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Autor Thema:  Unbedenklichkeitsbescheinigung (2664 mal gelesen)
diver-dk
Mitglied
Engineering


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Beiträge: 32
Registriert: 01.08.2007

erstellt am: 18. Sep. 2009 13:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

auf unserem Messestand wurde von einigen ausländischen Interessenten nach einer  Unbedenklichkeitsbescheinigung für unsere Messsysteme gefragt. Unter einer Konformitätserklärung kann ich mir noch was vorstellen, aber zu einer Unbedenklichkeitsbescheinigung /- erklärung für Maschinen und Geräte kann ich nichts geeignetes finden. Wäre super, wenn jemand weis, wie so was  aussieht bzw. wer diese erstellen darf.

 

Beste Grüße und viele Dank,

Andreas

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marques_CH
Mitglied
Prozessdesign/PLM


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Beiträge: 698
Registriert: 21.11.2005

Solidworks Premium 2013 SP4
Flow Simulation
PTC Windchill 10.2<P>Workstation:
6x 4.7 Ghz
Quadro 4000
Revodrive 3 X2 SSD

erstellt am: 18. Sep. 2009 14:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für diver-dk 10 Unities + Antwort hilfreich


ub-deu.rar

 
Hallo andreas

Unbedenklichkeitserklärung bezüglich was? eine ökologische Unbedenklichkeitserklärung? eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung?
Muss man schon genauer definieren.

Grundsätzlich bedeutet "Unbedenklichkeitserklärung" das du etwas ohne Bedenken bzw. Gefahr einsetzen kannst. Als Beispiel sei eine ökologische Unbedenklichkeitserklärung für Kühlmittel genannt. In diesen Fall wäre wohl das es 100% ökologisch abbaubar ist, etc etc. Zumindest ist es das was ich drunter verstehe.


gruss Marques

/edit
Hab mal den Beispiel einer Gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung angehängt.

[Diese Nachricht wurde von marques_CH am 18. Sep. 2009 editiert.]

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E-Boy
Moderator
Elektroinstallateurmeister




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Beiträge: 2731
Registriert: 23.06.2005

ACAD Mep 2020
E-Plan P8
Win 10
DIALux

erstellt am: 18. Sep. 2009 14:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für diver-dk 10 Unities + Antwort hilfreich

Unbedenklichkeitserklärungen gibt's in x Formen.
ZB. von der Polizei bei Fahrzeugversteigerungen wenn die Papiere fehlen.

Denke in Eurem Fall soll nachgewiesen werden dass ungefährliche Materialien
verbaut wurden und keine Gefahr von Euren Geräten ausgeht.

Würde mal bei TÜV/Dekra nachfragen.

------------------
Gruß Stefan

  Nur Feiglinge speichern zwischen.

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diver-dk
Mitglied
Engineering


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Beiträge: 32
Registriert: 01.08.2007

erstellt am: 18. Sep. 2009 15:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hierbei geht es um optoelektronische Prozessmesssystem, welche für verschiedene Messaufgaben (Qualitätssicherung CO2-Produktion, Gasanalyse von Mehrwegflaschen und Mehrwegbehältern)angewandt werden. Ich glaube auch, das es hier im Grunde um die eigentliche Bestätigung der Unbedenklichkeit der Maschine, Anlage oder des Gerätes geht, bin mir aber nicht sich und kann mir auch nicht vorstellen, welchen Umfang dies haben muss bzw. ist einen Prüfbehörde notwendig.

Nochmals vielen Dank für Euere Bemühungen!


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Gunther Mannigel
Mitglied
Dipl. Ing. Elektrotechnik, Entwicklungingenieur


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Beiträge: 107
Registriert: 16.11.2002

TC 18 platinum, Altium 16, BAE

erstellt am: 02. Okt. 2009 09:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für diver-dk 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von diver-dk:
Ich glaube auch, das es hier im Grunde um die eigentliche Bestätigung der Unbedenklichkeit der Maschine, Anlage oder des Gerätes geht, bin mir aber nicht sich und kann mir auch nicht vorstellen, welchen Umfang dies haben muss bzw. ist einen Prüfbehörde notwendig.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen kenne ich eher im Bereich der Ausfuhr in andere Länder. Da gibt es z.B. mit Teflon beschichtete Rohre und Ventile, die gerne bei Meerwasserentsalzungsanlagen aber auch bei Urananreicherungsanlagen verwendet werden. Da sollte der Zoll Auskunft geben können.

Gruß
Gunther

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MiHo
Mitglied
Dipl.-Ing E-Technik


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Beiträge: 382
Registriert: 12.12.2002

ProE WF 2.0 Vers. M160; ILink 3.4 Vers. M020
Workst. HPxw4300; Pentium 4 3,6 Ghz
2 GB RAm Grafik NVidia Quattro FX 1400
Win XP

erstellt am: 02. Okt. 2009 12:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für diver-dk 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von diver-dk:
Hierbei geht es um optoelektronische Prozessmesssystem, welche für verschiedene Messaufgaben (Qualitätssicherung CO2-Produktion, Gasanalyse von Mehrwegflaschen und Mehrwegbehältern)angewandt werden ....

Nochmals vielen Dank für Euere Bemühungen!

 


Vielleicht hängt es eher mit der sogenannten "Dual List"  zusammen??
Näheres dazu z.B. hier: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/anhaenge_egdualusevo/index.html

denn gerade auf solche Systeme, wie du sie kurz beschreibst, wird in diesem zusammenhang "viel Aufmerksamkeit gerichtet", siehe auch hier: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/anhaenge_egdualusevo/anhang_1_kat_5_1.pdf

------------------
 
Beste Grüße MiHo

"Die Welt ist außerhalb der Irrenhäuser nicht minder drollig als drinnen" (Hermann Hesse)

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