierlaser gibt den wir einbauen können( 0,3 mW ).

Und wenn unsere Maschinen zu teuer werden sollten und Wettbewerber nur deshalb günstiger verkaufen können, weil z.B. sicherheitsgerichtete Bausteine von Pilz zu teuer waren, dann gibt uns die MRL und das 9.ProdSG die  Möglichkeit diese Mißstände mit Hilfe der Marktaufsicht abzustellen.

Gruss

Konrad Kraus  

www.krausmotor.com
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[Diese Nachricht wurde von Laserklasse1 am 22. Dez. 2013 editiert.]

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Lucian Vaida
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erstellt am: 21. Dez. 2013 20:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Laserklasse1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Laserklasse1:
...Und wenn unsere Maschinen zu teuer werden sollten und Wettbewerber nur deshalb günstiger verkaufen können, weil z.B. sicherheitsgerichtete Bausteine von Pilz zu teuer waren, dann gibt uns die MRL und das 9.ProdSG die  Möglichkeit diese Mißstände mit Hilfe der Marktaufsicht abzustellen....

Bei Serienmaschinen ist das eine durchaus denkbare Vorgehensweise. Im Sondermaschinebau und in der Investitionsgüterindustrie kann man so etwas vergessen. Was tatsächlich vom Mitbewerber geliefert wurde erfährt man wenn überhaupt nur rein zufällig und dann ohne aussagekräftige Details.

------------------
Gruß
Lucian

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Roland Schröder
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erstellt am: 21. Dez. 2013 22:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Laserklasse1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Laserklasse1:
...1 Milliwatt unsere Klasse1 "versauen" wird, weil der mit 1 MW in Klasse2 ...    
Moin!

Wenn Du das schon so genau nimmst, was ich sehr in Ordnung finde, sei bitte so nett, auch bei den Einheiten die Groß- und Kleinschreibung zu beachten. 1/1000W=Milliwatt="mW". "MW" sind Megawatt, also 1 Milliarde mal so viel wie "mW".

Auch auf Eurer Website. Das Einheitenzeichen für Watt ist ein großes W!

Danke.

------------------
Roland  
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erstellt am: 21. Dez. 2013 23:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
aber ein tolerierbares Restrisiko werde ich in meinem Unternehmen nicht tolerieren können, wenn es dafür eine technische Lösung geben sollte.

Ich habe nichts anderes behauptet. Aber nicht für alles gibt es eine technische Lösung.
Nach der 3 Stufen-Methode, eine sichere Maschine zu bauen, ist, da hast du absolut recht, das Anbringen von Warnhinweisen die letzte Stufe und nur dann akzeptabel, wenn es in der Tat keine technische Lösung gibt. Und da gibt es ausreichend Beispiele.
Deshalb wird durch eine quantitative Ribeu eine Risikozahl ermittelt. Du hast nur Deine Maschinen mit Laser im Fokus. Daneben gibt es auch noch was anderes. Und davon mal abgesehen: wer behauptet, dass seine Produkte die absolute ultimative Sicherheit verkörpern, lügt sich selbst was in die Tasche.
Macht ihr alle Reparaturen selbst, wer macht die Wartung, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls eines Sicherheitsbauteiles? Wie könnt ihr verhindern, dass eure Maschinen nicht manipuliert werden können. Selbst wenn Teile mit höchster PL-Einstufung verbaut sind, ist ein Ausfall nie auszuschließen. Selbst die beste, ausgeklügelste "Trennende Schutzeinrichtung" verhindert nicht, dass eventl. Personen in der Sicherheitszone eingeschlossen werden könnten.
Ein anderes Beispiel: Wälzlager werden nach Tragzahl ausgelegt, wobei die Lebensdauererwartung eine Rolle spielt. Kein Wälzlagerhersteller weltweit garantiert, dass 100 % seiner Wälzlager diese Lebensdauer erreichen, obwohl Wälzlager zu den ausgereiftesten Maschinenelemente gehören.

Gerade das Thema "Sicherheit gegen Manipulation" ist brennend Heiß.

Technik war nie, ist nie und wird wahrscheinlich nie zu 100% beherrschbar sein. Hinzu kommt der größte Unsicherheitsfaktor: der Mensch.

Laserklasse1
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erstellt am: 22. Dez. 2013 09:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Dr. Schröder,

danke für den Hinweis, werde es sofort ändern.

Wobei mir der Gedanke an einen handgeführten Laserpointer mit 1 MW ( Megawatt )  gut gefallen würde.

Frohe Weihnachten

Konrad Kraus

www.krausmotor.com

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[Diese Nachricht wurde von Laserklasse1 am 22. Dez. 2013 editiert.]

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erstellt am: 22. Dez. 2013 10:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Radloser,

Du hast völlig Recht,daß nichts und niemand zu 100% sicher sein kann, aber wie ich das sehe war es vor der Maschinenrichtlinie einfacher eine "unsichere" Maschine zu verkaufen.
Mit Inkrafttreten der MRL müssen jetzt alle Maschinenbauer Mindestanforderungen erfüllen aber sie dient bestimmt auch dazu,Asiaten und andere Billiglohnländer im Zaum zu halten,denn jetzt können die Einkäufer vom Hersteller eine Risikobeurteilung und das Konformitätsverfahren vor dem Kauf einer Maschine betrachten und die Händler die über China vollständige Maschinen nur mit einem übersetzten Handbuch an den Kunden weiterreichen,schlittern garantiert über kurz oder lang in einen Rückruf und was daß bedeutet muss ich nicht näher beschreiben.

Geduld Geduld, die Berufsgenossenschaften und die Marktaufsichtsbehörden geben zur Zeit viel Geld aus für neues Fachpersonal, daß dann mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet wird, die man im 9. ProdSG nachlesen kann.

Habe hier auch mal die Handlungsanweisung für einen Marktaufsichtsbeamten, eine furchterregende Lektüre

http://lasi.osha.de/docs/lv36.pdf


Wer seine Maschinen nicht konform ausgerichtet hat, sollte daß jetzt schon mal nachholen. 


Gruss

Konrad Kraus

www.krausmotor.com

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[Diese Nachricht wurde von Laserklasse1 am 22. Dez. 2013 editiert.]

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erstellt am: 22. Dez. 2013 11:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Wobei mir der Gedanke an einen handgeführten Laserpointer mit 1 MW ( Megawatt )  gut gefallen würde.

Marktlücke entdeckt???  

Zitat:
aber wie ich das sehe war es vor der Maschinenrichtlinie einfacher eine "unsichere" Maschine zu verkaufen.

Dieser Eindruck ist teilweise zutreffend. Denn die Merkblätter der Berufsgenossenschaften gibt es schon länger als die MRL, ebenso die Produkthaftung und die Sicherheitsingenieure und Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen.
Die EG-Richtlinien (und Verordnungen wie die Bauproduktenv.) haben im Gegensatz zu "Merkblättern" Gesetzescharakter und müssen von Herstellern und Bereitstellern von Produkten verbindlich umgesetzt werden.
Aber wenn der Käufer/Betreiber keine Ahnung von der Materie hat und das CE-Zeichen als China-Export interpretiert, kann man immer noch allen möglichen Mist vertreiben. Beispiel? Ein Onlineinternetvertrieb verkauft Fördertechnik ohne CE-Kennzeichnung, noch nicht mal die zul.Traglast ist angegeben. Und das Zeug geht weg, weils billig ist. Im Fall der Fälle wird schnell ein CE-Bäpper drauf geklebt und gut ist.

Die Handlungsanweisung für Kontrolleure ist von 2008. Noch nie war ein Prüfer in Sachen MRL bei einem meiner früheren Kunden vorstellig.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 22. Dez. 2013 editiert.]

Laserklasse1
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erstellt am: 22. Dez. 2013 12:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Ratloser,

ich kann nur für meinen Bereich sprechen,aber wenn Du oder Dein Unternehmen Probleme haben, weil Euer Wettbewerb nur ein CE drauf "pappt" statt den steinigen Weg des Konformitätsverfahrens zu gehen, dann soll Dein Chef den zuständigen Beamten der Strukturgenehmigungsbehörde ( so heissen die jetzt ) anrufen und Druck machen,am besten mit Anwalt anschreiben und bitten den Kollegen zu besuchen um den wettbewerbsverzerrenden Zustand zu beenden und wenn Du recht hast mit Deiner Behauptung und der Kollege ein "Etikettenschwindler" sein sollte, ist der spätestens 10 Tage nach dem Besuch vom Markt verschwunden, denn es kann ja wohl nicht angehen, das 
nur rote Teddybären wegen falschem CE aus dem Verkehr gezogen werden und in Eurer Branche kann jeder machen was er will ?

Aber dafür braucht Dein Chef sowas wie Eier in der Hose sonst musst Du den Part selbst übernehmen.

Unternehmer kommt von Unternehmen und nicht von Unterlassen :-))

Gruss

Konrad Kraus

[Diese Nachricht wurde von Laserklasse1 am 22. Dez. 2013 editiert.]

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erstellt am: 22. Dez. 2013 13:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Konrad
guckst du mal, ich hatte dir PM geschickt.

Mein Unternehmen war mein Unternehmen, war ein Büro für technische Doku, mein Chef war ich selbst.
Das gibt es seit ca. 1 Jahr nicht mehr.
Weil: das machen wir uns selbst, das darf nix kosten, das brauchen wir nicht. Außer ab und an hier biß`l was kommentieren tangiert mich das alles nur noch peripher, zu deutsch: geht mir das alles heute kilometerweit am Arsch vorbei.

Zitat:
Unternehmer kommt von Unternehmen und nicht von Unterlassen

Wenns nix einbringt wird man es besser unterlassen.

Guckst du auch meine Systeminfo: Zeitvertreibler.

Laserklasse1
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erstellt am: 22. Dez. 2013 14:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Sorry ,
da habe ich nicht aufgepasst entschuldige, aber warum wollten die Kunden nicht zahlen? Gute Arbeit muss man gut bezahlen,sonst bekommt man nur Ärger mit den Behörden oder den Kunden und wer zuviel spart und denkt abschreiben reicht, ist schön dumm.
 
Ich habe nur für eine Beratung zur DOKU mit Anfahrtkosten 700.- Euro bezahlt und dann habe ich den Auftrag erteilt und die fertige Doku nach 12100 mit Anhang VII a der MRL alles fertig auf CD hat mich nochmal 6000.- Euro gekostet,aber dafür ist jetzt alles protestsicher und damit hebe ich jeden aus dem Sattel der meine Konformität anzweifeln möchte,natürlich haben wir die Maschinen auch genauso gebaut, wie es die Doku vorsieht.

Wenn ich nochmal Bedarf haben sollte,spreche ich Dich vorher gerne an.

Bis bald

Konrad 

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erstellt am: 22. Dez. 2013 18:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Wenn ich nochmal Bedarf haben sollte,spreche ich Dich vorher gerne an.

Danke, aber lass mal gut sein. Mit einem Liter Wasser kann man die Sahara nicht bewässern.

Zudem habe ich auch die Altersgrenze erreicht, wo man nicht mehr unbedingt am stressigen Wettrennen um den billigsten Anbieter teilnehmen muss. Ich habe 30 Jahre lang in ganz Süd-Deutschland Aufträge bearbeitet und habe auch keine Lust mehr, einen Großteil meiner Zeit im Auto zu verbringen.

Allein die Anschaffung von Sicherheits-Normen verschlingt ein Vermögen, das durch die Honorare kaum zu schultern ist. Das permanente Studium der Veröffentlichungen zum Thema kostet Zeit, die kaum mit der Arbeitsleistung verrechenbar ist. Konstruktion und TD sind Dienstleistungen, die nur funktionieren, wenn man eine wirtschaftlich vertretbare Distanz zu den Kunden hat und die personellen Kapazitäten so aufgestellt sind, mehrere Aufträge parallel abzuarbeiten. Nicht alles kann per Telefon oder e-mail geklärt werden. Hat man im Umkreis von 80 km ausschließlich beratungsresistente Kunden, die eventl. auch noch keinen finanziellen Spielraum haben, eine qualitativ hochwertige DL einzukaufen, geht das Konzept nicht auf. Hier sind die kleinen SM-Bauer in der Überzahl und die sind dann froh, wenn die Aufträge (ohne qualifizierte TD) mit einer schwarzen Null abgeschlossen werden können.

Wenn der finanzielle Rahmen schon eng ist, wäre die Zusammenarbeit mit einem DL um so wichtiger, wenn der die relevanten Normen für mehrere Kunden vorhält. Geteiltes Leid ist halbes Leid. Aber das hat sich erledigt. Die letzten Anfragen habe ich nur noch abgelehnt: TD nachträglich erstellen für Maschinen/Vorrichtungen die schon beim Kunden im Einsatz sind, aber jetzt erst auffällt, dass die TD fehlt und der Betreiber die Rechnung nicht komplett bezahlen will. Warnung an alle Dienstleister: dieses Verfahren ist nicht ganz sauber (es könnte theoretisch genau in dieser Zeit ein Vorfall sein) und das Geld ist auch schon aufgebraucht.

Man muss auch sehen, dass der Arbeitsmarkt sich in den letzten 10-15 Jahren so verändert hat, dass gerade für kleine Büros und Freiberufler der Kuchen immer kleiner geworden ist. Ich bin froh, dass ich nicht mehr muss, da ich heute finanziell unabhängig bin von einer beruflichen/geschäftlichen Tätigkeit.
 

[Diese Nachricht wurde von radloser am 22. Dez. 2013 editiert.]

ThoMay
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erstellt am: 22. Dez. 2013 19:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Laserklasse1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Leute.
Hallo laserklasse1 und radloser.

Zitat:
Gute Arbeit muss man gut bezahlen,sonst bekommt man nur Ärger mit den Behörden oder den Kunden und wer zuviel spart und denkt abschreiben reicht, ist schön dumm

Sehe ich genauso ABER:
Solange die Kontrollen über ddie Einhaltung der einschlägigen Gestezgebung nicht ausreichend sind und vom Gesetzgeber selbst durchgeführt werden, weil Personalmangel, nicht ausreichende Fachkenntniss,...
Solange werden die Maschinenbaufirmen die Kennzeichnung nach einmal erstellter Vorlage durchführen oder garnicht.

Leider wird noch zu oft danach gehandelt:
Wo kein Kläger da kein Richter.

Zu oft hört man das Word:
Das ist dann eben kaufmanisches Restrisiko.


Gruß
ThoMay


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erstellt am: 23. Dez. 2013 08:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Das ist dann eben kaufmanisches Restrisiko.

       
Davon sind dann u.U. nicht nur die Kaufleute betroffen.
Einen 20 Mann Laden im Sondermaschinenbau kostet ein Rückruf einer Maschine, die Existenz, dann stehen alle MA auf der Straße. Wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, dass eine CE-Kennzeichnung nicht berechtigt ist und gegen eine RiLi verstoßen wurde, werden, je nach Tagesform der Prüfer der benannten Stelle, auch die schon vorher ausgelieferten Gurken geprüft.
Ein Betreiber, der eine Maschine stilllegen muss, weil es das Gewerbeamt so will, weil der Hersteller lieber ein "kaufmännisches Restrisiko" eingegangen ist, wird sich dann schadlos halten. Nicht umsonst steht im Lastenheft was von der Verfügbarkeit einer Maschine. Ist diese auf 0,0 gesunken kostet es Knete. Das wird dann schnell selbst dem ADK (anzunehmend dümmsten Kaufmann) klar. Und das Image ist auch im ... , äh beim Teufel.

wer sich dafür interessiert:
http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/Rapex/Woechentliche-Meldungen.html


[Diese Nachricht wurde von radloser am 23. Dez. 2013 editiert.]

Laserklasse1
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Einen ADK kannte ich auch noch nicht, das ist eine gute Bezeichnung.

Wenn ich daß hier alles so lese wäre doch die Konsequenz in Deutschland keine Maschinen mehr zu bauen, weil das Risiko für einen Rückruf zu groß ist ?

Das sind ja traurige Aussichten, wo soll daß denn alles hinführen ?

Es muss doch möglich sein eine Maschine zu bauen, die allen Mindestanforderungen der MRL entspricht und die auch keinen Anlass zur Beanstandung geben kann, wenn die Marktaufsicht kontrolliert ?

Und wenn ein Wettbewerber billiger anbieten kann,dann sollte man genau hinsehen warum daß so ist.

Ich kann nur für meine Branche sprechen,ähnliche Lasermaschinen wie die unseren kann man in China wesentlich günstiger einkaufen wenn man die aber nur durchreicht ohne auch nur eine Schraube kontrolliert zu haben,wird man scheitern und zwar an der Sicherheit,an der Ausführung und vor allem an der Dauerhaltbarkeit und Zuverlässigkeit. Wer aber sich die Mühe macht alles nach MRL nachzurüsten,die Schwachstellen der Maschine kennt und als Hersteller die Verantwortung übernehmen möchte mit hohem persönlichen Einsatz, der kann nur gewinnen. Ein ADK wird da scheitern,denn er hat weder die Lust noch die Kompetenz eine gute Maschine auszuliefern.

Leider geht daß aber nicht mit einem 8 Stunden Tag und Anspruch auf viel Freizeit,der persönliche Preis ist hoch den man dafür zahlen muss,aber daß muss jeder für sich selbst entscheiden. 


Gruss
Konrad Kraus

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erstellt am: 23. Dez. 2013 13:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Wenn ich daß hier alles so lese wäre doch die Konsequenz in Deutschland keine Maschinen mehr zu bauen, weil das Risiko für einen Rückruf zu groß ist ?

Nein. Keinesfalls. Wer seine Hausaufgaben ordentlich macht, hat nix zu befürchten.

Zitat:
Es muss doch möglich sein eine Maschine zu bauen, die allen Mindestanforderungen der MRL entspricht und die auch keinen Anlass zur Beanstandung geben kann, wenn die Marktaufsicht kontrolliert ?

Ist es doch auch. Ich habe es schon mal geschrieben: viele Hersteller haben schon immer sichere Maschinen gebaut. Und dass die Zahl der Arbeitsunfälle, insbesondere der tödlichen, rückläufig ist, zeigt doch ganz klar, dass die RiLi fruchten. Sicherlich gibt es immer noch Verbesserungspotenzial und auch Schwarze Schafe, die sich einen Sch.... um Richtlinien kümmern. Die stehen dann, wenn es dumm läuft, in der Rapex-Liste der BauA.

Aber das ist nur eine Seite der Medaille. Es reicht heute nicht aus, sichere Produkte in Verkehr zu bringen, als Hersteller oder Bereitsteller muss man es auch dokumentieren. Bedeutet auch wieder: Hausaufgaben machen. Richtlinien umsetzen. Sicherheitsnormen, soweit es anwendbare gibt, beachten, vernünftige Benutzerinstruktion erstellen usw usw. Setzt allerdings voraus, dass man zumindest ein Ohr am Puls des PSG und seinen Ablegern hat.

Wo wird denn ein Prüfer beginnen mit einer Prüfung (egal ob mit oder ohne Schadensfall)? Logisch: bei der Doku. Wenn dann in der Konformitätserklärung (DIN A4-Blatt) schon formale Fehler sind, wenn die letzte Konf.-Erkl. noch auf die MRL 89/392/EWG bezogen ist oder die Einbauerklärung (für unvollständige Maschinen), letzte Woche ausgestellt, immer noch Herstellererklärung als Überschrift trägt, läuft der zur Hochform auf. Wenn in der Maschinendoku im Hydraulikschaltplan ein Druckspeicher eingezeichnet ist, der aber nicht eingebaut ist, wird es genau so sein. Oder die Not-Halt-Taster immer noch Not-Aus heißen und eben kein Not-Aus machen, ebenso. Und dann ist noch ausschlaggebend, wer die Doku und das CE-Zertifizierungsverfahren erstellt hat. Bei einem Nobody wird es eher Diskussionsbedarf geben, als bei einem Ersteller, der schon etliche Sachen bearbeitet hat. Ca.50% der CE-Kennzeichnungen sind falsch.

Es wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Ich habe am liebsten Maschinendoku bearbeitet, die unter eine C-Norm gefallen sind.


[Diese Nachricht wurde von radloser am 23. Dez. 2013 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von radloser am 23. Dez. 2013 editiert.]

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