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Autor Thema:  Kleingewerbe (4076 mal gelesen)
Detlef_tb
Mitglied
Konstruktionsingenieur


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Beiträge: 207
Registriert: 14.07.2004

PRO/e Wildfire V

erstellt am: 15. Nov. 2011 16:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Forum,
ich möchte mir was dazu verdienen. Ich habe mir als Lösung die Nachhilfe ausgesucht. 3 Institute möchten mich auch als Nachhilfelehrer verpflichten. Preise sind ganz i.O., denke ich. Das ganze läuft auf Honorarbasis. Was muss ich denn beachten?

Ich dachte an ein Kleingewerbe mit dem Ziel der Nachhilfe. Was zahlt man denn so an Steuern? Ich habe gehört, das man wenn man nur mit einer Firma arbeitet 19%  in die Rentenkasse einzahlen muss. macht es Sinn sich gleich bei 2 Instituten anzumelden?

Kann ich irgendwo Hilfe bekommen, die nichts Kostet? Der Steuerberater will ja gleich bares sehen.

Fragen über Fragen, aber ich denke einige von euch haben so etwas auch schon gemacht.

Gruß Detlef

------------------
Moin, moin aus Norddeutschland

Detlef_tb
           

Einer, der nichts weiß, und weiß dass er nichts weiß, weiß mehr, als einer der nichts weiß, aber nicht weiß, dass er nichts weiß!

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brainseks
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Konstrukteur / Entwicklung


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Beiträge: 1110
Registriert: 26.07.2002

Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 15. Nov. 2011 16:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe.html

Einfach das Gewerbe anmelden aufm Rathaus, dann kommt ein Batzen Unterlagen vom Finanzamt, da muss man aufpassen dass man das richtig ausfüllt wegen Kleingewerbe, dann kannst Du bis 17500 im Jahr verdienen ohne dass Du Märchensteuer abführen musst. Bei der Steuererklärung gibst Du dann Dein Einkommen aus nichtselbstständiger und aus selbstständiger Tätigkeit an. Diverse Anschaffungen kannst Du absetzen, zu zahlen hast Du Einkommenssteuer und der Solibeitrag sonst nichts. Gegebenenfalls musst Du Dir noch wegen der Krankenversicherung was überlegen, je nachdem wo Du die Selbstständigkeit ausübst. Ansonsten viel Glück, das wird schon, wenn man unter 17500 bleibt ist die Buchhaltung auch sehr überschaubar.

------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 4303
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 15. Nov. 2011 16:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Die Situation bei uns hier (dürfte bei Euch nicht viel anders sein):

- Du musst den ganzen bürokratischen Weg wie jeden andere Firma auch gehen (kostet ziemlich Zeit und ein bisserl Geld)

- Sämtliche Einkünfte (selbständige und  nicht-selbständige) werden pro Jahr zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Wenn Du im Angestelltenverhältnis gut verdienst frisst Dir das entsprechend höhere Anteile der Nebenbeschäftigung weg

- Abschreibemöglichkeiten für Auto, Heimbüro, Ausrüstung und sonstige Kosten sind sehr beschränkt. Also diesbezüglich darfst Du Dir keinen grossen Schnitt erhoffen.
Wenn Du ein Heimbüro absetzen willst, kommt auch bald mal ein Finanzer und schaut sich das vor Ort an - wehe wenn dann der Teddybär Deiner Tochter da rumliegt.

- Du kannst zwar nur 1x krank sein, musst aber für beide Tätigkeiten Sozialversicherung abführen. Ist schwer verständlich, aber mit wenigen Ausnahmen Fakt.

- Finanzamt und Sozialversicherung können ziemlich brutale Räuber sein, die Du kaum je mehr wieder los wirst. Also rechne damit dass Du auf viele Jahre jenseits der selbständigen Tätigkeit hinaus immer wieder Nachweise und Unterlagen beibringen musst und Vorschreibungen bekommst.

- Es gibt Organisation(en) bei denen Du dann Pflichtmitglied sein wirst (heisst bei uns Wirtschaftskammer), deren Aufgabe u.A. die Beratung von Newcomern ist. Meist halten die auch "Gründertage" oder ähnliche Aktionen ab, wo alle wichtigen Ansprechpersonen bei der Hand sind. Sehr empfehlenswert, das auch ausführlich auszunutzen, nachher zahlst Du das über den Pflicht-Mitgliedsbeitrag eh vielfach zurück.

- Du wirst letztlich sehr erstaunt sein, aus welchen "Löchern" noch weitere "Räuber" hervorkriechen und wohlberechtigt und rechtlich gedeckt Geld von Dir verlangen.

Viel Spass!

------------------
mfg - Leo

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N.Lesch
Moderator
Dipl. Ing.


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Beiträge: 56
Registriert: 05.12.2005

WF 4

erstellt am: 15. Nov. 2011 18:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Detlef,

wenn Du Ingenieur bist kannst Du auch freiblerufliche Tätigkeit anmelden. Das geht direkt beim Fananzamt.

Dann sparst Du dir ein paar "Räuber" ( Leo ). Z.B die von der GEZ ( Rundfunkgebühren ) Was für Dich besser ist weiß ich aber auch nicht.

------------------
Klaus           Solid Edge V 20 SP15
Konstruktion mit Kunststoff

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Ing. Gollum
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Sondermaschinenbau



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Beiträge: 2698
Registriert: 11.03.2005

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Labview 2012

erstellt am: 15. Nov. 2011 20:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Das ist überhaupt nicht schwierig... Dies zu erkennen, ist bei dem ganzen Halbwissen, Fehlinformationen und Mutmaßungen im Netz allerdings nicht möglich.

Je nach dem welche Einnahmen erwartet werden, geht das sogar auf der Steuerklärung am günstigsten...

Welches Vorgehen für dich am ehesten in Frage kommt, kann ich dir so beantworten, wenn du mir deine Einkommens- und Besitzverhältnisse offen legst.

Oder du gehst zum Amt oder zur IHK oder zum Steuerberater oder zum Bund der Steuerzahler oder...

Viel Erfolg beim Aufbau des zweiten Standbeins!

Grüße,

Gollum

------------------

'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011

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Detlef_tb
Mitglied
Konstruktionsingenieur


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Beiträge: 207
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PRO/e Wildfire V

erstellt am: 16. Nov. 2011 07:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin, moin,

also ich gebe ja gene mal ein paar infos ab,

bin also Dipl.Ing (FH)
Jahresbrutto so um die 55t
Zuverdienst so um die 200 - 400 € Per Monat denke ich (Brutto),
Wohnort NRW

geht dann Freiberufler?

Was kommt denn wohl an Sozialabgaben auf mich zu? Kennt sich denn jemand mit der Rentenversicherungsabgabe aus ?

Gruß

------------------
Moin, moin aus Norddeutschland

Detlef_tb
           

Einer, der nichts weiß, und weiß dass er nichts weiß, weiß mehr, als einer der nichts weiß, aber nicht weiß, dass er nichts weiß!

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Hohenöcker
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erstellt am: 16. Nov. 2011 08:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Du kannst auch mal beim Finanzamt fragen. So viel ich weiß, musst Du nur bei der Steuererklärung das Formblatt "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" mit ausfüllen.
(Du könntest das Ganze natürlich auch schwarz machen, aber das darf ich hier eigentlich nicht sagen.)

------------------
Gert Dieter 

Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist. (Chaim Weizmann)

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ralficad
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erstellt am: 16. Nov. 2011 08:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Detlef_tb:
Moin, moin,

also ich gebe ja gene mal ein paar infos ab,

bin also Dipl.Ing (FH)
Jahresbrutto so um die 55t
Zuverdienst so um die 200 - 400 € Per Monat denke ich (Brutto),
Wohnort NRW

geht dann Freiberufler?

Was kommt denn wohl an Sozialabgaben auf mich zu? Kennt sich denn jemand mit der Rentenversicherungsabgabe aus ?

Gruß


also, bei 55t/a würd ich mir'n nettes Hobby suchen und mir meine Freizeit nicht mit Arbeit versauen ... 

------------------
ralfi 
                                   

Selbes Getränk, neue Flasche.     Gardaseetippssuche

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Fyodor
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erstellt am: 16. Nov. 2011 08:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ralficad:
also, bei 55t/a würd ich mir'n nettes Hobby suchen und mir meine Freizeit nicht mit Arbeit versauen ...  

Je nach Steuerklasse bleibt da nicht viel von übrig... kommt auf den Familienstand und den Ehevertrag an.

------------------
Cheers,
    Jochen

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ralficad
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Konstrukteur



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erstellt am: 16. Nov. 2011 08:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Fyodor:

Je nach Steuerklasse bleibt da nicht viel von übrig... kommt auf den Familienstand und den Ehevertrag an.


 

alles sicher eine Frage der Relation, mir reichen ca. 3/4 von obigem

------------------
ralfi 
                                   

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Peterpaul
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Nüscht

erstellt am: 16. Nov. 2011 08:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

also, viel bleibt da ja nun wirlich nicht von über   - und das bei "normalen" Ausgaben. Selbst bei Steuerklasse 3 und 3 Kindern - oder gerade wegen 3 Kindern   

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 16. Nov. 2011 08:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bei den erwähnten Grössenordnungen werden kaum 50% vom Zusatzeinkommen tatsächlich in der Geldbörse landen.
Ob sich das dann auszahlt?
Ich würd da auch eher raten, sich eine schöne Freizeit zu machen.
Wenn man Zeit hat Alles gut zu organisieren, etwaige Einkäufe gut zu überlegen und ev. auch mal was selber zu machen, kommt man schnell mal auf Einsparungen in derselben Grössenordnung wie die hier erhofften Zusatzeinnahmen.

------------------
mfg - Leo

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metz
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erstellt am: 16. Nov. 2011 09:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Versuch bei nur einem Unternehmen auf Geringfühgigkeit angestellt zu werden.
Dann zahlt der AG nur eine Pauschale und du hast Brutto für Netto.

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

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Ing. Gollum
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erstellt am: 16. Nov. 2011 09:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Ich hätte nicht damit gerechnet, dass jemand tatsächlich sein Einkommen hier postet...

Aber gut: Nach § 18 EStG 4800€ im Jahr aus selbstständiger Tätigkeit... Veranlagung in § 46 EStG geregelt.

Da du über 8k€ sonstiges Einkommen hast, sind nur 410€ vom Gewinn sind Steuerfrei. 4390€ Ausgaben kommen allerdings schnell zusammen.

Hab's damals, als Student über allen Freibeträgen, über ein Kleingewerbe gemacht, um noch ein paar andere Tätigkeiten abzudecken. Ich bin damals offiziell immer mit einem Minus rausgegangen... War ne harte Zeit. 

Frag am besten den Steuerberater, wie man das legal hinbekommt. Für die Gewinnermittlung muss man nicht viel mehr als Quittungen sammeln...

In deinem Fall, würde ich das allerdings noch mal anders machen.

Grüße,

Gollum


------------------
   

'Wir leben in Zeiten epochaler Veränderungen.' - Angela Merkel, 2011

[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 16. Nov. 2011 editiert.]

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Arne Peters
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CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken


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Beiträge: 1481
Registriert: 05.2002.24

Solid Edge Seminarunterlagen
Training, Beratung, Programmierung

erstellt am: 16. Nov. 2011 09:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich befürchte in Deutschland sind weisungsgebundene, lehrenede Tätigkeiten auch auf freier Basis Rentenversicherungspflichtig. Damit ist das mehr nicht besonders interessant.
Freiberufliche Ing.-Tätigkeit wäre die Nachhilfe eher nicht. Es kommt zwas auf das Diplom an, aber auch ein wenig auf die Arbeit, die man macht.

------------------
Arne

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rAist
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IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)

erstellt am: 16. Nov. 2011 09:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ralficad:

   

alles sicher eine Frage der Relation, mir reichen ca. 3/4 von obigem


Hab ich auch gedacht, als ich ca. 3/4 davon verdiente. Seit ich deutlich mehr verdiene UND sogar noch ne andere Steuerklasse (3) habe, habe ich noch weniger übrig als vorher. Irgendwas läuft gerade total verkehrt ... :P

------------------
Und heute rufst du alle Superhelden, alle großen Meister, alle
Highlander, alle Krieger, alle guten Geister, alle Superfreaks und
Auserwählten und mich ins Hier ; Du hast Millionen Legionen hinter
dir.

Malen nach Zahlen
Mirama

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JochenM
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erstellt am: 16. Nov. 2011 09:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Detlef_tb:
... Zuverdienst so um die 200 - 400 € Per Monat denke ich (Brutto),

Hallo Detlef tb,

wenn Du mit nicht mehr als 400 € Zuverdienst rechnest, warum machst Du es nicht erst mal über eine "geringfügige Beschäftigung", (auch „Minijob“ genannt).
Du brauchst dich mit keinen "Räubern" oder irgendwelchen Ämtern herumärgern, Dein AG zahlt für Dich die Sozialversicherungsabgaben.
Du kannst auch mehrere Minijobs annehmen, solange der gesamte Zuverdienst 400,- € monatlich nicht übersteigt.


------------------
Gruß
Jochen

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 16. Nov. 2011 09:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von rAist:
...Seit ich deutlich mehr verdiene UND sogar noch ne andere Steuerklasse (3) habe, habe ich noch weniger übrig als vorher...

Kanns eigentlich rein rechnerisch nicht geben, denn Du zahlst nur für den Einkommensanteil der Dich in die höhere Steuerklasse bringt den höheren Steuersatz. SV wird in der Grössenordnung eh nimmer mehr, nehm ich an.
Allerdings, etwas philosophisch gesagt:
Es liegt nicht am Einkommen, sondern am Auskommen.

------------------
mfg - Leo

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Hohenöcker
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erstellt am: 16. Nov. 2011 09:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Oder so: Gegen Einnahmeausfälle helfen nur Ausnahmeeinfälle.

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Gert Dieter 

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ralficad
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erstellt am: 16. Nov. 2011 09:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von rAist:

Hab ich auch gedacht, als ich ca. 3/4 davon verdiente. Seit ich deutlich mehr verdiene UND sogar noch ne andere Steuerklasse (3) habe, habe ich noch weniger übrig als vorher. Irgendwas läuft gerade total verkehrt ... :P


vllt solltest du mal nicht nur auf die Einnahmeseite deines Privathaushaltes ein Augenmerk legen, sondern auch auf die Ausgabenseite. 

Du bist ja wie unsere Regierung, die nehmen auch immer mehr ein, und es bleibt nix ü 

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ralfi 
                                   

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Detlef_tb
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erstellt am: 16. Nov. 2011 10:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also geringfügig Beschäftigte machen die nicht, halt nur auf Honorarbasis. Also müßte ich als Privatmann bzw. Kleinunternehmer, bzw. .... arbeiten. Wird überings gar nicht so schlecht bzahlt,also auch bei "nur " 50% netto würde sich das für mich immer noch rechnen, wenn ich dann noch ein paar Ausgaben steuerlich geltend machen kann, Arbeitszimmer, PC, Fahrtkosten,.... Kann sich das schon ganz gut rechnen.

Die Frage ist halt nur wie die Rentenversicherung zuschlägt. Kommen da noch mal 20% ruter, wird es eng.

------------------
Moin, moin aus Norddeutschland

Detlef_tb
           

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rAist
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IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)

erstellt am: 16. Nov. 2011 10:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich meinte auch eher, ich habe "gefühlt" weniger übrig. Auf dem Papier natürlich nicht, aber irgendwie in der Tasche ... 

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 16. Nov. 2011 10:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Kann leider nur für unser Land sprechen, aber die Systematik ist bei Euch eh ganz ähnlich (nur die Benennungen und die Prozentsätze sind unterschiedlich):

Es werden alle Einnahmen zusammengezählt, und davon werden Steuer und SV-Abgaben berechnet.
Da aber die SV-Abgaben gedeckelt sind, wirds in Deiner Grössenordnung wahrscheinlich da keine zusätzlichen Abzüge mehr geben.
Kann aber leicht sein, dass eine selbständige Tätigkeit einer ganz speziellen Pflichtversicherung unterliegt, z.B. einer Unfallversicherung, deren wenn auch kleiner Betrag jedenfalls zu bezahlen ist.

Das alles (und noch mehr) meinte ich ganz oben unter "kostet viel Zeit" und "Räuber die aus allen möglichen Löchern kriechen".

@Marcus:
Vielleicht beim nächsten 2-stündigen Stau mit den Kids nicht den Motor durchlaufen lassen? <G>
------------------
mfg - Leo

[Diese Nachricht wurde von Leo Laimer am 16. Nov. 2011 editiert.]

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erstellt am: 16. Nov. 2011 10:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ironischerweise frisst mein neuer mit stärkerem Motor weniger Sprit als der vermeintlich "alte"... schon erstuanlich.

Also Leo, am Sprit liegts nicht ... 

Und wenn es nicht gerade 30°+ ist mache ich auch im Stau den Motor aus - nen Stündchen oder 2 Radio schafft die Batterie auch ohne Lichtmaschine!

------------------
Und heute rufst du alle Superhelden, alle großen Meister, alle
Highlander, alle Krieger, alle guten Geister, alle Superfreaks und
Auserwählten und mich ins Hier ; Du hast Millionen Legionen hinter
dir.

Malen nach Zahlen
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ralficad
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erstellt am: 16. Nov. 2011 10:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von rAist:
Ironischerweise frisst mein neuer mit stärkerem Motor weniger Sprit als der vermeintlich "alte"... schon erstuanlich.

Also Leo, am Sprit liegts nicht ...  

Und wenn es nicht gerade 30°+ ist mache ich auch im Stau den Motor aus - nen Stündchen oder 2 Radio schafft die Batterie auch ohne Lichtmaschine!



Du hast 2 Radios im Auto  , da geht's doch schon los   

------------------
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IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)

erstellt am: 16. Nov. 2011 10:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Pah ... :P

Ich weiss, der Satzbau ist gewöhnungsbedüftig, aber mir fiel kein anderer Wortlaut ein 

------------------
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erstellt am: 16. Nov. 2011 10:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Detlef,

melde Dir ein Gewerbe an und fertig. Sozialversichert bist Du über den 1. Job. Arbeitgeber sollte informiert sein und nichts dagegen haben.

Steuerlich führst Du erstmal nur die Umsatzsteuer ab, Deine Einnahmen (abzüglich der Ausgaben für Dein Gewerbe.. ) fließen in Deine jährliche Steuerklärung ein.

Ob Du eine Unfall- und/oder z:B Haftpflichtversicherung für Dein Gewerbe benötigst, musst Du selber wissen. Als Dozent kannst Du aber nicht viel Schaden machen... 

------------------
Jörg

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brainseks
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erstellt am: 16. Nov. 2011 11:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:
Hallo,

Die Situation bei uns hier (dürfte bei Euch nicht viel anders sein):

- Du musst den ganzen bürokratischen Weg wie jeden andere Firma auch gehen (kostet ziemlich Zeit und ein bisserl Geld)

- Sämtliche Einkünfte (selbständige und  nicht-selbständige) werden pro Jahr zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Wenn Du im Angestelltenverhältnis gut verdienst frisst Dir das entsprechend höhere Anteile der Nebenbeschäftigung weg

- Abschreibemöglichkeiten für Auto, Heimbüro, Ausrüstung und sonstige Kosten sind sehr beschränkt. Also diesbezüglich darfst Du Dir keinen grossen Schnitt erhoffen.
Wenn Du ein Heimbüro absetzen willst, kommt auch bald mal ein Finanzer und schaut sich das vor Ort an - wehe wenn dann der Teddybär Deiner Tochter da rumliegt.

- Du kannst zwar nur 1x krank sein, musst aber für beide Tätigkeiten Sozialversicherung abführen. Ist schwer verständlich, aber mit wenigen Ausnahmen Fakt.

- Finanzamt und Sozialversicherung können ziemlich brutale Räuber sein, die Du kaum je mehr wieder los wirst. Also rechne damit dass Du auf viele Jahre jenseits der selbständigen Tätigkeit hinaus immer wieder Nachweise und Unterlagen beibringen musst und Vorschreibungen bekommst.

- Es gibt Organisation(en) bei denen Du dann Pflichtmitglied sein wirst (heisst bei uns Wirtschaftskammer), deren Aufgabe u.A. die Beratung von Newcomern ist. Meist halten die auch "Gründertage" oder ähnliche Aktionen ab, wo alle wichtigen Ansprechpersonen bei der Hand sind. Sehr empfehlenswert, das auch ausführlich auszunutzen, nachher zahlst Du das über den Pflicht-Mitgliedsbeitrag eh vielfach zurück.

- Du wirst letztlich sehr erstaunt sein, aus welchen "Löchern" noch weitere "Räuber" hervorkriechen und wohlberechtigt und rechtlich gedeckt Geld von Dir verlangen.

Viel Spass!


Bin selbst nebenher selbstständig und kann die von Dir aufgeführten Bedenken so nicht bestätigen. Schon garnicht als Kleingewerbetreibender, alles kein Problem, Buchhaltung ist minimalst, Besteuerung ist Einnahme-Überschussrechnung auch einfachst, Verpflichtungen irgendwo beizutreten hängt vom Gewerbe ab das man betreibt. Vom Finanzamt kommt solange man Kleingewerbe betreibt keiner vorbei, die kommen erst bei wesentlich höheren Umsätzen wenn aus der Steuerprüfung 10000 und mehr Nachzahlung zu erhoffen ist

Zitat:
Original erstellt von Detlef_tb:
Die Frage ist halt nur wie die Rentenversicherung zuschlägt. Kommen da noch mal 20% ruter, wird es eng.

Bei meiner selbstständigen Nebentätigkeit geht da nur Einkommenssteuer runter und Solizuschlag, sonst nichts. Hab erst die Tage den Steuerbescheid für letztes Jahr bekommen.

------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

[Diese Nachricht wurde von brainseks am 16. Nov. 2011 editiert.]

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Leo Laimer
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erstellt am: 16. Nov. 2011 11:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vielleicht sind die Behörden und all die sonstigen "Räuber" bei uns etwas kleinlicher?
- Gewerbeanmeldung kostet 1-maligen Betrag (ungefähr 2xx,- wenn ich mich  recht erinnere)
- Separate SV ist bei uns Pflicht, und kostet einen Mindestbeitrag
- Mitgliedschaft bei der Kammer ist ebenfalls Pflicht, ebenfalls Mindestbeitrag
- Tourismusgesetz brummt einem noch einen Pflichtbeitrag auf, der vom Umsatz abhängt (auch Mindestbeitrag)
- Steuerberater braucht man zumindest im minimalen Umfang, kostet auch eine Art "Mindestbeitrag"
- GEZ wird ja auch auf die Idee kommen, für den obligatorischen PC mit Internetanschluss Abgaben zu verlangen
- Sogar die Bank verlang für ein Gewerbe-Konto plötzlich Spesen und Gebühren
All diese (quasi)Zwangs-Abgaben (es gibt noch ein paar weitere) summieren sich zu vielen Hundertern, wenn nicht einzelne Tausender pro Jahr. Und nicht nur als direkt zu bezahlende Beträge, sondern auch als Zeit die man investieren muss.
Die meisten dieser Ausgaben verschwinden grössenmässig im Umsatz/Gewinn eines voll ausgeübten Gewerbes. Bei einer kleinen Nebenbeschäftigung macht es prozentuell aber ganz schön was aus.

Aber die Haken sind deren noch viele:
- Sobald man Büroraum im eigenen Haus absetzen will kommt postwendend der Finanzer zum Nachschauen: Ob keinerlei "Privatatmosphäre", eigener Eingang, usw.
- Heizkosten kann man nur über Nachweise absetzen, also bräuchte man dokumentierende Wärmemengenzähler
- Auto-Absetzbarkeit ist bei Euch sehr viel besser als bei uns, aber: Was will ein Nachhilfelehrer schon gross an Autokosten argumentieren?
- PC+Internet-Absetzbarkeit scheinen bei Euch ein schlimmeres Drama zu sein als bei uns
- Telefon-Absetzbarkeit ist bei uns sehr gut, aber: Wieviel kommt da zusammen? Das sind keine Beträge.
Grundsätzlich kann man nur Dinge absetzen für die man Rechnung und Zahlungsbeleg hat. Also bei Amazon gekaufte Romane gehen eher nicht.
Auch bei Arbeitskleidung schauts nicht so berauschend aus.
Man muss schon insgesamt sehr geschickt lavieren, um da auf vernünftige Absetzposten zu kommen, die auch einer Steuerprüfung standhalten würden.
Die Finanz kommt ja dann 3-4 Jahre zeitversetzt, und wehe man kann sich dann nimmer an all die wohlüberlegten Ausreden erinnern <G>

Naja, will ja nicht gleich vor lauter wenn und aber einen Newcomer verschrecken, aber man soll sich halt im Klaren sein was es alles bedeutet, selbständig zu sein.

------------------
mfg - Leo

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metz
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erstellt am: 16. Nov. 2011 11:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Jörg Schwenke:
Hallo Detlef,

melde Dir ein Gewerbe an und fertig. Sozialversichert bist Du über den 1. Job. Arbeitgeber sollte informiert sein und nichts dagegen haben.

Steuerlich führst Du erstmal nur die Umsatzsteuer ab, Deine Einnahmen (abzüglich der Ausgaben für Dein Gewerbe..  nosmile: fließen in Deine jährliche Steuerklärung ein.

Ob Du eine Unfall- und/oder z:B Haftpflichtversicherung für Dein Gewerbe benötigst, musst Du selber wissen. Als Dozent kannst Du aber nicht viel Schaden machen...  



Der Schaden kann imenz sein, den er als Dozent anrichten kann!  

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

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erstellt am: 16. Nov. 2011 15:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Detlef,

hier kursieren ja einige wilde Sachen! Ich sehe hier kein Problem, ein Gewerbe anzumelden. Machst Du auf dem Rathaus bzw. Gemeinde und hängt dann vom jeweiligen Gemeindesatz ab. Ich sag mal irgendwo zwischen 50,- und 100,- EUR. Dann bekommst Du vom Finanzamt eine neue Steuer-ID und ein bisschen was zum Ausfüllen. Bei deinem zu erwartetem Einkommen kannst Du gleich die Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen. Geht bis 6.000,- oder 10.000,- pro Jahr. Buchhaltung ist wie schon geschrieben minimalistisch. Einnahme-Überschussrechnung bedeutet Du hast ein Finanzkonto (z.B. Bankkonto) und da buchst Du die Einnahmen und Ausgaben drauf. Und wenn am Jahresende was überbleibt wirds versteuert. (Zusammen mit deinem nichtselbständigem Einkommen)

SV-pflichtig bist Du in D als selbständiger nicht und pflichtversichert bist Du ja eh, da brauchst Du also auch nichts machen. Berufsgenossenschaft brauchst Du erst bei Angestellten zahlen, je nach Zugehörigkeit wird sich die IHK evtl. melden. Die kostet bei deiner Größenordnung 54,- EUR/Jahr. GEZ wird wohl kommen, wenn Du den PC geschäftlich nutzt. Das kostet 17,28€ im Quartal.

Wenn Du wissen willst, was letztendlich nach Steuern übrig bleibt nimmst Du deinen letzten Steuerbescheid legst dein Zusatzverdienst mit drauf und schaust in der Lohnsteuertabelle nach was da rauskommt.

Ausgaben kannst Du so einige geltend machen. Heimbüro (damit zusammen Strom/Heizung/Grundgebühr falls eigenes Haus), Auto (teilweise), Telefon (teilweise), Fortbildung, Fachliteratur viele mir dazu adhoc ein.

Wichtig ist die Zustimmung deines Arbeitgebers. Ohne die kann es teuer für Dich werden.

Was das Finanzamt betrifft so liegt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung bei Kleinunternehmern im Moment bei etwa 50 Jahren! (Leo, Du solltest vielleicht zu uns kommen  ) Aber wenn man alles richtig macht und die auch nicht behumsen will ist das eh kein Thema.

So ich hoffe mal Dir ein wenig weiter geholfen zu haben und im Gegensatz zu anderen die Scheu vor einer Selbständigkeit etwas genommen zu haben.

------------------
Grüße aus Frangn
Rob

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erstellt am: 16. Nov. 2011 15:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von robroy55:
[...]SV-pflichtig bist Du in D als selbständiger nicht [...]

Eindutig lehrende Berufe sind nach meinem Wissensstand Versicherungspflichtig.

"Selbstständige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig"

------------------
Arne

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 16. Nov. 2011 editiert.]

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erstellt am: 16. Nov. 2011 15:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Arne Peters:
 

Eindutig lehrende Berufe sind nach meinem Wissensstand Versicherungspflichtig.

"Selbstständige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig"



Das ist er ja eh schon! Bleibt zu prüfen ob die Einnahmen aus der Lehrtätigkeit pflichtig sind.

------------------
Grüße aus Frangn
Rob

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erstellt am: 16. Nov. 2011 15:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:
Vielleicht sind die Behörden und all die sonstigen "Räuber" bei uns etwas kleinlicher?
- Gewerbeanmeldung kostet 1-maligen Betrag (ungefähr 2xx,- wenn ich mich  recht erinnere)
- Separate SV ist bei uns Pflicht, und kostet einen Mindestbeitrag
- Mitgliedschaft bei der Kammer ist ebenfalls Pflicht, ebenfalls Mindestbeitrag
- Tourismusgesetz brummt einem noch einen Pflichtbeitrag auf, der vom Umsatz abhängt (auch Mindestbeitrag)
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All diese (quasi)Zwangs-Abgaben (es gibt noch ein paar weitere) summieren sich zu vielen Hundertern, wenn nicht einzelne Tausender pro Jahr. Und nicht nur als direkt zu bezahlende Beträge, sondern auch als Zeit die man investieren muss.
Die meisten dieser Ausgaben verschwinden grössenmässig im Umsatz/Gewinn eines voll ausgeübten Gewerbes. Bei einer kleinen Nebenbeschäftigung macht es prozentuell aber ganz schön was aus.

Gewerbeanmeldung auf dem Rathaus hab ich 15 oder 17 Euro bezahlt, jedenfalls unter 20
Bei einer Kammer muss man sich nur als Handwerker anmelden
Tourismusgesetz ? nie gehört
Steuerberater bei Kleinunternehmen unnötig, wer sonst seine Steuererklärung hinkriegt der schafft auch das Zusatzblatt mit den Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit, ist nicht schwer macht meine Mutter :-) (für mich)
GEZ hat sich bei mir nicht gemeldet, muss ja sicherlich für ein und den gleichen PC daheim der privat und gewerblich genutzt wird, nicht zweimal zahlen.
Das mit dem Geschäftskonto stimmt, aber bei 2-3 Einnahmequellen unter 400Euro im Monat brauchts kein Geschäftskonto.
Wie gesagt Kosten sind lediglich Einkommensteuer auf den gesamten Batzen den man aus selbstständiger und nicth selbstständiger Arbeit einnimmt in der Höhe die für diese Höhe halt gilt und auf die Einnahmen aus dem Gewerbe noch der Solidaritätszuschlag. Dafür kann man einiges an Anschaffungen absetzen, womit dann am Ende kein grosser Gewinn rauskommt, aber man jedes Jahr neue Grafikkarte im PC oder neuer Prozessor oder Bürostuhl, Druckerpatronen usw.usw.

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erstellt am: 16. Nov. 2011 16:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Offensichtlich ist bei Euch wirklich Manches einfacher und Vieles preisgünstiger als bei uns. Ich glaub, in Österreich wurde die Bürokratie erfunden und hier wuchert sie auch am unausrottbarsten.

Was mich aber wirklich interessieren würde:
Braucht man bei Euch für eine zweite Beschäftigung nicht anteilig SV-Beiträge (Krankenversicherung und Pensionsbeitrag) zahlen? (Abgesehen dass es hier wenig relevant wäre wegen eh schon über Höchstbeitragsgrundlage, aber demgegenüber gibts ja einen Mindestbeitrag - zumindest bei uns würde es IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) heissen, 1x Höchstbeitrag für das Bruttogehalt und 1x Mindestbeitrag für das selbstst. Einkommen).

Den Tourismusbeitrag gibts natürlich nur in einem Tourismusland wie Österreich, aber dafür gibts bei Euch den Solidarbeitrag. Wird sich in Betrag und Lästigkeit ungefähr aufs Selbe rauskommen.

------------------
mfg - Leo

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erstellt am: 16. Nov. 2011 16:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hab dazu hier interessante Infos gefunden und [URL=http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/nebenberuflich-selbststaendig/genehmigungen-antraege/sozialversicherung-krankenversicherung-rentenversicherung .html]hier auch[/URL]

Kein Plan der zweite Link frissts nicht richtig

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[Diese Nachricht wurde von brainseks am 16. Nov. 2011 editiert.]

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erstellt am: 16. Nov. 2011 16:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von brainseks:

GEZ hat sich bei mir nicht gemeldet, muss ja sicherlich für ein und den gleichen PC daheim der privat und gewerblich genutzt wird, nicht zweimal zahlen.

Und ob! Genauso wie für Dein Autoradio, wenn Du das geschäftlich nutzt (z.B. Kontoauszüge holst).

@Leo: Selbständige sind in D prinzipiell erst mal nicht SV-pflichtig. Da gibt es die eine oder andere Ausnahme z. B. im Gartenbau/Gärtnerei soweit ich weiss. Übrigens wurde das hier auch schon falsch geschrieben: Geringverdiener (400,-) sind SV-frei, auch der Arbeitgeber muss da nichts zahlen (deshalb machen es ja so viele  ). Was dagegen anfällt ist eine pauschale Lohnsteuer für den Arbeitgeber.

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Grüße aus Frangn
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Das Unterrichten von Kindern gilt bei sog. berufsvorbereitendem Unterricht und damit auch bei der Schulnachhilfe in den klassischen Schulfächern als freiberufliche Tätigkeit. Dem Finanzamt mitteilen!

------------------
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PRO/e Wildfire V

erstellt am: 06. Jul. 2012 08:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin moin,

habe jetzt meine erste Steuerabrechnung zurück.

Situation ist jetzt wie folt:

SV erst so ab 400,-pM, damit für mich nicht relevant.

Steuern muss ich zahlen, kann allerdings auch einiges gegenrechnen. Arbeitszimmer kann ich nun absetzen, ebnso wie PC, Laptop, Büromat, Fahrtkosten,....

Also ergibt sich unterm Strich für mich sogar noch ein Steuervorteil. Denn mit den ganzen Möglichkeiten was ich jetzt absetzen kann, binn ich über meinen Einnahmen. 

------------------
Moin, moin aus Norddeutschland

Detlef_tb
           

Einer, der nichts weiß, und weiß dass er nichts weiß, weiß mehr, als einer der nichts weiß, aber nicht weiß, dass er nichts weiß!

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Hohenöcker
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erstellt am: 06. Jul. 2012 09:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Na denn, herzlichen Glückwunsch! Ehrlichkeit lohnt sich! 

------------------
Gert Dieter 

Logistik ohne Logik ist ist.

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erstellt am: 06. Jul. 2012 09:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke für die Rückmeldung, bravo und weiterhin alles Gute!

------------------
mfg - Leo

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erstellt am: 06. Jul. 2012 09:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi!

Dazu noch eine Anmerkung:

Soweit ich weiß, solltest Du irgendwann Mal mehr Gewinn machen als Abschreibung, sonst kann es sein, dass Dir das ganze als Liebhaberei nicht mehr gewährt wird. Allerdings ist auch das gefährliches Halbwissen ;-)

Sicher weiß ich, dass es auch Steuerbescheide, auf denen steht, dass sie vorläufig sind. Das heißt, Steuer nachgezahlt werden muss, wenn z. B. der Kurs, den man abgesetzt hat, nicht in absehbarer Zeit Gewinn abwirft. Aus dem Grund sollte man privat bezahlte Schulungen immer am besten mit dem tatsächlichen Job in Verbindung bringen (darlegen, dass es dafür einen Nutzen gibt) und nicht ausschließlich auf zukünftige Gewinne hin argumentieren.

Gruß
Daniel

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Detlef_tb
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PRO/e Wildfire V

erstellt am: 06. Jul. 2012 10:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin, moin,

ist schon klar, dass man auch mal "Gewinn" machen muss.Wird in diesem Jahr so sein, das ich etwas mehr bekomme als ich absetzten kann. Dann zahle ich halt ein paar € Steuern. Ist ok.

------------------
Moin, moin aus Norddeutschland

Detlef_tb
           

Einer, der nichts weiß, und weiß dass er nichts weiß, weiß mehr, als einer der nichts weiß, aber nicht weiß, dass er nichts weiß!

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