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Autor Thema:  Abnahme von Elekt. Anlagen (2750 mal gelesen)
Fränky
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Elektrotechniiker


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erstellt am: 27. Mrz. 2007 13:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,
ich würde mich freuen wenn Ihr mir mal helfen könntet.
Ich habe gerade mit meinem Chef eine kleine Auseinandersetzung über unsere Abnahme.
Ich behaubte, dass Maschinen mit elek.Komponenten(Schaltschrank Ventile usw.) von einem "Meister" abgenommen werden müssen. Mein Chef will mir das nicht glaube und verlangt nach einer Vorschrift.
Kann mir einer da etwas helfen 
Vielen Dank im voraus

Gruß
Fränky

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tanzbaer1963
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erstellt am: 27. Mrz. 2007 14:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Fränky 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Fränky,

Zunächst kommt es einmal darauf an, wofür die Abnahme sein soll.

Ich kann hier jetzt allerdings nur für allgemeine Maschinen sprechen.

Für diese gelten zunächst einmal das Produkt- und Gerätesicherheitsgesetz sowie die Maschinenrichtlinien. Diese schließen die entsprechenden Elektro-Normen (Niederspannungsrichtlinie, EMV usw.) mit ein.
So ist z.B. für die CE-Kennzeichnung eine Gefährdungsanalyse erforderlich, die von einer Sicherheitsfachkraft(Sicherheitsingenieur) zu erstellen ist.
Wenn Dein Chef also Ingenieur mit entsprechender Zusatzausbildung ist, oder Ihr eine entsprechende Person im Hause habt, sollte dies kein Thema sein.
Gruss Ingo

------------------
Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.
Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!   

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Fränky
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erstellt am: 27. Mrz. 2007 14:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo tanzbaer1963,
Danke für Deine schnelle Antwort.
Es geht um die Abnahme von einer ganzen Anlage mit mecha. und elektr. Komponenten. Die Leute die zur Zeit diese Abnahme durchführen sind angelernte Fachkräfte die diese arbeit schon eine längere Zeit machen.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre alles ok wenn mein Chef so ein Gefährdungsanalyse erstellt hätte und die Abnahme sich an ein Abnahmeprotokoll halten würde.
Wer müsste dann für die Richtigkeit der Anlage Unterschreiben?
Und wer ist bei einem Schadensfall verantwortlich?

Gruss
Fränky

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tanzbaer1963
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Maschinenbautechniker, Konstrukteur


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Hallo Fränky,
in der CE-Konformitätserklärung, die auch von Deinem Chef unterschrieben wird, erklärt dieser, dass er sich bei der Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage an die gültigen Sicherheitsnormen und-Richtlinien (diese müssen auf der Erklärung explizit aufgeführt werden) gehalten hat.
Somit trägt er auch die Verantwortung.
Wenn Ihr hierbei Hilfe benötigt, mail mich mal an.

Gruß Ingo

------------------
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Fränky
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erstellt am: 27. Mrz. 2007 15:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo tanzbaer1963,
werd mir mal die CE-Konformitätserklärung anschauen.

Danke
Gruß
Fränky

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freezelander
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Eplan P8 - Platform 2.1.6

erstellt am: 28. Mrz. 2007 07:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Fränky 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Fränky,

eine Abnahme darf niemals von "nur" angelernten Kräften erfolgen, oder
sprichst du von einer Inbetriebnahme bzw. Hardwarecheck ? Da sieht es natürlich ganz anders aus.
Im Zweifelsfalle würde ich mich an den TÜV wenden, dort wirst du mit Sicherheit für deinen konkreten Fall auch richtig beraten.

Die Abnahme durch einen "Meister" ist vorrangig im Handwerk vorgeschrieben. In der Industrie gilt das wohl eher für Techniker, Ingenieure etc.

------------------
Gruss
Horst

[Diese Nachricht wurde von freezelander am 28. Mrz. 2007 editiert.]

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Jens Jojo
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Elektrotechniker-Meister


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Beiträge: 319
Registriert: 14.09.2006

erstellt am: 08. Mai. 2007 15:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Fränky 10 Unities + Antwort hilfreich

Also normalerweise muss man auch z.B eine Isolations-Prüfung, Schutzleiterprüfung mit 10A/1min. Prüfstrom durchführen. Maschinenrichtlinie 0113, und .... muss hier nochmal nachdenken
Später mehr

------------------
   
Nachts ist es kälter als draussen
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