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Thema: Norm EN 22768 (1843 mal gelesen)
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Adrian8989 Mitglied Student
Beiträge: 3 Registriert: 05.08.2015
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erstellt am: 05. Aug. 2015 09:38 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Ich bräuchte kurz ein wenig Support betreffend Norm EN 22768. Ein Lieferant von uns behauptet, dass in dieser Norm definiert ist, wie lange ein Sackloch/Gewinde sein muss, wenn es auf einer Zeichnung nicht im Schnitt dargestellt ist und auch nicht explizit erwähnt wird. Leider findet ich diese Angaben in dieser Norm nicht. Entweder uns fehlt eine Seite oder ich bin zu bl...? Ich bin immer davon ausgegangen, solange auf der Zeichnung nicht explizit eine Lochtiefe angegeben wird, ist es immer ein Durchgangsloch. Und die Norm 22768 beschreibt ja grundsätzlich nur die Toleranzen von Längenmass, Winkelmass und Oberflächen. Bsp. 22768-mH Hat jemand entsprechende Erfahrungen in der Interpretation der Norm 22768. Besten Dank im Voraus Adrian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
DonChunior Mitglied CAD-Systemadministrator
Beiträge: 1148 Registriert: 09.09.2004 Pro/E Wildfire 4.0 M230 Pro/I 3.4 M070 Windowns 7 Enterprise x64 SP1
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erstellt am: 05. Aug. 2015 10:48 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Adrian8989
Ich kann die Behauptung des Lieferanten ebenfalls nicht nachvollziehen. Vielleicht hilft das... In der Norm DIN ISO 6410-1 steht unter Abschnitt 4.3 Gewindelänge und Tiefe des Gewindegrundloches folgendes: Zitat: Es ist im allgemeinen notwendig, die Gewindelänge zu bemaßen, aber die Tiefe des Grundloches darf im Regelfall weggelassen werden. Die Notwendigkeit für die Angabe der Tiefe des Gewindeloches hängt meistens vom Teil selbst und vom angewendeten Werkzeug für die Anfertigung des Gewindes ab. Wenn die Maßeintragung der Lochtiefe nicht angegeben ist, wird sie so gezeichnet, als entspräche sie 1,25 mal der Gewindelänge (...). Es darf auch eine Kurzbezeichnung (...) angewendet werden.
Zudem sind in der Norm DIN 76 die Gewindegrundlöcher mit Gewindeausläufen mit Maßen definiert. Es heißt dort u. a.: Zitat: Gewindeauslauf e1 gilt immer, wenn in den einzelnen Normen oder Zeichnungen keine anderen Angaben gemacht sind.
------------------ MfG, DonChunior BOINC - Rechenleistung spenden Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5400 Registriert: 19.05.2000 (10-2022) --------------------------------------------- [stable] NX2007(2027.3701) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3 SingleSite 4Tier, DocMgt, Client4Office, MRO, ReqMgt, SchedMgt, T4S, TcVis Mockup, TcSSO, Multi-CAD BCT-Inspector Neutral v22R2 --------------------------------------------- [testing] NX2007(2027.3701) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3 BCT-Inspector Neutral v22R2 @M7720 Win10 (1909)
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erstellt am: 05. Aug. 2015 11:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Adrian8989
Zitat: Original erstellt von Adrian8989: ...Ein Lieferant von uns behauptet, dass in dieser Norm definiert ist, wie lange ein Sackloch/Gewinde sein muss, wenn es auf einer Zeichnung nicht im Schnitt dargestellt ist und auch nicht explizit erwähnt wird. ...
Wie wärs mit einem Beweis durch den Lieferanten ? Dann kann er auch gleich dazuangeben ob er Teil 1 oder 2 meint ... Wobei IMHO unwahrscheinlich ist, dass eine Norm "...Allgemeintoleranzen für Längen- und Winkelmaße..." das regelt.
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Adrian8989 Mitglied Student
Beiträge: 3 Registriert: 05.08.2015
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erstellt am: 05. Aug. 2015 13:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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