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Thema: Immer mit Schuld?? (1040 mal gelesen)
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ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 18. Jul. 2006 09:56 <-- editieren / zitieren -->
Ich habe folgende Frage. Wir haben am Wochenende zusammengesessen und was gequatscht. Weiss nicht, wie wir drauf gekommen sind, jedenfals behauptet eine Bekannte, dass man bei einem Verkehrsunfall neuerdings in jedem Fall eine 20%ige Mitschuld hat, auch wenn man eigentlich nix dafür kann. Ich wollt mich nicht streiten, aber kann ich mir nicht vorstellen. Hat sowas schon mal jemand gehört?? ------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Moderator Bastler mit Diplom
Beiträge: 5200 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 18. Jul. 2006 10:09 <-- editieren / zitieren -->
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thomas_nassl Mitglied Leiter Engineering / CAD-Admin
Beiträge: 96 Registriert: 19.03.2002
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erstellt am: 18. Jul. 2006 10:17 <-- editieren / zitieren -->
Ich meine davon auch schon mal was gehört zu haben. (Das wurde, glaube ich, damit begründet, dass man, allein durch die Teilnahme am Verkehr, eine potentielle Gefahr darstellt.) Über Sinn und Unsinn kann gestritten werden. Das könnte ja unter Umständen soweit führen, dass man alle Autofahrer als "potenzielle Mörder" bezeichnen dürfte (wie bei Soldaten ja schon geschehen), da sie ja mit ihrem Fahrzeug die Möglichkeit hätten, Menschen über den Haufen zu fahren. ------------------ Viele Grüße Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker
Beiträge: 6033 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8
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erstellt am: 18. Jul. 2006 10:21 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ralficad: Ich habe folgende Frage. Wir haben am Wochenende zusammengesessen und was gequatscht. Weiss nicht, wie wir drauf gekommen sind, jedenfals behauptet eine Bekannte, dass man bei einem Verkehrsunfall neuerdings in jedem Fall eine 20%ige Mitschuld hat, auch wenn man eigentlich nix dafür kann. Ich wollt mich nicht streiten, aber kann ich mir nicht vorstellen. Hat sowas schon mal jemand gehört??
Diese Regelung ist eine Berechnungsgrundlage bei Versicherungskonzernen und man versteht die nur falsch. Soll heißen, 20% Grundgefahr geht von jedem Fahrzeugführer aus, da er sich im Straßenverkehr befindet. Analytisch hat man alle fünf Jahre somit einen verschuldeten Verkehrsunfall. Wenn Dir einer roten Ampel jemand hinten auffährt hast Du 0% Mitschuld! Tom ------------------ Wenn jeder an sich denkt - ist an alle gedacht. [Diese Nachricht wurde von Tom2005 am 18. Jul. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Moderator Bastler mit Diplom
Beiträge: 5200 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 18. Jul. 2006 10:36 <-- editieren / zitieren -->
Aber wenn du in einer 30er-Zone zum Beispiel ein Kind anfährst, dann trifft dich, soweit ich weiß, auch eine Mitschuld. Das hat nichts damit zu tun, daß alle Autofahrer potenzielle Mörder sind, sondern damit, daß man eine schwere Maschine durch die Gegend bewegt, die ein gewisses Maß an Verantwortungsgefühl erfordert. Darum muß man ja auch einen Schein machen, bei dem geprüft wird ob man in der Lage ist, solche Geräte zu führen, ohne die Umwelt zu gefährden. ------------------ Matthias dabei: 22-23. ! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Heino Casper Mitglied CAD/PLM Administrator
Beiträge: 522 Registriert: 26.02.2001
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erstellt am: 18. Jul. 2006 10:55 <-- editieren / zitieren -->
Meinte Sie vielleicht die Regelung wegen Sommerreifen im Winter? Man muß ja neuerdings bundesweit im Winter Winterreifen drauf haben! Wenn nicht, bekommt man bei einem Unfall automatisch eine Mitschuld! ------------------ Gruß, Heino Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hightower205 Mitglied Leiter Engineering Services
Beiträge: 491 Registriert: 27.01.2005 NX 8.0.3.4 MP11; TC 8.3.3 Win7 64Bit
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erstellt am: 18. Jul. 2006 11:19 <-- editieren / zitieren -->
Hallo zusammen! @Matthias: die Mitschuld, wenn Du ein Kind anfährst, gilt, wenn das Kind noch nicht ein bestimmtes Alter (ich glaube 10 Jahre) erreicht hat. Es wird dabei unterstellt, dass das Kind in diesem Alter noch nicht ausreichend die Gefahren im Straßenverkehr einschätzen kann. So ist z.B. auch die Fähigkeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig abzuschätzen noch nicht voll ausgebildet. Ich kenne Erwachsene, bei denen ist das heute noch so...
------------------ Hoffeeinhilfegewesenzusein Gruß Ralf Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 18. Jul. 2006 11:34 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Hightower205: Hallo zusammen!@Matthias: die Mitschuld, wenn Du ein Kind anfährst, gilt, wenn das Kind noch nicht ein bestimmtes Alter (ich glaube 10 Jahre) erreicht hat. Es wird dabei unterstellt, dass das Kind in diesem Alter noch nicht ausreichend die Gefahren im Straßenverkehr einschätzen kann. So ist z.B. auch die Fähigkeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig abzuschätzen noch nicht voll ausgebildet. Ich kenne Erwachsene, bei denen ist das heute noch so...
mehrheitlich Erwachsinnen Ich danke Euch allen erstmal. Ich habe jetzt mal noch bei meinem Automobilclub nachgefragt, mal sehen, was die sagen. Ich schreib euch, zunächst erstmal: "U's für allee" ------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Walter Geppert Moderator Frank und Frei
Beiträge: 330 Registriert: 12.12.2000
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erstellt am: 18. Jul. 2006 14:57 <-- editieren / zitieren -->
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ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 20. Jul. 2006 13:14 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Walter Geppert: Da war vor Kurzem ein Artikel in die Richtung bei Spiegel Online
sieste, das war genau das, was die Tante sagte. Heisst das jetzt, mir kann jeder Dussel anne Kreuzung hinten drauf fahren und nur, weil ich mich mit meinem Auto auf die Strasse begebe, macht mich zum Mitschuldigen an jedem Unfall Versteh einer die deutsche Rechtsprechung ------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jörg H. Mitglied Ingenieur Sondermaschinenbau
Beiträge: 858 Registriert: 11.03.2005 Core2Duo, SXW09, Ansys12
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erstellt am: 20. Jul. 2006 13:31 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Also ich denke mal das dieser Bericht im Spiegel mal ein Einzelfall ist, bei dem die hälfte der Fakten die den Richterspruch rechtfertigen und logisch erscheinen lassen würden weg gelassen wurden. Wenn zB die Kanne 100m vor ihm in einer 50iger Zone auf die Straße rollt und er ohne zu bremsen stumpf dagegen brettert. Dann ist das gerecht das er eine Teilschuld bekommt, weil er unaufmerksam gefahren ist. Wenn ein Kind von unter 10 einem vor das Auto läuft und mann seine Geschwindigkeit hätte drosseln können, weil man es früh genug gesehen hat, dies dennoch nicht getan hat und es zum Unfall kommt -> teilschuld. Kind taucht zwischen 2 parkenden Autos auf, 0% Chance auf Verhinderung des Unfalls -> keine Teilschuld. Daran ist auch nichts neu. Man bekam schon immer eine Teilschuld, wenn man durch Unaufmerksamkeit und unangepasstes Fahren einen Unfall quasi nicht verhindert. Bsp aus meinem Autofahrer leben: Bin verkehrt in eine Einbahnstraße gefahren. Von rechts führte eine Spielstraße auf diese in der ich gerade nichtsahnend in falscher Richtung unterwegs war. Schön mit 50 km/h. Aus dieser Straße kam ein Auto, ich habe meine geschwindigkeit verringert, obwohl ich vorfahrt hatte, weil ich mir schon dachte der typ irgendwie nicht so recht weiß was der da macht und bang; fährt der in mein mitlerweile stehendes AutoEr hatte nämlich nur nach rechts geschaut, weil halt eigentlich von links garkein auto hätte kommen sollen und ist einfach gefahren. Das Urteil: Ich habe 20% Teilschuld bekommen, weil falsch herum in eine Einbahnstraße gefahren bin, mich aber korrekt verhalten habe und angepasst und aufmerksam war. In dem Moment zumindest ^^ Der Typ hat 80% weil er unangepasst und unaufmerksam war und das vorfahrtsrecht auch gilt, wenn der Teilnehmer da eigentlich nix zu suchen hat. Schließlich ist der Unfall ja nicht dadurch zustande gekommen das ich falsch herum in der Straße unterwegs war, sondern deswegen, weil er die Vorfahr ja nicht beachtet hat. Aber doch alles irgendwie gerecht oder?! ------------------ Gruß
Jörg [Diese Nachricht wurde von Jörg H. am 20. Jul. 2006 editiert.] [Diese Nachricht wurde von Jörg H. am 20. Jul. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse
Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 20. Jul. 2006 14:01 <-- editieren / zitieren -->
natürlich gerecht. schließlich hätte, um es krass auszudrücken, dort ein kind stehen können. einfach so. oder irgend etwas anderes. muss ja kein auto sein. er kann doch nicht, ohne in fahrtrichtung zu schauen, abbiegen. ------------------ liebe grüße helene Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 20. Jul. 2006 14:06 <-- editieren / zitieren -->
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herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse
Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 20. Jul. 2006 14:14 <-- editieren / zitieren -->
ja genau bei sowas hab ich mal 30% bekommen. ich linksabbieger, er mit 90-100 in der 50er zone. lustigerweise hatte ich bei meinem uralten einen totalschaden obwohl nicht viel kaputt war, er hatte mich ja nur rechts-vorne gestreift. aber der wagen war schon so alt. er hatte eine vollkasko. hab seinen selbstbehalt bezahlt, (bin also nicht in den malus gekommen) bei meinem auto alles billigst selbst repariert (plastikbomber espace) und danach einen reingewinn von 650 euro gehabt ------------------ liebe grüße helene [Diese Nachricht wurde von herei am 20. Jul. 2006 editiert.] [Diese Nachricht wurde von herei am 20. Jul. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |