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Autor Thema:  Kampfmittelräumdienst (1946 mal gelesen)
ThoMay
Moderator
Konstrukteur


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Beiträge: 946
Registriert: 15.04.2007

SWX 2019
Windows 10 x64

erstellt am: 19. Sep. 2012 05:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gemeinde.

Dem Männern der Kampfmittelräumdienste der einzelnen Ländern einfach nur mal ein

DICKE DANKESCHÖN

dafür das sie tagtäglich ihr Leben riskieren.

Auch wenn das jetzt innerhalb kürzester Zeit zweimal zu Schäden an Gebäuden kam.

Gruß
ThoMay


------------------
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ledock
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Dipl. Ing. Maschinenbau


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Beiträge: 204
Registriert: 12.11.2004

erstellt am: 19. Sep. 2012 09:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

da stimm ich dir zu.

Weis eigentlich jemand wer bei sowas die Schäden an den Gebäuden übernimmt?
Gibt es da nen Fond oder sowas?

------------------
Grüße Matthias

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Fyodor
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Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau


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Beiträge: 1317
Registriert: 15.03.2005

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erstellt am: 19. Sep. 2012 09:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vermutlich wir alle... der Kampfmittelräumdienst ist aber föderalistisch organisiert, kann also in jedem Bundesland anders geregelt sein.

------------------
Cheers,
    Jochen

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Arne Peters
Mitglied
CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken


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Beiträge: 1481
Registriert: 05.2002.24

Solid Edge Seminarunterlagen
Training, Beratung, Programmierung

erstellt am: 19. Sep. 2012 09:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ledock:
[...]Weis eigentlich jemand wer bei sowas die Schäden an den Gebäuden übernimmt?[...]

Wenn sonst keiner schuldhaft handelt, Deine Gebäudeversichung, falls dass denn im Tarif mit drin ist. Ist es wohl meist eher nicht. Also leg' schon mal was zurück, falls Du doch eine Bombe unterm Hintern hast.


------------------
Arne

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 19. Sep. 2012 editiert.]

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Ing. Gollum
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Sondermaschinenbau



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Beiträge: 2698
Registriert: 11.03.2005

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Ansys 13
Labview 2012

erstellt am: 20. Sep. 2012 08:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn das Teil auf deinem Grundstück ist und man die selbst findet, gehört einem die Bombe dann nicht?

Wenn ja, find ich das voll gemein, dass die vom Räumdienst die einfach kaputt machen. Ist schließlich ein wertvolles Stück Geschichte.

Außerdem könnte man damit noch andere Sachen machen... Warum nicht im Garten aufstellen, einen Kapellenbunker drum herum errichten und als Götze verehren?

Wenn man bedenkt, wie viel Geld sich mit sinnloseren Kulten scheffeln lässt und wie groß der Harem der obersten Priester ist... Das wäre auch für so manchen Bürger ein weg aus der Dauerarbeitslosigkeit.

Ich versteh dies Welt manchmal nicht, aber ich bin mir sicher, dass die Jungs vom Räumdienst ziemlich gute Arbeit leisten.

Grüße,

Gollum

------------------

'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011

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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 4303
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 20. Sep. 2012 08:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Ing. Gollum:
Wenn das Teil auf deinem Grundstück ist und man die selbst findet, gehört einem die Bombe dann nicht?...

Das ist meines Wissens genau so, hierzulanden.
Leider ist der Besitz so eines Dinges genauso verboten wie man die Gefährdung die dadurch ausgeht einfach hinnehmen darf, also muss man sie schleunigst entsorgen lassen.
Man kann von grossem Glück reden, wenn man nicht für Alles selber zahlen muss - für eine grosse Teilmenge muss man.
K.A. ob man sich bei den Amis oder den Russen (wer halt der Vorbesitzer war) dann schadlos halten kann, nach gut 70 Jahren. Wahrscheinlich hat man sich die Besitzrechte an dem Ding einfach ersessen (üblicherweise nach 30 Jahren), und muss nun selber schauen wie man's wieder los wird.

"Der Englische Patient" ist ein Buch, wo mirs beim Lesen echt gegruselt hat. Wie da die psychologischen Feinheiten der feindlichen Ingenieure analysiert werden um draufzukommen wie ein bestimmter (neuer) Zündmechanismus wahrscheinlich konstruiert ist und welche Schwächen man nutzen kann zum entschärfen.

------------------
mfg - Leo

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Dig15
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Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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DWG TrueView 2014

erstellt am: 20. Sep. 2012 08:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zu den Kosten mal ein Auszug aus der Wikipedia:
Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Während die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes z.B. vom Bauherren zu tragen ist, übernimmt das Land die Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Entschärfung, Abtransport und Vernichtung). Der Bund beteiligt sich in den Fällen an den Kosten, in denen die Gefahr von ehemals reichseigenen Kampfmitteln ausgeht. Allerdings hat aufgrund der föderalistischen Struktur jedes Bundesland hierzu seine eigenen Regeln, so dass in dem einen Bundesland andere Finanzierungsgrundsätze gelten als in dem Nachbarland.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Fyodor
Mitglied
Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau


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erstellt am: 20. Sep. 2012 10:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das beantwortet leider nicht die Frage, wer bei eventuell auftretenden Schäden haftet. In Viersen müssen jetzt immerhin zwei Häuser abgerissen werden.

------------------
Cheers,
    Jochen

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Hohenöcker
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Ingenieur



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Beiträge: 3512
Registriert: 07.12.2005

Inventor 2021
Ich mag beide Arten von Musik:
Country und Western!
S-Fanclub

erstellt am: 20. Sep. 2012 10:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Dazu passt das hier!

------------------
Gert Dieter 

Wer gach hischaugt, siacht´s net, und wer lang hischaugt, is eh a Depp.

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nightsta1k3r
Plauderprofi V.I.P. h.c.
plaudern



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Beiträge: 19337
Registriert: 25.02.2004

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erstellt am: 20. Sep. 2012 10:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
...

Da scheint D für den Grundstückseigentümer günstiger zu sein als A.
Hierzulande ist es so, wie von Leo beschrieben  .

------------------

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 20. Sep. 2012 10:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Fyodor:
Das beantwortet leider nicht die Frage, wer bei eventuell auftretenden Schäden haftet. In Viersen müssen jetzt immerhin zwei Häuser abgerissen werden.

Wo in München die Sprengung war, hatten die sehr viel dazu im Radio erzählt. Für die Schäden am Gebäude würde die Gebäudeversicherung aufkommen. Ob es da noch spezielle Klauseln gibt, darauf wurde nicht eingegangen.
Gerade gefunden: klick

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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boiknsebb
Mitglied
CAD und GIS


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Beiträge: 341
Registriert: 27.09.2011

erstellt am: 20. Sep. 2012 11:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Meinem Wissen nach übernimmt es erst die eigene Versicherung und die holen es sich von so einem Haftungsfont (vom Staat) zurück.

------------------
Gruß
da sebb

Wissen ist Macht - weiß nichts, macht nichts!

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