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Autor Thema:  heute nebenkostenabrechung 2005 bekommen (673 mal gelesen)
claudia161078
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Beiträge: 101
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erstellt am: 04. Aug. 2007 20:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo zusammen!
vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen:
Meine Schwester rief mich gerade an, sie hätte heute ihre Nebenkostenabrechnung von 2005 bekommen. wenn ich sie richtig verstanden habe, wurde diese abrechung angeblich schon am 29.05.2006 ausgestellt.
Zwischenzeitlich ist sie schon zwei mal umgezogen.
trotz nachsendeantrag hat sie aber nie eine abrechung bekommen.

meine frage: muss sie die abrechnung noch zahlen oder ist die bereits verjährt?

danke für eure hilfe!

Schönen abend noch
Gruß
claudia

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Dig15
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erstellt am: 04. Aug. 2007 20:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Claudia,
normalerweise hat der Vermieter seine Rechte an der NK-Abrechnung 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum verwirkt. - Wenn er allerdings die verspätete Abrechnung nicht zu verantworten hat, dann kann auch später noch abgerechnet werden. Hier scheint mir dies fast zu zutreffen. Interessant wäre hier natürlich, warum sie die Abrechnung nicht bekommen hat. Eine einfache "Rückdatierung" auf Mai/2006 wäre natürlich ein starkes Stück. Frage mal im Forum: www.recht.de  nach. Dort sitzen richtige Experten. Auch eine Nachfrage bei einem Anwalt kann schon mal Klarheit bringen.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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jpsonics
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erstellt am: 04. Aug. 2007 21:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Die Verjährungsfrist für Nebenkosten beträgt, 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.

Der Brief gilt als Zugestellt, sobald er im Briefkasten liegt. Gesetzlich wird das Datum des Poststempels + 1 Tag gerechnet.

Im Falle deiner Schwester hätte also die Nebenkostenabrechnung spätestens am 30.12.2006 bei der
Post abgegeben werden müssen. [Edit: falsche Informationen wegeditiert... Sorry nochmal. Finger waren schneller wie das Hirn... 

Fraglich ist in diesem Fall aber, ob der Brief tatsächlich am 29.05.2006 versucht wurde zu versenden. Wenn ja, dann ist die abrechnung wirksam, und deine Schwester müsste zahlen da er mit dem 30.05.2006 als zugestellt gilt, da für Nachsendeaufträge die Zustellungsfrist nicht verlängert wird.

Hat der Vermieter nur auf die Abrechnung das Datum 29.05.2006 vermerkt, aber diese dann liegen lassen, und erst jetzt versendet, ist die Abrechnung seit 01.01.07 verjährt und deine Schwester muss nicht zahlen.

Problematisch dürfte hier jetzt aber die Beweispflicht sein. Wer muss wem nun was Nachweisen? Deine Schwester dem Vermieter? Oder der Vermieter deiner Schwester?

Ich an Ihrer Stelle würde auf jeden Falle Hilfe bei einem Anwalt suchen.


[Offtopic+Ironie] In 2 Jahren Zweimal umgezogen? Hat deine Schwester sonst keine Hobbies?      [/Offtopic+ironie]

BTW: Bei einem Umzug gebe ich meinen Exvermietern grundsätzlich die neue Adresse und eine gültige Telefonnummer, dass sie mich im Zweifel immer kontaktieren können.


------------------
Grüße aus dem Allgäu.
Christian -jpsonics- J.

----

    

     Komme vielleicht...

Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen.

Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Sex übertragen wird und immer tödlich endet!

[Diese Nachricht wurde von jpsonics am 04. Aug. 2007 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von jpsonics am 04. Aug. 2007 editiert.]

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claudia161078
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Maschinentechniker FR Konstruktion (staatl. gepr.)


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Beiträge: 101
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erstellt am: 04. Aug. 2007 21:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo!

erstmal danke für eure antworten.

das umziehen hatte schon seine gründe. kinder 1.og keinen garten, und der 2. umzug weil sie jetzt ihre traumhaus gefunden aht. großer garten etc.

aber das nur nebenbei.

eigentlich hätte das mit den adressen nicht so ein problem sein können. alle wohnung hat sie über ein und dieselbe bank bekommen.
und sie ist auch immer im gleichen ort geblieben.
ich denke mal, der vermieter hatte die abrechnung fertig, hat sie dann aus welchen gründen auch immer nicht zur post bekommen, jetzt mal sein büro aufgeräumt, die abrechnung gefunden und sich gedacht, versuchen kann ich es mal. so kommt es mir vor. aber man weiß ja nie.

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Dig15
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DWG TrueView 2014

erstellt am: 04. Aug. 2007 21:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@jpsonics: Alles Korrekt bis auf:

Zitat:
Original erstellt von jpsonics:
...Ist Sie bereits vorher ausgezogen, gilt das Datum der Wohnungsübergabe an den Vermieter als Stichtag...

Es gilt der Abrechnungszeitraum. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, im Abrechnungszeitraum eine NK-Abrechnung zu machen, wenn ein Mieter auszieht. Wenn der Mieter eine wünscht, dann auf Kosten des Mieters. Viele Abrechnungen kann man gar nicht im laufe des Jahres machen. 


------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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jpsonics
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Beiträge: 10266
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 04. Aug. 2007 21:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@dig: OK. Hast mich überzeugt... Danke für die Korrektur.

Sorry Claudia für die in diesem Falle tatsächlich Falsche Info.... Werde den Beitrag evtl. gleich noch editieren, nicht dass ich noch jemanden auf die falsche Fährte bringe.....

@Claudia: Die Anspielung auf die "häufigen" Umzüge war wirklich nur Spassershalber gemeint....
Bin in meinen inzwischen 27 Lebensjahren auch sage und schreibe 24!!!! mal umgezogen. Meist aus beruflichen Gründen des Vaters, später aus familieren und privaten Gründen meiner Mutter, und zu Guter letzt aus eigenen familiären und privaten Gründen...


------------------
Grüße aus dem Allgäu.
Christian -jpsonics- J.

----

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Ex-Mitglied

erstellt am: 04. Aug. 2007 23:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ichhatte das thema auch und ich war bei einer anwältin, die mir sagte das er nach zwei jahren keinen anspruch mehr hat. das ganze hat mich dann 150 euro gekostet weil sie einen brief an den typen geschrieben hat das er die 750 euro nachzahlung nicht bekommt (nachweisung das das zu viel geld ist konnt ich mir deshalb sparen).

------------------
  

Maserski
Mitglied
Maschbau.Techniker, Freiberufler


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Beiträge: 278
Registriert: 25.07.2003

SE ST7

erstellt am: 05. Aug. 2007 10:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mahlzeit,

Anwalt fragen!!!!

Es gibt nämlich Paragraphen die Verjährungsfristen unterbrechen wenn der neue Wohnort erst ermittelt werden muss....... ich wäre dann ganz vorsichtig, wenn es nämlich haarig kommt können da noch Zinsen etc. drauf kommen.
LG

------------------
Stephan Maserski

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claudia161078
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Beiträge: 101
Registriert: 05.03.2006

erstellt am: 05. Aug. 2007 20:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ok erstmal danke.
werde meine schwester am dienstag mal ein bißchen interviewen (morgen ist doof, da kriegt die ein baby)
aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das erst die adresse ermittelt werden musste. alle wohnung hat sie über eine bank bekommen da sollte das mit der adresse doch kein problem sein. und ich kann mir nicht vorstellen dass man 1 jahr braucht um raus zu finden das sie nur eine strasse weitergezogen ist. aber man weiß ja nie.

auf jedenfall erst mal danke und noch ein schönes restwochenende.

gruß
claudia

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CADdog
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erstellt am: 05. Aug. 2007 21:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Claudia;
sieh das ganze doch mal andersherum, auch wenn eine solche Sichtweise wohl leider immer weniger anzutreffen ist:
Eine Nachzahlung von Nebenkosten ist eine Tilgung von Schulden, die ich habe. Schulden, die dadurch entstanden sind, dass ich zuviel Wasser verbraucht, zuviel Müll produziert oder zuviel geheizt habe.
Wenn man Schulden hat gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: man kann keine Gedanken daran verschwenden und der Gläubiger soll sehen wie er zu seinem Geld kommt oder ich nehme mir sogar einen Anwalt oder ich sorge dafür, dass der Gläubiger zu seinem Geld kommt. Warum soll ein Fremder denn für mein Leben bezahlen, ich bin doch kein Assozialer.
Fazit: sogar wenn man im Recht ist, kann man darauf pfeifen und mehr Wert auf Moral denn auf Recht legen

------------------

Gruß Thomas
CADdog, the dog formerly known as TR

AutoCAD spricht mit einem, aber viele hören nicht zu.

Zitat:
Gib einem Hungrigen einen Fisch, und er ist für einen Tag satt. Zeig ihm, wie man angelt, und er pöbelt Dich an, daß er besseres zu tun hätte, als Schnüre ins Wasser hängen zu lassen.

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