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Autor Thema:  Berufskolleg?? (2091 mal gelesen)
3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 19. Sep. 2016 07:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,

meine Ex-Frau will unseren Sohn (voraussichtlicher Schulabschluss Mai 2017) auf ein 2-jähriges Berufskolleg schicken.
Habt ihr hierzu Erfahrungen? Ich höre darüber im Bekanntenkreis nur Negatives..."da gehen die hin wo keine Ahnung haben was sie werden wollen", "Schule zum Parken für Ahnungslose", "da bekommste keinen Abschluss mit dem mal was anfangen kannst" u.s.w.

Ich vermute mal dass sie meinen Sohn nur hinbringen möchte um weitere 2 Jahre vollen Kindesunterhalt kassieren zu können. Er selber würde jetzt viel lieber mit einer Lehre beginnen auf der er dann später aufbauen kann.

Vielen dank für eure Antworten
Heiko

------------------
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GAGÖMI
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erstellt am: 19. Sep. 2016 08:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Guten Morgen,
man muss unterscheiden zwischen BVJ (Berufs Vorbereitungsjahr) und der zweijährigen Berufsfachschule.

im BVJ sind zu 99,9% "diplomierte Hammerwerfer", das bringt nichts.

Die zweijährige Berufsfachschule (Maschinen- bzw. Elektrotechnik)ist schon ganz gut, hat jedoch den Nachteil, das bei einer anschließenden Lehre in der gleichen Fachrichtung diese zwei Jahre auf die Ausbildungszeit angerechnet werden muss (Ausbildungsverkürzung). Dies haben viele Betriebe nicht so gerne.

Wenn er eine Lehre beginnen kann wäre das besser.

------------------
Gruß GAGÖMI

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Technischer Redakteur

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joeki
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erstellt am: 19. Sep. 2016 09:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich würde auch eine Lehre vorziehen. Aber eine gute Fachschule ist auch nicht schlecht! Z.B. das BFE in Oldenburg hat einen ganz guten Ruf, sowohl als Fortbildungszentrum, als auch als Ausbildungszentrum (Mechatronik, Elektrotechnik...). Zuerst eine Ausbildung ist aber nie verkehrt!

Vorm Studium hab ich auch normal gelernt. Das kommt später nicht schlecht an bei den Arbeitgebern. Ansonsten wäre auch ein duales Studium ganz nett, wenn es denn in die Richtung gehen soll... Allerdings zeigt sich bei der Ausbildungsplatzsuche auch wieder die Mär des FKM... Es fehlen dieses Jahr über 10000 Ausbildungsplätze! Alle heulen rum, keiner tut was, der Staat soll es richten 

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Das Reh springt hoch, das Reh springt weit...

Warum auch nicht, es hat ja Zeit! 

MfG, Jörn

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3D-Papst
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erstellt am: 19. Sep. 2016 12:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke euch, genau so sehe ich das auch. Aber aus kindesunterhaltstechnischen Gründen "zwingt" meine Ex-Frau unseren Sohn zu diesem Berufskolleg und ich weiß nicht wie ich das verhindern kann :-/

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Hohenöcker
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erstellt am: 19. Sep. 2016 12:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Inwieweit kann er selber entscheiden? Ich vermute mal, er ist dann 15-16.
Wenn er sich um eine Lehrstelle bewirbt (vielleicht mit Deiner Hilfe) und eine Zusage bekommt, kann sie es dann verhindern?
BK ist an sich nicht schlecht, wenn man keine Lehrstelle hat und es nicht aufs weiterführende Gymnasium geschafft hat.
Je nachdem bekommt man dort schon auch einen brauchbaren Abschluss und evtl. auch Fachhochschulreife. So hat es mein einer Sohn gemacht.

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Gert Dieter 

Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst.

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GAGÖMI
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erstellt am: 19. Sep. 2016 12:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zwingen kann Sie ihn nicht!

Ist er privilegiert Unterhaltsberechtigt?
oder ist er noch minderjährig?

Wenn ihr beide das Sorgerecht habt und du und dein Sohn möchtet das er einen Ausbildung beginnt, kann Sie sich auf den Kopf stellen oder vor das Familiengericht gehen. Aber kein Familienrichter wird sich über den Wunsch eines mündigen Bürgers (ich Vermute dein Sohn ist älter als 14) hinweg setzen.

Ich weiß was du jetzt denkst. Ich habe sechs Jahre um meinen Sohn gekämpft. Mütter+Gerichte vs. Väter = 1:0

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Gruß GAGÖMI

Konstrukteur
Technischer Redakteur

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3D-Papst
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erstellt am: 19. Sep. 2016 13:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mein "Kleiner" wird im Oktober 17 und hat April/Mai 2017 den Abschluss der mittleren Reife (hoffe ich :-)) Er wohnt bei ihr und bekommt von mir Kindesunterhalt. Mit diesem Unterhalt bezahlt sie die Raten für das gemeinsam Haus von ihr und ihrem neuen Lebenspartner. Aus diesem Grund will sie so lange wie möglich Unterhaltszahlungen für ihn.
Mein Anwalt sagt dass ich nix dagegen tun kann solange die Kinder nicht Not leiden, aber das ist ein anderes Thema.

D.h. dass wenn er eine Lehre machen möchte, sie nix dagegen tun kann? Ich bin da etwas konventionell gestrickt und will dass er nach der Schule erst eine Lehre macht und auf dieser evtl. später dann aufbauen soll.

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bk.sc
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erstellt am: 19. Sep. 2016 16:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

wenn ihr beide Erziehungsberechtigt seit müsstet ihr meines Wissens beide den Ausbildungsvertrag unterschreiben und wenn das deine Ex-Frau nicht macht ist der Vertrag nicht gültig.

Gruß
Bernd

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--- Man muß nicht alles wissen, man muß nur wissen wo es steht ---

Staatlich anerkannte Deutschniete 

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Canadabear
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erstellt am: 19. Sep. 2016 17:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

also erstmal kommt es doch auch darauf an was der Junge fuer interessen hat und was er gerne machen wuerde.

Hat er (wenigstens ein bisschen) praktisches interesse wuerde ich immer eine Lehre erstmal fuer das beste halten, denn im praktischem lernt man weitaus besser als in einer Schule (vorrausgesetz der Ausbildungsbetrieb ist gut)

Gruss
Ray

------------------
Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli!

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M-Ott
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Ja!

erstellt am: 20. Sep. 2016 07:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@TE: Ich rate Dir zu einer Rechtsberatung. Meines Wissens nach darf Deine Ex eine solche Entscheidung nicht alleine treffen sondern braucht dafür Deine Zustimmung in Form Deiner Unterschrift. Es gibt eine Grenze, was ein Elternteil alleine entscheiden darf.
Ich bin kein Jurist, das hier stellt also keine Rechtsberatung dar.

------------------
Grüße
Michael

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metz
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erstellt am: 20. Sep. 2016 07:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,
um mir ein Urteil bilden zu können fehlen Informationen:
Welche Interessen hat dein Sohn?
Was für ein Berufs Kolleg ist es? (Hier in Bremen gibt es eins, wo man z.B. als chemisch technischer Assistent abgeht)
Was würde dein Sohn denn gerne für eine Ausbildung machen?
Ein Kolleg wird in den meisten Fällen min. als 1 Lehrjahr anerkannt.

------------------
Gruß Harald
____________________
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denn Wissen ist begrenzt!
(Albert Einstein)

           .            .

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GAGÖMI
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erstellt am: 20. Sep. 2016 07:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn dein "kleiner" bald 17 ist, kann deine Ex sich nicht gegen seinen Willen stellen. Es sei denn, die Ausbildung würde gegen seinen Willen und eine Gefährdung von Leib und Leben bedeuten.

Das alles scheint hier ja nicht vor zu liegen.

Das Problem liegt ja darin, dass sein gewöhnlicher Aufenthalt bei der Mutter ist und du somit wenig Einfluss darauf hast, was Mutter dem "kleinen" suggestirt.

Ich würde vom Anwalt prüfen lassen ob der Berufskolleg zum ersten Ausbildungsabschnitt zählt. Wenn ja und er diesen Zuende bringt bist eh raus aus den Unterhaltsverpflichtungen.

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Gruß GAGÖMI

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3D-Papst
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erstellt am: 20. Sep. 2016 08:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,

er möchte gerne etwas in Richtung Fachinformatiker machen, bzw. mit diesem Beruf mal beginnen. Seine Mutter schlug ihm vor ein 2-jähriges BK zu machen und im Anschluss zu studieren (ich werte diese Aussage mal nicht und schreib es einfach so hin).

Mein Vorschlag wäre:
Lehre und parallel dazu das BK. Wenn er keine Lust mehr hat dann soll er das BK abbrechen können aber die Lehre muss er durchziehen.

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Hohenöcker
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erstellt am: 20. Sep. 2016 09:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:

Mein Vorschlag wäre:
Lehre und parallel dazu das BK. Wenn er keine Lust mehr hat dann soll er das BK abbrechen können aber die Lehre muss er durchziehen.

Ich weiß nicht, ob das geht. Neben der Lehre muss er sowieso Berufsschule machen, und das BK ist eine Form von Berufsschule, nur halt Vollzeit.
Erkundige Dich mal an der Schule oder beim Arbeitsamt.
Jedenfalls ist das Bildungssystem so weit durchlässig, dass er auch nach der Lehre immer noch studieren kann, wenn er will und nicht schon mit seinem erlernten Beruf zufrieden ist und darin gut verdient.

------------------
Gert Dieter 

Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst.

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alterHausmeister
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erstellt am: 20. Sep. 2016 09:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von GAGÖMI:
im BVJ sind zu 99,9% "diplomierte Hammerwerfer", das bringt nichts

Da bin ich ja echt froh, dass Du meinem Kind wenigstens noch die 0,1% Erfolg gönnst.

Es ist soweit richtig, dass im BVJ eine Orientierungshilfe für unentschlossene möglich ist. Es ist auch richtig, dass ein gewisser Teil der Teilnehmer aus sozialen Brennpunkten stammen. Aber bei der ganzen Überheblichkeit über "diplomierte Hammerwerfer" gilt es zu beachten, dass das BVJ für (in "meiner" betrachteten Einrichtung) ca. 50 % die einzige Möglichkeit darstellt, eine Ausbildung beginnen zu können.

Dazu zählen natürlich nicht nur die mit Jagdschein (GdB größer/gleich 80). Abgesehen davon muss nicht jeder in einer BAVW (Berufliches Ausbildungs und Vorbereitungswerk) durch ein BVJ (Berufsvorbereitendes Jahr). Manche MÜSSEN    ... manche wollen und andere überspringen das und kommen gleich zur Sache. Drei Ausbildungsjahre (Teil- und Vollausbildung möglich) - in der Zeit trennt sich dann doch die Spreu vom Weizen.

... und "meine" steht 5°° früh auf, fährt 25km, arbeitet dort 8 Std. um müde belächelt zu werden? Aber das ist dann wohl so ... immerhin wird gelächelt. Über die Phase der bösen Kommentare sind wir schon hinaus.

------------------
lg, der Hausmeister
___________________________________________________________

Solange Kakaobohnen an Bäumen wachsen, ist Schokolade Obst.

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Califax
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erstellt am: 20. Sep. 2016 10:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von GAGÖMI:
im BVJ sind zu 99,9% "diplomierte Hammerwerfer", das bringt nichts.


Mit Verlaub, dass ist totaler Quatsch und reine Polemik und diskriminiert diejenigen, die keine andere Wahl haben, als erst einmal das BVJ zu machen.

------------------
Gruß, Gunnar

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Hohenöcker
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erstellt am: 20. Sep. 2016 10:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Verwechselt bitte nicht Berufskolleg (BK) und Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)!

BK bringt eine qualifizierte Weiterbildung für Leute, in der Regel mit Realschulabschluss, die aber keine Lehre oder weiterführendes Gymnasium machen wollen oder können.
BVJ ist eine Orientierungshilfe für Leute, die oft keinen Hauptschulabschluss haben und sonst durchs System fallen, aber damit einen Abschluss und überhaupt einen Einstieg ins Berufsleben finden können.

Beides gut, aber für ganz unterschiedliche Zielgruppen!

------------------
Gert Dieter 

Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur, du denkst.

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GAGÖMI
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erstellt am: 20. Sep. 2016 11:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Sorry
Ich wollte niemanden persönlich angreifen!

Und sorry, dass ich zu schnell alle in einen Topf geschmissen habe.

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Gruß GAGÖMI

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Technischer Redakteur

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Cora1982
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erstellt am: 20. Sep. 2016 11:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also in Niedersachsen ist das BVJ (Berufsvorbereitsjahr) für einige Berufe Pflicht und man beginnt dann danach im 2. Ausbildungsjahr und
ist somit kein Orientierungsjahr.

Ich musste dieses machen, weil ich ursprünglich Bauzeichnerin werden wollte und es nur damit in NDS konnte.
In meiner Klasse waren zum Großteil Jungs die Dachdecker, Zimmermann, Maurer, usw. werden wollten und dann danach im 2. Ausbildungsjahr begannen!

Nun aber zum eigentlich Thema:
Ich könnte schon wieder im Dreieck springen,
wenn ich das Lese 

Wie kann man als Mutter nur so egoistisch sein und
nicht die Interessen seines Kindes vertreten.
Und die Aussage von deinem Anwalt ist auch mal der Knaller 
Hauptsache der Elternteil bei dem das Kind lebt kann machen was er will und
der Andere hat einfach die Füße still zu halten 

Ich würde mich an deiner Stelle mal beratend an einen anderen Anwalt wenden oder dir einen Termin beim Jugendamt geben lassen.
Dein Sohn dürfte mit den 17 Jahren mehr bestimmen dürfen,
als deiner Ex wahrscheinlich Recht ist!

Ich wünsche dir viel Glück und
deinem Sohn, dass er machen kann, was er möchte!

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metz
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Hier steht keine Werbung!
Könnte aber!

erstellt am: 20. Sep. 2016 12:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Cora1982:
Nun aber zum eigentlich Thema:
Ich könnte schon wieder im Dreieck springen,
wenn ich das Lese  

Wie kann man als Mutter nur so egoistisch sein und
nicht die Interessen seines Kindes vertreten.


Das ist aber auch wieder mal schnell aus der Hüfte geschossen!
Es sei denn du hast über eine PN mehr Informationen, als der Fred hier hergibt.
Ich kenne weder 3D Papst noch seine Ex, noch die Schule um die es geht!
In Bremen gibt es eine Schule, die nach einer zweijährigen Ausbildung einen staatlich geprüften Abschluss anbietet.Wenn man noch ein Jahr ran hängt kann man auch das Abitur machen und anschließend studieren!
Vielleicht ist es ja auch so ein Kolleg, an  der sie den Jungen schicken möchte und ihn gar nicht parken möchte, bzw. es gar nicht gegen die Interessen des Sohnes geht.
Ohne weitere Infos kann man da schlecht was gegen sagen!
An der Schule in Bremen wollten wir unseren Junior im Bereich Physik schon anmelden, da er das auch studieren möchte.
Er hat sich aber für das Abi aufm Gymnasium entschieden.

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Gruß Harald
____________________
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Cora1982
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erstellt am: 20. Sep. 2016 12:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von metz:

Das ist aber auch wieder mal schnell aus der Hüfte geschossen!
Es sei denn du hast über eine PN mehr Informationen, als der Fred hier hergibt.
Ich kenne weder 3D Papst noch seine Ex, noch die Schule um die es geht!
In Bremen gibt es eine Schule, die nach einer zweijährigen Ausbildung einen staatlich geprüften Abschluss anbietet.Wenn man noch ein Jahr ran hängt kann man auch das Abitur machen und anschließend studieren!
Vielleicht ist es ja auch so ein Kolleg, an  der sie den Jungen schicken möchte und ihn gar nicht parken möchte, bzw. es gar nicht gegen die Interessen des Sohnes geht.
Ohne weitere Infos kann man da schlecht was gegen sagen!
An der Schule in Bremen wollten wir unseren Junior im Bereich Physik schon anmelden, da er das auch studieren möchte.
Er hat sich aber für das Abi aufm Gymnasium entschieden.


In einem seiner Beiträge steht, dass sein Sohn lieber eine Lehre machen möchte!
Daher "mein aus der Hüfte geschossen" 

Zur Schule gehen oder Studieren kann er danach auch immer noch.
Ich persönlich finde den Weg Lehre (Praxis) und dann weiterbilden (Studium/Abi - Theorie) besser.

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Holger.S
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erstellt am: 20. Sep. 2016 15:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mein Sohn hat nach dem Realschulabschluss drei Jahre ein Berufliches Gymnasium besucht mit dem Abschluss der allgemeinen Hochschulreife. Danach ist er zur Staatliche Studienakademie und hat Duales Studium absolviert mit dem einen Abschluss als Bachelor of Science Informatik.

Wie ich deine Fragestellung interpretiere, geht es dir vorrangig darum, so früh wie möglich keinen Unterhalt mehr zu zahlen.

Da ich auch Unterhalt zahlen musste, habe ich nur bis zum Abschluss am Beruflichen Gymnasium zahlen müssen. Beim Dualen Studium bekommt man Lehrlingsgehalt welches höher ist als der Unterhaltssatz. Als mein Sohn 18 Jahre alt wurde, hat er ein eigenes Konto eingerichtet auf dieses habe ich Ihm den Unterhalt gezahlt. Somit war erst einmal der Zugriff durch die Mutter blockiert.

Wenn dein Sohn jetzt eine Lehre macht und danach Studiert, zahlst du später trotz allem noch Unterhalt an ihn, weil dies der 1. Bildungsweg ist. Und unter Umständen noch mehr, weil er außerhalb wohnen muss.

------------------
Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte. (Gustav Heinemann)
www.vn-biker.de

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3D-Papst
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erstellt am: 20. Sep. 2016 16:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Holger.S:
Wie ich deine Fragestellung interpretiere, geht es dir vorrangig darum, so früh wie möglich keinen Unterhalt mehr zu zahlen.

Als mein Sohn 18 Jahre alt wurde, hat er ein eigenes Konto eingerichtet auf dieses habe ich Ihm den Unterhalt gezahlt. Somit war erst einmal der Zugriff durch die Mutter blockiert.


Eieiei, sry wenn es so rüberkam. NEIN! Um Gottes Willen! Mir geht es nicht darum keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen! Und dass ich während seiner Lehre trotzdem noch zahlen muss weiß ich auch.

Ich will nur den Unterhalt gut angelegt wissen indem er etwas machen darf was er auch will und sie ihn nicht zwingt etwas tun zu müssen was er nicht will.

Das mit dem eigenen Konto wenn er 18 ist werde ich auch so machen, das ist mir auch bekannt. Trotzdem Danke nochmals für die Bestätigung.

Was den Verwendungszweck des momentanen Unterhalts angeht (alles fließt in die Hausfinanzierung) war ich bereits schon bei 2 Anwälten. Von beiden kam die Aussage dass sie (vll nur bis die Kinder 18 sind??) damit machen kann was sie will "solange es den Kindern an nichts mangelt". Das war der O-Ton des einen Anwalts.
Es sei aber extrem schwierig und aufwendig einen etwaigen Missstand aufzuzeigen bzw. zu beweisen und die Beweislast läge bei mir.

Was DAS Thema jetzt angeht...da könnte ich täglich drüber reinbrechen :-/ Meine Jungs bekommen kaum Kindergeld, sie kommen nicht 1x im Jahr in den Urlaub, Klassenfahrten oder Ausflüge werden über den jeweiligen Förderverein "erbettelt", ....ach, lassen wir das Thema, tut hier jetzt nix zur Sache ausser dass mir die Halsecken anschwillen.

Pls back to Topic, thx.

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metz
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erstellt am: 20. Sep. 2016 16:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn dein/euer Sohn eine Ausbildung machen will, kann sie ihn wohl kaum davon abhalten.
Setzt euch zusammen hin (du und dein Sohn)und schreibt Bewerbungen. Dann die Mutter vor vollendete Tatsachen stellen!
Wie gesagt, ohne Info über das Berufskolleg, wo sie ihn anmelden will, ist es schwer zu urteilen, ob sie ihn parken will oder nicht.
Aber haben Kinder ab einem bestimmten Alter nicht auch ein Mitspracherecht, bei wem sie leben möchten?
Wenn deine Verlobte da mitmacht kannst du ja auch versuchen deinen Sohn zu dir zu holen und dann kann er die Ausbildung machen, die er will ohne irgendwas aufgeschwatzt zu bekommen.

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Gruß Harald
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3D-Papst
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erstellt am: 20. Sep. 2016 16:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von metz:
Aber haben Kinder ab einem bestimmten Alter nicht auch ein Mitspracherecht, bei wem sie leben möchten?
Wenn deine Verlobte da mitmacht kannst du ja auch versuchen deinen Sohn zu dir zu holen und dann kann er die Ausbildung machen, die er will ohne irgendwas aufgeschwatzt zu bekommen.


Jetzt kämen/kommen wir vom Thema ab. Ja, afaik haben sie ab 13 oder 14 das Wahlrecht wo sie wohnen möchten. Der Ältere wollte auch mit 15 schon zu mir ziehen aber seine Mutter hatte ihm dann die Ohren vollgeheult dass sie dann das Haus verkaufen müsste und sein kleiner Bruder dann auf der Strasse sitzen würde. "Und? Willst du das wirklich?" hatte sie ihn gefragt.
Ich will das jetzt nicht kommentieren denn sonst gehe ich in "Rage Mode: ON" über.
Mit diesem Druckmittel hat sie ihn wohl in der Hand.

Meine Verlobte und ich hatten uns schon einige Nächte wegen dieser Frage um die Ohren gehauen und wir kamen zu dem Entschluss dass wir für beide Kinder Platz schaffen würden wenn der Tag X kommen sollte.

Habe diese Woche mit meiner Ex, ihrem Freund (laut ihr soll/muss er dabei sein) und meinem Sohn noch ein Gespräch was dieses Thema angeht. Hoffe sie kommt ein wenig zur Vernunft.

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Manfred Gündchen
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erstellt am: 20. Sep. 2016 20:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von bk.sc:
...wenn ihr beide Erziehungsberechtigt seit müsstet ihr meines Wissens beide den Ausbildungsvertrag unterschreiben und wenn das deine Ex-Frau nicht macht ist der Vertrag nicht gültig...

Wenn dem so ist, und davon gehe ich auch aus, aber auch meinereiner kann hier keine rechtsverbindliche Aussage machen, ist das mit dem Berufskolleg genau so.
Beide Unterschriften sonst geht nichts.

Da ist Dein "Wohlwollen" also genauso gefragt 

In diesem Sinne - einigt Euch auf das beste fürs Kind 

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jpsonics
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erstellt am: 21. Sep. 2016 06:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Manfred Gündchen:
Beide Unterschriften sonst geht nichts
     
Mag sein, dass das irgendwo steht ... leider sieht die Praxis etwas anders aus. Kann da nicht nur ein Lied von singen     
Aber das führt glaube zu sehr am Thema vorbei. 

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Grüße.
Christian -jpsonics- J.
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Ich bin nicht völlig nutzlos. Man kann mich immer noch als schlechtes Beispiel verwenden.
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metz
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erstellt am: 21. Sep. 2016 07:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:

Jetzt kämen/kommen wir vom Thema ab.


Dann sag mal, auf welche Schule sie ihn schicken will, um wieder zum Thema zu kommen.
Ohne die Info kann man keine Aussage machen, ob er nur geparkt wird oder ob es auch in die Richtung geht, wo er hin will.
Oder steht die Schule noch gar nicht fest?

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Gruß Harald
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[Diese Nachricht wurde von metz am 21. Sep. 2016 editiert.]

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3D-Papst
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erstellt am: 21. Sep. 2016 07:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Harald,
mit "welcher Schule" meinst du die Fachrichtung? Scheinbar steht es noch nicht fest. "Er soll halt erst mal ein BK machen und dann sehen wir weiter" hat mir als Aussage ihrerseits schon gereicht :-(
Morgen ist das Gespräch, dann weiß ich hoffentlich näheres.

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erstellt am: 21. Sep. 2016 08:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja genau. Das Fachgebiet meinte ich.
Wie ich oben schon mal verlinkt habe gibt es da ja auch BKs, wo er mit einem Abschluss rausgeht und trotzdem die Tür zum Studieren noch offen steht.

Also das hört sich schon nach parken an!
Wenn schon BK, dann auch in die Richtung, in die er gehen will.
Soweit dein Sohn das schon weiß.
Unsere Tochter ist jetzt in der 9. und ist sich noch nicht ganz sicher! 
Hat es aber schon auf drei Richtungen eingegrenzt.
Unser Sohn weiß dann seit der 9., dass er Physik studieren will und ist bis jetzt dabei geblieben!

Also morgen möglichst, wenn unbedingt BK, darauf drängen, was der Nachwuchs will.
Wünsche dir viel Glück und dass es gut und im Interesse des Sohnes ausgeht.
Ich würde mich noch über Schulen schlau machen, die in die Richtung gehen und das morgen dann zur Sprache bringen, dass wenn, dann dort!
Das der neue Lebensgefährte unbedingt dabei sein muss finde ich nicht gut, weil es ihn eigentlich nichts angeht!
Aber sie wird wohl Angst haben, dass sie es dann nicht durchsetzen kann wenn er nicht dabei ist.
Das ist aber schon wieder OT.

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Gruß Harald
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Manfred Gündchen
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erstellt am: 21. Sep. 2016 11:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von metz:
1
...und das morgen dann zur Sprache bringen, dass wenn, dann dort...

2
...Das der neue Lebensgefährte unbedingt dabei sein muss finde ich nicht gut, weil es ihn eigentlich nichts angeht...


Das ist zwar scheinbar alles OT, aber all das wurde ja nicht nur so angesprochen, sondern weil es wohl zum "Gesamtpaket "dazugehört(?).

Zu 2
Bring auch jemanden mit.
Wenn möglich jemand "neutralem", der als Vermittler, Neudeutsch: Mediator, fungieren kann.

Zu 1
Das verstehe ich so, dass das Gespräch bei Ihr stattfinden soll?

Unbedingt vermeiden!

Treffen unbedingt an neutralem Ort!
Immer einen Ort wählen, wo keiner "Hausrecht" hat!

Beide von Dir genannten Fälle bringen Dich in Zwangslagen, IMHO, und Dich damit in eine ungünstige Verhandlungsposition.
Das ist besser zu vermeiden, und einseitig vorteilhaft, und nicht nett, und überhaupt...

[Diese Nachricht wurde von Manfred Gündchen am 21. Sep. 2016 editiert.]

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Ing. Gollum
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erstellt am: 21. Sep. 2016 14:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Für mich ist vollkommen undurchsichtig wer da welche Interessen verfolgt.

Zu den Berufskollegen... Wir haben zwei Stück am Ort...

Eines ist eher allg. gehalten und kaufmänischm ausgerichtet, wird vornehmlich wirklich nur zum parken von jungen Menschen gedacht, die keine Ausbildungsstelle bekommen haben oder sich nicht entscheiden können.

Aus diesem Kolleg kommst hinterher blöder raus als du rein gegangen bist.

Wer lediglich eine Hochschulreife erlagen will, geht da auch garnicht erst hin, sondern macht das an den Gesamtschulen oder Gynasien.

In das andere Kolleg ist stark technisch orientiert, da gehen auch viele hin die eine Ausbildungsstelle haben und erlangen dort parallel zur Ausbildung die Hochschulreife.

Je nach dem was das für ein Kolleg ist, würde ich also sowieso schon mal ein P davor setzen. 2 Jahre für die Tonne, sind für niemanden gut, wenn er sich eigentlich schon anders entschieden hat.

Grüße,

Gollum

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Es gibt keinen Feierabend... und dann ist die Aufgabe doch einfach, dass man so herangeht, dass man das schafft und dann kann man das auch schaffen und ich hab überhaupt keinen Zweifel.

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erstellt am: 21. Sep. 2016 14:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
..."Er soll halt erst mal ein BK machen und dann sehen wir weiter" hat mir als Aussage ihrerseits schon gereicht :-(
...


Kann ich verstehen, hört sich nach einem großartigen Plan an...  

Wenn Euer Filius eigentlich konkrete vernünftige Vorstellungen hat - und das sieht ja so aus - dann kann es für Dich und Deine Ex doch nur noch darum gehen, wie Ihr das am besten unterstützen könnt.
So würde ich jedenfalls argumentieren...  

------------------
Gruß Frank

[Diese Nachricht wurde von frank08 am 21. Sep. 2016 editiert.]

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erstellt am: 27. Sep. 2016 07:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin, Moin!

Schieb!! 

Und schon neue Erkenntnisse?
Oder versuchst du noch runter zu kommen?

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jörg.jwd
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erstellt am: 27. Sep. 2016 09:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo 3D-Papst,

wenn ich's noch richtig im Kopf hab lebst du ja im Großraum Stuttgart. Mach die doch mal schlau was die Kerschensteinerschule in Feuerbach so anbietet. Meine Geschwister haben da beide den CTA gemacht mit anschließend nach zwei Jahren Fachhochschulreife und nach 3 Jahren ABI. Da hätte er dann einen fertigen Beruf und noch die Chance zum studieren. Ist schon viele Jahre her aber die bieten heute bestimmt noch ähnliches an. Mach dich einfach da mal schlau.

Hier mal der Link zur Schule.

------------------
Grüße

Jörg

da ich weiß daß ich nichts weiß weiß ich immer noch mehr als die die nicht wissen daß sie nichts wissen (weiß nicht von wem)

[Diese Nachricht wurde von jörg.jwd am 27. Sep. 2016 editiert.]

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