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Autor Thema:  CE-Kennzeichnung Rollenbahn (5651 mal gelesen)
weisbescheid
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erstellt am: 25. Okt. 2012 19:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ich habe eine Fräge an die CE-Experten im WBF bez. CE-Kennzeichnung.
Ist eine CE-Kennzeichnung (incl. Konformitätserklärung) gemäß MRL für eine nicht angetriebene Rollenbahn vorgeschrieben? Wer kann/will mir antworten mit Angabe einer EN-Norm, auf die ich mich beziehen kann?

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ThoMay
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erstellt am: 26. Okt. 2012 06:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für weisbescheid 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und einen guten Tag Weisbescheid.

Du schreibst:

Zitat:
Ist eine CE-Kennzeichnung (incl. Konformitätserklärung) gemäß MRL für eine nicht angetriebene Rollenbahn vorgeschrieben

Vorgheschrieben also Zwangsweise ist die CE Kennzeichnung nicht, diese ist immer noch freiwillig.

Eine nicht angetriebene Rollenbahn ist eine Unvollständige Maschine und braucht daher keine CE Kennzeichnung.
Eine Einbauerklärung und die entsprechenden Dokumente nach MRL sollten aber schon sein.

Hoffe weiter geholfen zu haben.

ThoMay

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weisbescheid
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erstellt am: 26. Okt. 2012 08:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Vorgheschrieben also Zwangsweise ist die CE Kennzeichnung nicht, diese ist immer noch freiwillig.

Das wäre mir neu.
Zitat:
Eine nicht angetriebene Rollenbahn ist eine Unvollständige Maschine und braucht daher keine CE Kennzeichnung.

Das wäre dann der Fall, wenn die RoBa durch Einbau Bestandteil einer vollständigen Maschine werden würde oder durch Anbau weiterer Komponenten zur vollständigen Maschine werden würde. Eine unvollständige Maschine kann für sich allein keinen Zweck erfüllen. Aber auf einer nicht angetriebenen Rollenbahn wird Stückgut manuell verschoben, bzw. bei Neigung der RoBa durch die Schwerkraft bewegt. Deshalb kann sie für sich einen Zweck erfüllen und würde eher als vollständige Maschine einzustufen sein, auch wenn sie keinen Antrieb hat.

Ich muss noch ergänzen: die RoBa wurde bei einem Hersteller gekauft und ohne irgendeine Beschreibung, Einbauerklärung oder Konformitätserklärung ausgeliefert. Wenn ich ein Produkt, für das lt. MRL eine entsprechende CE-Kennzeichnung, bzw. eine Einbauerklärung, vorgeschrieben ist, bestelle, muss ich doch nicht die Beistellung dieser Unterlagen in der Bestellung explizit aufführen. Wieder ist die geschätzte Meinung der Experten gefragt. Danke im voraus.

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tanzbaer1963
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Zitat:
Original erstellt von ThoMay:
Vorgheschrieben also Zwangsweise ist die CE Kennzeichnung nicht, diese ist immer noch freiwillig.

Eine nicht angetriebene Rollenbahn ist eine Unvollständige Maschine und braucht daher keine CE Kennzeichnung.
Eine Einbauerklärung und die entsprechenden Dokumente nach MRL sollten aber schon sein.

[/B]


Sorry dass ich hier widerspreche,
aber nach dem Produkt-Sicherheitsgesetz (ProdSG von 11/2011) ist diese Aussage nicht ganz richtig.
Auch ist nach der MRL 2006/42/EG eine CE-Kennzeichnung auch für unfertige Maschinen oder auswechselbare Ausrüstungen vorzusehen.

Gruß,
Ingo

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weisbescheid
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erstellt am: 26. Okt. 2012 08:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

@ Ingo
Was ist eine unfertige Maschine? Oder meinst du unvollständige Maschine?
Und dass für unvollständige Maschinen eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, das ist mir auch neu.

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tanzbaer1963
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erstellt am: 26. Okt. 2012 08:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für weisbescheid 10 Unities + Antwort hilfreich

es sollte natürlich unvollständige Maschine heißen, sorry.

Ich denke, dass das ProdSG hier eindeutig ist.
Das ProdSG macht keinen Unterschied, ob es sich um eine vollständige(vM) oder unvollständige Maschine(uvM) handelt, sondern spricht von Produkten, die "in den Verkehr" gebracht werden.

Der Unterschied zwischen vM und uvM innerhalb der MRL besteht IMHO lediglich im Umfang der beizufügenden Dokumentation.

Ich würde mich auf das ProdSG berufen.

Gruß Ingo

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weisbescheid
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erstellt am: 26. Okt. 2012 09:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Das ProdSG macht keinen Unterschied, ob es sich um eine vollständige(vM) oder unvollständige Maschine(uvM) handelt, sondern spricht von Produkten, die "in den Verkehr" gebracht werden.

Das ist ja auch richtig.
Aber die MRL unterscheidet: vollständige (für die ist eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben) und unvollständige Maschinen (die dürfen nicht CE-gekennzeichnet sein). Der Begriff "Produkt" ist quasi allumfassend. Aber eine CE-Kennzeichnung bedarf eines Bezuges zu einer EU-Richtlinie ( wie z.B. die MRL, ATEX, EMV). Ein Produkt nach Definition des ProdSG ist auch ein Joghurt oder eine Limo, die jedoch nicht CE-Kennzeichnungspflichtig sind, da es (noch) keine EU-Richtlinie dazu gibt. Und in der MRL ist der Unterschied vM und uvM zwar aufgeführt, aber nicht hinreichend erklärt.
Danke für die Antworten, aber meine eingangs gestellte Frage ist noch nicht beantwortet.

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ThomasZwatz
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@M7720 Win10 (1909)

erstellt am: 26. Okt. 2012 09:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für weisbescheid 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von weisbescheid:
...Danke für die Antworten, aber meine eingangs gestellte Frage ist noch nicht beantwortet.

Was fehlt denn ?

Die MRL findet Anwendung.

Deine eigentliche Frage reduziert sich an sich auf:
Ists ( für den Hersteller / Inverkehrbringer ) eine unvollstandige Maschine oder nicht ?

Ja: Entsprechende Dokumentation + Einbauerklärung, kein CE Zeichen.
Nein: Entsprechende Dokumentation + EG-Konformitätserklärung, CE Zeichen.

Ich könnte mir in dem Fall jede der 2 Varianten vorstellen, je nachdem wie die RoBa aussieht kann man wahrscheinlich jede Variante argumentieren.


Letztendlich gehts nur darum:
Eine sichere Maschine mit brauchbarer Dokumentation für den/diejenigen die sie weiterverwenden soll her, ob "unvollständig" oder nicht.

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Ing. Gollum
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Labview 2012

erstellt am: 26. Okt. 2012 10:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für weisbescheid 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

Watt labert ihr hier alle für nen Stuss?! Oder steh ich im Wald?

Für mich ist die Sache ziemlich einduetig:

Ist deine nicht angetriebene Rollenbahn dafür vorgesehen an eine angetriebene Rollenbahn angeschlossen zu werden? -> Dann isses laut MRL 'auswechselbare Ausrüstung'.

Das Antriebssystem fehlt vollkommen, es gibt keine Sicherheitsvorrichtung, welche je nach Geschwindigkeit und Gewicht des Fördergutes, nötig werden. Weiter können können je nach Abmaß des Fördergutes weitere Gefahrenstellen entstehen.

-> Sie ist in jedem Fall unvollständig. Dann wird eine Risikobeurteilung, Montageanleitung und Einbauerklärung fällig - Keine CE-Kennzeichnung. Ich verfassen bei solchen Fällen auch gerne eine 'Aktionsliste' für den Zusammensteller der Maschine, aus der Hervorgeht, was ich schon berücksichtigt habe und was er noch zu berücksichtigen hat, damit er im Rahmen der Gesamtkonformität alles beisammen hat.

Kommt für deinen Rollenbahn bestimmgungsgemäß allein der Antrieb durch Menschliche Kraft in Frage, ist es keine Maschine im Sinne der MRL -> MRL findet keine Anwendung.

Garnicht so schwer oder?

Grüße,

Gollum

------------------

'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011

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weisbescheid
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erstellt am: 26. Okt. 2012 11:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Oder steh ich im Wald?
 
Ein Männlein steht im Walde ganz still und stumm..
Es hat aus lauter Purpur ein Mäntlein um...
Zitat:
Kommt für deinen Rollenbahn bestimmgungsgemäß allein der Antrieb durch Menschliche Kraft in Frage, ist es keine Maschine im Sinne der MRL -> MRL findet keine Anwendung.

Nein, denn Schwerkraft ist auch eine Antriebsart. Und wenn die Kiste auf der Rollenbahn in Bewegung gebracht ist, bleibt sie ja nicht sofort stehen und rollt weiter.

[Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 26. Okt. 2012 editiert.]

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Winston Wolf
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erstellt am: 26. Okt. 2012 11:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für weisbescheid 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von weisbescheid:
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Zitat:
Original erstellt von weisbescheid:
Nein, denn Schwerkraft ist auch eine Antriebsart. Und wenn die Kiste auf der Rollenbahn in Bewegung gebracht ist, bleibt sie ja nicht sofort stehen und rollt weiter.
Was jetzt nu? Angetrieben oder nicht?   

WW

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weisbescheid
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erstellt am: 26. Okt. 2012 11:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Was jetzt nu? Angetrieben oder nicht?

Jetzt haste mich aber eiskalt...

Also bestellt ist sie beim Hersteller als Rollenbahn ohne Antrieb.
Was die Sicherheitsnormen und die zugehörigen Kommentare und Auslegungen daraus machen ist etwas anderes.
Nächste Woche bin ich hoffentlich schlauer. Ich treffe mich am Sonntag mit einem Experten.

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ThoMay
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erstellt am: 26. Okt. 2012 12:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für weisbescheid 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo weisbescheid.

Na jetzt sind wir aber neugierieg.

Wenn du das Teil kaufst, sollstest du die Unterlagen laut MRL vom inverkehrbringer (Hersteller) erhalten.

Gruß und auf Info wartend
ThoMay

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weisbescheid
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Zitat:
Wenn du das Teil kaufst, sollstest du die Unterlagen laut MRL vom inverkehrbringer (Hersteller) erhalten.

Das ist richtig.
Aber: ich kaufe nix. Mich hat ein früherer Kunde angerufen, der eine RoBa bei einem Hersteller gekauft hat. Er hat sich nur gewundert, dass gar nix an Papierkram dabei war. Und da ich arbeitssuchend bin, dachte er, ich hätte etwas Zeit, mich ehrenamtlich (ohne Vergütung, da das  hier in meiner Gegend fast alle erwarten  ) darum zu kümmern.

Happy weeekend

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ThoMay
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erstellt am: 27. Okt. 2012 19:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für weisbescheid 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und ebenso schönes Wocheende gehabt zu haben.

Ääääh nur mal so:
Zum Hersteller Kontakt aufgenommen?
Wie alt ist das Teil?
Wozu will er jetzt den Papierkram?
Weiterverkauf?

=> Jetzt wird es interessant:

Was ist mit CE bei Weiterverkauf, wenn die Unterlagen nicht dabei sind?
Das Teil hat ein CE Zeichen.

Weis jemand Bescheid? (Der musste jetzt sein)

Gruß
ThoMAy

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erstellt am: 27. Okt. 2012 21:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Zum Hersteller Kontakt aufgenommen?

Ja. Der meint, es ist nichts (gar nix) erforderlich.
Zitat:
Wie alt ist das Teil?

Fabrik neu, vor 1 Woche angeliefert
Zitat:
Wozu will er jetzt den Papierkram?

Das spielt keine Rolle, ob er die RoBa selbst verwendet, jetzt oder später weiter verkauft, verschenkt oder verleiht. Er kennt sich nicht aus und hat halt angerufen, weil er verunsichert war. Und wenn er die RoBa nicht mehr selbst braucht und sie dann verkauft, will er nicht die erforderlichen Unterlagen selbst erstellen.
Zitat:
Was ist mit CE bei Weiterverkauf, wenn die Unterlagen nicht dabei sind?

Die RoBa darf, wenn CE-Kennzeichnung des Herstellers fehlt, nicht in Betrieb genommen werden, wenn eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist
Zitat:
Das Teil hat ein CE Zeichen.

Eben nicht. Und weder eine Einbauerklärung, eine Konformitätserklärung noch eine Betriebsanleitung in irgend einer Form wurde mitgeliefert.

[Diese Nachricht wurde von weisbescheid am 27. Okt. 2012 editiert.]

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ThoMay
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erstellt am: 28. Okt. 2012 01:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für weisbescheid 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo weisbescheid.

Habe ich jetz das gefühl das dein Bekannter die A....Karte gezogen hat?

wen der Hersteller der RB das alles nicht hat.... Dasn verstößt er gegen die MRL.
=> Schlichtungsstelle?

Ich an deiner Stelle würde NICHT die Verantwortung de Herstellers übernehmen.,

Gruß
thoMay

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Zitat:
Habe ich jetz das gefühl das dein Bekannter die A....Karte gezogen hat?

Die Arschkarte hat mein..., nein es ist kein Bekannter, sondern ein früherer Kunde (aus meiner beendeten Selbstständigkeit), nicht gezogen, weil er die RoBa noch nicht bezahlt und auch noch nicht in Betrieb genommen hat und folglich auch noch zurück geben kann, wenn sich heraus stellt, dass die Lieferung unvollständig ist. Das wäre dann der Fall, wenn sich herausstellt, dass die (nicht vorhandene) CE-Kennzeichnung bzw. eine (ebenfalls nicht vorhandene) Einbauerklärung oder eine sonstige Dokumentation (auch nicht mitgeliefert) vorgeschrieben ist.

Zitat:
wen der Hersteller der RB das alles nicht hat.... Dasn verstößt er gegen die MRL.
=> Schlichtungsstelle?

Welche ist dafür zuständig? Bitte Adresse mitteilen! und was kommt dann dabei heraus, wenn man für den Kaufpreis einer RoBa ( ca. € 500.-) dann das 3 fache an Kosten zusätzlich hat?

Zitat:
Ich an deiner Stelle würde NICHT die Verantwortung de Herstellers übernehmen.,

Das Ganze geht mich auch nix an. Ich bin weder Käufer noch Bereitsteller noch CE-Verantwortlicher, nur ein arbeitsloser HONK und habe nur versucht, den Sachverhalt zu klären und stelle fest, dass das ganze MRL-Gewürge immer noch größten Teils mit Grauzonen durchsetzt ist.
Meine Frage habe ich bei CAD.DE gepostet, weil glaubte, hier wäre jemand Mitglied, der bei einem RoBa-Hersteller arbeitet und mir sagen könnte, wie es in seiner Fa. gehandhabt wird.

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ThoMay
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Hallo weisbescheid.

Nun haben wir den Klartext.
Erst mal Dank dafür. Aber warum nicht gleich so?

Da ich mich durch meine Vorschreiber auch habe belehren lassen, das die CE Kennzeichnung zwingend für die RB vorgeschrieben ist, wäre jetzt eigentlich zu klären ob beim Fehlen Derselben ein graviernder Mangel vorliegt.
Das geht  aber nun über meine Kenntnisse hinaus ins Kaufrecht, Warenrecht,...

Vielleicht kann dir hier jemand einen Tipp geben ohne rechtsberatend aufzutreten.

EDIT
Vergessen Schlichtungsstellen. Kannst dich mal durchwursteln.
Und noch mal Produkthaftung
EDIT
Gruß
ThoMay


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