Hallo Heiko,
zu Deinen Fragen:
Grundsätzlich muss man auch zwischen Eigenrettung und Rettung durch die Feuerwehr unterscheiden.
In Gebäude in denen ausschliesslich gearbeitet wird, gelten durch Vorschriften (z.B. ASR) höhere Ansprüche an Eigen- und Fremdrettung (z.B. Fuerwiderstandsdauer von Treppenräumen und Trennwänden, brandlastfreie Flure).
Speziell für Deine Frage, gab es in letzter Zeit immer wieder Bestrebungen, Aufzüge mit "Evakuierungsmöglichkeiten" einzusetzen. Sprich Aufzüge, die nicht den Anforderungen eines Feuerwehraufzuges entsprechen müssen, die aber trozdem unter bestimmten Brandereignissen weiterfahren dürfen.
Baulich: Notwendige Treppenräume haben mind. eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten, wenn ein Feuer gemeldet wir, braucht die Feuerwehr ca. 10 min. zur Unfallstelle.
Bei weiteren Unklarheiten oder Fragen, immer weiter
Gruß
Robert
P.S Das Aufzüge während eines Brandes nicht benutzt werden dürfen hat in erster Linie etwas wegen der Rauchausbreitung über den Aufzug und des Schachtes zu tun. Die meisten Todesopfer bei einem Brand sterben an Rauchvergiftung und nicht an Verbrennungen.
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