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Autor Thema:  Immer mit Schuld?? (1040 mal gelesen)
ralficad
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erstellt am: 18. Jul. 2006 09:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich habe folgende Frage. Wir haben am Wochenende zusammengesessen und was gequatscht. Weiss nicht, wie wir drauf gekommen sind, jedenfals behauptet eine Bekannte, dass man bei einem Verkehrsunfall neuerdings in jedem Fall eine 20%ige Mitschuld hat, auch wenn man eigentlich nix dafür kann.   Ich wollt mich nicht streiten, aber kann ich mir nicht vorstellen. Hat sowas schon mal jemand gehört??

------------------
ralfi

Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht.
st.w.

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highway45
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Schluß mit lustig

erstellt am: 18. Jul. 2006 10:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Keine Ahnung ? Normal nicht.

Aber wenn man zum Beispiel auf einer Autobahn schneller als 130 unterwegs ist, auch wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, dann weiß ich wohl, daß man eine Mitschuld trägt.

------------------
Matthias                    dabei: 22-23. !

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thomas_nassl
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erstellt am: 18. Jul. 2006 10:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich meine davon auch schon mal was gehört zu haben.
(Das wurde, glaube ich, damit begründet, dass man, allein durch die Teilnahme am Verkehr, eine potentielle Gefahr darstellt.)
Über Sinn und Unsinn kann gestritten werden.

Das könnte ja unter Umständen soweit führen, dass man alle Autofahrer als "potenzielle Mörder" bezeichnen dürfte (wie bei Soldaten ja schon geschehen), da sie ja mit ihrem Fahrzeug die Möglichkeit hätten, Menschen über den Haufen zu fahren.

------------------
Viele Grüße

Thomas

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Tom2005
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Beiträge: 6033
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EPLAN 5.70 prof.
EPLAN Electric P8

erstellt am: 18. Jul. 2006 10:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ralficad:
Ich habe folgende Frage. Wir haben am Wochenende zusammengesessen und was gequatscht. Weiss nicht, wie wir drauf gekommen sind, jedenfals behauptet eine Bekannte, dass man bei einem Verkehrsunfall neuerdings in jedem Fall eine 20%ige Mitschuld hat, auch wenn man eigentlich nix dafür kann.     Ich wollt mich nicht streiten, aber kann ich mir nicht vorstellen. Hat sowas schon mal jemand gehört??


Diese Regelung ist eine Berechnungsgrundlage bei Versicherungskonzernen und man versteht die nur falsch. Soll heißen, 20% Grundgefahr geht von jedem Fahrzeugführer aus, da er sich im Straßenverkehr befindet. Analytisch hat man alle fünf Jahre somit einen verschuldeten Verkehrsunfall.
Wenn Dir einer roten Ampel jemand hinten auffährt hast Du 0% Mitschuld!
Tom

------------------

Wenn jeder an sich denkt - ist an alle gedacht.

[Diese Nachricht wurde von Tom2005 am 18. Jul. 2006 editiert.]

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highway45
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Schluß mit lustig

erstellt am: 18. Jul. 2006 10:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Aber wenn du in einer 30er-Zone zum Beispiel ein Kind anfährst, dann trifft dich, soweit ich weiß, auch eine Mitschuld.

Das hat nichts damit zu tun, daß alle Autofahrer potenzielle Mörder sind, sondern damit, daß man eine schwere Maschine durch die Gegend bewegt, die ein gewisses Maß an Verantwortungsgefühl erfordert.
Darum muß man ja auch einen Schein machen, bei dem geprüft wird ob man in der Lage ist, solche Geräte zu führen, ohne die Umwelt zu gefährden.

------------------
Matthias                    dabei: 22-23. !

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Heino Casper
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erstellt am: 18. Jul. 2006 10:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Meinte Sie vielleicht die Regelung wegen Sommerreifen im Winter? Man muß ja neuerdings bundesweit im Winter Winterreifen drauf haben! Wenn nicht, bekommt man bei einem Unfall automatisch eine Mitschuld!

------------------
Gruß, Heino

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Hightower205
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erstellt am: 18. Jul. 2006 11:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo zusammen!

@Matthias:
die Mitschuld, wenn Du ein Kind anfährst, gilt, wenn das Kind noch nicht ein bestimmtes Alter (ich glaube 10 Jahre) erreicht hat.
Es wird dabei unterstellt, dass das Kind in diesem Alter noch nicht ausreichend die Gefahren im Straßenverkehr einschätzen kann.
So ist z.B. auch die Fähigkeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig abzuschätzen noch nicht voll ausgebildet.

Ich kenne Erwachsene, bei denen ist das heute noch so... 

------------------
Hoffeeinhilfegewesenzusein 

Gruß
Ralf

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ralficad
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erstellt am: 18. Jul. 2006 11:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hightower205:
Hallo zusammen!

@Matthias:
die Mitschuld, wenn Du ein Kind anfährst, gilt, wenn das Kind noch nicht ein bestimmtes Alter (ich glaube 10 Jahre) erreicht hat.
Es wird dabei unterstellt, dass das Kind in diesem Alter noch nicht ausreichend die Gefahren im Straßenverkehr einschätzen kann.
So ist z.B. auch die Fähigkeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig abzuschätzen noch nicht voll ausgebildet.

Ich kenne Erwachsene, bei denen ist das heute noch so...  



mehrheitlich Erwachsinnen

Ich danke Euch allen erstmal. Ich habe jetzt mal noch bei meinem Automobilclub nachgefragt, mal sehen, was die sagen. Ich schreib euch, zunächst erstmal:

  "U's für allee"

------------------
ralfi

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st.w.

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Walter Geppert
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Frank und Frei


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erstellt am: 18. Jul. 2006 14:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da war vor Kurzem ein Artikel in die Richtung bei Spiegel Online

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meine LISP-Makros sind auf Heikos Hilfeseite
Grüße aus Wien

Walter
DC4 Technisches Büro GmbH

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ralficad
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erstellt am: 20. Jul. 2006 13:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Walter Geppert:
Da war vor Kurzem ein Artikel in die Richtung bei Spiegel Online


sieste, das war genau das, was die Tante sagte. Heisst das jetzt, mir kann jeder Dussel anne Kreuzung hinten drauf fahren und nur, weil ich mich mit meinem Auto auf die Strasse begebe, macht mich zum Mitschuldigen an jedem Unfall        
Versteh einer die deutsche Rechtsprechung

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ralfi

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st.w.

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Jörg H.
Mitglied
Ingenieur Sondermaschinenbau


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Beiträge: 858
Registriert: 11.03.2005

Core2Duo, SXW09, Ansys12

erstellt am: 20. Jul. 2006 13:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Also ich denke mal das dieser Bericht im Spiegel mal ein Einzelfall ist, bei dem die hälfte der Fakten die den Richterspruch rechtfertigen und logisch erscheinen lassen würden weg gelassen wurden.
Wenn zB die Kanne 100m vor ihm in einer 50iger Zone auf die Straße rollt und er ohne zu bremsen stumpf dagegen brettert. Dann ist das gerecht das er eine Teilschuld bekommt, weil er unaufmerksam gefahren ist. 

Wenn ein Kind von unter 10 einem vor das Auto läuft und mann seine Geschwindigkeit hätte drosseln können, weil man es früh genug gesehen hat, dies dennoch nicht getan hat und es zum Unfall kommt -> teilschuld.

Kind taucht zwischen 2 parkenden Autos auf, 0% Chance auf Verhinderung des Unfalls -> keine Teilschuld.

Daran ist auch nichts neu. Man bekam schon immer eine Teilschuld, wenn man durch Unaufmerksamkeit und unangepasstes Fahren einen Unfall quasi nicht verhindert.

Bsp aus meinem Autofahrer leben:

Bin verkehrt in eine Einbahnstraße gefahren. Von rechts führte eine Spielstraße auf diese in der ich gerade nichtsahnend in falscher Richtung unterwegs war. Schön mit 50 km/h.
Aus dieser Straße kam ein Auto, ich habe meine geschwindigkeit verringert, obwohl ich vorfahrt hatte, weil ich mir schon dachte der typ irgendwie nicht so recht weiß was der da macht und bang; fährt der in mein mitlerweile stehendes AutoEr hatte nämlich nur nach rechts geschaut, weil halt eigentlich von links garkein auto hätte kommen sollen und ist einfach gefahren.

Das Urteil: Ich habe 20% Teilschuld bekommen, weil falsch herum in eine Einbahnstraße gefahren bin, mich aber korrekt verhalten habe und angepasst und aufmerksam war. In dem Moment zumindest ^^
Der Typ hat 80% weil er unangepasst und unaufmerksam war und das vorfahrtsrecht auch gilt, wenn der Teilnehmer da eigentlich nix zu suchen hat. Schließlich ist der Unfall ja nicht dadurch zustande gekommen das ich falsch herum in der Straße unterwegs war, sondern deswegen, weil er die Vorfahr ja nicht beachtet hat.

Aber doch alles irgendwie gerecht oder?!


------------------
Gruß

Jörg    

[Diese Nachricht wurde von Jörg H. am 20. Jul. 2006 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von Jörg H. am 20. Jul. 2006 editiert.]

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erstellt am: 20. Jul. 2006 14:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

natürlich gerecht. schließlich hätte, um es krass auszudrücken, dort ein kind stehen können. einfach so. oder irgend etwas anderes. muss ja kein auto sein. er kann doch nicht, ohne in fahrtrichtung zu schauen, abbiegen.

------------------
liebe grüße helene

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erstellt am: 20. Jul. 2006 14:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bei Einbahnstraßen habe ich immer gelernt dort auch zu schauen. Es könnten auch Rettungsfahrzeuge dort verkehrt herum langfahren.
Hier auch ein interssanter Fall bei GMX.

Grüße Lutz

------------------
Glück Auf!

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herei
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Registriert: 14.06.2003

erstellt am: 20. Jul. 2006 14:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ja genau bei sowas hab ich mal 30% bekommen. ich linksabbieger, er mit 90-100 in der 50er zone.    

lustigerweise hatte ich bei meinem uralten einen totalschaden obwohl nicht viel kaputt war, er hatte mich ja nur rechts-vorne gestreift. aber der wagen war schon so alt. er hatte eine vollkasko. hab seinen selbstbehalt bezahlt, (bin also nicht in den malus gekommen) bei meinem auto alles billigst selbst repariert (plastikbomber espace) und danach einen reingewinn von  650 euro gehabt   

------------------
liebe grüße helene
   

[Diese Nachricht wurde von herei am 20. Jul. 2006 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von herei am 20. Jul. 2006 editiert.]

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