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Autor Thema:  Probearbeitsvertrag satt Probezeit? Gängige Praxis? (4223 mal gelesen)
12Bft-Windfinder
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Student

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Beiträge: 3
Registriert: 19.02.2008

IBM-2686-F8G; T43p; Intel M 2GHz, 1024 MB Ram; ATI FireGL V3200; Windows XP Professional; AD Inventor 2008 prof. student edition; Nagetier schnurgebunden; halbwissender Benutzer hinter dem Gerät.

erstellt am: 19. Mrz. 2009 02:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ich beende in kürze mein Maschinenbaustudium an der FH und möchte in einem jungen und relativ kleinen Unternehmen mein Berufseinstieg wagen.

Das Vorstellungsgespräch lief soweit sehr gut und nun bekam ich den Arbeitsvertrag zugeschickt.

Es handelt sich hierbei um ein "Probearbeitsvertrag" über eine Dauer von 12 Monaten. Ich habe nicht schlecht geguckt, da in dem Bewerbungsgespräch von einem längerfristigen bzw. unbefristeten Arbeitsverhältnis die Rede war.

Der zuständige Mitarbeit sagte mir nach Rückfrage, dass so ein Arbeitsvertrag heutzutage bei den Firmen gang und gäbe wäre und die "Probezeit" von 12 Monaten auch.

Stimmt seine Aussage? Hat sich da ein Trend entwickelt, dass nur noch Arbeitsverhältnisse auf Probe entstehen und sind zudem 12 Monate gerechtfertigt? Ich kenne eigentlich nur 3 bis 6 Monate Probezeit und von "Probearbeitsverträgen" habe ich in meinem Bekanntenkreis noch nie was gehört.

Ich freue mich auf Eure Antworten ....
Gruß 12Bft-Windfinder

------------------
Wenn der Wind weht, löscht er die Kerze aus und facht das Feuer an.

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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 4303
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 19. Mrz. 2009 06:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Mag sein dass es in D etwas anders ist, aber bei uns in A darf kein Vertrag für den Arbeitnehmer ungünstiger sein als der Kollektivvertrag, sonst wäre er ungültig.
Und die Probezeit ist klar geregelt, 3 Monate mit jederzeitiger Auflösung ohne Begründung, mehrere Probezeiten hintereinander sind unzulässig.
Vertrag auf Zeit gibts natürlich schon auch, aber da müssen sämtliche sonst üblichen Kündigungsfristen (um die gehts ja meist) eingehalten werden.

------------------
mfg - Leo

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smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 19. Mrz. 2009 07:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

ich weiß nicht ob die rechtliche Seite okay ist, aber ich
würde den Vertrag nicht eingehen! Bei uns und mit den
Leuten, mit den ich so rede, berichten von 6Mon Probezeit und
zu 60-70% von unbefristeten Verträgen.

------------------
m.f.G.

graphicguestbook smb  oder smb-net.de.vu

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Jonischkeit
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Beiträge: 1353
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 07:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo 12Bft-Windfinder,

nun so ein Vertrag hat ja immer zwei Seiten. Das gäbe auch Dir die Möglichkeit innerhalb von 12 Monaten kurzfristig zu gehen. O.k das macht sich bei der ersten Firma im Lebenslauf nicht so gut, aber auch diese Möglichkeit sollte dein zukünftiger Chef bedenken.

Wenn die die Firma wirklich interessiert dann riskiere es.

Michael

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R. Frank
Moderator
Dipl-Ing. (BA) Masch.-Bau


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Beiträge: 525
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PDMWorks 2010
FlowSimulation 2010 SP 4.0
Simulation 2010

erstellt am: 19. Mrz. 2009 07:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Guten Morgen.

Zur rechtlichen Seite kann ich leider so gut wie nix sagen, ich kann
nur berichten, wie es bei uns gängige Praxis ist.

1.) Mitarbeiter erhält Vertrag über zwei Jahre

2.) Danach gibt es einen neuen, unbefristeten Vertrag

Hintergrund schien zumindest ursprünglich zu sein, dass man in
technischen Bereichen erst nach einer gewissen Zeit ein Urteil
über einen Mitarbeiter fällen konnte/wollte.

Ich muss auch zugeben, dass mir diese Praxis von vorherigen Arbeit-
gebern VÖLLIG UNBEKANNT war.

Andereseits kenne ich inzwischen Mitarbeiter von größeren Firmen, die
zumindest zum Teil an staatlichen Aufträgen hängen, wo die
Arbeitsverträge GRUNDSÄTZLICH an Projekt gebunden sind und somit
eine Laufzeit von 2-4 Jahren besitzen.

Roland    


[Edit]: noch keinen Kaffee ...

[Diese Nachricht wurde von R. Frank am 19. Mrz. 2009 editiert.]

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cartoonhero
Mitglied



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Beiträge: 95
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 07:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Guten Morgen ...

weitere Information zu diesem Thema z.B. hier.

wobei ich schon das Gefühl habe, das in letzter Zeit befristete Verträge oder Zeitverträge wieder in Mode kommen ... Probezeit hin oder her

Gruss
cartoonhero

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SmilingDevil
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Dipl. Ing.


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Beiträge: 1329
Registriert: 02.09.2005

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erstellt am: 19. Mrz. 2009 07:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also an den drei Stellen die ich mittlerweile hatte, waren einmal ein Praktikum, dann ein einjähriger Vertrag, dann Unbefristet, einmal sofortige unbefristete Anstellung, und dann wieder ein Jahr mit anschließendem unbefristeten Vertrag der Ablauf der Dinge.. Damit steht es 2:1 für die Einjährige Probefrist. Hab mich darüber bisher nie gewundert oder es irgendwie als bedrohlich empfunden.

Gruß, Axel

------------------
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Jörg Schwenke
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 07:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin zusammen,

ich hab schon mal im Bewerbungsgespräch einen befristeten Vertrag selbst angeboten.

Hintergrund:
Eine ordentliche Kündigug ist in der Laufzeit der Befristung von beiden Seiten nicht möglich. (§15 Abs.3 TzBfG) Das darf man natürlich nicht im konkreten Vertrag ausschließen.

Da ist der künftige Cheffe sichtbar zudsammengezuckt. 
Schlussendlich wurde es mit der üblichen Probezeit ein fester Vertrag.

Also ich sehe einen befristeten Vertrag nicht unbedingt negativ, kann Vorteile haben, weil z.B. die Firma nicht aus dem Vertrag rauskommt. (außer Pleite etc.)
Wenn der Chef einen nicht mehr will oder braucht, gibt´s das Gehalt trotzdem bis Ende der Laufzeit.

------------------
Jörg

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zioba
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Bauingenieur


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erstellt am: 19. Mrz. 2009 07:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo 12Bft-Windfinder,

befristete Arbeitsverträge sind projektbezogen zulässig bis max. 3 Jahre, wenn ich das recht in Erinnerung habe. Auch ein 1-Jahresvertrag ist nichts ungewöhnliches in der heutigen Zeit.
Immerhin wissen viele Unternehemer nicht, wie die wirtschaftliche Lage und die Auftragslage in Zukunft ausschaut. Wenn der Unternehmer alles Festanstellungen hat, wird es schwierig für ihn, bei weniger Aufträgen die Mitarbeiter loszuwerden.

Du hast Deienrseits auch noch Verhandlungsmöglichkeit: Beispielsweise würde ich das Teil nicht als "Probearbeitsvertrag" titulieren lassen, sondern als befristeten Arbeitsvertrag. Der Grund der Befristung ist im Vertrag (z.B. ein Projektbezug) schriftlich festzuhalten.

Auch ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit enthalten, in der Du oder der Arbeitgeber ohne Angaben von Gründen innerhalb einer kurzen Frist kündigen kann.
Die Probezeit sollte aber 6 Monate nicht übersteigen.
In höherwertigen Arbeitsbereichen (also mit Hochschulabschluss / Ingenieurabschluss, etc.) sind Probezeiten von 6 Monaten durchaus gängig.

Danach sollte sich gerade die Kündigungsfrist auf die gesetzlichen Mindestvorgaben einpendeln. Dann ist auch eine Begründung für die Kündigung notwendig.

Du kannst zum Beispiel auch eine Klausel aufnehmen lassen, dass Dir der Arbeitgeber - falls er Dich nach 12 Monaten tatsächlich nciht weiterbeschäftigen kann oder will - mind. 3 Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages diesen zu kündigen hat, ansonsten wird es sonnst viell. ein unbefirsteter Arbeitsvertrag. (Kann man vertraglich so regeln.)
Somit weisst Du auch einigermaßen rechtzeitig, ob Du Dir was neues suchen musst, oder nicht.

Du kannst ja mit dem zukünftigen Arbeitgeber in Verhandlung gehen... so nach dem Motto: 1 jahr befristet ist OK, aber ... und dann die obigen Punkte einfliessen lassen undd en Vertrag entsprechend abändern.

Viele Grüße & Viel Glück
zioba

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THSEFA
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 08:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn in dem Gespräch zuerst von einem unbefristeten AV die Rede war, dann bekommst du einen "Probearbeitsvertrag", was denkst du erwartet dich noch?

Gerade junge Leute die frisch von der Uni kommen werden mit irgendwelchen Versprechen geködert, bevor sich ein anderer Arbeitgeber diese Dienste sichern kann. Bei Nichtgefallen bist du dann schneller wieder draußen als dir lieb ist!

Daher: Überlege, was du wirklich willst! Eine Festeinstellung? Einen Job, um dann in Ruhe die Lage peilen zu können? (Das ist im übrigen nicht die schlechteste Lösung! ) Oder steht für dich der Spaß an der Arbeit im Vordergrund.

Ansonsten haben dir meine Vorschreiber ja schon jede Menge an Tips gegeben, die du für deinen Fall anwenden kannst. Also, überlege in Ruhe und sei dir bewusst, dass diese Entscheidung Einfluss auf deinen weiteren Werdegang hat!

------------------
Viele Grüße, THSEFA 

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bommy007
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weil es Spaß macht...

erstellt am: 19. Mrz. 2009 09:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das Deutsche Arbeitsrecht kennt keinen Begriff "Probearbeitsvertrag".
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist dagegen durchaus üblich, gerade bei Berufsanfängern.
Dieser befristete Arbeitsvertrag darf 2x um die eigentliche Laufzeit verlängert werden und geht dann automatich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.
Die Probezeit darf sech Monate nicht übersteigen, kann aber vom Arbeitgeber auf bis zu 12 Monate verlängert werden. Aber nicht gleich von Anfang an. Und eine Verlängerung ist auch nur zulässig, wenn z.B. durch längere Krankheit des Arbeitnehmers oder andere unglückliche Umstände es dem Arbeitgeber nicht möglich war sich ein Bild zu machen.

Aber andererseits: Wo kein Kläger, da kein Richter. Soll heißen: Bevor Du auf der Straße stehst, würde ich den Vertrag trotzdem abschließen. Denn nur so kannst Du erste Berufserfahrung sammeln. Wirst Du bei einem späteren Bewerbungsgespräch gefagt, warum Du bei dem vorherigen Arbeitgeber nur so kurz gewesen bist, kannst Du jederzeit (ohne zu lügen) sagen, daß der Arbeitsvertrag von vorneherein befristet war. Das wird auch kein schlechtes Bild auf Dich werfen.

Beispiel: meine Schwester hatte letzte Woche zwei Bewerbungsgespräche. Sie hat Restaurantfachfrau in einem guten Hotel gelernt und jetzt schon ein paar Jahre Berufserfahrung in dem Job.
Bei der ersten Stelle würde Sie in der gleichen Position arbeiten, in der sie auch jetzt beschäftigt ist und der Job wäre unbefristet.
Bei der zweiten Stelle würde sie eine Stufe nach oben klettern, aber der Vertrag ist erstmal bis Oktober befristet. Auch ist hier absehbar, daß von den vier neu eingestellten Personen wohl nur zwei über den Oktober hinweg übernommen werden.
Sie tendiert jetzt, den zweiten Job anzunehmen, da sie dann ein halbes Jahr Zeit hat Erfahrunge in der höheren Position zu sammeln und sich dann entsprechend weitere bewerben zu können und zweitens wird sie natürlich alles daran setzten durch ihre Leistung zu überzeugen und dann übernommen zu werden.

Aber Du siehst schon: letztendlich bleibt es einzig und allein Deine Entscheidung, ob Du den Vertrag annimmst oder nicht. Wenn Du keine Alternativen parat hast, würde ich den Job auf jeden Fall annehmen. (Und zur Not: Solltest Du Probleme mit dem neuen Arbeitgeber bekommen kannst Du immer noch darauf setzten, daß der Vertrag eventuell sittenwidrig oder sogar gesetzeswidrig ist und Du somit vor jedem Arbeitsgericht Recht bekommen würdest. Als Berufsanfänger wird Dir auch niemand vorwerfen, daß Du dann ja nicht hättest unterschreiben müssen. Kann ja niemand wissen, daß Du Dich vorher informiert hast.)

Meike

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Grüßle aus Stuttgart

Pro/E macht doch Spaß (immer...na ja, fast immer...oder doch nur manchmal...) 

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12Bft-Windfinder
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 10:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo an alle!

Erstmal ein großes Dankeschön für Eure Antworten und den Link!

Das ein Arbeitsvertrag auf Zeit auch für mich Vorteile haben könnte, habe ich auch schon überlegt. Jedoch als Berufsanfänger seh ich das erstmal nicht so, denn wenn alles gut bzw. normal läuft möchte ich länger als 1 Jahr bleiben ... schon alleine dem Lebenslauf und dem Wohnortswechsel wegen.
Zudem bleibt ein bitterer Beigeschmack ... ein Jahr lang eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Mir ist schon bewusst, dass ein kleines Unternehmen auch in Hinblick auf die Mitarbeiterzahl flexibel auf die Auftragslage und sonstige wirtschaftliche Einflüsse reagieren muss. Aber warum wird mir dann kein reiner "1 Jahresvertrag" angeboten? 

Klar ist es mein "Verhandlungsgeschick" und meine persönliche Entscheidung ob ich den Arbeitsvertrag eingehe .... deswegen wollte ich mich ja hier im Forum mal Informieren ob jemand diese Art von Probearbeitsverträgen kennt und ob es üblich ist.

Zitat:
befristeten Vertrag nicht unbedingt negativ, kann Vorteile haben, weil z.B. die Firma nicht aus dem Vertrag rauskommt.

Raus kommt die Firma (wie auch ich) bei diesem Vertrag jederzeit ... nach 14 tägiger Kündigungsfrist.

Zitat:
.... und sei dir bewusst, dass diese Entscheidung Einfluss auf deinen weiteren Werdegang hat!

;) das ist einer der Gründe warum ich den Beitrag heute um kurz vor 3 Uhr verfasst habe :D

Zitat:
Das Deutsche Arbeitsrecht kennt keinen Begriff "Probearbeitsvertrag" .... Solltest Du Probleme mit dem neuen Arbeitgeber bekommen kannst Du immer noch darauf setzten, daß der Vertrag eventuell sittenwidrig oder sogar gesetzeswidrig ist und Du somit vor jedem Arbeitsgericht Recht bekommen würdest.

Dafür müsste ich dann jetzt erstmal mit meinem Arbeitsvertrag zum Juristen um dir das bestätigen zu lassen :( Zumal habe ich den Arbeitsvertrag in leicht abgewandelter Form im Netz gefunden ( siehe IHK)

Zitat:
§ 2 Probezeit

Dieser Vertrag wird auf die Dauer von sechs Monaten (oder: drei Monaten) vom ……… bis zum ……… zur Probe abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes Probearbeitsverhältnis).


... nur das bei mir die Vertragslänge und die Kündigungsfrist geändert wurde.

Das ich in einem relativ kleinen Unternehmen Abstriche in Lohn und Arbeitszeit machen muss ist mir bewusst. Aber ich sehe auch für mich und meine berufliche Zukunft Vorteile in dem Arbeitsverhältnis. Jedoch möchte ich mich nicht ganz unter Wert verkaufen ... denn wie THSEFA schon sagt "... was denkst du erwartet dich noch?"

Wenn ich Eure Beiträge jetzt richtig lese und interpretiere handelt es sich aber immer um "befristete Arbeitsverhältnisse" und nicht um reine "Probearbeitsverträge" sowie scheint bei Technikern/Ingenieuren eine Probezeit von 6 Monaten üblich? Ich muss auch dazu sagen, dass ich dort normale Aufgaben übernehmen werde und nicht in ein super spezielles Gebiet arbeite wo man wirklich 12 Monate schauen muss ob ich diesem gewachsen bin.

------------------
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THSEFA
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 10:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also Butter bei die Fische:
Mit den von dir gegebenen Infos und meiner Lebenseinstellung würde ich dort nochmal vorsprechen und den Arbeitsvertrag abändern lassen. Die haben dann zwei Möglichkeiten: Entweder sie machen es oder sie machen es nicht. Im letzteren Fall kannst du froh sein, denn dann ist denen nichts an dir gelegen.
Aber Vorsicht, auch hier gilt: Der Ton macht die Musik! Wenn du deinem Gegenüber freundlich und bestimmt den Vetrag übergibst, mit der Bitte um Änderungen in diesen und jenen Bereich, weil in dem ersten Vorstellungsgespräch etwas anderes vereinbart wurde, dann wird sich ein Chef schon etwas Gedanken machen. Wenn er ein guter Chef ist, erkennt er vielleicht Potenzial (Stichwort Durchsetzungsfähigkeit!) Ein schlechter sagt einfach "Da ist nichts mehr zu machen..." und schickt dich unverrichteter Dinge wieder nach Hause.
Dann gibt es sicher noch diejenigen, die wissen möchten, warum dir der Vertrag nicht passt. Jetzt hast du die Möglichkeit, deine Ängste und Bedenken zu schildern. (Lass dich aber nicht dazu herab, mit irgendwelchen Gesetzespassagen glänzen zu wollen, kein Chef möchte gern einen halben Advokaten unter seinen Angestellten haben) Aber zumindest besteht dann die Möglichkeit, aus einem "Probearbeitsvertrag" einen befristeten Arbeitsvertrag zu machen.

Ich selbst bin auch nach meiner Ausbildung in einem relativ kleinen Unternehmen eingestiegen. Halbes Jahr Probezeit, Befristung auf zwei Jahre.
Bin jetzt einige Jahre hier und mittlerweile habe ich mir meine Nische hier geschaffen und bin recht zufrieden. Spaß macht mir meine Arbeit außerdem und ich brauchte nicht umziehen. Es geht also auch so...

Noch einen Rat: Lass dich nie unter Druck setzen! Wer dass macht, will was bestimmtes erreichen! Meist aber nur in seinem Interesse! Also dann, viel Glück! Und schreib, wie es dir ergangen ist...

------------------
Viele Grüße, THSEFA 

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Jörg Schwenke
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 11:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo 12Bft-Windfinder,

mit einem befristeten Vertrag hast Du eben NICHT 14 Tage Kündigungsfrist.
Der befristete Vertrag ist von keiner Seite normal kündbar. (§15 Abs.3 TzBfG)

Ausnahme 1 ist ein Tarifvertrag, in dem genau hier etwas anderes festgelegt ist. Das Wort Tarifvertrag ist aber für den Chef meist ein rotes Tuch, sollte also eher nicht zutreffen.

Ausnahme 2 ist ein Passus in Deinem befristeten Arbeitsvertrag, der eine Abweichung vom o.g. Paragraphen festlegt.

Ist solch ein Passus im angebotenen befristeten Vertrag ("Probeveträge" gibt es nicht), muss der vor der Unterschrift wegverhandelt werden. Mit 14 Tagen Kündigungsfrist für die gesamte Dauer des befristeten Arbeitsvertrages wäre das Ding für mich nicht unterschriftsfähig.

------------------
Jörg

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Knuddel25
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 11:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ich habe in meinem kurzen Berufleben (Abschlussprüfung zum Technischen Zeichner 2006; 4 Verträge abgeschlossen) auch schon zwei befristete Verträge auf einem Jahr mit halbem Jahr Probezeit abgeschlossen.

Jetzt zum wichtigen Punkt:
In beiden Verträgen stand es drin und das Arbeitsamt hat es mir auch  mehrfach mitgeteilt.
Der befristete Vertrag läuft einfach so aus, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Und du bist dazu verpflichtet, dich vor Ablauf des Vertrages 3 Monate vorher beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden, sonst droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes!

Noch ein paar Links dazu, die ich grad auf Anhieb gefunden hab:

hier
hier

Knuddeligen Gruß 

------------------
Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen! 

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jpsonics
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



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Beiträge: 10266
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 19. Mrz. 2009 13:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi 12Bft!

Hab mir jetzt nicht alle Beiträge hier durchgelesen, und weis nicht ob ich evtl. was wiederhole.

Befristete Verträge sind leider inzwischen bei vielen Arbeitgebern Gang und Gäbe um die "Probezeit" künstlich zu - ich nenn´es mal - verlängern.
Die eigentliche echte Probezeit darf gesetzlich nicht mehr als 6 Monate Betragen, aber durch einen befristeten Vertrag hat der Arbeitgeber dann immer noch die Möglichkeit den Vertrag einfach auslaufen zu lassen und kann dich so relativ einfach wieder loswerden. Aber zur Befristung von Arbeitsverträgen ist auch einiges zu beachten. Siehe hierzu das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
Wenn du es darauf anlegen willst, solltest du den Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht mal prüfen lassen, denn durch einen kleinen Formfehler, der eine Befristung unzulässig macht, wird der Vertrag automatisch zum unbefristeten und du bist aus dem Schneider. Befristete Arbeitsverträge sind inzwischen nicht mehr so einfach und ohne weiteres möglich.

Weiter ist bei befristeten Arbeitsverträgen zu beachten, dass du dich rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages beim Arbeitsamt meldest. Das Problem bei der Geschichte ist, dass dir dafür rein rechnerisch nur exakt ein Tag bleibt, denn beim Arbeitsamt musst du dich spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages melden, allerdings muss dir dein AG frühestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages mitteilen ob er den Vertrag verlängert oder nicht. Immerhin ist es zumindest bei uns so, dass es die Leute vom AA nicht ganz so eng sehen.

Wenn dir während des Vorstellungsgespräches ein unbefristeter fest zu gesagt wurde, könntest du natürlich auch darauf pochen diesen zu bekommen, da auch mündliche Absprachen bindend sind. Problem ist dann aber meist, dass ein Bewerbungsgespräch meist (zumindest war es bei mir so) immer von mehreren Vertretern der Firma geführt wurde und ich keinen Begleiter dabei hatte. und bei X:1 Stimme, wird das schwer nachzuweisen sein.

Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg in der Arbeitswelt.

------------------
Grüße.
Christian -jpsonics- J.

Derzeit Hausmann und Vater.

----
   

Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Das Ganze nennen sie dann ihren Standpunkt.

[Diese Nachricht wurde von jpsonics am 19. Mrz. 2009 editiert.]

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muellc
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ICT Specialist


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Beiträge: 604
Registriert: 30.11.2006

erstellt am: 19. Mrz. 2009 14:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bei uns am Arbeitsamt reicht es schon aus, wenn man 3 Monate vorher bescheid sagt, das man in 3 Monaten vorraussichtlich Arbeitslos wird.
Die Tragen das dann ein, damit einem wenigstens nicht das Geld gesperrt wird.

------------------
Gruß, Gandhi
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
CAD-RPG - Anleitungen IVNGWC

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Ex-Mitglied

erstellt am: 19. Mrz. 2009 14:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo 

Ich habe nun schon einige Verträge hinter mir und kann berichten das ich bisher einen befristeten und drei unbefristete hatte.
Beide jedoch mit 6 Monaten Probezeit.
Ich würde an deiner stelle auch noch mal dort vorsprechen und mit dem Personalmanager reden.
Sicherlich ist da was machbar, wenn sie jemanden brauchen. Und wenn nicht dann musst du dir wenn es schlecht läuft was anderes suchen.

Ich wünsch viel erfolg und auch wenn es heutzutage nicht gut läuft, müssen "wir" nicht alles nehmen was man uns vorsetzt 

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THSEFA
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Beiträge: 1745
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 14:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 7Josy7:
...und auch wenn es heutzutage nicht gut läuft, müssen "wir" nicht alles nehmen was man uns vorsetzt...

Josy hat hier vollkommen recht! Es heisst ja auch Arbeitsvertrag, weil beiden Parteien daraus Rechte und Pflichten erwachsen. Oft wird es (gerade auch bei uns in der Gegend ) aber so gesehen, dass der AG die Rechte und der AN die Pflichten hat.

Deshalb: klappt es hier nicht, klappt es eben beim nächsten! Bestimmt!

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Viele Grüße, THSEFA 

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12Bft-Windfinder
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IBM-2686-F8G; T43p; Intel M 2GHz, 1024 MB Ram; ATI FireGL V3200; Windows XP Professional; AD Inventor 2008 prof. student edition; Nagetier schnurgebunden; halbwissender Benutzer hinter dem Gerät.

erstellt am: 19. Mrz. 2009 17:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Noch einen Rat: Lass dich nie unter Druck setzen! Wer dass macht, will was bestimmtes erreichen! Meist aber nur in seinem Interesse!

Das ist wohl wahr. Ich werde auf jeden Fall die Sache ansprechen. Denn wenn ich es nicht tue, trete ich unzufrieden das Arbeitsverhältnis an und zudem wäre das der erste Schritt zu => "Mit dem können wir es ja machen".
Es ist ja nun auch nicht so, dass ich unmögliches bzw. Sachen fern der Realität fordere sondern ich mich einfach nicht übers Ohr hauen lassen will. Deswegen auch die Frage hier im Forum wie das sonst so in der Branche gehandhabt wird.

Zitat:
"Probeveträge" gibt es nicht

Kannst du das belegen? Ich bin kein Jurist und kenne nicht die Gesetze aber zum Beispiel steht in diesen Büchern etwas anderes.

Hromadka, Wolfgang / Maschmann, Frank. Arbeitsrecht Band 1: Individualarbeitsrecht. Springer 2005 (Edition 3).
 
Krausser-Raether, Helga. Die 101 häufigsten fallen im Job. Haufe Verlag 2007.

Zitat:
Mit 14 Tagen Kündigungsfrist für die gesamte Dauer des befristeten Arbeitsvertrages wäre das Ding für mich nicht unterschriftsfähig.
Genauso sehe ich das für mich auch.

Zitat:
solltest du den Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht mal prüfen lassen, denn durch einen kleinen Formfehler, der eine Befristung unzulässig macht, wird der Vertrag automatisch zum unbefristeten und du bist aus dem Schneider.

Diesen Schritt hatte ich auch schon in Erwägung gezogen, wollte diesen aber meiden und mit einem vernünftigen Vertrag meine Tätigkeit beginnen. Ich müsste mein Recht ja dann später einklagen und selbst mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hätte nach solch einer Aktion  gerade in einem kleinem Unternehmen einen schlechten Stand.

Danke für die zahlreichen und aufmunternden Antworten 
Das baut einen auf 

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Wenn der Wind weht, löscht er die Kerze aus und facht das Feuer an.

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 18:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Noch was zum Thema Probezeit: Hier wir immer auf max. 6 Monate verwiesen. Im Bekanntenkreis hatten einige auch eine Probezeit von 24 Monaten. Selbst Ämter haben hier manchmal 24 Monate.
Noch was rechtliches: Im BGB steht nirgends, dass eine Probezeit über sechs Monate unzulässig ist. Lediglich die 14tägige Kündigungsfrist ist über den Zeitraum von sechs Monaten unzulässig. Allerdings gibt § 622 BGB einen Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber eine Dauer von sechs Monaten im Normalfall für angemessen hält. Angemessen ist aber kein muss.

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Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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