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Autor Thema:  Schrottmotorradkaufvertrag? (3707 mal gelesen)
ug_tom
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Maschinenbau Techniker


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Beiträge: 263
Registriert: 30.01.2002

UG NX 5 und 7.5 SunSolaris 10
Sun Blade 2000 und PC HP Z400

erstellt am: 19. Aug. 2011 10:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo die Herrschaften,

möchte mein Unfallmotorrad zum ausschlachten verkaufen.
Gibt es hierfür auch einen Kaufvertrag?
Ich finde nur welche, für normalen gebraucht Kauf oder Verkauf.
Oder kann ich da einfach etwas handschriftliches aufsetzen.

Danke für Eure Infos im voraus.

------------------
Gruß
      Thomas L.
------------------
Natürlich wissen wir vieles noch nicht,
und von dem, was wir zu wissen glauben,
wussten wir vieles vor kurzem ebenfalls noch nicht,
oder wir glaubten noch nicht, es zu wissen.

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daniu
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Mechanik-Entwickler


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Beiträge: 1471
Registriert: 03.11.2004

Intel Xeon W3550
12GB RAM; NVidia Quadro 4000
Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5
TeamCenter 8

erstellt am: 19. Aug. 2011 10:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi!

Warum willst Du nen Vertrag? Was möchtest Du absichern?

Stell Dir diese Fragen, schreib was zusammen und das ist Dein Vertrag. IMO sind solche Verträge formlos (so wie das Motorrad) nicht schlechter als mit Form. Hab ich bei gebrauchten Sachen immer so gemacht. (Drucker, Fahrrad, etc.)

Keine Ahnung, ob es da auch was offizielles gibt.

Gruß
Daniel

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metz
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erstellt am: 19. Aug. 2011 10:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nimm doch den für Gebraucht und schreib handschriftlich unter Bemerkungen/besondere Angaben rein, dass es nicht i.O. und zum Ausschlachten/Teileträger verkauft wurde.

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!       
   

Wenn ich mir heute vornehme nichts zu schaffen, und schaffe das, hab ich dann was geschafft oder nicht?

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ug_tom
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Maschinenbau Techniker


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Beiträge: 263
Registriert: 30.01.2002

UG NX 5 und 7.5 SunSolaris 10
Sun Blade 2000 und PC HP Z400

erstellt am: 19. Aug. 2011 10:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich möchte mich halt nur absichern, da das Teil wirklich nur zum Ausschlachten sein soll.
Und ich ja den Fahrzeugbrief und Abmeldebestätigung mitgeben werde.
Nicht das mir mal irgend wer (Behörde) blöd kommen kann.

Vieleicht bin auch nur ein bisschen, zu vorsichtig. 


------------------
Gruß
      Thomas L.
------------------
Natürlich wissen wir vieles noch nicht,
und von dem, was wir zu wissen glauben,
wussten wir vieles vor kurzem ebenfalls noch nicht,
oder wir glaubten noch nicht, es zu wissen.

[Diese Nachricht wurde von ug_tom am 19. Aug. 2011 editiert.]

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ole
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt



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Beiträge: 9565
Registriert: 02.08.2002

Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur
Zum testen mit und für zauberhaft!
z-Fanclub

erstellt am: 19. Aug. 2011 11:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nö, hört sich vernünftig an.
Wenn der Käufer das Teil dann doch kurzentschlossen ohne Vertrag im Wald entsorgt, warst du im Zweifelsfall der Umweltschänder. Mit Vertrag lässt sich beweisen, dass das Moped nach dir noch wer anderes besessen hat.

------------------
.o. 13


Na ihr habt Probleme....... Ich aber auch

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metz
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Techniker Maschinenbau



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Beiträge: 11636
Registriert: 16.02.2009

erstellt am: 19. Aug. 2011 11:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ug_tom:
Ich möchte mich halt nur absichern, da das Teil wirklich nur zum Ausschlachten sein soll.
Und ich ja den Fahrzeugbrief und Abmeldebestätigung mitgeben werde.
Nicht das mir mal irgend wer (Behörde) blöd kommen kann.

Vieleicht bin auch nur ein bisschen, zu vorsichtig.  


Verkaufs als gebraucht ohne Funktion mit Ausschluss jeder Garantie oder Gewährleistung.
Dann hast du einen Kaufvertrag für die Behörde, wenn die kommt und der Käufer kann auch nichts mehr wollen, weil keine Garantie oder Gewährleistung!

Lass dir vom Käufer einen Ausweis zeigen und schreib die Ausweisnummer in den Vertrag damit die Behörde den Käufer im Falle des Falles auch ausfindig machen kann.
Wer nichts zu verstecken hat, hat als Käufer auch kein Problem damit.
Wenn doch, anderen Käufer suchen!

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!       
   

Wenn ich mir heute vornehme nichts zu schaffen, und schaffe das, hab ich dann was geschafft oder nicht?

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Ing. Gollum
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erstellt am: 19. Aug. 2011 11:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Wenn du handschriftlich auf einen normalen Kaufvertrag schreibst, dass es sich um ein nicht fahrbereites Unfallfahrzeug mit erheblichen Mängeln, welches nur zum Ausschlachten geeignet ist, handelt, reicht das vollkommen aus.

Natürlich kannst du damit nicht ausschließen, dass jemand das Moped trotzdem repariert... Dann ist aber Derjenige dran, der die Betriebserlaubnis erteilt oder wissentlich Mängel verschweigt.

Grüße,

Gollum

------------------

'Das Problem mit den Beiträgen auf cad.de ist, dass man nie weiß ob sie wahr sind.' - Heinrich Seidel

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Fyodor
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erstellt am: 19. Aug. 2011 14:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von metz:
Lass dir vom Käufer einen Ausweis zeigen und schreib die Ausweisnummer in den Vertrag damit die Behörde den Käufer im Falle des Falles auch ausfindig machen kann.
Wer nichts zu verstecken hat, hat als Käufer auch kein Problem damit.

Leute, hier wird ein Haufen ALTMETALL verkauft! Was macht Ihr da für ein Geschiß drum... einen Kaufvertrag über "1 Stück Unfallmotorrad, funktionslos" und fertig.

Selbst die Behörden registrieren das Motorrad nicht mehr, warum solltet Ihr dann mehr Aufwand treiben als bei einem funktionierenden Motorrad?

Ich persönlich würde übrigens bei niemandem etwas kaufen, der meine Ausweisdaten einsammelt... was weiß ich, was der damit vorhat. Sogar beim Verkauf eines funktionsfähigen Fahrzeugs wird vom Ausweis nur der Name abgelesen, damit er nicht falsch geschrieben wird. Aber die Ausweisnummer? Das klingt einfach nur paranoid. Wenn Du wirklich so große Angst davor hast, daß ein Mitmensch das Fahrzeug illegal für eine letzte Spritztour nutzt, und Du dann Ärger bekommen könntest... dann verkaufe es nach Gewicht an einen Metallhändler. Der stellt Dir auf Wunsch sogar eine Vernichtungsbescheinigung aus.

------------------
Cheers,
    Jochen

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ug_tom
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Maschinenbau Techniker


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erstellt am: 19. Aug. 2011 14:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Jochen,

was heißt hier Schiss? 
Ich habe nur vor ca. 2 Monaten mitbekommen wie das Amt bei meinem Schwiegervater nachfragte, was aus dem einen Traktor geworden ist.

Der Umstand ist folgender:

Amt fragt nach einem Traktor, den es nicht mehr gibt.
Dieser wurde einmal abgemeldet und von meinem Schwiegeropa ein paar Jahre später verkauft.
Er existiert also nicht mehr (Der Traktor).
Leider lebt sein Vater nicht mehr und sein Sohn soll jetzt herausfinden an wenn er verkauft wurde und ob dieser wirklich irgendwann einmal verschrottet wurde oder nicht.
Das Amt hat nämlich keine Unterlagen mehr, und mein Schwiegervater hat jetzt ein Problem.
Frag mich jetzt blos nicht was sich der Beamte dabei gedacht hat, ich tippe auf langeweile und nix.
Das Amt hat etwas mit Erben zu tun und nicht mit der Zulassungsstelle.
Aber Ich trau denen nicht.

Ich habe mir, wie vorgeschlagen einen normalen Kaufvertrag genommen und diesen umgeschrieben.
Mit PDF-XChange Viewer geht das super.

------------------
Gruß
      Thomas L.
------------------
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oder wir glaubten noch nicht, es zu wissen.

[Diese Nachricht wurde von ug_tom am 19. Aug. 2011 editiert.]

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Fyodor
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Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau


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erstellt am: 19. Aug. 2011 15:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja, so paßt das ja auch. Einen Vertrag würde ich auch aufsetzen, einfach weil man das bei teuren Dingen machen sollte (auch ein Schrottmotorrad kann noch Geld wert sein).

Das "Geschiß" bezog sich auf Exzesse wie Ausweisnummer notieren und dergleichen.

------------------
Cheers,
    Jochen

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michel384
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Beiträge: 7
Registriert: 04.12.2009

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SWX 2009 x64 SP4.1
DB Works R11

erstellt am: 22. Aug. 2011 15:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

du bist nicht zu vorsichtig.
Ich habe vor Jahren mein Auto zum Ausschlachten verkauft (ohne schriftliche Vertrag). Zwei bis drei Jahre später erhielt ich dann Post vom Amt weil mein ehemaliges Auto irgendwo im Wald gefunden wurde inklusive Kostenbescheid für die Entsorgung und der Androhung einer Anzeige wegen umweltgefährdender Abfallbeseitung.
Ich habe ihnen dann den Namen des Käufers mitgeteilt und wurde darauf hingewiesen, dass ich als letzter Halter des Fahrzeugs für die Kosten einstehen musss, wenn der Käufer nicht zahlt. Danach kam glücklicherweise nicht mehr.

Gruß
Michael

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