Hallo zusammen,
hab' dazu gerade was interessantes gefunden, betrifft zwar Microsoft, die leider nicht näher genannten gesetzlichen Bestimmungen gelten wahrscheinlich auch für Siemens und damit für NX. Nehm' ich zumindest mal an.
Gruß, Michael
Zitat:
Microsoft Windows 7 Home Premium,
Microsoft Windows 7 Professional
und Windows 7
Professional Service Pack 1 sowie
Microsoft Windows 7 Ultimate
Die Microsoft-Software
-
Lizenzbestimmungen für die Computerprogramme
Microsoft Windows 7 Home Premium
Microsoft Windows 7 Professional
und Microsoft Windows 7 Professional Service Pack 1
Microsoft Windows 7 Ultimate
enthalten zum Teil die folgende
Klausel:
„
ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer
direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen.
Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder
gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einvers
tanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.
“
Hiermit werden Sie darauf hingewiesen, dass für Verbraucher in Deutschland diese Klausel
zur Übertragung an Dritte mit sofortiger Wirkung
nicht mehr verwendet wird
. Jeder Erwerber und/oder Nutzer dieses Computerprogramms wird gebeten, diese Klausel als nicht
existent und unanwendbar anzusehen; sie wird hiermit durch die folgende Klausel ersetzt:ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
Die Übertragung der Software sowie der Nutzungs
rechte an der Software an einen Dritten durch Verbraucher in Deutschland richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
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Ein Mensch wird laut, wenn er was will;
wenn er's erst hat, dann wird er still;
Das "Danke" ist, nach alter Sitte,
Weit selt'ner als das "Bitte, Bitte".
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