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Autor Thema:  Verwirrende Kündigung, was tun? (1307 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 23. Jul. 2007 21:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie schon vermutet, ist es nun so weit. Heute lag die Kündigung für
meinen Garten im Biefkasten. 

Der Wortlaut ist aber etwas seltsam:

Zitat:
Da zwischenzeitlich ein weiterer Bauplatz an eine Bauträgergesellschaft
verkauft wurde, gehört zu diesem Bauplatz auch Ihre Gartenparzelle.

[...] und kündige Ihnen deshalb bis zum 31.12.2007

Inwieweit jedoch die gesamte Parzelle oder nur eine kleine Teilfläche
verkauft wurde, wird sich erst bei der amtlichen Vermessung Ende des
Jahres herausstellen. Sollte Ihre Parzelle evtl. gar nicht oder nur
teilweise verkauft worden sein, so wird der entsprechende Pachtvertrag
dieser neuen Situation angepasst.


Und was nun? Ich reiße doch nicht alles ab, um dann Ende des Jahres zu
erfahren, dass ich doch bleiben kann!?

Zum anderen habe ich nie einen Pachtvertrag unterschrieben! In diesem
würde stehen, dass man bis zum letzten Tag das Grundstück ebenerdig
zu übergeben hat.

Gilt das auch für mich? Hatte ja nie einen Pachtvertrag zu Gesicht bekommen.
Schützt hier Unwissentheit vor Strafe?

Zum Heulen.... 

------------------
Viele Grüße
Uli

  Wer nicht genießt, wird ungenießbar...  (CAD.de-smilis)

Oberli Mike
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl. Maschinen Ing.



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Beiträge: 6194
Registriert: 29.09.2004

Wie Heiss ist das Eisen wirklich?

erstellt am: 23. Jul. 2007 22:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[Edit]

[Diese Nachricht wurde von Oberli Mike am 16. Mrz. 2011 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 23. Jul. 2007 22:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Mike,

ich vermute mal, dass ich zur Sicherheit des Verpächters schon mal
komplett gekündigt wurde, damit er mich im Fall des Falles schnell
los wird, egal wie die Vermessung ausfällt.

Eine vorläufige Vermessung (Pi mal Daumen) ergab, dass 3m von meinem
Garten wegfallen.

An welchen Anwalt könnte man sich denn mal wenden um die Rechtslage
überhaupt man klären zu lassen, ob ich ohne Pachtvertrag trotzdem
die gleichen Pflichten habe?

Im Bundeskleingartengesetz steht, dass ich einen Pachtvertag haben muss

------------------
Viele Grüße
Uli

  Wer nicht genießt, wird ungenießbar...  (CAD.de-smilis)

Pro_Blem
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Tschechischer Zeichner



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Beiträge: 5451
Registriert: 24.07.2006

.

erstellt am: 24. Jul. 2007 07:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

...von aussen betrachtet würd ich, glaub ich, freiwillig das Weite suchen! Wenn der Vermieter so sprunghaft ist!?
...aber jetzt, wo Du Dir so viel Mühe gegeben hast...

------------------
Jetzt NEU!! MIT Wartungsvertrag & Frau

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muellc
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Beiträge: 604
Registriert: 30.11.2006

erstellt am: 24. Jul. 2007 07:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Uli,

bei frag einen Anwalt.de hab ich folgenden post gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Enteignung-Kleingarten--Entsch%C3%A4digung__f23407.html

------------------
Gruß, Gandhi

RPG FORUM---Siegen spielt

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Dig15
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DWG TrueView 2014

erstellt am: 24. Jul. 2007 07:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Uli,
ist schon eine traurige Geschichte. Ich dachte immer, Kleingärten sind "besonders" geschützt, da sie ja für die öffentliche Erholung mit gedacht sind. Ist es überhaupt rechtens, die Gärten wegzumachen und dort zu bauen (Bebauungsplan - in der Stadt einsehbar). Anwalt - denke da so an Baurecht, öffentliches Recht. Ansonsten suche Dir einen neuen Garten, nutze den Rest des Jahres zum umpflanzen und versuche für den nicht umpflanzbaren Rest (Bäume, Laube...) eine Entschädigung zu bekommen. Was sagt das Grünflächenamt, Umweltamt, Naturschutzverbände... zu der Zerstörung der grünen Oase?

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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herei
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erstellt am: 24. Jul. 2007 07:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ooch so ein jammer, das tut mir leid. du hast dir so viel mühe gegeben 

ich würde mal nachfragen, wann diese genaue vermessung gemacht wird.
vielleicht lässt sich ja noch etwas retten.
obwohl, wenn neben deinem gärtchen ein riesen gebäude hinkommt, ist das auch nicht so toll 

------------------
liebe grüße helene

"ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!"

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Tom2005
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EPLAN 5.70 prof.
EPLAN Electric P8

erstellt am: 24. Jul. 2007 12:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn sowieso alles weg muss, kannst ja die Cad'ler doch einladen. 
Frag mal Rolf, der hatte mal einen Gartenumzug, auf die Bilder warten wir heute noch!

Spaß beiseite. Ich finds echt traurig, wenns so kommen sollte.

------------------

Das Leben ist ein schei$ Spiel - aber mit einer gut gemachten 3D- Grafik.

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Tom2005
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Elektrotechniker



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Beiträge: 6033
Registriert: 12.05.2005

EPLAN 5.70 prof.
EPLAN Electric P8

erstellt am: 24. Jul. 2007 12:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von herei:
obwohl, wenn neben deinem gärtchen ein riesen gebäude hinkommt, ist das auch nicht so toll  

Nicht unbedingt, Uli wünscht sich ein Studentenwohnheim. 

------------------

Das Leben ist ein schei$ Spiel - aber mit einer gut gemachten 3D- Grafik.

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Dig15
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DWG TrueView 2014

erstellt am: 24. Jul. 2007 12:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tom2005:
[i...Uli wünscht sich ein Studentenwohnheim...[/i]

StudentINNENwohnheim 

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Cooba
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erstellt am: 24. Jul. 2007 15:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Jester_Karbach
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Im Wandel



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Beiträge: 6837
Registriert: 09.01.2006

Häh? Was?

erstellt am: 24. Jul. 2007 15:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Cooba:
   

Wegen dem Studentinnenwohnheim?   

------------------
  Grüsse Jester

Buchstabenverschluck-und verdreher hat wieder zugeschlagen; für sachdienliche Hinweise gibts nüchts

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cartoonhero
Mitglied



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Beiträge: 95
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erstellt am: 24. Jul. 2007 16:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Zusammen,

ein Vertrag muss nicht zwingend schriftlich vorliegen.
Wurde für den Garten eine Pacht bezahlt, besteht meines Erachtens ein Vertrag. Dadurch, das gekündigt wurde, wird dies von der Gegenseite scheinbar auch so gesehen. Ich denke den Inhalt des Vertrags dürfte nach BGB geregelt sein ...

Ich würde mir auf jeden Fall mal eine juristische Beratung einholen, allein schon wegen eventueller Entschädigungen. Kommt natürlich auf die getätigte Investition im Vergleich zu den Anwaltskosten an ...

Gruss
cartoonhero

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Cooba
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& Familienmanagerin

erstellt am: 24. Jul. 2007 17:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Cooba:
   

Zitat:
Original erstellt von Jester_Karbach:
 

Wegen dem Studentinnenwohnheim?       



Ich hätte mir sowas denken müssen. 

Nein, weil Uli wahrscheinlich seinen Garten aufgeben muss. -> 

*hinterdieohrenschreib:besseralleskommentierennichtbloßeinsmiliesetzen* 

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Ex-Mitglied

erstellt am: 24. Jul. 2007 19:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von cartoonhero:

Wurde für den Garten eine Pacht bezahlt, besteht meines Erachtens ein Vertrag.
Kommt natürlich auf die getätigte Investition im Vergleich zu den Anwaltskosten an ...

Hallo,

ich hatte seinerzeit mehrfach beim Verpächter um einen Vertrag gebeten,
habe aber nie einen bekommen, und somit auch keine Pacht gezahlt. Nicht
mal eine Rechnung für das verbrauchte Wasser habe ich bekommen.

Meine Investitionen kann ich nicht mehr abschätzen. Wenn ich jeden
Nagel mitrechne, komme ich locker über 6000,- Euro.

------------------
Viele Grüße
Uli

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Ex-Mitglied

erstellt am: 24. Jul. 2007 19:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Was sagt das Grünflächenamt, Umweltamt, Naturschutzverbände... zu der Zerstörung der grünen Oase?

Hallo,

wenn die Stadt das Grundstück zum Bauland erklärt, hat der Staat
qausi schon die Erlaubniss dazu erteilt, meinen Garten einzuäschern. 

Vielleicht findet sich ja bei mir ein seltener Käfer... Das hat schon
so eine Baustopps erwirkt. Hier in Fürth wurden ganze Umgehungsstraßen
wegen einem Frosch nicht gebaut. Wo kann man seltene Käfer kaufen? 

------------------
Viele Grüße
Uli

  Wer nicht genießt, wird ungenießbar...  (CAD.de-smilis)

romi_cad
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multitasking mit diplom



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Beiträge: 3107
Registriert: 22.01.2004

... under the rainbow

erstellt am: 24. Jul. 2007 20:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

hier...

GESPENSTERSCHRECKEN hört sich doch gut an...

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herei
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Beiträge: 3377
Registriert: 14.06.2003

erstellt am: 24. Jul. 2007 21:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

die gibts sogar in der schule meiner kinder  sind sogar ganz leicht zu züchten 

------------------
liebe grüße helene

"ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!"

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