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Thema: Doku/Reportage über Messer (3673 mal gelesen)
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.
Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 13. Sep. 2009 11:53 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, ich habe letztens eine Doku/Reportage über Messer gesehen (ntv/N24) und da wurde die Herstellung eines Klappmessers gezeigt. Das Messer hatte eine Holzeinlage und am Ende wurde mit dem Messer ein Blechkanister oder so was ähnliches Zerschnitten und ich glaube sogar eine Dose geöffnet usw. Jemand Ideen? Ach und von Spezialeinheite würde dieses Messer auch verwendet werden. ------------------ m.f.G. graphicguestbook smb oder smb-net.de.vu Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
MacFly8 Mitglied Konstrukteur Kessel- & Feuerungsbau
Beiträge: 175 Registriert: 13.08.2007
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erstellt am: 13. Sep. 2009 12:18 <-- editieren / zitieren -->
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MacFly8 Mitglied Konstrukteur Kessel- & Feuerungsbau
Beiträge: 175 Registriert: 13.08.2007 HP Z17; 64GB RAM; Nvidia Quadro RTX3000; Inventor Professional PDSU 2012/2020 Mechanical 2012/2020
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erstellt am: 13. Sep. 2009 13:00 <-- editieren / zitieren -->
Hi, hab eben wohl nur die Hälfte gelesen von wegen Holzeinlage/Klappmesser lalala . Na ja, hier ist noch der Link von Böker/Solingen, eventuell ist es ja doch dabei http://www.boker.de/index.php?c=209,200,208 Ich hab mir ein Gerber geholt, geht auch durch so ziemlich alles. Hat Hinten eine Anschraubbare Gürtelbefestigung, eine Klingenfedersicherung, ein Loch für einen Kettenring, Fingerschutz ist gleich Ausklapphilfe, zusätzlich noch eine Daumen Ausklapphilfe, liegt gut in der Hand durch Grippflächen(Griff Oben Aussen Daumenauflage/Oben Innen Zeigefinger/ Unten Aussen Handballen/ Unten Innen kleiner Finger), beim Camping Dosen/ Holz, Unterwegs schon Leder/ Gummi / Kupferrohr damit geschnitten/gesägt. s.B. MacFly
------------------ - - - der Erleuchtung ist es egal wie du Sie erlangst - - - - - - Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont - - - (K. Adenauer) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
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erstellt am: 13. Sep. 2009 21:35 <-- editieren / zitieren -->
Hallo smb, habe den Beitrag nicht gesehen, aber was hast Du vor mit dem Messer? Zum campen (paddeln, segeln, zelten, wandern...) habe ich mir vor Jahren mal das Seitengewehr der AK-47 geholt. ziemlich unverwüstlich das Teil. Damals für 15 Mark auf dem Flohmarkt. Ist auf alle Fälle eine günstigere Alternative. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! vote für mich Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.
Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 13. Sep. 2009 21:50 <-- editieren / zitieren -->
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startrek Moderator Architekt
Beiträge: 859 Registriert: 13.02.2003 .
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erstellt am: 13. Sep. 2009 22:38 <-- editieren / zitieren -->
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Chris1 Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 376 Registriert: 31.10.2002
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erstellt am: 14. Sep. 2009 07:30 <-- editieren / zitieren -->
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.
Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 14. Sep. 2009 07:59 <-- editieren / zitieren -->
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Chris1 Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 376 Registriert: 31.10.2002
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erstellt am: 14. Sep. 2009 08:36 <-- editieren / zitieren -->
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Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:06 <-- editieren / zitieren -->
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Headcase Mitglied Dipl.-Ing. (FH) --> Maschinenbau
Beiträge: 84 Registriert: 14.10.2004 WinXP Prof., SP3 AutoCAD Mechanical 2012 Inventor 2012
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:34 <-- editieren / zitieren -->
Also mir ist diese Auslegung neu, denn lt. Gesetzestext ist nur von durch Schwerkraft oder Federkraft ausgelösten Mechanismen die Rede (Also Fall- und Springmesser, keine Einhandmesser). Aber konsequenterweise ist es Richtig, die Einhandmesser auch dazu zu zählen, denn die kann man mindestens genau so schnell öffnen. Interessant finde ich im oben verlinkten Dokument aber diese Passage: Zitat: Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist.
Damit dürfte doch die Nutzung beim Campen, Wandern etc abgedeckt sein? Dass man diese Art von Messern nicht mit zum Einkaufen in die Innenstadt nimmt, dürfte klar sein.
[Diese Nachricht wurde von Headcase am 14. Sep. 2009 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Chris1 Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 376 Registriert: 31.10.2002
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:36 <-- editieren / zitieren -->
Ich kenne diese Leatherman und Gerber-Tool´s mit Einhandknopf nicht Mein Leatherman hat noch eine Klinge, die nicht feststellbar ist und auch keinen Einhandknopf hat. Falls aber sowas vorhanden ist, würde ich, bevor ich damit groß rumrenne erstmal einen uniformierten Beamten meines Vertrauens fragen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:39 <-- editieren / zitieren -->
"sozialadäquater Gebrauch" ist ja ein genialer Ausdruck... Interessieren würde mich aber wirklich, ob die Multitools die Viele einfach so alltäglich am Gürtel tragen davon betroffen sind. Nachtrag: Habe vor ein paar Jahren mal ein Gerbertool ("Legend") geschenkt bekommen, da ist die Klinge mit seitlichem Knopf einhändig zu öffnen, und rastet in der Offenstellung dann ein. Klingenlänge reicht zwar kaum zum Brotschneiden, aber das wäre ja lt. gepostetem Text egal. (ich habe das Tool aber praktisch nie im Einsatz, bei ernsten Wanderungen ist es mir zu schwer, für die Wanderjause ist es zu unhandlich, und im normalen Alltag brauch ich kein Messer). ------------------ mfg - Leo [Diese Nachricht wurde von Leo Laimer am 14. Sep. 2009 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:40 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb: glaube sogar eine Dose geöffnet usw.
Hi! Nur dazu kurz: das schafft jedes Küchenmesser mit Wellenschliff. Hab ich auch nicht geglaubt, aber das ist wirklich kein Problem! Mit der Spitze so tief reinstechen, dass man das Messer reinschieben kann, dann einfach aufsägen. Konnte bisher auch nicht feststellen, dass das Messer darunter extrem leidet, wobei ich es auch nicht grundsätzlich so machen würde. Gruß Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister
Beiträge: 9405 Registriert: 23.06.2005 FCB
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:50 <-- editieren / zitieren -->
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Chris1 Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 376 Registriert: 31.10.2002
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erstellt am: 14. Sep. 2009 09:57 <-- editieren / zitieren -->
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Headcase Mitglied Dipl.-Ing. (FH) --> Maschinenbau
Beiträge: 84 Registriert: 14.10.2004 WinXP Prof., SP3 AutoCAD Mechanical 2012 Inventor 2012
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erstellt am: 14. Sep. 2009 10:07 <-- editieren / zitieren -->
Laut Waffengesetz dürften die Multitools und Schweitzer Messer nicht betroffen sein, da die Klinge nicht nach den folgenden Arten betätigt wird: Zitat: Messer, -deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser) -deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
Die Auslegung des Gesetzes ist sehr dehnbar, leider habe ich auch noch nichts abschließendes dazu gefunden. Die Verwirrung ist allgemein sehr groß. Unter Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren wurde teilweise heftig gestritten, ob die Messer und Tools nun weg müssen oder nicht. Aber Dank "sozialadäquater" Notwendigkeit ist die Sache für mich nun klar
------------------ Grüße! René Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Andreas 253 Mitglied
Beiträge: 816 Registriert: 01.03.2002
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erstellt am: 14. Sep. 2009 10:58 <-- editieren / zitieren -->
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MacFly8 Mitglied Konstrukteur Kessel- & Feuerungsbau
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erstellt am: 14. Sep. 2009 11:52 <-- editieren / zitieren -->
Hi, Zitat: Diese "Einhandmesser" dürfen seit 2008 nicht mehr öffentlich geführt werden!
Das ist reine Auslegungssache natürlich ist es Schwachsinnig mit so einem Messer über ein Dorffest oder eine Disco zugehen, jedoch im Wald auf Wanderschaft oder beim Camping sieht es da meiner Meinung nach anders aus. Zudem kommt es dann noch auf das Gemüt und das eigene Auftretten an, wenn es den dann mal soweit ist ob bestraft werden soll oder nicht. Genaso wie mit dem Fahrradfahrer in der Fußgängerzone, den Fußgänger der über Rot läuft, der Hundebesitzer ohne Leine/Maulkorb, der Autofahrer ohne Papiere etc. ... P.S. im Gesetzestext steht davon übrigens nichts drin. (Nicht nur einfach Nachrufen was in irgendwelchen Medien bzw. Foren steht) Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände 1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
......... 2. Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind 2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2 deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3 mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
2.2 Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Schmerzen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände (z. B. Viehtreiber).
Text Auszug von hier http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71299.htm MfG MacFly ------------------ - - - der Erleuchtung ist es egal wie du Sie erlangst - - - - - - Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont - - - (K. Adenauer)
[Diese Nachricht wurde von MacFly8 am 14. Sep. 2009 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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MacFly8 Mitglied Konstrukteur Kessel- & Feuerungsbau
Beiträge: 175 Registriert: 13.08.2007
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erstellt am: 14. Sep. 2009 11:53 <-- editieren / zitieren -->
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