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Autor Thema:  Doku/Reportage über Messer (3673 mal gelesen)
smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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zu viele

erstellt am: 13. Sep. 2009 11:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ich habe letztens eine Doku/Reportage über Messer gesehen (ntv/N24) und
da wurde die Herstellung eines Klappmessers gezeigt. Das Messer hatte eine
Holzeinlage und am Ende wurde mit dem Messer ein Blechkanister oder so
was ähnliches Zerschnitten und ich glaube sogar eine Dose geöffnet usw.
Jemand Ideen? Ach und von Spezialeinheite würde dieses Messer auch
verwendet werden.

------------------
m.f.G.

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MacFly8
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erstellt am: 13. Sep. 2009 12:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

da kenne ich das hier, http://www.alarm.de/sicherheitstechnik/kampfmesser/das-bundeswehr-kampfmesser-km-2000.html,
dass ist das Kampfmesser der Bundeswehr. Das schneidet so ziemlich alles, kommt glaube ich aus Solingen.

MfG MacFly

------------------
- - - der Erleuchtung ist es egal wie du Sie erlangst - - -
- - - Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont - - - (K. Adenauer)

[Diese Nachricht wurde von MacFly8 am 13. Sep. 2009 editiert.]

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MacFly8
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erstellt am: 13. Sep. 2009 13:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


13092009068.jpg

 
Hi,

hab eben wohl nur die Hälfte gelesen von wegen Holzeinlage/Klappmesser lalala  .

Na ja, hier ist noch der Link von Böker/Solingen, eventuell ist es ja doch dabei 
http://www.boker.de/index.php?c=209,200,208

Ich hab mir ein Gerber geholt, geht auch durch so ziemlich alles. Hat Hinten eine Anschraubbare Gürtelbefestigung, eine Klingenfedersicherung, ein Loch für einen Kettenring, Fingerschutz ist gleich Ausklapphilfe, zusätzlich noch eine Daumen Ausklapphilfe, liegt gut in der Hand durch Grippflächen(Griff Oben Aussen Daumenauflage/Oben Innen Zeigefinger/ Unten Aussen Handballen/ Unten Innen kleiner Finger),  beim Camping Dosen/ Holz, Unterwegs schon Leder/ Gummi / Kupferrohr damit geschnitten/gesägt.

s.B. MacFly


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Dig15
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erstellt am: 13. Sep. 2009 21:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo smb,

habe den Beitrag nicht gesehen, aber was hast Du vor mit dem Messer? Zum campen (paddeln, segeln, zelten, wandern...) habe ich mir vor Jahren mal das Seitengewehr der AK-47 geholt. ziemlich unverwüstlich das Teil. Damals für 15 Mark auf dem Flohmarkt. Ist auf alle Fälle eine günstigere Alternative.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!
vote für mich 

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smb
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zu viele

erstellt am: 13. Sep. 2009 21:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

leider nix dabei! Was ich vor habe? Keine Ahnung? Ich weiß ja nicht
mal welches Messer das ist, was es kostet etc.
http://www.boker.de/index.php?c=209,200,208&a=110103&p=4&pp=30  so in
etwa sah das Teil aus.

------------------
m.f.G.

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startrek
Moderator
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.

erstellt am: 13. Sep. 2009 22:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Frag doch mal hier nach, die wissen das sicher ;-)
Hatte da mal wg. einer 100 Jahre alten Sichel zum schärfen gefragt,
die kennen sich ganz gut aus mit der Materie, Stähle, schleifen, etc.:

http://www.messerforum.net/forum.php

lg Nancy

[Diese Nachricht wurde von startrek am 13. Sep. 2009 editiert.]

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Chris1
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erstellt am: 14. Sep. 2009 07:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von MacFly8:
zusätzlich noch eine Daumen Ausklapphilfe,

Diese "Einhandmesser" dürfen seit 2008 nicht mehr öffentlich
geführt werden!

Grüße,
Chris

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smb
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zu viele

erstellt am: 14. Sep. 2009 07:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,

mitführen wollte ich eigentlich nix, aber ich hätte die Geschichte
mit dem Waffengesetz nicht gewusst. Dürfte man denn ein Schweizer
Messer überhaupt mitführen? Welche Messer dürfte man denn mitführen?
Was versteht man unter Einhandmesser?

------------------
m.f.G.

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Chris1
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erstellt am: 14. Sep. 2009 08:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

zum Thema "Einhandmesser": http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf
Auch die Faustdolche, Butter-Fly-Dinger, Fallmesser, Schnappmesser usw. wurden in diesem
Zuge zurecht mit verboten.
Das Verbot der Einhandmesser war aber meiner Meinung nach ein Schuß zuweit.

Die Schweizer Messer sind im Moment noch OK...

Grüße,
Chris

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Leo Laimer
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Fallen da eigentlich auch die allgegenwärtigen Leatherman, Gerbertool u.Ä. darunter? Haben ja meines Wissens auch einen Einhand-Knopf.

------------------
mfg - Leo

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Headcase
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also mir ist diese Auslegung neu, denn lt. Gesetzestext ist nur von durch Schwerkraft oder Federkraft ausgelösten Mechanismen die Rede (Also Fall- und Springmesser, keine Einhandmesser).
Aber konsequenterweise ist es Richtig, die Einhandmesser auch dazu zu zählen, denn die kann man  mindestens genau so schnell öffnen.

Interessant finde ich im oben verlinkten Dokument aber diese Passage:
 

Zitat:
Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür
beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten
Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von
Messern weiter möglich ist.

Damit dürfte doch die Nutzung beim Campen, Wandern etc abgedeckt sein?
Dass man diese Art von Messern nicht mit zum Einkaufen in die Innenstadt nimmt, dürfte klar sein.

[Diese Nachricht wurde von Headcase am 14. Sep. 2009 editiert.]

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Chris1
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Konstrukteur


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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich kenne diese Leatherman und Gerber-Tool´s mit Einhandknopf nicht 

Mein Leatherman hat noch eine Klinge, die nicht feststellbar ist und auch
keinen Einhandknopf hat.

Falls aber sowas vorhanden ist, würde ich, bevor ich damit groß rumrenne
erstmal einen uniformierten Beamten meines Vertrauens fragen 

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 14. Sep. 2009 09:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

"sozialadäquater Gebrauch" ist ja ein genialer Ausdruck...
Interessieren würde mich aber wirklich, ob die Multitools die Viele einfach so alltäglich am Gürtel tragen davon betroffen sind.

Nachtrag:
Habe vor ein paar Jahren mal ein Gerbertool ("Legend") geschenkt bekommen, da ist die Klinge mit seitlichem Knopf einhändig zu öffnen, und rastet in der Offenstellung dann ein.
Klingenlänge reicht zwar kaum zum Brotschneiden, aber das wäre ja lt. gepostetem Text egal.
(ich habe das Tool aber praktisch nie im Einsatz, bei ernsten Wanderungen ist es mir zu schwer, für die Wanderjause ist es zu unhandlich, und im normalen Alltag brauch ich kein Messer).

------------------
mfg - Leo

[Diese Nachricht wurde von Leo Laimer am 14. Sep. 2009 editiert.]

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daniu
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von smb:
glaube sogar eine Dose geöffnet usw.

Hi!

Nur dazu kurz: das schafft jedes Küchenmesser mit Wellenschliff. Hab ich auch nicht geglaubt, aber das ist wirklich kein Problem!
Mit der Spitze so tief reinstechen, dass man das Messer reinschieben kann, dann einfach aufsägen. Konnte bisher auch nicht feststellen, dass das Messer darunter extrem leidet, wobei ich es auch nicht grundsätzlich so machen würde.

Gruß
Daniel

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E-Boy
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FCB

erstellt am: 14. Sep. 2009 09:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Puh, Glück gehabt, Sport ist ausgenommen... 

Sonst könnte ich ja nicht mehr beim    den    die Schnur durchschneiden.. 

------------------
Gruß Stefan

  Nur Feiglinge speichern zwischen.

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Chris1
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hier hab ich mal ein paar "Behördenmeinungen" gefunden.
Die Multitool´s sind nach BKA-Aussagen noch frei. Aber dann wird
die Auslegung von Einhandmessern schon eng...
Die Ausnahmen von wegen Sport sind nicht so einfach: http://www.messerforum.net/showthread.php?t=56381

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Headcase
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erstellt am: 14. Sep. 2009 10:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Laut Waffengesetz dürften die Multitools und Schweitzer Messer nicht betroffen sein, da die Klinge nicht nach den folgenden Arten betätigt wird:
Zitat:
Messer,
-deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim
Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser)
-deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine
Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der
Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),

Die Auslegung des Gesetzes ist sehr dehnbar, leider habe ich auch noch nichts abschließendes dazu gefunden. Die Verwirrung ist allgemein sehr groß.
Unter Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren wurde teilweise heftig gestritten, ob die Messer und Tools nun weg müssen oder nicht.
Aber Dank "sozialadäquater" Notwendigkeit ist die Sache für mich nun klar 

------------------
Grüße!
René

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Andreas 253
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erstellt am: 14. Sep. 2009 10:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Meinst Du vielleicht diese hier:
www.laguiole-messer.de/
bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/Laguiole_(Messer)

Davon hab ich auf jeden Fall mal ne Reportage gesehen...

Gruß
Andreas

------------------

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MacFly8
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erstellt am: 14. Sep. 2009 11:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

 

Zitat:
Diese "Einhandmesser" dürfen seit 2008 nicht mehr öffentlich
geführt werden!

Das ist reine Auslegungssache natürlich ist es Schwachsinnig mit so einem Messer über ein Dorffest oder eine Disco zugehen, jedoch im Wald auf Wanderschaft oder beim Camping sieht es da meiner Meinung nach anders aus.
Zudem kommt es dann noch auf das Gemüt und das eigene Auftretten an, wenn es den dann mal soweit ist ob bestraft werden soll oder nicht.
Genaso wie mit dem Fahrradfahrer in der Fußgängerzone, den Fußgänger der über Rot läuft, der Hundebesitzer ohne Leine/Maulkorb, der Autofahrer ohne Papiere etc. ...

P.S.

im Gesetzestext steht davon übrigens nichts drin.
(Nicht nur einfach Nachrufen was in irgendwelchen Medien bzw. Foren steht)

Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände


1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere


1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

.........

2. Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind


2.1 Messer,


2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),


2.1.2 deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),


2.1.3 mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),


2.1.4 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),


2.2 Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Schmerzen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände (z. B. Viehtreiber).

Text Auszug von hier http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71299.htm

MfG MacFly


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