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Autor Thema:  Blöde Überstunden (2521 mal gelesen)
froggy
Plauderprofi
CAD-Konstrukteurin


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Beiträge: 1564
Registriert: 07.09.2004

Catia V5 R30
Teamcenter
Windchill
NX

erstellt am: 16. Okt. 2010 08:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo zusammen!
Ich brauch mal eure Hilfe! Oder euren Rat!
Mein Ex-Chef (habe seit 01.10.2010 einen neuen Job) stellt sich gerade quer mir meine Überstunden auszubezahlen. Ich muss kurz schildern, wie die zustande gekommen sind. Seit Januar wurde ich an unseren Kunden "ausgeliehen" und bin jeden Tag 2h gefahren. Diese Zeit war für mich wie selbst verständlich Arbeitszeit. Im voran gegangen Projekt war es genau so, nur mit dem Unterschied, dass unsere Kunde diese Zeit auch bezahlt hat und sogar Kilometergeld. Aber eigentlich kann das doch gar nicht mein Problem sein, oder? Übrigens, mein Ex-Chef hat keine Arbeitnehmerüberlassung, falls das von Bedeutung ist.
Für Feedback aller Art schon mal schönen Dank!

------------------
 

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Oberli Mike
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl. Maschinen Ing.



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Beiträge: 6194
Registriert: 29.09.2004

Wie Heiss ist das Eisen wirklich?

erstellt am: 16. Okt. 2010 10:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[Edit]

[Diese Nachricht wurde von Oberli Mike am 17. Mrz. 2011 editiert.]

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Marita
Plauderprofi



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Beiträge: 1545
Registriert: 29.12.2005

Hans Dampf in allen Gassen

erstellt am: 16. Okt. 2010 11:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Froggy,

was war denn vereinbart? Gleiche Konditionen wie beim vorherigen Kunden? Oder bist Du davon "nur" stillschweigend ausgegangen? Gibts was schriftliches?

Zitat:
Original erstellt von froggy:
Diese Zeit war für mich wie selbst verständlich Arbeitszeit.

OK, wie gesagt beim vorherigen Kunden war das so, aber ist das wirklich selbstverständlich bei Euch? Ich meine Kilometergeld ist ja eine Sache, aber Überstunden für Hin- und Rückweg?

Wie ist das denn wenn man statt z.B. zum Kunden in eine andere Filiale, Büro, Baustelle, Fabrik, wasweissich muss?

Da wird die Fahrzeit dann auch selbstverständlich als Überstunden angerechnet? 

------------------
Liebe Grüsse, Marita

"If it weren't for electricity we'd all be watching television by candlelight."

--George Gobel--

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Ex-Mitglied

erstellt am: 16. Okt. 2010 14:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag.

Einsatz Bundesweit oder ähnlich?

Dann hast Du schlechte Karten.

Bei uns wars so:
Kurzeinsätze an anderen Orten/Kunden als Dienstreise. -> Firma zahlt
Zeitliche Versetzung an anderen Orten/Kunden -> Firma zahl nicht

------------------
Gruß Frederik

Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 4303
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 17. Okt. 2010 21:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Eigentlich ist die Reise zum Arbeitsplatz stets Sache vom Arbeitnehmer.
Bei einer einzelnen oder einigen wenigen Reise(n) an einen anderen Dienstort ist das eine Dienstreise, da muss der Arbeitgeber für fast Alles aufkommen (Ausnahme: z.B. Bahnreise im Schlafwagen ist keine Arbeitszeit).
Aber sobald der AN länger (bei uns i.A. ab 3 Wochen, kumulierend pro Quartal) an einem "fremden" Dienstort tätig ist, wird Dieser automatisch zum "ordentlichen" Arbeitsplatz.
Soweit aus dem Gedächtnis geschrieben.
Aber: Es ist Alles Verhandlungssache. Bei uns darf der AN durch Verhandlungen/Verträge keinesfalls schlechter gestellt werden als der Kollektivvertrag, der sich auch weitgehend mit der steuerlichen Seite deckt. Das ist nicht unwichtig, wenn z.B. der AG ungerechtfertigt Auslöse/Trennung bezahlte, müsste der AN dies (nach-)versteuern.

------------------
mfg - Leo

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Keyoke
Mitglied
Bauzeichner


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Beiträge: 391
Registriert: 19.01.2010

Zeichenbrett
AutoCad
Strakon 5.1
Allplan 2004 - 2016

erstellt am: 18. Okt. 2010 09:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,

steht in deinem Vertrag was von:
Der ständige Arbeitsplatz befindet sich: "XYZ Adresse" ?

Von zu Hause bis zum Büro und zurück: keine Arbeitszeit
Vom Büro bis tzr Baustelle, Besprechung usw.: Arbeitszeit

Zumindest bei uns hier so geregelt.

Aber generell für immer und alles gilt: am besten immer schriftliche Absprachen / Vereinbarungen machen. Mündliche Absprachen können sehr gerne in Vergessenheit geraten bei Chefs. War zumindest im alten Büro so.

Gruß

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SMR
Mitglied
Projektingenieur


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Beiträge: 1245
Registriert: 08.05.2006

erstellt am: 18. Okt. 2010 09:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

<dies ist ein Nichtbeitrag>

Ich äussere mich mal lieber nicht.

------------------
Gruß
Steffen
----------------------------------------------------
Planung bedeutet, den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.
----------------------------------------------------

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Hofe
Mitglied
Werkzeugmacher


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Beiträge: 474
Registriert: 12.01.2008

Computer: Aldi
Schreibtisch: Ikea
Werkbank: Baumarkt
Software:
1967-2021, viele Updates und SP's, aber sicher nicht alle, deswegen immer wieder Sicherheitslücken

erstellt am: 18. Okt. 2010 09:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von SMR:
<dies ist ein Nichtbeitrag>

Ich äussere mich mal lieber nicht.



"Ich könnte ja was sagen, aber ich tu's nicht."

Solche Sprüche hab ich noch nie verstanden. 

------------------
Ist mir egal, wer Dein Vater ist; solange ich angle läuft hier keiner übers Wasser!

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 18. Okt. 2010 10:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo froggy,
persönlich und im Näheren Umfeld kenne ich die verschiedensten Regelungen.
- Arbeitsort Büro, Einsatzort irgendwo in der Pampa, jeden Tag wo anders
  - Anfahrtsweg zählt für alle (Fahrer und Mitfahrer) zur Arbeitszeit
  - Anfahrtsweg zählt nur für Fahrer zur Arbeitszeit
  - nur ein Anfahrtsweg zählt zur Arbeitszeit
  - Anfahrtsweg zählt nicht zur Arbeitszeit
  - ...
- Überstundenregelung
  - Überstunden werden bezahlt/ mit Freizeit abgegolten
  - es wird nur eine maximale Anzahl von Überstunden vergütet
  - es werden nur Überstunden ab einer bestimmten Anzahl vergütet (Bsp. die ersten zehn sind für die Firma, ab der 11. wird vergütet)
  - es werden gar keine Überstunden vergütet
  - ...

Und dann noch gewisse Kombinationen.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!  

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ThorstenStueker
Moderator
Werkzeugkonstrukteur


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Beiträge: 138
Registriert: 06.01.2010

erstellt am: 18. Okt. 2010 12:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Klar ist mal eins: die Wegezeit, die zusätzlich zur normalen Wegezeit aufkommt, muss in der AN-Überlassung bezahlt werden. Das ist eindeutig und unstrittig. Der AG kann nicht einfach den AN in einen anderen Ort schicken und sagen sieh zu wie Du hinkommst.

Anwalt--> Arbeitsgericht.

------------------
LG
Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau
Thorsten Stüker
tstueker@aol.com
www.thorstenstueker.de

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metz
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Techniker Maschinenbau



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Beiträge: 11636
Registriert: 16.02.2009

Hier steht keine Werbung!
Könnte aber!

erstellt am: 18. Okt. 2010 13:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ThorstenStueker:
Klar ist mal eins: die Wegezeit, die zusätzlich zur normalen Wegezeit aufkommt, muss in der AN-Überlassung bezahlt werden. Das ist eindeutig und unstrittig. Der AG kann nicht einfach den AN in einen anderen Ort schicken und sagen sieh zu wie Du hinkommst.

Anwalt--> Arbeitsgericht.



Wenn es ein Dienstleister wäre, wäre es ein ganz normaler Arbeitsweg (mit dem steuerlichen Vorteil, der Dienstreise).
Da froggys AG aber keine Arbeitnehmerüberlassung ist, sehe ich das als Dienstreise und der Ag muss es bezahlen.
Schon mal versucht mit dem Exchef darüber zu reden oder stellt er sich da ganz quer?
Warscheinlich ist er angepi*t, das du gegangen bist.
Wenn ich das richtig in errinerung habe auch noch zu einem Mitbewerber der Branche.
Wenn ihr euch nicht gütlich einigen könnt wird dir der Weg zum Anwalt wohl nicht erspart bleiben. Kannst dich ja mal unverbindlich beim Anwalt erkundigen und dann nochmal mit dem Exchef sprechen.

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

Den einen Tag verliert man und den nächsten Tag gewinnt ein anderer!

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KlaK
Mitglied
Dipl. Ing. Vermessung, CAD- und Netz-Admin


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Beiträge: 91
Registriert: 02.05.2006

über Dies und Das

erstellt am: 18. Okt. 2010 14:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo froggy,

ist ein wenig schwierig ohne die genaueren Firmenregelungen zu kennen, das beurteilen zu können.
Problem jetzt ist doch, dass Du nicht mehr in der Firma angestellt bist und es sich um nachträgliche Forderungen Deinerseits bemühst. Das heißt allerdings auch, Du brauchst Dich nicht um Deinen Arbeitsplatz sorgen und kannst beruhigt vor das Arbeitsgericht ziehen.

Wenn es bei der letzten Ausleihe eine ähnliche Situation war wie davor, also keine schriftlichen oder mündlichen Absprachen bzgl. Vergütung der Arbeitszeit und Kilometergeld, kann man vom Gewohnheitsrecht ausgehen und Dein Ex-AG wird bezahlen müssen.

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ThorstenStueker
Moderator
Werkzeugkonstrukteur


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Beiträge: 138
Registriert: 06.01.2010

erstellt am: 18. Okt. 2010 21:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nochmals: wenn er verliehen worden ist, stellt sich nicht die Frage, ob der Chef AN-Genehmigung hat oder nicht, auch nicht die Frage, ob es innerbetriebliche Regelungen gibt. Hier gilt ja wohl noch bürgerliches Recht. Und da sehe ich die Sache einfach und schmerzlos: Überlasser müssen solche Kosten in der entstehenden Höhe übernehmen. Wenn der Chef keine Genehmigung hatte: sein Problem, dass hindert nicht daran, dass er verliehen hat. Dann muss er das auch noch ausbaden.

------------------
LG
Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau
Thorsten Stüker
tstueker@aol.com
www.thorstenstueker.de

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froggy
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erstellt am: 20. Okt. 2010 09:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo zusammen!

Danke für die zahlreichen Beiträge!
Im Arbeitsvertrag steht nichts von anderen Arbeitsorten, habe nochmal nachgeguckt.
Unkosten hatte ich durch die Fahrerei nicht. Ich hatte einen Firmenwage mit Firmensprit.
Ich werde jetzt einen netten Brief aufsetzen und ihn auffordern, mir die Überstunden zu bezahlen. Und (leider) auch mit dem Rechtsanwalt drohen. Das wollte ich eigentlich nicht. Aber es scheint mir ja nichts anderes übrig zu bleiben.
Es handelt sich übrigens um die stolze Summe von 160 Überstunden. Also fast ein ganzer Monat.

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Bertermann
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erstellt am: 20. Okt. 2010 09:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich denke da wirst Du drauf sitzen bleiben... Allgemein kann man einem Arbeitnehmer eine tägliche Fahrzeit von 2 Stunden zumuten. Und Fahrzeit ist generell keine Arbeitszeit. Zumal Du einen Firmenwagen incl. Sprit hattest, den Du bestimmt auch privat genutzt hast oder? Wurde Dir das als geldwerter Vorteil angerechnet?

------------------
Gruß

Jörg  

"Erkenne die leichteste Veränderung und den kleinsten Versuch - häufig versuchen wir, zu früh, zu viel zu erreichen." Zitat von Ray Hunt

In der Ruhe liegt die Kraft

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metz
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erstellt am: 20. Okt. 2010 13:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bist du denn erst zu deiner Firma gefahren und dann in den Firmenwagen umgestiegen oder mit dem Firmenwagen von zu Hause direkt zum Kunden?
Das macht dannn schon einen Unterschied.
Wenn du erst zur Firma bist um in den Firmenwagen umzusteigen, war das dein Arbeitsweg und das andere eine Dienstfahrt.
Wenn nicht, dann nicht.
Einfach einen Fachanwalt drauf ansetzen und den machen lassen.
Ich glaub nicht, dass sich dein Exchef von deinem Brief beeindrucken lässt.

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

Den einen Tag verliert man und den nächsten Tag gewinnt ein anderer!

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froggy
Plauderprofi
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Teamcenter
Windchill
NX

erstellt am: 28. Okt. 2010 12:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

So, mal für alle zur Info!
Mein Ex-Chef und ich haben uns geeinigt! 

------------------
 

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Jester_Karbach
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Im Wandel



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Beiträge: 6837
Registriert: 09.01.2006

Häh? Was?

erstellt am: 28. Okt. 2010 12:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von froggy:
So, mal für alle zur Info!
Mein Ex-Chef und ich haben uns geeinigt!  

Die Einigung scheint ja gut für Dich zu sein 

BTW: Danke für die Rückmeldung

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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