Die Verjährungsfrist für Nebenkosten beträgt, 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.
Der Brief gilt als Zugestellt, sobald er im Briefkasten liegt. Gesetzlich wird das Datum des Poststempels + 1 Tag gerechnet.
Im Falle deiner Schwester hätte also die Nebenkostenabrechnung spätestens am 30.12.2006 bei der
Post abgegeben werden müssen. [Edit: falsche Informationen wegeditiert... Sorry nochmal. Finger waren schneller wie das Hirn...
Fraglich ist in diesem Fall aber, ob der Brief tatsächlich am 29.05.2006 versucht wurde zu versenden. Wenn ja, dann ist die abrechnung wirksam, und deine Schwester müsste zahlen da er mit dem 30.05.2006 als zugestellt gilt, da für Nachsendeaufträge die Zustellungsfrist nicht verlängert wird.
Hat der Vermieter nur auf die Abrechnung das Datum 29.05.2006 vermerkt, aber diese dann liegen lassen, und erst jetzt versendet, ist die Abrechnung seit 01.01.07 verjährt und deine Schwester muss nicht zahlen.
Problematisch dürfte hier jetzt aber die Beweispflicht sein. Wer muss wem nun was Nachweisen? Deine Schwester dem Vermieter? Oder der Vermieter deiner Schwester?
Ich an Ihrer Stelle würde auf jeden Falle Hilfe bei einem Anwalt suchen.
[Offtopic+Ironie] In 2 Jahren Zweimal umgezogen? Hat deine Schwester sonst keine Hobbies? [/Offtopic+ironie]
BTW: Bei einem Umzug gebe ich meinen Exvermietern grundsätzlich die neue Adresse und eine gültige Telefonnummer, dass sie mich im Zweifel immer kontaktieren können.
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Grüße aus dem Allgäu.
Christian -jpsonics- J.
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Komme vielleicht...
Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen.
Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Sex übertragen wird und immer tödlich endet!
[Diese Nachricht wurde von jpsonics am 04. Aug. 2007 editiert.]
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