Nennspannung im öffentlichen NiederspannungsnetzEin weltweite Vereinheitlichung der Netzspannungen wird mit der internationalen Norm IEC 38, 6. Ausgabe 1983, angestrebt. Für die Niederspannungsnetze sieht sie die Einführung des neuen Nennspannungswertes 230 / 400 V vor.
Mit der Übernahme der internationalen Norm als DIN IEC 38 im Mai 1987 mußte danach in der Bundesrepublik Deutschland die bisherige Nennspannung 220 / 380V durch den neuen Wert 230 / 400 V ersetzt werden.
Für die Umstellung war eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2003 vorgesehen. Während dieser Zeit sollte die Betriebsspannung der Netze die Werte 230 / 400V + 6 % - 10 %, d. h. den Bereich zwischen 244 V und 207 V am Hausanschluss nicht überschreiten.
Diese Übergangsfrist wurde durch die DIN IEC 60038 vom November 2002 bis zum Jahr 2008 verlängert.
Ab dem Jahr 2008 gilt dann ein Toleranzbereich von ± 10 % Das anliegende Bild zeigt die bisherigen und neuen Toleranzgrenzen.
[Diese Nachricht wurde von BFE am 09. Mrz. 2006 editiert.]
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