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Autor Thema:  Übertage-Grube, welche Richtlinien? (1242 mal gelesen)
Fyodor
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
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erstellt am: 16. Aug. 2022 07:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Forum,

bisher habe ich alles mögliche konstruiert, nun kommt aber etwas neues dazu, bei dem ich mich vorher schlau machen will.

Es handelt sich um eine Art "Übertage-Grube" zur Arbeit an Fahrzeugen von unten, aber eben als Hochbau, keine richtige Grube. Der Mitarbeiter wird also unter dem Fahrzeug stehen und arbeiten. Da ich mit sowas noch nicht in Kontakt kam nun meine Frage:

Welche Vorschriften, Richtlinien und Normen sind zu beachten in so einem Fall? Der Chef möchte daß das Fahrzeug weiterhin durch den Kran gesichert bleibt, aber auch hier gelten ja Vorschriften für Arbeit unter schwebender Last, die bisher bei uns nicht zum Tragen kamen.

Kann mir jemand helfen, der die relevanten Normen schon kennt, so daß ich keine übersehe?

Vielen Dank und Gruß,
Jochen

------------------
Cheers,
    Jochen

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ThoMay
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erstellt am: 16. Aug. 2022 13:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Fyodor 10 Unities + Antwort hilfreich


Bild01-22-08-16.PNG

 
Hallo Jochen.
So ganz habe ich das nicht verstanden.
Meintest du das so wie Bild .
Auto mit Kran oben drauf und MA unten drunter.

Gruß
ThoMay

------------------
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Fyodor
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erstellt am: 16. Aug. 2022 15:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Ja, genau so.

------------------
Cheers,
    Jochen

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Ex-Mitglied

erstellt am: 16. Aug. 2022 15:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Man kann das Bühne, Rampe nennen, wenn man möchte

Fyodor
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erstellt am: 17. Aug. 2022 06:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

OK, und gibt es dazu bestimmte Normen zu beachten? Egal wie es heißt?

------------------
Cheers,
    Jochen

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Ex-Mitglied

erstellt am: 17. Aug. 2022 08:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Fyodor:
OK, und gibt es dazu bestimmte Normen zu beachten? Egal wie es heißt?


Wird das Fahrzeug auf die Bühne gehoben?
Warum sollte das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen am Kran
hängen bleiben?
Wenn das Fahrzeug auf einer Bühne steht, warum sollte es sich dann
um Arbeiten unter schwebenden Lasten handeln.
Wenn die Bühne stabil genug ist, kein Problem.
Es gibt Millionen Werkstätten mit solchen Arbeitsbühnen,
selbst für Lokomotiven.

Normen: die relevanten Stahlbaunormen und Bemessungsregeln.
Am besten mal mit einem Statiker reden.
Macht mal eine Risikobeurteilung und dann entscheidet sich,
ob und welche Richtlinien greifen.


[Diese Nachricht wurde von Abmaler am 17. Aug. 2022 editiert.]

Fyodor
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erstellt am: 17. Aug. 2022 11:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von Abmaler:

Wird das Fahrzeug auf die Bühne gehoben?
Warum sollte das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen am Kran
hängen bleiben?

Ja, es wird mit dem Kran hoch gehoben. Es soll dort als "Sicherheitsnetz" hängen bleiben. Wobei das meiner Meinung nach nicht notwendig ist, sofern die Räder gegen wegrollen gesichert sind.

Zitat:
Original erstellt von Abmaler:
Wenn das Fahrzeug auf einer Bühne steht, warum sollte es sich dann
um Arbeiten unter schwebenden Lasten handeln.

Mittlerweile habe ich herausgefunden, daß es den Begriff so wohl gar nicht mehr gibt. Mir ging es auch nicht um das schweben, sondern ob es Richtlinien und Mindest-Sicherheitsfaktoren gibt die einzuhalten sind wenn Personen unter einem beweglichen Werkstück arbeiten.

Zitat:
Original erstellt von Abmaler:

Wenn die Bühne stabil genug ist, kein Problem.
Es gibt Millionen Werkstätten mit solchen Arbeitsbühnen,
selbst für Lokomotiven.

Das ist klar, und deshalb wollen wir es auch so machen. Und weil wir in der gemieteten Halle kein Loch in das Fundament schneiden können.

Zitat:
Original erstellt von Abmaler:

Normen: die relevanten Stahlbaunormen und Bemessungsregeln.
Am besten mal mit einem Statiker reden.

Die hatte ich schon im Auge, bin aber nicht sicher ob es noch weitere gibt.

Zitat:
Original erstellt von Abmaler:
Macht mal eine Risikobeurteilung und dann entscheidet sich,
ob und welche Richtlinien greifen.

Und genau die suche ich. Ich kann nicht entscheiden ob eine Norm gilt, von deren Existenz ich nichts weiß. Und ein Stahlbau unter dem Personen direkt unter schweren Lasten arbeiten ist etwas das ich bisher noch nie gemacht habe.

------------------
Cheers,
    Jochen

[Diese Nachricht wurde von Fyodor am 17. Aug. 2022 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 17. Aug. 2022 12:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn das Fahrzeug auf der Bühne steht sind das keine schwebenden Lasten. Egal, ob der Kran noch lose dran hängt oder nicht.
Und dann mal mit dem Fertiger reden. Der muss auf jeden Fall nach EN 1090 zertifiziert sein.
Der kennt auch die relevanten Normen.

[Diese Nachricht wurde von Abmaler am 17. Aug. 2022 editiert.]

Roland Schröder
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Dr.-Ing. Maschinenbau, Entwicklung & Konstruktion von Spezialmaschinen



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Beiträge: 13189
Registriert: 02.04.2004

Entwicklung von Spezialmaschinen und Mechatronik
Autodesk Inventor

erstellt am: 17. Aug. 2022 13:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Fyodor 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Abmaler:
...mit dem Fertiger reden. ... Der kennt auch die relevanten Normen.
Dachte ich auch schon mal, wurde aber enttäuscht. "Wir bauen nur, was gezeichnet ist. Die Verantwortung trägt der Planverfasser. Also Du!" hieß es da.

Ich sehe das im Grenzbereich zwischen Stahlhochbau (wo IMHO das Landesbaurecht die Anforderungen, z. B. auch an die Person, die das berechnet, definiert) und der gesetzlich vorgeschriebenen Maschinensicherheit (weil nicht im öffentlichen Raum), weiß aber nicht, was davon zählt.

Ich versuche derzeit selber herauszufinden, wie und von wem so was offziell berechnet werden muss. Die Sache, mit der ich da aktuell befasst bin, ist allerdings öffentlich zugänglich.

------------------
Roland  
www.Das-Entwicklungsbuero.de

It's not the hammer - it's the way you hit!

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Ex-Mitglied

erstellt am: 17. Aug. 2022 14:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich bin nicht mehr so auf dem aktuellsten Stand, weil ich wegen mangelnder Nachfrage
den KoBü-Betrieb vor 3 Jahren eingestellt habe und auch den Bezug der Fachliteratur, insbesondere der
Veröffentlichungen der Richtlinien und EN-Normen, abbestellt habe.
Deshalb kann ich jetzt auch nur mal ganz unverbindlich 2 Normen beitragen:
- EN 1090
- DIN EN 1993

Die frühere Stahlbau-Norm DIN 18800 wurde zurückgezogen, ganz oder teilweise: 0 Ahnung.

Sicherlich wäre es auch notwendig, Fachberichte und Kommentare in den Veröffentlichungen
der DASt und dem DST zu Rate zu ziehen.

Das Thema ist mittlerweile so ausgeufert, auch was die MRL betrifft, dass man sehr viel
Zeit investieren muss, um den Stand der technischen Diskussion zu kennen.

[Diese Nachricht wurde von Abmaler am 17. Aug. 2022 editiert.]

Muecke.1982
Mitglied



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[Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen
WIN 10

erstellt am: 16. Nov. 2022 21:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Fyodor 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Fyodor,

du redest von so einem teil?
https://www.google.com/search?q=Arbeitsgrube+f%C3%BCr+Werkstatt&sxsrf=ALiCzsbgdBi5GJxedUi7QqRoRc-G6I8QYQ:1668629571890&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiCnZPHwbP7AhXKg_0HHa1JBlUQ_AUoAnoECAoQBA&biw=1920&bih=927&dpr=1

Wir hatten so was in der Werkstatt früher.
Das teil wurde mit dem Bagger ausgehoben, Beton Mauern darum herum mit einem Stahlgerüst drin, dann kamen Rote Klinker drauf, ein ÖL Ablauf mit Ölabscheider (der war Pflicht aus Umwelt technischen Gründen.

Wir hatten dann noch so Klappen die wir anbringen knoten, habe leider kleine Bilder gefunden, diese Klappen wurden am (Oberen) rand an der kante wie ein Schraubzwinger festgemacht und kamen vorne und hinten am Fahrzeug an den reifen, so konnte das Fahrzeug nicht mehr rollen.

Wir hatten dann noch einen Grubenheber drunter den konnte man vor und zurück schieben um das Auto etwas anzuheben, wenn man an der Achse etc. was gearbeitet hatte.

Der (Obere) Rand (als am Boden der Werkstatt) wurden wenn ich es richtig wies ein Stahlträger eingesetzt der in einem Rechteck zusammen geschweißt war, dieser wurde dann jedoch mit Klinken zugemacht.

Leider kann ich mich nicht mehr erinnern ob es da ein Norm für gegeben hat.
Das hat alle ein normale Baufirma aus der Gegend gemacht.


Kann natürlich sein das ich total falsch liege von dem was du meinst.

Das mit deinem Kran habe ich auch nicht verstanden. Wo kommt der denn Her, was macht der denn da? wird der extra dafür benötigt? das Auto ist doch auf dem Boden 

Gruß Mücke

------------------
Inventor Professional 2020 & WIN 10

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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 26068
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 17. Nov. 2022 21:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Fyodor 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Fyodor:

Ja, es wird mit dem Kran hoch gehoben. Es soll dort als "Sicherheitsnetz" hängen bleiben. Wobei das meiner Meinung nach nicht notwendig ist, sofern die Räder gegen wegrollen gesichert sind.


Wenn ich mir so auf die Schnelle eine einfache Risikoanalyse durch den Kopf gehen lasse gehen die Warnlicher an und zeigen den Kran als zusätzliches Gefährdungspotential, nicht als Absicherung.
Ganz einfach: Was ist wenn ein Dritter den Kran in Betrieb nimmt, während grad am Fahrzeug untendrin gewerkt wird?

Insgesamt:
Es gibt in den Kfz-Werkstätten die verschiedensten Hebebühnen.
Vielleicht kann man sich da irgendwie Anleihe nehmen?

Aus einem irgendwie ähnlichen Projekt vergangener Zeiten kenne ich, dass Hubspindeln mit Sicherheits-Fangmuttern ausgerüstet werden können.
(dies nur als kleines Detail).

------------------
mfg - Leo

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