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Thema: Terrassenbau ? (1350 mal gelesen)
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Wyoming Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 3281 Registriert: 02.02.2009
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erstellt am: 26. Apr. 2016 09:46 <-- editieren / zitieren -->
Da grade beim Nachbar ein Bagger im Garten steht meinte meine Holde, das wir ums Haus rum ja auch noch reichlich Änderungspotenzial haben. Nun habe ich mir ein paar Gedanken gemacht. Dabei kam raus, das man ja eine Terrasse bauen könnte. Terassen darf man ja bauen ohne Baugenehmigung. Man nehme also ein paaar Balken, richtet diese aus und nagelt ein paar Bretter drauf. Darunter ergibt sich geländebedingt dann ein Hohlraum. Definition Terrasse aus Wikipedia: "Eine Terrasse (von lat. terra = Erde, Erdboden) ist eine überdachte oder nicht überdachte größere Fläche (Plattform) an einem Haus, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen ist.[1] Eine Veranda ist eine kleinere und meist länglich überdachte Terrasse. Terrassen sind auf oder unter der Erdgeschossebene eines Gebäudes oder auf dem Dach (s. auch Dachgarten). Als Terrassen werden auch stufenförmige mehrgeschossige Flächen bezeichnet, die alleine stehen oder als Gärten oder als Vorbauten von zum Beispiel Schlössern dienen." Wie groß darf nun der Hohlraum unter der Terasse sein Und ab wann wirds Bauantragspflichtig (NRW) ------------------ MR2OC Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 26. Apr. 2016 10:35 <-- editieren / zitieren -->
Ähhmmm... ich wäre nie auf die Idee gekommen bei einer Terrasse jemanden zu fragen.... Wie groß wird denn der Hohlraum unter der Terrasse? Passt da noch eine Wohnung rein? ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Erwin Mitglied CAD-PDM-Admin
Beiträge: 210 Registriert: 03.11.2000 Job: Inventor 2020, AutoCAD 2020, CATIA V5R2018, Solidworks 2020, MegaCAD 2021 Privat: Blender 3D, Sketchup
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erstellt am: 26. Apr. 2016 10:48 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Ähhmmm... ich wäre nie auf die Idee gekommen bei einer Terrasse jemanden zu fragen.... Wie groß wird denn der Hohlraum unter der Terrasse? Passt da noch eine Wohnung rein?
Hätte ich jetzt auch so gehalten. Ich hätte mehr Bedenken wegen Unkraut oder Geviechs unter den Brettern. "Erdgeschossebene" am Hang geht schon in Richtung Balkon, oder? ------------------ Das Leben ist kein Ponyfriedhof Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wyoming Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 3281 Registriert: 02.02.2009
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erstellt am: 26. Apr. 2016 10:56 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Erwin:
Hätte ich jetzt auch so gehalten. Ich hätte mehr Bedenken wegen Unkraut oder Geviechs unter den Brettern. "Erdgeschossebene" am Hang geht schon in Richtung Balkon, oder?
So ähnlich ---> Und erweiterbar wäre es auch noch ------------------ MR2OC Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
runkelruebe Ehrenmitglied Straßen- / Tiefbau
Beiträge: 1567 Registriert: 09.03.2006 Exilschalker
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erstellt am: 26. Apr. 2016 11:02 <-- editieren / zitieren -->
Die google-Treffer machen nicht glücklich? Zitat: http://norbertfichtner.de/nuetzliches/0000009f280fbe402.html : Auch zum Bau einer Terrasse, die nicht höher als 1 m ist, braucht man keine Genehmigung und diese wird nicht in die Bebauung eingerechnet. Liegt die Höhe der Terrasse mehr als 1 m über der Grundstückshöhe, aber unter 2 m, muss der Bau angemeldet werden. Ein über einer Terrasse eines Einfamilienhauses errichtetes Vordach ist bis zu einer Spannweite von 2 m und einer Fläche von maximal 25 m² nicht genehmigungspflichtig. Ist die Dachkonstruktion einer Terrasse unabhängig vom Hauptgebäude, spricht die Verordnung von einem Gartendach und sie darf bis zu einer Fläche von 20 m² ohne Genehmigung gebaut werden. Ein am Haus fest gemachtes fixiertes oder einziehbares Sonnenschutzdach ist bis zu einer Spannweite von 4 m und einer Fläche von maximal 30 m² nicht genehmigungspflichtig.
Da es aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann, würde ich dann doch lieber mal dort nachfragen, wo man Dir auch verbindliche Aussagen machen kann. Nützt ja nix, wenn ICH sag: "Bau!" und wer anders dann "Reiß wieder ab!" ------------------ Gruß, runkelruebe Herr Kann-ich-nich wohnt in der Will-ich-nich-Straße... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
boiknsebb Mitglied CAD und GIS
Beiträge: 341 Registriert: 27.09.2011
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erstellt am: 26. Apr. 2016 11:18 <-- editieren / zitieren -->
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Wyoming Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 3281 Registriert: 02.02.2009
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erstellt am: 26. Apr. 2016 11:32 <-- editieren / zitieren -->
Ist nicht so einfach... Welche Höhe zählt jetzt Nachbar baut grad einen Stellplatz. Hohe L-Steine und dann verfüllt (violett, huette3) huetteist = Stand heute. Theoretisch dürfte ich dort noch nicht einmal Parken ------------------ MR2OC [Diese Nachricht wurde von Wyoming am 26. Apr. 2016 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wyoming Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 3281 Registriert: 02.02.2009
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erstellt am: 26. Apr. 2016 12:01 <-- editieren / zitieren -->
Danke schonmal für eure Hilfe. So wie es aussieht, darf der Nachbar den Stellplatz bis zu 2m Höhe erstellen. Ich ebenso. Aber ich darf die Ebene dann nicht mit dieser Konstruktion nach hinten weiterführen, da höher 1m Da sollen mal die Mülltonnen hin. ------------------ MR2OC Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
runkelruebe Ehrenmitglied Straßen- / Tiefbau
Beiträge: 1567 Registriert: 09.03.2006 Exilschalker
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erstellt am: 26. Apr. 2016 12:50 <-- editieren / zitieren -->
Grad bei diesen Themen (Nachbarn, Geländeanhebung, Grenzbebauung, DIY, etc.) lese ich sehr gern im http://www.bauexpertenforum.de/ rum. Primär weil's lustig ist, aber es gibt dort auch den ein oder anderen Tipp, manchmal sogar wirklich von Experten (Jaja, Du sollste keine anderen Foren haben, ich weiß, beschimpft mich wüst und gebt mir Straßennamen )------------------ Gruß, runkelruebe Herr Kann-ich-nich wohnt in der Will-ich-nich-Straße... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hohenöcker Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 3512 Registriert: 07.12.2005 Inventor 2021 Ich mag beide Arten von Musik: Country und Western! S-Fanclub
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erstellt am: 26. Apr. 2016 13:01 <-- editieren / zitieren -->
Da die Sache anscheinend grenzwertig ist, würde ich doch mal mit Amt, evtl. Architekten, und vor allem dem Nachbarn reden. Vielleicht könnt ihr ja gemeinsam was hinstellen. ------------------ Gert Dieter Ich ertrage Chaos. Ich bin aber nicht sicher, ob das Chaos mich erträgt. Bob Dylan Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 26. Apr. 2016 13:12 <-- editieren / zitieren -->
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nightsta1k3r Plauderprofi V.I.P. h.c. plaudern
Beiträge: 19337 Registriert: 25.02.2004 Hier könnte ihre Werbung stehen!
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erstellt am: 26. Apr. 2016 13:41 <-- editieren / zitieren -->
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Wyoming Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 3281 Registriert: 02.02.2009
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erstellt am: 26. Apr. 2016 13:46 <-- editieren / zitieren -->
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nightsta1k3r Plauderprofi V.I.P. h.c. plaudern
Beiträge: 19337 Registriert: 25.02.2004 Hier könnte ihre Werbung stehen!
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erstellt am: 26. Apr. 2016 13:54 <-- editieren / zitieren -->
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Wyoming Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 3281 Registriert: 02.02.2009
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erstellt am: 26. Apr. 2016 14:06 <-- editieren / zitieren -->
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