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Autor Thema:  Überprüfung von elektrischen Maschinen (1313 mal gelesen)
jansener
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Beiträge: 82
Registriert: 11.12.2007

erstellt am: 31. Mrz. 2011 12:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage. Und zwar müssen ja jährlich die ortveränderichen elektischen Geräte einer Überprüfung unterzogen werden. Nun meine Frage. Darf ich das machen und entsprechend Dokumentieren (staatlich geprüfter techniker Elektrotechnik)natürlich mit einem dafür geeigneten Meßgerät.

Danke für die Antworten.

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MiHo
Mitglied
Dipl.-Ing E-Technik


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Beiträge: 382
Registriert: 12.12.2002

ProE WF 2.0 Vers. M160; ILink 3.4 Vers. M020
Workst. HPxw4300; Pentium 4 3,6 Ghz
2 GB RAm Grafik NVidia Quattro FX 1400
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erstellt am: 31. Mrz. 2011 12:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für jansener 10 Unities + Antwort hilfreich

Steht alles recht ausführlich in der VBG 4 bzw. in üblichen Erläuterungsschriften dazu.

Man kann deine frage nicht mit einem einfachen Ja oder nein beantworten, da verschiedene Aspekte zu betrachten sind bzw. Bedingungen erfüllt sein müssen.
Falls du von der Situation in einer Firma sprichst, sieht das in etwa folgendermaßen aus:
Die Hauptverantwortung für die intervallmäßigen Prüfungen trägt in jedem Fall der Unternehmer / Geschäftsführer selbst.
Er hat eine leitende Elektrofachkraft zu berufen und einzusetzen (schriftlich festlegen!)
Diese Fachkraft ist mit den Prüfungen zu beauftragen!
Wer als Elektrofachkraft berufen werden darf, richtet sich nach Ausbildung, Berufserfahrung +  Weiterbildungsstand, Kenntnis der aktuelle gültigen Fachnormen usw.
Also ein Mitarbeiter,der vor zig Jahren mal den Elektriker-Beruf gelernt hat und seitdem aber keine oder nur wenig Berufserfahrung sowie Weiterbildungen usw. hatte, darf i.A. keine Elektrofachkraft werden!
Der Unternehmer zeichnet auch dafür verantwortlich, dass der Elektrofachkraft die gültigen Normen sowie die erforderliche Prüftechnik zur Verfügung stehen.


Routineprüfungen mit Prüfgeräten, die eine klare Ja/Nein-Aussage zulassen, also keine Bewertung des Meßergebnisses erfordern, dürfen von der Elektrofachkraft "weiter delegiert" werden auf elektrotechnisch unterwiesenes Personal.
Allerdings müssen die Tätigkeiten unter "Anleitung und Aufsicht" der Elktrofachkraft durchgeführt werden, was aber im allgemeinen nicht so ausgelegt wird, das diese ständig "daneben stehen" muss.
Sie muss aber für die elektrotechnisch unterwiesene Person jederzeit erreichbar sein!

Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter.

Edit:
Ich lese gerade zufällig, dass meine o.g.  Aussage mit der "elktrotechnisch unterwiesenen Person" nicht mehr aktuell ist. Siehe hier: http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/prufung/wiederkehrende-prufungen-ortsveranderlicher-elektrischer-arbeitsmittel/

Auf der Website findest du noch mehr ausführliche Hinweise bezgl. deiner Frage


------------------
 
Beste Grüße MiHo

"Die Welt ist außerhalb der Irrenhäuser nicht minder drollig als drinnen" (Hermann Hesse)

[Diese Nachricht wurde von MiHo am 31. Mrz. 2011 editiert.]

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