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Autor Thema:  Softwarescreenshot erlaubt, geduldet oder illegal? (4652 mal gelesen)
Andreas Gawin
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erstellt am: 29. Jul. 2007 14:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,
manchmal sagt ein Bild mehr als 1000 Worte. Und es kann sein, daß auf dem Bild etwas dargestellt wird, das im gesetzlichen Sinne urheberrechtlich geschützt ist. Jetzt stellt sich für mich folgende Frage:

Hat Cad.de als von vielen Softwareherstellern unterstützte Plattform eine Art gererelle Erlaubnis der Softwarehersteller? Eine Erlaubnis, die den Cad.de Mitgliedern eine bildliche Darstellung von Programmbestandteilen wie zB. Dialogboxen zur Erläuterung und Erklärung im Fachforum erlaubt?

Bisher habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht, habe stillschweigend vorausgesetzt, daß die Softwarehersteller sich daran nicht weiter stören. Wie sieht die Realität denn wirklich aus?

Muß man sich wirklich die explizite Erlaubnis vom Hersteller einholen, wenn man einen etwas komplexeren Vorgang der Softwarebedienung durch bildliche Darstellungen von Programmbestandteilen unterstützend erlären möchte?

Oder gibt es bezogen auf die Fachforen eine Art "Persilschein"?


Gruss Andreas   

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CADdog
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erstellt am: 29. Jul. 2007 15:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

hallo,
ich kenne mich im Urheberrecht offenbar nicht so gut aus wie du, deshalb interessiert mich , wo genau du durch  diese Darstellungen Urheberrechte verletzt siehst.
Das Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG) ist ja bei einem veröffentlichten Werk erschöpft, anders sähe das wohl aus, wenn jemand vor dem Erscheinungstermin  Bilder zugänglich macht.
Andere Urheberrechte scheinen mir nicht betroffen.
Außerdem findet doch IMHO eine Einschränkung der Urheberrechte ohnehin statt, wenn es unter anderem um folgende Interessen geht:
-Informationsfreiheit/Berichtserstattung: §§ 48-50 UrhG
-Interesse an der Abbildungsfreiheit: §§ 57-60 UrhG

Allerdings ist das wohl auch kein Thema, was sinnvoll hier in diesem Forum dikutiert werden kann, da bekommst du dann nur solche von Halbwissen geprägte Außerungen wie von mir

------------------

Gruß Thomas
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Gib einem Hungrigen einen Fisch, und er ist für einen Tag satt. Zeig ihm, wie man angelt, und er pöbelt Dich an, daß er besseres zu tun hätte, als Schnüre ins Wasser hängen zu lassen.

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Andreas Gawin
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erstellt am: 29. Jul. 2007 16:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Thomas,

ich Danke für Deine Meinung.
Sollte ich den Eindruck erweckt haben mich im Urheberrecht auszukennen, sorry, dem ist absolut nicht so.
Vor einiger Zeit ist der Cad.de Hinweistext für Uploads erweitert worden. Er lautet:

Für alle Dateien, die auf den Server hochgeladen werden, ist das Urheberrecht zu beachten!
Bilder sind in aller Regel urheberrechtsgeschützt und dürfen grundsätzlich ohne Einwilligung des Erstellers und/oder der abgebildeten Person (oder deren Agentur) nicht in das Forum gestellt werden, weil dies sonst eine unzulässige "Verbreitung" im Sinne des Urheberrechts darstellt. Das kann zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Im Zweifel sollte die Page verlinkt werden, auf der das Bild gesehen wurde, anstatt unmittelbar das Bild zu posten. Gleiches gilt für Audio- und Videoaufnahmen: Links zu illegalen Audio- oder Videodownloads sind untersagt! Das betrifft auch YouTube, GoogleVideo o.ä. wenn zu coypright-geschützem Material ([Musik-]Videos, Serien, TV-Ausschnitte) verlinkt wird! Verstöße gegen die Regeln werden vom CAD.de-Team (den Moderatoren und Adminstratoren dieses Forums) kommentarlos geahndet (u.a. editieren oder löschen der Beiträge, bis hin zu Sperrungen der User etc.). Die letzte Entscheidungsgewalt liegt beim Besitzer dieses Forums.

Ich möchte nichts böses unterstellen, aber was unser Rechtssystem betrifft sind mir viele Entscheidungen schleierhaft. Es haben ohne die Erlaubnis des Erstellers verwendete Fotos eines Schnitzels (kein Witz!) zu Abmahnungen mit Folgekosten von vierstelligen Eurobeträgen geführt.
Ein anderes Beispiel sind die von Minderjährigen durch Einsatz eines "Internet Speedupmodules"  verursachten Kosten von ca ¤6000.-. Die Kinder hatten ohne das Wissen der Eltern einen Dialer, der sich als solcher zu Erkennen gab und auch darauf hinwies, daß durch seinen Einsatz Kosten entstehen, geladen und benutzt. Vor Gericht unterlagen die Eltern, sie mussten die enorm hohe Rechnung zahlen.

Vor diesem Hintergrung wundert mich ehrlich gesagt gar nichts mehr, die Entscheidungen der Gerichte sowie das Urheberrecht im Besonderen sind für mich nicht nachvollziehbar. Zuwenig GMV. GesunderMenschenVerstand

Deshalb die Nachfrage. Ich leite aus dem Besitz der Softwarelizenz nicht unbedingt das Recht der Veröffentlichung von Bildern der Software ab.
Mutmaßungen führen wohl zu Nichts, da der Mutmaßende GMV hat. Das Thema spreche ich öffentlich an,
da es für viele Mitglieder interessant sein dürfte.


Gruss Andreas


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Jonischkeit
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erstellt am: 29. Jul. 2007 17:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Andreas,

interessante Frage. Man merkt einfach immer mehr, daß GMV durch Paragraphen und die dazugehörigen Einkläger ersetzt wird.

Aber wo immer einseitig Druck ausgeübt wird, ergibt sich irgendwann eine Gegenbewegung. Der Ökosteueraufschlag auf´s Benzin wurde auch nach etwa 3-4 Jahren durch den Tanktourismus kompensiert, und jetzt ist die Billanz negativ. Die amerikanische Musikindustrie hat die ersten erfolgreichen Gegenklagen am Hals und ich suche dank  abGEZockt ein Autoradio ohne Radiofunktion (nur CD und MP3). Und mein nächster Arbeitsrechner hat ganz sicher keinen Internetanschluß mehr, den wickle ich dann von einem Einzelplatz aus ab.

Hoffen wir, daß bei den Schutzprinzipien bald wieder echte Leistung geschützt ist, und einmalig wertvolle Schnitzelbilder exakt den Wert zugemessen bekommen, den sie haben (Da habe ich übrigends gelesen, daß das eine regelrechte Masche ist, um Klagen anzustrengen). Und was deine Frage angeht, da weiß ich auch nicht Bescheid.

Viele Grüße und schönen Restsonntag

Michael

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Dig15
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erstellt am: 29. Jul. 2007 19:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Andreas,
eine interessante Frage wirfst Du da auf. Den Copyright-Schutz für Bilder sehe ich eigentlich nur für "künstlerische Werke". Als Bsp. die Bilder von Uli Stein oder von mir aus auch das Schnitzelbild. Wenn man das mal wieder nimmt, liegt ja hier das Urheberrecht beim Fotografen und nicht beim Koch oder Fleischer. So wird es sich wohl auch bei den Screenshots aus Programmen verhalten. Ein recht gutes Forum für solche Fragen ist www.recht.de.  Da schauen auch Experten mit rein.

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Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Andreas Gawin
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erstellt am: 29. Jul. 2007 22:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Die Frage ist: Wohin führen diese Gedankengänge, wenn man Zuende denkt? Ist es sinnvoll sich auf ein "gutes Gefühl" und ein "man hilft ja Anderen, das wird schon OK sein" zu verlassen? Und wenn diese Hilfe nicht als solche wahrgenommen würde? Wenn stattdessen mal mit einem Konkurrenzprodukt verglichen und vielleicht sogar Kritik an der Software geäußert würde? Wie sieht es dann mit der Duldung oder Toleranz aus?

Da keimt doch ketzerisches Gedankengut    auf: Wäre es nicht denkbar und sinnvoll, wenn von den jeweiligen Softwareherstellern die generelle Erlaubnis zur unbeschränkten Verwendung von Screenshots in den CAD.DE Fachforen erteilt würde?

Gruss Andreas

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Jonischkeit
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erstellt am: 30. Jul. 2007 07:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

@Lutz,

da ich besagtes Schnitzelbild kenne, muß ich an dieser Stelle bei den Worten "Wert" oder "künstlerisch" ganz deutlich wiedersprechen. Das funktioniert nach dem Prizip, ich laufe mit einer Digicam eine Stunde durch die Wohnung und knipse 150 Bilder, die wandern dann ins Netz und schon kann ich einen Monat später 5 Klagen anstrengen....

Da kann ich wirklich weder eine besondere Idee oder ein handwerkliches Geschick erkennen, daß über "Massenknipser" hinausgeht.

Viele Grüße

Michael

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StefanBerlitz
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Analysiere die Vorteile, die
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Dann gliedere deine Kräfte
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erstellt am: 30. Jul. 2007 09:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Andreas,

das ist eine sehr interessante Frage, wie ihr schon festgestellt habt gerade in der heutigen Zeit, wo man schnell mit seinem GMV (nette Abkürzung   ) ziemlich daneben liegen kann bzw. "clevere" Rechtsanwälte mehr durch die Umsetzung bzw. Auslegung von Recht als durch Umsetzung von Gerechtigkeit verdienen können.

Von mir daher auch noch eine persönliche Einschätzung, da mir der rechtswissenschaftliche Hintergrund fehlt: in allen Fällen, in denen du urheberrechtlich geschützte Bilder von anderen übernimmst ist die Sache für mich recht klar - sollte man nicht tun und bekommt mit Recht eins auf den Deckel. Dies gilt z.B. für entliehene Bilder von Webseiten (oder einfache Screenshots ohne Kommentare davon), entnommene Dinge aus Anleitungen oder die erwähnten Uli Stein oder Schnitzelbilder. Die stellen an sich ja einen würdigen (über Kunst lässt sich ja streiten) Teil da und werden ja selbst weitergereicht. Und es ist eben ein Unterschied, ob ich selbst die Kamera zücke und von einem Brötchen oder Schnitzel ein Fotos mache und das veröffentliche oder ob ich einfach das Foto bei jemand anderem klaue (deswegen hätte Michael mit seinen 150 Fotots nur bedingt Chancen reich zu werden  )

Etwas anderes ist es in meinen Augen hier im Forum Beiträge mit Screenshots, die der Erläuterung eines Sachverhalts dienen, also praktisch eine wissenschaftliche Publikation sind wie Bücher, Testberichte in Zeitschriften etc. Hier sollte die Zitatregelung greifen (siehe auch http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm  oder allgemeiner http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat  ), da es ja nicht um den Inhalt des Screenshots an sich geht, sondern um den Zusammenhang, der im Beitrag bzw. der Erklärung sichtbar wird.

Es gibt ein Gerichtsurteil nach dem die Verwendung von Screenshots, also einzelner Lichtbilder, aus einer Fernsehsendung (LG Berlin ZUM 2000, 513) nicht als Zitate angesehen wurden und unzulässig waren, allerdings bezieht sich das auf das Mitschneiden von Fernsehsendungen (bzw. eben urheberrechtlich geschütztem Material) in Form von Einzelbildern; ist in meinen Augen auch klar und vollkommen mit dem GMV vereinbar  

Desweiteren kommt es natürlich auch bei der "normalen" Verwendung darauf an, ob die Screenshots zulässig sind; von Betasoftware darf typischerweise nichts veröffentlich werden, da stimmt man im Allgemeinen einer NDA (Non disclosure agreement) zu, manche Unternehmen haben sogar dedizierte (und glücklicherweise recht freizügige) Bestimmungen, was erlaubt ist und was nicht (siehe z.B. die Erklärung zu Bildern bei Microsoft http://www.microsoft.com/germany/unternehmen/informationen/rechtlichehinweise/bilder. mspx  )

Eine sehr ausführliche Beschreibung zu diesem ganzen Thema findest du auf http://elearning-service-center.fhtw-berlin.de/pdf/ratgeber_recht_hochschule.pdf  , da wird sehr detailliert darauf eingegangen, was man wie beachten muss, kann ich als Lektüre nur empfehlen  

Also unterm Strich: in diesem Fall würde ich auch sagen, solange du dem gesunden Menschenverstand folgst und die Screenshots nicht die Information an sich sind sondern der Erläuterung dienen solltest du auch rechtlich auf der sicheren Seite sein.

Ciao,
Stefan

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Jonischkeit
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erstellt am: 30. Jul. 2007 11:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von StefanBerlitz:
und die Screenshots nicht die Information an sich sind sondern der Erläuterung dienen .....

hmmmmmm,
da hab ich doch einige Antworten im SWXSolidWorks Forum, speziell wenn nur nach einem Häckchen gefragt wird, die mehr oder weniger nur aus Grüßen und einen Screenshot bestehen.

Michael

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Oberli Mike
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Kritik, ob positiv oder negativ, auf jeden Fall soll sie konstruktiv sein.

erstellt am: 30. Jul. 2007 11:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Michael,

Ich interpretiere das so, dass nicht nur der Beitrag zählt, sondern der ganze Thread.
Somit ist die Frage und die Antowort zusammen zu betrachten. Nur die Antwort, also nur
das Bild, würde auch nicht viel Sinn ergeben.

Gruss
Mike

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The Power Of Dreams Schreib mal wieder

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Andreas Gawin
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erstellt am: 30. Jul. 2007 14:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ich Danke Euch für die Tips und Anregungen! Grundsätzlich sollte  unterschieden werden zwischen:

---> einer explizit erteilten Erlaubnis eines Softwareherstellers zur bildlichen Darstellung der gehandelten Software (also ausgenommen Betaprodukte) auf CAD.DE

---> einer (vielleicht zähneknirschenden?) Duldung der bildlichen Darstellung


Es könnte einen entscheidenden Unterschied machen. Unsere Gesetze unterliegen meinem Eindruck nach einem steten Wandel mit Fokus auf eine Verschärfung. Das glaube ich den regelmäßig in der Computerfachpresse und den Nachrichtenmagazinen erscheinenden Artikeln zum Thema "Verbraucherrechte & Urheberrecht" entnehmen zu dürfen.

Warum Juristen bemühen, wenn etwas guter Willen (herstellerseitig) in Form einer Erlaubnis das Problem elegant und nachhaltig lösen würde?

Ich kann gerne bei "meiner" zuständigen Firma (Autodesk) nachfragen, allerdings gebe ich mich nicht der Illusion hin, daß dieser Versuch eine nennenswerte Reaktion auslösen würde. Wahrscheinlich flöge meine eMail zügig in den Müll. Und falls ich doch einen "Persilschein" bekäme, wäre der ja nur für mich gültig. Nicht aber für einen in Ungnade gefallenen Forumskollegen.

Hypothetisch sähe der Fall jedoch völlig anders aus, wenn die Verwaltung von CAD.DE einen Serienbrief bzw. eine Serienmail aufsetzen würde. Ich bin absolut der Überzeugung, daß mindestens die "großen" Hersteller darauf antworten würden. Ob sie positiv oder negativ antworteten, wäre fast zweitrangig, wüßte man doch dann schon viel besser, wie die Thematik von der Herstellerseite gehandhabt werden soll.

Ich werde jetzt einfach mal eine PM an AndreasK schicken. Darin rege ich an, ob CAD.DE offiziell vielleicht mal einen der grossen Hersteller zum Thema kontaktieren kann. Ein Administrator hat ja immer viel zu tun, aber velleicht sind seine Finger und Arme zwischenzeitlich wieder nachgewachsen 

Gruss Andreas

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StefanBerlitz
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Hallo Andreas,

das wiederum kann ich mir nicht vorstellen, da CAD.de selbst ja wiederum nicht für die Beiträge verantworlich ist ... und warum sollte ein und derselbe Schreiber auf Forum A eine Erlaubnis bekommen und auf Forum B nicht.

Im Zweifelsfall liegt es immer an demjenigen, der die Beiträge, Screenshots, Bilder, Auszüge etc. veröffentlicht, das er sich sicher ist, die entsprechende Erlaubnis zu haben, sonst sollte er es lieber (nicht nur auf CAD.de!) lassen.

Ciao,
Stefan

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highway45
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CAD.de = WBF !

erstellt am: 30. Jul. 2007 15:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Im Toaster-Forum kann ich meine Frage zu meinem Toaster doch auch mit einem erklärenden Bild schmücken ?
Oder muß ich erst den Hersteller fragen, ob es ein Kunstobjekt ist ?

Ich denke (ups), daß der rechtliche Hebel erst dann diskutiert werden sollte, wenn eine kommerzielle Absicht dahintersteckt.

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                      CoCreate: Hilfeseite I FAQ I Forum

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CADdog
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erstellt am: 30. Jul. 2007 16:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,
offenbar sind wir wie nicht anders zu erwarten, in diesem thread an einem Punkt angekommen, an dem deutlich wird, des es sich so ganz ohne tiefere Kenntnisse zwar prima unterhalten aber nicht sinnvoll diskutieren lässt

Zitat:
Original erstellt von highway45:
Im Toaster-Forum kann ich meine Frage zu meinem Toaster doch auch mit einem erklärenden Bild schmücken ?...

Das hängt zum großen Teil davon ab, ob du die Urheberrechte an dem Bild hast (siehe das berühmte Schnitzelfoto)

Zitat:
Original erstellt von highway45:
...Ich denke (ups), daß der rechtliche Hebel erst dann diskutiert werden sollte, wenn eine kommerzielle Absicht dahintersteckt.


das wiederum ist urheberrechtlich völlig uninteressant

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Gruß Thomas
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Zitat:
Gib einem Hungrigen einen Fisch, und er ist für einen Tag satt. Zeig ihm, wie man angelt, und er pöbelt Dich an, daß er besseres zu tun hätte, als Schnüre ins Wasser hängen zu lassen.

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Andreas Gawin
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Das Thema scheint weitaus schwieriger zu sein, als ich vermutet hätte.

@AndreasK
Danke für Deine schnelle Antwort! Ich denke, daß ich auch ohne Deine ausdrückliche Zustimmung wiedergeben darf, daß sinngemäß jeder für seine Inhalte selbst voll verantwortlich ist und seine Lizenzbestimmungen sichten sollte.

Da ich jetzt keine andere sinnvolle Möglichkeit zur Klärung mehr sehe, scheint es am sinnvollsten mit einem der betroffenen Softwarehersteller Kontakt aufzunehmen.

Ich werde mal per PM auf dem kurzen Dienstweg den Mitarbeiter eines grossen Herstellers auf das Thema aufmerksam machen und um eine offizielle Stellungnahme im Forum oder alternativ eine rezitationsfähe Info bitten.

Gruss Andreas

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FelixM
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erstellt am: 30. Jul. 2007 17:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Andreas,

ob das eine gute Idee ist, das ganze zu dramatisieren, wage ich zu bezweifeln.

Viele namhafte Softwarehersteller kennen dieses Forum und wirken sogar teilweise aktiv mit bzw. unterstützen es. Wenn denn diese Softwarehersteller ein Problem sehen würden, hätten sie schon längst die Reißleine gezogen. Das ist aber bis jetzt noch nicht passiert, was mir sagt, daß es wohl ok ist, was wir hier so treiben.

Jetzt einen Stein loszutreten ist, denke ich, nicht notwendig.

Viele Grüße

Felix

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highway45
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erstellt am: 30. Jul. 2007 17:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

@CadDog: so meinte ich das:
ob ich von meinem Toaster oder von meiner Software ein Foto mache, sollte doch rechtlich identisch sein.

Ansonsten stimme ich natürlich zu.
Und auch darin, daß unsere Runde zwar recht unterhaltsam ist, wir aber gerade mal an der Oberfläche kratzen.

Allgemein finde ich dieses Thema aber trotzdem etwas gesommerlocht.

Was passiert denn, wenn jetzt tatsächlich eine CAD-Firma einen Schreck bekommt und erstmal alle Abbildungen ihrer Software verbietet ?

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ole
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Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt


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Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:
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z-Fanclub

erstellt am: 31. Jul. 2007 08:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Ich bin für erlaubt:

§69a UrhG:

"(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden."

Der screenshot einer CAD-Software besitzt imo im rechtlichen Sinne nichts Schützenswertes.
a) Die abgebildete(n) Arbeitsfläche, icons, Menüs, etc. sind nichts CAD-spezifisches. Mag sein, dass die icons für ein spezielles Programm einmalig sind - alleine da wird aber die Schöpfungshöhe fehlen. Geschützt ist das Programm an sich, die Programmierung dürfte mit Sicherheit immer als geistige Schöpfung des Urhebers durchgehen, auch wenn Bibliotheken von Anderen verwendet werden. Gibt zwar spezielle Programmteile, die geschützt worden sind, aber wegen fehlender Softwarepatente in Europa greift der Schutz hier in D. nicht und es sind eben Patente und nicht Zusätze zum Urhebergesetz  . --> Intention von Patenten ist nicht die Verhinderung der Abbildung, sondern Sicherung der Exklusivität durch Schutz von Produkten/Verfahren.

b) Das Programm oder dessen Urheber haben keinerlei Anteil an der Erstellung des screenshots, auch wenn man einigen Programmen unterstellen könnte, dass sie nur zum "schön aussehen" auf die Konstruktionsbüros dieser Welt losgelassen wurden  . Die Druck-Taste und das Speichern eines Screenshots übernimmt immer noch der Anwender.

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.o.

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highway45
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CAD.de = WBF !

erstellt am: 31. Jul. 2007 09:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Microsoft bezieht zu dem Thema klar Stellung:
http://www.microsoft.com/germany/unternehmen/informationen/rechtlichehinweise/bilder.mspx#ECGAC
Grundsätzlich sind Screenshots in Foren erlaubt, sie sollen aber das Produkt unverändert zeigen, es nicht herabwürdigen und es muß bekannt sein, von welcher Software das Bild stammt.
Das ist meiner Meinung nach bei wvw.cad.de immer gegeben und ich denke, daß es auf CAD-Software übertragbar ist.

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deepspeed
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erstellt am: 31. Jul. 2007 09:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von highway45:

Allgemein finde ich dieses Thema aber trotzdem etwas gesommerlocht.


Wat für nen Sommerloch? Wir gehen hier unter in Arbeit 

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Gruß DEEPSPEED
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3dprofi
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erstellt am: 04. Sep. 2007 10:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Also zur Klärung:

Die Verwendung der Software für die Durchführung der damit verbundenen technischen Prozesse ist lizensiert worden, nicht jedoch die Kopie der Software oder gar ein Eigentumsübergang. Aus dem bürgerlichen Recht betrachtet würde es sich so verhalten, dass der Benutzer, der zur Klärung von Problemen Screenshots anfertigt, lediglich eine Dokumentation anfertigt, die Bildungs- und Wissenschaftszwecken dienlich ist. Das ist auf CAD.de definitiv so. Damit sind die Screenshots auch bereits von jeglicher urheberrechtlicher Eingriffsmöglichkeit befreit, da es sich um eine öffentlich vertriebene Software handelt, die nicht in sich einer Geheimhaltung unterliegend ist. Diese könnte nur mit einer explicid hierfür erstellten Vereinbarung herbeigeführt werden, deren Inhalt eben das Verbot einer Herausgabe von Informationen wie Screenshots ist.

Dies steht dem Herstellerurheberrecht auf die gestaltete Programmoberfläche im Übrigen nicht entgegen, da der Hersteller ja in seinem Urheberrecht nicht in der geschützten Form verletzt werden kann: es findet hierbei keinerlei Verletzung des Verbotes der Verbreitung der Software statt, sondern lediglich des Ergebnisses der Anwendung. Dieses aber ist rechtlich ein geschütztes Gut, dessen Schutz hoch zu bewerten ist, da ansonsten der Nutzer dieser nicht mehr benutzen könnte.

Desweiteren wird kein Softwarehersteller seinen Kunden Screenshots verbieten, da ein solches System sich am Markt schnell als unpraktikabel zeigen würde, da ja eigentlich keinerlei wirkliche Dokumentation angefertigt werden könnte. Soweit ich weiß, zahlt niemand Benutzergebühren für angefertigte Screenshots zur Veröffentlichung eines Softwarebuches - beispielsweise über Autocad.

Zudem ist die Pressefreiheit ebenfalls eingreifend, wenn - beispielsweise - negativ über Fehler und Unzulänglichkeiten berichtet werden soll, ist hier ebenfalls ein Schutz vor den Copyrightinteressen wegen der Freiheit der Presse vorhanden. Soweit niemand in seinem Persönlichkeitsrecht oder im Urheberrecht verletzt wurde.

------------------
Thorsten Stüker
01801 / 5855 85 2780
Lange Straße 7
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MacFly8
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erstellt am: 27. Nov. 2007 16:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi,

IMHO braucht ihr euch da eigentlich keine Sorgen zu machen, da bei einem Screenshot, derjenige Urheber ist der den Screenshot macht. Wichtig ist aber was zu sehen ist, dazu:

Zitat:

Bildschirmfotos von Video-, Fernsehaufnahmen und Software zeigen in der Regel urheberrechtlich geschützte Inhalte und sind deshalb nicht erlaubt.

Ausnahmen bilden Bildschirmfotos von Software, deren grafische Oberfläche auf dem konkreten Bildschirmfoto keine Schöpfungshöhe erreicht, und von Software und Aufnahmen, die von den Rechteinhabern unter die GFDL gestellt wurden, gemeinfrei sind oder unter einer anderen, hier akzeptierten Lizenz stehen. So können Bildschirmfotos Freier Software (Achtung: Freeware ist etwas anderes!) hochgeladen werden, da die Autoren die Nutzungsrechte an allen Aspekten des Programms von vornherein an die Allgemeinheit abgegeben haben.

Voraussetzung dieser Ausnahmen ist, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter (wie beispielsweise eine Webseite) auf dem Bildschirmfoto identifizierbar sind.

Ein Beispiel, bei dem alle Voraussetzungen zur Verwendung erfüllt sind, ist ein Bildschirmfoto des freien Webbrowsers Konqueror unter der ebenfalls freien Benutzeroberfläche KDE mit der Wikipedia-Webseite. Zu beachten ist allerdings, dass das Wikipedia-Logo urheberrechtlich geschützt ist und damit das Bild auf den Commons mit der Vorlage CopyrightByWikimedia gekennzeichnet werden muss.


http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte


MfG

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- - - der Erleuchtung ist es egal wie du Sie erlangst - - -

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Andreas Gawin
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erstellt am: 06. Dez. 2007 21:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von Andreas Gawin:
.....Da ich jetzt keine andere sinnvolle Möglichkeit zur Klärung mehr sehe, scheint es am sinnvollsten mit einem der betroffenen Softwarehersteller Kontakt aufzunehmen.

Ich werde mal per PM auf dem kurzen Dienstweg den Mitarbeiter eines grossen Herstellers auf das Thema aufmerksam machen und um eine offizielle Stellungnahme im Forum oder alternativ eine rezitationsfähe Info bitten.....


Der kurze Dienstweg hat nicht geklappt, macht aber nichts. Eine direkte Anfrage an den Softwarehersteller brachte in kürzester Zeit folgende Auskunft:

1.) Grundsätzlich bedarf die bildliche Darstellung von Software in Form von Screenshots vor der Veröffentlichung der schriftlichen Genehmigung des Herstellers

2.) die Verwendung solcher Screenshots wird im Regelfall stillschweigend geduldet, auch wenn es sich rechtlich gesehen schon um Urheberrechtsverletzungen handelt

3.) der Hersteller behält sich vor gegen solche Urheberrechtsverletzungen anzugehen, wenn seine Produkte oder er selbst seiner Meinung nach durch unrichtige oder herabsetzende Bemerkungen beschrieben werden


Für mich ist damit soweit alles geklärt. Dass die grossen Hersteller sich hier zurückhalten ist einleuchtend. Zukünftig werde ich mir jeden Gedanken an die bildliche Darstellung von Drittsoftware verkneifen. Im konkreten Fall hatte ich daran gedacht, Screenshots einer Softwaredemo zu Vergleichszwecken zu posten. Also lieber nicht, da die Hersteller schon aus der Gestaltung einer Dialogbox eine zur rechtlichen Fehde ausreichende Schöpfungshöhe herleiten könnten.

Es ginge dann schliesslich nicht um eine weitverbreitete Software, sondern typischerweise um ein Nischenprodukt, das sich am Markt noch durchsetzen muss. Die gute alte "Kennt jemand eine Software für dieses Problem? ---> "Jetzt habe ich diese Software gefunden, die kann alles was ich brauche, was haltet Ihr davon?" Masche.

Allen Beteiligten vielen Dank für Ihre Beiträge!

Gruss Andreas


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CADdog
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erstellt am: 07. Dez. 2007 07:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,
solange nun diese Antwort eines Software-Herstellers als die allein seeligmachende Wahrheit angesehen wird...

Punkt 1) für mich ein tolles Beispiel wie durch eine geschickte Stellung der Satzglieder der Inhalt verschleiert werden kann. Es kann sich ja nur auf die Veröffentlichung der Software handeln ((§ 12 UrhG) wie schon in meiner ersten Antwort genannt. Es würde doch keinen Sinn machen, darauf hinzuweisen, dass Genehmigungungen grundsätzlich vor der Tat einzuholen sind oder?

Punkt 2) das hätten die Hersteller wohl gern so ist aber nur die halbe Wahrheit wie in diesem thread doch schon mehrfach genannt

Punkt 3) selbstverständlich kann der Hersteller gegen Herabsetzungen vorgehen, allerdings hat das mit dem Urheberrecht nun überhaupt nichts zu tun

gut, dass wir darüber gesprochen haben 
.

------------------

Gruß Thomas
CADdog, the dog formerly known as TR

AutoCAD spricht mit einem, aber viele hören nicht zu.

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murphy2
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erstellt am: 10. Dez. 2007 22:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Andreas Gawin 10 Unities + Antwort hilfreich

Nun mache ich einen Screenshot.

Drauf zu sehen ist ein CAD.DE Posting von mir - nur so im Geiste vorgestellt.

Schaltflächen von Microsoft sind drauf, unten die Startleiste ist auch von denen.
Das Layout stammt von CAD.DE
Die blauen Wesen sind zu sehen, auch die unterliegen Rechten.
Die Smilies, von der Antwort davor.
Ein Kombi-Screenshot von Inventor und SWXSolidWorks, auweia, also Autodesk und Dassault
Auf den CADs ein Teil, wem gehört das jetzt gleich wieder.
Hintergrundpic, wie ist denn das jetzt mit Dunkelschwarz.

Alles klar?

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