Autor
|
Thema: Ich brauche Euren Rat (2567 mal gelesen)
|
inv-Kristof Mitglied Dipl-- Ing. (FH)
Beiträge: 27 Registriert: 01.01.2004 HP 8710w, Win Vista 64x, IV 2009 SP2 Intel® Core™ 2 Duo T9500 2,6 GHz, 4 GB RAM nVidia® Quadro FX 3600M, 17" 1920x1200 ---------------- AMD 64bit 3200+; 2GB DDR400 GeForce 6600GT 128MB Win Vista 64x IV 2009 SP2
|
erstellt am: 29. Apr. 2011 21:04 <-- editieren / zitieren -->
ich habe bei ebay mein neues Notebook verkauft. Der Käufer möchte aber die Original- Rechnung von mir, die ich von HP- bekommen habe. Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Außerdem ist der Betrag anders, zu dem ich das Notebook verkauft habe. Er kann eigentlich mit der Rechnung nichts anfangen. Kann ich ihm diese Rechnung schicken? Wie ist Eure Meinung? ------------------ -------- Gruß Kristof Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 29. Apr. 2011 21:08 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Er will die bestimmt nur wegen möglicher bestehender Garantie?! Wenn nicht, brauch er kein Original und du kannst ne Kopie mit Schwärzung schicken, wenn er genaue details des Notebooks schwarz auf weiß sehen will. ------------------ Wohnung |
inv-Kristof Mitglied Dipl-- Ing. (FH)
Beiträge: 27 Registriert: 01.01.2004 HP 8710w, Win Vista 64x, IV 2009 SP2 Intel® Core™ 2 Duo T9500 2,6 GHz, 4 GB RAM nVidia® Quadro FX 3600M, 17" 1920x1200 ---------------- AMD 64bit 3200+; 2GB DDR400 GeForce 6600GT 128MB Win Vista 64x IV 2009 SP2
|
erstellt am: 29. Apr. 2011 21:21 <-- editieren / zitieren -->
nein eben nicht wegen Garantie. Er möchte das Notebook vom Steuer absetzen. Er meinte, ich hätte für ihn das Notebook gekauft. Ich weiss echt nicht was ich davon halten soll? ------------------ -------- Gruß Kristof Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Kuddelvonneküst Mitglied Dipl.-Ing. (FH)
Beiträge: 30 Registriert: 18.02.2005 Dell Precision T5500 NVidia Quadro FX 3800 1GB Xeon Quad Core 3,2GHz 12GB RAM Windows 7 ultimate 64 2x20"@1600x1200 AIS2010 SP2 Vault 2010 auf XP-Pro32
|
erstellt am: 29. Apr. 2011 21:24 <-- editieren / zitieren -->
vielleicht will er auch sichergehen, dass das Ding nicht "vom Lastwagen gefallen" ist. Ich würde auch danach fragen. Eine Kopie würde mir persönlich aber ausreichen. Grüße/Kuddelvonneküst
------------------ Technik entwickelt sich immer vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThorstenStueker Moderator Werkzeugkonstrukteur
Beiträge: 138 Registriert: 06.01.2010
|
erstellt am: 29. Apr. 2011 21:27 <-- editieren / zitieren -->
Er will den höheren Preis von der Steuer absetzen und damit seine Steuer vermindern. Oder anders gesagt: Steuerhinterziehung begehen. Er will über die Adresse einfach seinen Namen kleben. Du musst diesen Beleg nicht abgeben, sondern nur eine Kopie mit geschwärzten Zahlen. Eine Verpflichtung zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist derzeit nicht im bürgerlichen Gesetzbuch verankert, zumindest, soweit ich weiß. ------------------ LG Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau Thorsten Stüker tstueker@aol.com http://www.thorstenstueker.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
Beiträge: 1091 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
|
erstellt am: 30. Apr. 2011 09:58 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Kristov, bei HP braucht man keine Rechnung um den Garantieanspruch geltend zu machen, da reicht die Rechner-Nummer. Für die Steuer ist natürlich eine Rechnung wichtig. Frage aber ob er durchkommt. Wie schon gesagt, mach Dir selbst eine Originalkopie, vielleicht auch noch in Farbe, schwärze die Zahlen un schick ihm dann die Rechnung. Dann wirst Du einen Aufschrei mit einer Explosion erleben, da er mit dieser Rechnung nichts mehr anfangen kann. Den Scherz würde ich mir erlauben. Aber alle Zahlen incl. WMst schwärzen. Gruss Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 30. Apr. 2011 14:28 <-- editieren / zitieren -->
Wenn er das Notebook steuerlich absetzen will, wäre es korrekt, wenn er von Dir einen Beleg über den Betrag, den er bezahlt hat, bekommt. Alles andere würde ich ablehnen oder wie bereits geschrieben mit geschwärzten Zahlen liefern. ------------------ Gruß Frederik |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
Beiträge: 1091 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
|
erstellt am: 30. Apr. 2011 15:08 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Kristov, wenn Du ihm einen Beleg oder eine Rechnung ausschreibst auf den Betrag, den Du von ihm erhalten hast, bist Du verpflichtet den Betrag in Deiner Steuer als Einkommen geltend zu machen, wenn er diese Rechnung bei seinem Finanzamt einreicht. Ich hatte diese Situation vor Jahren, wo ich selbst noch kleine Programme geschrieben hatte. Die Firma, welche mich für ein Taschengeld bezahlt hatte, hat dies als Ausgaben beim Finanzamt angegeben. Mein Finanzamt hat mich angeschrieben, wo die Verbuchung dieser Einnahme ist und verlangte von mir einen Ausgleich auf meine Einkommenssteuer. Von damals 200DM blieben für mich nur noch 100DM übrig, der Ret ging ans Finanzamt. Deshalb auch als Privatmann vorsicht bei solchen Aktionen. Gruss Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 01. Mai. 2011 10:15 <-- editieren / zitieren -->
Hi, >> bist Du verpflichtet den Betrag in Deiner Steuer als Einkommen geltend zu machen Nöö, das gilt mal nicht grundsätzlich! Nur unter dem Umstand, dass Du das Teil selbst mal steuermindernd verbucht hattest. Alles andere wäre ja irre! Stell Dir mal vor, Du verkaufst Dein (privates) Auto und musst dann gleich für die €20.000,- Einkommenssteuer bezahlen. Wäre das so, dann müsste man auch beim Kauf eines Autos (als Privatperson) dieses voll absetzen können (gleich im ersten Jahr, wäre cool). Und genauso auch mit diesem Teil. Natürlich darf Kristof einen Kaufvertrag abschliessen und eine Rechnung ausstellen (Kristof als Verkäufer und sein eBay-Kunde als Käufer). Im Gegenteil, ich würde die Ausstellung einer Rechnung sogar als logisch ansehen. Hier ist nur auf eines zu achten: Als Privatperson ist er imho nicht berechtigt, eine Mehrwertsteuer auszuweisen (denn diese wäre ja dann an das Finanzamt abzuführen). Steuerliche Abgabe/Belastung wird nur dann fällig, wenn er selbst beim Kauf des Teils Steuerentlastung beansprucht hat oder gewerbsmäßig mit diesen Teilen handelt. Nicht einmal, wenn er das Teil gewonnen hat und verkauft, kann ihm das als Einkommen angerechnet werden! Gewerbsmäßiges Handeln bedarf einer bestimmten Mindestanzahl an Verkäufen, z.B. Du darfst gerne ein paar Auto's im Jahr kaufen, ein paar Tage genießen und dann verkaufen (die genaue Grenze, ab wann 'gewerbsmäßiges Handeln' beginnt, kenne ich leider nicht). Und sollte tatsächlich das Finanzamt ihm dann 'gewerbsmäßigen Handel' unterstellen und aus dem Verkauf einen Gewinn oder ein Einkommen herausdichten wollen ==> dann gibts ja immer noch die Rechnung, mit welcher Kristof den Laptop eingekauft hat (in diesem Fall dann Wareneinsatz) und damit ist der Gewinn nurmehr der Differenzbetrag zwischen Verkauf (und Versand, sonstiger Aufwand wie eBay-Gebühr) abzüglich Einkauf+Bezugskosten (Transport, ...). Und aus dem letzten Absatz folgt: a) die Rechnung (das Original), mit der ich ein Teil bezogen habe, ist meine. b) eine Kopie weiterzugeben, kann mir keiner verbieten (als 'KOPIE' markieren muß dabei imho nicht sein, wenn es offensichtlich ist (z.B. SW)) c) was der Käufer mit der Kopie macht, kann Dir - Kristof - eigentlich egal sein. Fälscht er diese, dann ist das sein Problem, ABER: c1) ==> wenn er Dir schon gesagt hat, dass er da was drehen will, dann wird's tatsächlich (ein klein wenig) kritisch, denn damit bist Du eigentlich Mitwissender und ev. nicht mal mehr strafffrei im Falle des Falles. Und genau aus diesem Grund würde ich folgende Vorgehensweise wählen: - Rechnung ausstellen (von Kristof an eBay-Kunde) - Lieferschein ausstellen - Kopie der Originalrechnung mit Markierung 'KOPIE' auf Wunsch des Kunden beilegen Und das wars (ja, den Laptop kriegt er nach Zahlungseingang auch ). Und wenn Du bei der Auktion nicht mehr als 'Lieferung gegen Zahlung' zugesichert hast, dann hast Du eh schon Fleißaufgaben gemacht und es gibt auch keinen Grund, einen Strich mehr zu machen. Hoffe es war soweit verständlich, viel Erfolg mit der Durchführung, möge Geld und Ware 'fliessen' - alfred - ------------------ www.hollaus.at |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
|
erstellt am: 01. Mai. 2011 10:50 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von a.n.: ...die genaue Grenze, ab wann 'gewerbsmäßiges Handeln' beginnt...
...liegt meines Wissens bei ca. 4.000,- Gewinn pro Jahr (das ist zumindest die Grenze ab der man Finanzamt und Sozialversicherung einschalten muss). Nebenfrage an Kristof: - Du hast vor einiger Zeit ein sauteures Notebook gekauft - Du hast damit innerhalb der Garantiezeit Probleme und Reklamationen gehabt - Du hast zu einem rel. kulanten Preis ein Neugerät bekommen - Nun verkaufst du das Neugerät bei eBay Verstehe ich das richtig? ------------------ mfg - Leo [Diese Nachricht wurde von Leo Laimer am 01. Mai. 2011 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
Beiträge: 2698 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
|
erstellt am: 01. Mai. 2011 11:28 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, In Deutschland gibt es da keinen Grenzbetrag ab dem sowas als Gewerbe gilt. Hier hängts davon ab ob das ganze planmäßig, auf Dauer, zur Erzielung von Gewinnen betrieben wird. Wie Gehard sagt; Kopie erstellen, alle Beträge schwärzen und sich kaputt lachen. Grüße, Gollum ------------------ Mit 45 wird Schluss sein mit dem Maschinenbau, das steht für mich fest. Denn Maschinenbau verändert die Menschen. Deshalb hat alles seine Zeit. [Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 01. Mai. 2011 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 01. Mai. 2011 14:22 <-- editieren / zitieren -->
Hi, @Leo: >> ...liegt meines Wissens bei ca. 4.000,- Gewinn pro Jahr (das ist zumindest die Grenze ab der man Finanzamt >> und Sozialversicherung einschalten muss). Die Grenze € 4.000,- ist in Österreich die Grenze, ab wann ein Gewerbe anzumelden ist, also ist eigentlich die Grenze der freiberuflichen Tätigkeit, wo die die Melde-/Beitragspflicht f. Selbständigen-Krankenkasse zu wirken beginnt. Und das ist nicht die Grenze, ab welcher Handel von Waren einkommenssteuerpflichtig ist. Zum einen ist die Grenze branchenbezogen unterschiedlich (z.B. Anzahl der Autos p.a. verglichen mit Anzahl von Luftballons p.a.), jedenfalls (wie auch Gollum betonte) von Anzahl und Regelmäßigkeit abhängig (dabei nichtmal von Gewinn, denn gewerbsmäßig kann auch mit Verlust sein, wenn ich z.B. in Reparaturen investiert habe). Wenn es mir z.B. einmal gelingt, ein Auto um € 20.000 zu kaufen und um € 25.000 zu verkaufen, dann ist das solange nicht gewerbsmäßig, solange es einmalig (zumindest selten) vorkommt und solange es ein Privatverkauf ist. Auch wenn ich z.B. ein Haus geerbt habe, darf ich das verkaufen und es ist nicht einkommenssteuerpflichtig, auch nicht gewerbsmäßig, nur weil es > € 4.000 liegt. - alfred - ------------------ www.hollaus.at |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
|
erstellt am: 01. Mai. 2011 15:48 <-- editieren / zitieren -->
Richtig: Ein einzelner Verkauf erzeugt nicht per se ein Gewerbe, aber umgekehrt erzwingt bei Vorliegen eines Gewerbes jeder Verkauf entsprechende Abgaben. Ich glaub, man muss da drei Bereiche getrennt betrachten: - Gewerbe - Finanz - Sozialversicherung Und dann gibts noch eine Menge dezidierte Ausnahmen, wie z.B. Erbschaften. Erbe ist "endbesteuert" und ab dann abgabenfrei. Also, wenn man beim Beispiel Haus bleibt: Hat man ein Haus wieauchimmer gekauft und verkauft es innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist, muss man den Gewinn versteuern und der Sozialversicherung unterziehen. Hat man das Haus geerbt, oder gekauft und ist die Spekulationsfrist vorbei, kann man steuer- und SV-frei den Erlös einstreichen. Verkäufe ab einer gewissen Grössenordnung sind jedenfalls meldepflichtig (auch wenn keine Abgabe fällig ist). Das FA stöbert sogar aktiv dahinter und fragt im Zweifellsfall schon mal genauer nach. Gewerbe ist es aber weder in dem einen noch dem anderen Fall. Wenn man ein Gewerbe betreibt, ist grundsätzlich jeglicher Erlös abgabenpflichtig, soweit es gewisse Freibeträge überschreitet. Dem FA und der SV melden muss man beim Gewerbe grundsätzlich Alles ("Steuererklärung"), auch wenn keine Abgaben rauskommen. Grundsätzlich gehts beim Gewerbe nicht vordergründig um Geld, sondern um die Überwachung von gewerberechtlichen Regeln. Es gibt aber auch Tätigkeiten, die unterliegen keinen gewerberechtlichen Regeln. So gesehen ist es der Gewerbebehörde auch egal, ob man Gewinn oder Verlust macht, solange man nur die Kammerbeiträge zahlt. Beim FA und bei der SV gehts hingegen fast ausschliesslich um Geld, wobei es den beiden letzteren auch weniger wichtig ist, wie die gewerberechtliche Seite ausschaut. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
nightsta1k3r Plauderprofi V.I.P. h.c. plaudern
Beiträge: 19337 Registriert: 25.02.2004 Hier könnte ihre Werbung stehen!
|
erstellt am: 01. Mai. 2011 16:01 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von inv-Kristof: ich habe bei ebay mein neues Notebook verkauft.... Wie ist Eure Meinung?
Wechselst du jetzt komplett die Marke, weil du von HP die Nase voll hast , oder womit arbeitest du jetzt dann? Das günstige Neue ist ja der Ersatz für das, das eigentlich lt. deinen Angaben zum Arbeiten unbrauchbar ist ... PS: um es von der Steuer absetzen zu können, muß sein Name auf der Rechnung stehen, und das ist nur bei der Rechnung von dir an ihn der Fall, hilft ihm also die von HP nichts. Die Rechnung zurückzuhalten oder, wie hier mehrfach vorgeschlagen, den Rechnungsbetrag auf deiner Rechnung schwärzen zu wollen, finde ich, hmmmm, eigenartig. Denn die Argumentation für einen Preisunterschied ist ja daß es ein Ersatz für ein fehlerhaftes Produkt ist, wo zu dem Kulanzpreis von HP der Preis des Alten dazu addiert werden müßte, - minus einer eventuell erfolgten Nutzungszeit des Alten. Oder paßt das nicht zusammen ....
[Diese Nachricht wurde von nightsta1k3r am 01. Mai. 2011 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
robroy55 Mitglied Selbständiger Konstrukteur Elektrotechnik
Beiträge: 139 Registriert: 13.07.2005
|
erstellt am: 02. Mai. 2011 11:05 <-- editieren / zitieren -->
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du bei Ebay einen Privatverkauf gemacht. Somit bist Du weder verpflichtet die Originalrechnung weiterzureichen noch eine eigene Rechnung auszustellen! Du kannst dem Käufer eine Quittung ausstellen, aber auch das ist nicht zwingend. Wenn hier für Dich betrügerische Absichten zu erkennen sind würde ich rein garnichts machen! ------------------ Grüße aus Frangn Rob Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse! ODER? (Aristoteles) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 02. Mai. 2011 20:52 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von inv-Kristof: Der Käufer möchte aber die Original- Rechnung von mir
Warum "aber"? Der Käufer ist der neue Eigentümer, also bist Du quasi dazu verpflichtet, ihm alle originalen Unterlagen zuzusenden, ohne dass er erst fragen muss. ------------------ Viele Grüße aus Nürnberg Uli |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 02. Mai. 2011 20:56 <-- editieren / zitieren -->
Hi, >> also bist Du quasi dazu verpflichtet, ihm alle originalen Unterlagen zuzusenden Nein, so stimmt das leider nicht. Ein Rechnung, die von HP(-Händler) an Kristof ausgestellt wurde, ist ein Beleg, der nur diese beiden Vertragsparteien betrifft und stellt kein Zubehör zu dem Computer (wie etwa ein Manual) dar. ...oder ich hab da mit 'originale Unterlagen' was falsch verstanden. Noch ein Vergleich dazu: wenn Du ein Auto kaufst, bekommst Du auch nicht die Rechnung vom Hersteller zum Autohändler. - alfred - ------------------ www.hollaus.at [Diese Nachricht wurde von a.n. am 02. Mai. 2011 editiert.] |
daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
|
erstellt am: 03. Mai. 2011 09:28 <-- editieren / zitieren -->
Hi! Also ich denke: bei Ebay wird oft angegeben, dass die Originalrechnung beigelegt wird. Wer ein Notebook kauft, wo das nicht dabei steht, der kann nicht erwarten, dass er die Rechnung bekommt. Noch sicherer fährt man, wenn man sowas gleich beim Angebot schreibt. Mit einer Kopie hätte ich kein Problem. Ich denke, das Finanzamt aber auch nicht. Was der gute Dir aber schreibt, ist ja wirklich Steuerbetrug. Da würde ich ihm schreiben, dass Du ihm dafür die Rechnung nicht zur Verfügung stellst. Am besten gleich Ebay mit ins CC nehmen oder mit informieren. Deine Angst ist schließlich eine schlechte Bewertung. Diese Angst würde ich damit aushebeln. Er möchte betrügen und Deine Angst, eine schlechte Bewertung zu bekommen, darf Dich nicht dazu bringen, dass Du da mitmachst. Du könntest ihm auch die Originalrechnung mit einem Kugelschreiberhinweis (wo klar gestellt wird, dass Du das Notebook gebraucht weiterverkauft hast) versauen und ihm noch eine normale Rechnung formlos ausstellen. Wobei ich nicht weiß, was eine Rechnung Deinerseits steuerrechtlich für Folgen hätte. Nebenbei: wer alte Autos billig kauft, restauriert und wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern. Der Gewinn ist ja hier aber negativ. Gruß Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
rAist Plauderprofi V.I.P. h.c. CAD-Dozent (Creo/Inventor)
Beiträge: 3709 Registriert: 07.08.2006 IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)
|
erstellt am: 03. Mai. 2011 09:48 <-- editieren / zitieren -->
|
metz Plauderprofi V.I.P. h.c. Techniker Maschinenbau
Beiträge: 11636 Registriert: 16.02.2009
|
erstellt am: 03. Mai. 2011 10:32 <-- editieren / zitieren -->
Für Steuerbetrug würde ich ihm die Rechnung auch nicht zur Verfügung stellen! Und schei** was auf eine negative Bewertung bei Ebay! Die Bewertungen sind eh unrealistisch und eine negative kannst du auch kommentieren! ------------------ Gruß Harald ____________________ Ama et fac quod vis! Wenn du Schmetterlinge im Bauch haben willst, musst du dir Raupen in den Hintern schieben! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Marita Plauderprofi
Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
|
erstellt am: 03. Mai. 2011 11:48 <-- editieren / zitieren -->
Dass die Originalrechnung zusammen mit der Verkaufsquittung vom Verkäufer, also Deiner Quittung, geschickt wird ist ja nun nicht gerade unüblich, ich verstehe das Problem dabei gar nicht. Kann für Garantiegeschichten nämlich durchaus nötig sein. Was diese sogenannte "Beihilfe zum Steuerbetrug" angeht, also man kann den Teufel ja wirklich in Plakatgrösse an die Wand malen. Frage ist doch: Brauchst Du die Originalrechnung selbst noch für irgendwas? Wenn Du z.B. das Teil selber grad komplett von der Steuer absetzt (jedes Jahr wieviel?), obwohl Du es bereits verkauft hast, ists natürlich doof wenn er dasselbe machen will Wenn nicht, schick sie ihm halt in Herrgottsnamen. Kopie oder Original ist doch egal wenn Du den Wisch sowieso in die Papiertonne schmeissen würdest. Dass Dir daraus ein Strick gedreht wird ist doch echt an den Haaren herbeigezogen. Wenn Du den Privatverkauf irgendwie versteuern müsstest, müsstest Du das doch wohl genau dann, wenn er den Betrag angibt den er an Dich bezahlt hat und Deine Quittung einreicht, also alles wie es sich gehört. Die Originalrechnung hat damit gar nix mehr zu tun. ------------------ Liebe Grüsse, Marita "Cuz I´m a 21st century digital boy, I don't know how to live but I´ve got a lot of toys..." --Bad Religion-- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
| Anzeige.:
Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)
|